Staphylococcus aureus ist eine weit verbreitete Bakterienart, die natürlicherweise auf der Haut und den Schleimhäuten von Menschen und Tieren vorkommt. Bei intakter Haut und einem gesunden Immunsystem stellt dieser Keim in der Regel keine Bedrohung dar. Jedoch können Staphylococcus aureus-Bakterien bei Verletzungen der Haut oder bei geschwächter Immunabwehr in das Gewebe eindringen und Infektionen verursachen, die von leichten Hautabszessen bis hin zu schwerwiegenden Erkrankungen wie Lungenentzündungen oder Sepsis reichen können.
Während normale Staphylokokken-Infektionen gut auf Antibiotika ansprechen, haben sich einige Stämme von Staphylococcus aureus im Laufe der Zeit Resistenzen gegen bestimmte Antibiotika, wie beispielsweise Methicillin, entwickelt. Diese als Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA) bezeichneten Bakterien sind aufgrund ihrer Antibiotikaresistenzen schwieriger zu behandeln. Eine Besiedelung (Kolonisation) der Haut oder Schleimhäute mit MRSA stellt für gesunde Personen keine unmittelbare Gefahr dar und verschwindet oft von selbst. Ein Infektionsrisiko besteht jedoch für Personen mit chronischen Hautläsionen, invasiven medizinischen Zugängen oder einer Immunschwäche.
Unterschiede zwischen Staphylococcus aureus und MRSA
Grundsätzlich muss zwischen koagulasenegativen Staphylokokken, die normale Hautbesiedler sind, und koagulasepositiven Staphylokokken wie S. aureus unterschieden werden. S. aureus zeichnet sich durch eine Vielzahl krankheitsauslösender Faktoren aus. Methicillin-resistente Stämme (MRSA) machen inzwischen einen erheblichen Anteil aller S. aureus-Isolate aus.
In Deutschland treten verschiedene MRSA-Resistenzphänotypen auf. Neben den krankenhausassoziierten MRSA-Stämmen (HA-MRSA) konnten auch community-acquired MRSA (caMRSA)-Stämme nachgewiesen werden. Diese sind oft unabhängig von Krankenhausaufenthalten und verursachen häufig Haut- und Weichteilinfektionen. Zudem wurden livestock-associated MRSA (laMRSA) in Tierbeständen, insbesondere bei Mastschweinen, identifiziert.

Übertragung von MRSA
Staphylokokken, einschließlich MRSA, können außerhalb des Körpers, beispielsweise auf Gegenständen oder Handtüchern, über längere Zeiträume überleben. In medizinischen Einrichtungen erfolgt die Übertragung von MRSA hauptsächlich über die Hände des medizinischen Personals. Das Risiko der Weiterverbreitung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Art der Einrichtung, die Organisation, durchgeführte Maßnahmen am Patienten und patientenspezifische Faktoren.
Für den gesunden Menschen stellt MRSA grundsätzlich keine Bedrohung dar und ist nicht aggressiver als ein normaler S. aureus. Die Problematik liegt in der erschwerten Behandlung von Infektionen aufgrund der Resistenz. Eine Besiedelung verliert sich beim gesunden Menschen in der Regel von selbst.
Übertragung im familiären Umfeld und bei Säuglingen
Die Übertragung von MRSA von einem besiedelten Neugeborenen, Säugling oder Kleinkind auf enge Kontaktpersonen innerhalb einer Familie ist sehr wahrscheinlich. Bei ansonsten gesunden Familienmitgliedern hat diese Übertragung meist keine negativen Konsequenzen. Innerhalb eines Haushalts spielen Waschlappen, Handtücher, Unterwäsche und Bettwäsche eine wichtige Rolle bei der Übertragung, insbesondere wenn diese bei niedrigen Temperaturen gewaschen werden, was die MRSA nicht vollständig beseitigt. Gemeinsam genutzte Pflegemittel wie Seifenstücke oder Cremes können ebenfalls zur Übertragung beitragen.
Bei Kindern, die MRSA-Besiedler sind, gelten außerhalb von medizinischen Einrichtungen dieselben Regeln wie für besiedelte Erwachsene: Gute Hygiene, insbesondere regelmäßiges Händewaschen, ist ausreichend. Kinder mit MRSA-Besiedlung ohne Infektionszeichen dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen besuchen. Es besteht weder eine Mitteilungspflicht der Eltern an die Einrichtung noch eine Meldepflicht der Einrichtung an das Gesundheitsamt.

Wenn es innerhalb einer Familie zu S. aureus-Infektionen kommt, die mehrere Mitglieder betreffen, ist eine genauere Analyse und gegebenenfalls eine Dekolonisierung der gesamten Familie anzustreben, auch wenn es sich nicht um MRSA handelt.
Prävention und Hygienemaßnahmen
Die wichtigste Schutzmaßnahme gegen MRSA ist eine gründliche Händehygiene. Regelmäßiges und sorgfältiges Händewaschen mit Wasser und Seife schützt nicht nur vor MRSA, sondern auch vor anderen Krankheitserregern. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen stehen Spendern für die Händedesinfektion zur Verfügung, die vor und nach jedem Kontakt mit Patienten genutzt werden sollten.
Basishygiene, bestehend aus Handhygiene, korrektem Umgang mit Arbeitskleidung und der Reinigung von Oberflächen, ist die Grundlage zur Prävention von Erregerübertragungen. Bei direktem Kontakt mit MRSA-besiedelten oder infizierten Personen sind zusätzliche Maßnahmen wie das Tragen von Handschuhen und Schutzkitteln erforderlich. Bei Aerosolbildung, beispielsweise beim Absaugen, wird zusätzlich ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
Die Unterbringung von MRSA-Trägern in Einzelzimmern ist nicht in jedem Fall zwingend erforderlich, sondern sollte individuell nach einer Risikobewertung entschieden werden. Mitbewohner im selben Zimmer sollten kein erhöhtes Risiko haben, sich zu infizieren. Soziale Kontakte zu Mitbewohnern und Besuchern unterliegen keinen Einschränkungen.
Bei der Versorgung MRSA-besiedelter Wunden sind zusätzlich zu den Basishygienemaßnahmen Handschuhe und ein Schutzkittel zu tragen. Eine Händedesinfektion ist vor und nach allen Maßnahmen am Patienten obligat.
MRSA und Haustiere
Es gibt Fälle, in denen Personen mit rezidivierender MRSA-Besiedelung nach Sanierungsversuchen nicht geheilt werden konnten. Bei der Untersuchung von Haustieren (z. B. Katzen) wurden diese als MRSA-Träger identifiziert. Nach einer Sanierungsbehandlung der Haustiere blieben auch deren Besitzer frei von MRSA. Haustiere, die den Krankenhausstamm von einem Menschen aufgenommen haben, können somit als Quelle für wiederkehrende MRSA-Besiedelungen in Frage kommen und müssen gegebenenfalls bei wiederholt fehlgeschlagenen Sanierungsversuchen berücksichtigt werden.

MRSA-Besiedelung und Infektion
Eine MRSA-Besiedelung bedeutet, dass sich die Bakterien auf der Haut oder den Schleimhäuten befinden und vermehren, ohne eine Erkrankung auszulösen. Eine Infektion tritt erst dann auf, wenn MRSA unter bestimmten Umständen in das Gewebe eindringt. Die Inkubationszeit von der Ansteckung bis zum Ausbruch einer Krankheit ist variabel.
Bei Verdacht auf eine MRSA-Infektion, insbesondere nach Krankenhausaufenthalten bei Hautveränderungen, sollten umgehend ärztliche Praxen aufgesucht werden. Die Diagnose erfolgt mittels Abstrichen, die im Labor auf Erreger und Resistenzen getestet werden.
Die Behandlung von MRSA-Infektionen umfasst mehrere Säulen, darunter Antibiotikatherapie, Isolation und strenge Hygienemaßnahmen. Die Sanierung, bei der die MRSA-Bakterien von Haut und Schleimhäuten entfernt werden sollen, dauert in der Regel etwa zwei Wochen. Eine erneute Besiedelung ist jedoch möglich, weshalb Nachuntersuchungen wichtig sind.
MRSA-Meldepflicht und rechtliche Grundlagen
Eine Meldepflicht für MRSA besteht lediglich bei Nachweis in Blutkulturen oder im Liquor sowie bei Verdacht auf einen Infektionsausbruch. Die Herausgabe von RKI-Ratgebern erfolgt auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und richtet sich an Fachkreise.
Der Arbeitgeber ist nach dem Mutterschutzgesetz verpflichtet, den Arbeitsplatz einer Schwangeren so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind nicht gefährdet werden. Pflegepersonen mit Kontakt zu MRSA-Patienten stellen bei ordnungsgemäßer Berufsausübung keine Gefahr für ihre Säuglinge oder Angehörigen dar, da die allgemeinen Hygienemaßnahmen auch der Prävention von Erregerübertragungen dienen.
Es gibt derzeit keine zugelassene MRSA-Impfung. Daher sind präventive Maßnahmen wie konsequente Händehygiene und die Einhaltung von Hygienestandards von zentraler Bedeutung.