Während der Schwangerschaft ist das Immunsystem einer Person leicht geschwächt, was die Abwehrkräfte gegen Infektionen reduzieren kann. In Verbindung mit anderen körperlichen Veränderungen während der Schwangerschaft erhöht sich das Risiko für bestimmte Infektionen und mögliche Komplikationen. Eine schwangere Person teilt ihr Immunsystem mit ihrem ungeborenen Kind, sodass sich bestimmte Infektionen, an denen sie erkrankt, auch auf ihr Kind auswirken können. Krankheiten wie Röteln und Windpocken in der Schwangerschaft können zu schweren Schädigungen des Kindes führen und - ebenso wie eine Grippeerkrankung - das Risiko einer Fehlgeburt erhöhen.

Impfungen vor der Schwangerschaft
Wenn Sie die Absicht haben, schwanger zu werden, sollten Sie sich vergewissern, dass Sie gegen Röteln geimpft sind, und mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin über eventuell erforderliche sonstige Impfungen sprechen. Hatten Sie noch keine Windpocken oder wurden Sie bisher nicht gegen Windpocken geimpft, sollten Sie ebenfalls darüber nachdenken, sich dagegen impfen zu lassen.
Frauen mit Kinderwunsch sollten bereits vor einer Schwangerschaft ihren Impfstatus überprüfen lassen und den Frauenarzt darauf ansprechen. Insbesondere der Impfschutz gegen Windpocken und Röteln sollte komplett sein. Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln sowie gegen Windpocken erfolgen mit Lebendimpfstoffen, die in der Schwangerschaft nicht geimpft werden dürfen. Daher sollten eventuelle Impflücken rechtzeitig geschlossen werden. Nach einer Impfung mit einem Lebendimpfstoff wird sicherheitshalber dazu geraten, erst nach einem Monat schwanger zu werden. Wird eine Frau jedoch direkt nach der Impfung schwanger oder wird sie während einer noch nicht bekannten Schwangerschaft geimpft, so hatte dies in den bisher beobachteten Fällen keinen schädlichen Einfluss auf das Kind.
Für folgende Erkrankungen sollten Sie vor einer geplanten Schwangerschaft einen Impfschutz aufweisen:
- Röteln: Hier sollten alle Frauen im gebärfähigen Alter zwei Mal geimpft werden. Dabei soll nur ein Kombinationsimpfstoff für Masern, Mumps und Röteln verwendet werden (MMR).
- Masern: Durchführung einer einmaligen Impfung bei Frauen mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder die lediglich eine Impfung in der Kindheit hatten. Auch hier sollte der Kombinationsimpfstoff Masern Mumps Röteln verwendet werden.
- Windpocken (Varizellen): Zweimalige Impfung, falls diese Impfungen noch nicht durchgeführt wurden oder keine Windpocken-Antikörper vorliegen.
- Keuchhusten (Pertussis): Einmalige Impfung empfohlen, falls innerhalb der letzten 10 Jahre keine Impfung durchgeführt wurde. Auffrischung dann alle 10 Jahre notwendig. Wichtig ist, dass der Impfschutz auch für die werdenden Väter und Großeltern sowie alle Kontaktpersonen des Neugeborenen bis 4 Wochen vor Geburt empfohlen wird.
- Hepatitis B: Ein Impfschutz wird empfohlen, da eine Übertragung für das Neugeborene gefährlich ist. Hier ist auch eine Impfung in der Schwangerschaft möglich.
- Tetanus, Diphtherie und Polio: Auch hier sollten fehlende Impfungen entsprechend der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) nachgeholt werden.
- Grippe (Influenza): Auch bei der Influenza sind sehr schwere Krankheitsverläufe bei Schwangeren beobachtet worden. Ein Impfschutz ist zu empfehlen. Die Grippeschutzimpfung kann auch in der Schwangerschaft (in der Regel ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel) gegeben werden.
- COVID-19: Bekanntermaßen weisen Schwangere ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf bei einer COVID-19-Infektion auf. Deshalb ist es sinnvoll, sich vor einer geplanten Schwangerschaft impfen zu lassen. Die immer wieder als Argument vorgebrachten Bedenken einer möglichen Unfruchtbarkeit nach einer Impfung mit einem mRNA-Impstoff sind auf Grundlage des aktuellen wissenschaftlichen Stands durchweg unbegründet. Wir empfehlen daher eine abgeschlossene Immunisierung gegen COVID-19 vor einer Schwangerschaft. Andernfalls ist auch in der Schwangerschaft nach dem ersten Schwangerschaftsdrittel und in der Stillzeit eine Immunisierung (mit Corminaty, BioNTech/Pfizer) zu empfehlen.
Wir empfehlen dringend VOR der Schwangerschaft, den eigenen Impfpass auf „Lücken“ kontrollieren zu lassen. Fehlende Impfungen können für die werdende Mutter aber insbesondere für das ungeborene Kind dramatische Auswirkungen haben.
Impfungen während der Schwangerschaft
Bestimmte Impfungen während der Schwangerschaft (maternale Immunisierung), wie gegen Keuchhusten, Grippe oder das Respiratorische Synzytialvirus (RSV) sind möglich. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Impfungen während der Schwangerschaft durchgeführt werden können. Impfungen haben keine Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit. Einige Impfstoffe, wie z. B. solche gegen Röteln und RSV, können dazu beitragen, Ihr Baby während der Schwangerschaft und nach der Geburt zu schützen. Die Impfung ist sowohl für Sie als auch für Ihr Kind sicher.
In der Schwangerschaft sollte „so wenig wie möglich, aber so wenig wie nötig" geimpft werden. Einige Impfungen (z.B. Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Hepatitis A und B) sind in diesem Zeitraum durchführbar oder sogar ausdrücklich für Schwangere empfohlen (z.B. die Grippe-Impfung oder bei fehlendem Hepatitis B-Schutz eine entsprechende Hepatitis B-Grundimmunisierung).
Maternale Immunisierung gegen Pertussis
Empfohlene Impfungen für Schwangere
Keuchhusten (Pertussis)
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Schwangeren einmalig eine Impfung gegen Keuchhusten (Pertussis) im letzten Schwangerschaftsdrittel ab der 28. Schwangerschaftswoche. Besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt, sollte die Impfung vorgezogen werden und schon im zweiten Schwangerschaftsdrittel erfolgen. Dabei soll die Schutzimpfung unabhängig davon erfolgen, wann zuletzt eine Impfung gegen Keuchhusten durchgeführt wurde. Der Impfschutz soll zudem in jeder Schwangerschaft erneut wahrgenommen werden. Die Schutzimpfung gegen Pertussis wird mit einem Kombinationsimpfstoff durchgeführt, der auch gegen Diphtherie und Tetanus schützt (Tdap-Kombinationsimpfstoff). Die Tdap-Impfung gilt in der Schwangerschaft als sicher. Hinweis: Die empfohlene Pertussis-Impfung in der Schwangerschaft zielt darauf ab, die Zahl der Infektionen, Krankenhausaufenthalte und Todesfälle bei Neugeborenen und Säuglingen zu verringern.
Wird die Mutter geimpft, bildet sie schützende Antikörper, die über die Nabelschnur auf das Kind übergehen. Dieser sogenannte Nestschutz schützt das Neugeborene in den ersten Wochen nach der Geburt. So wird die zeitliche Schutzlücke geschlossen, bis das Baby selbst geimpft werden kann. Die Keuchhustenimpfung schützt ebenso die Mutter vor der Erkrankung. Bei Säuglingen verläuft Keuchhusten oft sehr schwer. Daher wird auch allen Kontaktpersonen eine ggf. Auffrischung empfohlen.
Die Keuchhustenimpfung sollte zu Beginn des dritten Schwangerschaftsdrittels, idealerweise zwischen der 28. und 32. Woche erfolgen. Aber auch nach der 32. SSW ist eine Impfung noch sinnvoll. Bei bekannter Gefahr für eine Frühgeburt soll sie schon im zweiten Drittel durchgeführt werden.
Influenza (Grippe)
Da in der Schwangerschaft sehr schwere Grippeverläufe auftreten können, hat die STIKO die Influenza-Impfung explizit für Schwangere empfohlen. Schwangere können an Grippe schwer erkranken. Das kann auch schwerwiegende Auswirkungen auf den Fötus haben. Die Grippe-Impfung wird allen Schwangeren ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel (2. Trimenon) und bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens bereits ab dem ersten Schwangerschaftsdrittel (1. Trimenon) dringend empfohlen.
Respiratorisches Synzytial-Virus (RSV)
Eine mütterliche (maternale) RSV-Impfung gegen Respiratorische Synzytial-Viren (RSV) hat den Schutz der Neugeborenen und Säuglingen von der Geburt bis zum Alter von sechs Monaten zum Ziel. Durch die Impfung erfolgt ein passiver Immuntransfer spezifischer Antikörper von der Mutter auf das Neugeborene, so dass dieses einen so genannten „Nestschutz“ erhält. Neugeborene und Säuglinge entwickeln bei einer RSV-Infektion häufig schwere Verlaufsformen, die Krankenhausaufenthalte und intensivmedizinische Behandlung notwendig machen können. Insbesondere Schwangere, die sich in den Monaten September bis Januar in der 32.-36. SSW befinden, sollten diese Impfung erhalten, weil in dieser Zeit das Infektionsrisiko am höchsten ist. Medizinische Fachgesellschaften empfehlen die saisonale RSV-Impfung für alle Schwangere ab der 32 Schwangerschaftswoche - im Zuge von Beratung und Aufklärung. Hinweis: Eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die RSV-Impfung wird bis Mitte 2024 erwartet.
COVID-19
Während der Schwangerschaft tragen Frauen ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf. Deshalb empfiehlt die STIKO für Personen im gebärfähigen Alter ausdrücklich die COVID-19-Impfung - insbesondere bei Kinderwunsch. Auch enge Kontaktpersonen von Schwangeren sollten sich gemäß Impfempfehlung gegen COVID-19 impfen lassen.
Mögliche Impfungen und Überlegungen
Totimpfstoffe
Totimpfstoffe sind in der Schwangerschaft bei Notwendigkeit erlaubt. Dennoch sollte man nur dringend notwendige Impfungen (z.B. die Grippe-Impfung bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung) in den ersten 13 Wochen einer Schwangerschaft vornehmen. Diese Empfehlung gilt vor dem Hintergrund, dass die in der Frühschwangerschaft häufigen spontanen Fehlgeburten fälschlicherweise mit der Impfung in Zusammenhang gebracht werden könnten und so im Einzelfall für die Betroffenen eine besondere psychische Belastung darstellen könnten. Impfungen mit Totimpfstoffen sind während einer Schwangerschaft möglich, eine Schwangerschaft stellt keine Kontraindikation dar. Bei den meisten dieser Impfungen ist im Einzelfall zu entscheiden, ob die Verabreichung des Impfstoffes auch notwendig ist (etwa weil die Schwangere Kontakt mit infizierten Tieren/Personen hat oder eine Reise in Gebiete mit hohem Ansteckungsrisiko plant).
FSME (Zecken-Enzephalitis)
Als Totimpfstoff in der Schwangerschaft unbedenklich, jedoch sollte eine Impfung nur bei dringender Notwendigkeit durchgeführt werden, z.B. bei Reisen in Risikogebiete. Als Totimpfstoff in der Schwangerschaft unbedenklich, jedoch sollte eine begonnene Grundimmunisierung während der Schwangerschaft unterbrochen werden.
Hepatitis A und B
Ein Impfschutz gegen Hepatitis B wird empfohlen, da eine Übertragung für das Neugeborene gefährlich ist. Hier ist auch eine Impfung in der Schwangerschaft möglich. Eine Impfung gegen Hepatitis A ist nur bei Reisen in Infektionsgebiete, häufigem Verzehr von Muscheln und Meeresfrüchten oder beruflichem Kontakt mit Ausscheidungen notwendig. Falls eine Grundimmunisierung vorhanden ist, muss vor einer Schwangerschaft nicht aufgefrischt werden.
Tetanus, Diphtherie, Polio
Auch hier sollten fehlende Impfungen entsprechend der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) nachgeholt werden. Auffrischimpfung alle 10 Jahre; unbedingt vor einer Schwangerschaft zu kontrollieren.
Tollwut
Falls während der Schwangerschaft ein Kontakt oder Biss durch ein tollwutkrankes Tier nicht ausgeschlossen werden kann, müssen sofort sämtliche Maßnahmen der passiven Immunisierung (Immunglobuline) und ggf. auch aktive Immunisierung nach WHO-Schema vorgenommen werden. Die Impfung schützt nur 60% der Geimpften, die Immunität geht nach drei Jahren wieder verloren. Nachimpfung vor jedem Aufenthalt in Risikogebieten.
Gelbfieber
Eine einmalige Gelbfieberimpfung hält lebenslang und braucht niemals mehr aufgefrischt zu werden. Ungeimpfte Schwangere sollten Länder mit Gelbfieberrisiko meiden. Ist eine Reise in ein Gefährdungsgebiet dringend erforderlich, kann entweder eine Impfbefreiung vom Arzt ausgestellt werden oder bei großer Infektionsgefahr auch in der Schwangerschaft geimpft werden. Eine Erkrankung an Gelbfieber wäre sicherlich das größere Übel. Die Impfung bietet nur einen 60-85%igen Schutz; sie sollte nur zusätzlich zu sorgfältigen Hygienemaßnahmen durchgeführt werden.
Cholera
Die Choleragefährdung ist bei touristischen Reisen unter guten Hygieneverhältnissen gering. Es besteht aber eine Infektionsgefahr besonders bei Reisen und Einsätzen in Hochrisiko-Arealen. Schwangere sollten Reisen in gefährdete Gebiete grundsätzlich meiden.
Welche Impfungen sind während der Schwangerschaft nicht erlaubt?
Impfungen mit Lebendimpfstoffen (z. B. Masern, Mumps, Röteln und Windpocken) sind in der Schwangerschaft nicht erlaubt. Als Lebendimpfstoff in der Schwangerschaft nicht erlaubt. Hingegen werden Impfungen, die „inaktivierten Impfstoffe“ - auch Totimpfstoffe genannt - enthalten, während der Schwangerschaft sogar empfohlen. Dazu zählen beispielsweise Impfungen gegen Tetanus und Keuchhusten. Diese Impfungen sollten bevorzugt ab dem zweiten Drittel der Schwangerschaft erfolgen.
Eine versehentliche Impfung in oder kurz vor einer Schwangerschaft mit Lebendimpfstoffen führt nicht zu Komplikationen und stellt keinesfalls eine Indikation zum Schwangerschaftsabbruch dar. Bei vielen hundert dokumentierten Impfungen, die kurz vor bzw. während einer Schwangerschaft mit Lebendimpfstoffen durchgeführt wurden, traten keine Komplikationen auf. Dennoch wird nach einer Impfung mit einem Lebendimpfstoff dazu geraten, mindestens einen Monat mit der Empfängnis zu warten.

Sicherheit und Nebenwirkungen von Impfungen in der Schwangerschaft
Impfsstoffe unterliegen in Europa sehr hohen Sicherheitsstandards und haben ein gutes Sicherheitsprofil, sie sind wirksam und gut verträglich. Impfreaktionen wie Rötung, Schwellung, Schmerz können auftreten, klingen aber in der Regel nach 1-3 Tagen vollständig ab. Selten/sehr selten sind unerwünschte Nebenwirkungen, welche auch schwerwiegend sein können. Bei den Impfempfehlungen spielt auch die Überlegung eine Rolle, die Neugeborenen, die selbst noch nicht immunisiert werden können, vor einer Ansteckung mit Infektionskrankheiten zu schützen. Mütterliche Antikörper, die durch eine frühere Erkrankung oder Schutzimpfungen erworben wurden, können über die Plazenta an das ungeborene Kind weitergegeben werden. Der Säugling erhält dadurch in den ersten Wochen bis Monaten nach der Geburt eine gewisse Immunität gegen eine Infektion.
Trotz einem erhöhten Risiko für eine Chorioamnionitis bei geimpften Schwangeren ergab die Expertenbewertung keine erhöhten gesundheitlichen Risiken: Geimpfte Schwangere haben im Vergleich zu nicht geimpften Schwangeren u.a. eine niedrigere Frühgeburtenrate und auch das Risiko für eine Aufnahme der Neugeborenen auf eine Intensivstation ist geringer.
Stillzeit und Impfungen
Mütter, die ihr Kind stillen, können alle erforderlichen Impfungen wie gewohnt erhalten. Die Muttermilch enthält einige Antikörper, die auf Ihr Baby übertragen werden können, insbesondere in den ersten Lebenswochen. Dieser Schutz lässt allerdings sehr schnell nach, auch wenn Sie Ihr Kind weiter stillen. Es dauert erfahrungsgemäß einige Zeit (bis zu zwei Wochen), bis die Impfung den besten Schutz bietet. Bei einigen Krankheiten sind zudem mehrere Impfdosen für einen optimalen Schutz erforderlich. Das Stillen stellt keine Kontraindikation für irgendeine Impfung dar, mit der einzigen Ausnahme der Gelbfieberimpfung.
Empfehlung zur Impfberatung
Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt bereits bei bestehendem Kinderwunsch und auch in der Schwangerschaft über Ihren Impfschutz. Die Kosten für die von der STIKO empfohlenen Impfungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die RSV-Impfung wird derzeit nicht von den Gesetzlichen Krankenkassen in der Regelversorgung übernommen. Bis zur Implementierung in regionale Impfvereinbarungen, können die RSV-Impfungen nur privat nach der GOÄ abgerechnet werden. Eine nachträgliche Kostenerstattung ist von der jeweiligen Krankenkasse abhängig.