Die Entscheidung für oder gegen eine Abtreibung ist oft von tiefgreifenden emotionalen und psychischen Belastungen begleitet, sowohl für die Frau als auch für den Mann. In manchen Fällen überleben Kinder einen Abtreibungsversuch und tragen die physischen und psychischen Narben dieses Erlebnisses ein Leben lang. Dieser Artikel beleuchtet die Erfahrungen von Menschen, die Abtreibungsversuche überlebt haben, sowie die emotionalen Folgen für Männer und die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland.
Persönliche Schicksale: Überlebende von Abtreibungsversuchen
Die Geschichten von Menschen, die einen Abtreibungsversuch überlebt haben, sind Zeugnisse eines starken Lebenswillens und werfen ein Schlaglicht auf die Komplexität des Themas Abtreibung.
Samantha: Ein Wendepunkt im Wartezimmer
Samantha befand sich in einer tiefen Verzweiflung und suchte zunächst Rat bei einer Lebensschutzorganisation für Frauen im Schwangerschaftskonflikt. Trotz der Beratung blieb sie verzweifelt und unternahm drei Versuche, ihre Schwangerschaft abzubrechen. Während eines zweiten Abtreibungstermins im Wartezimmer wurde eine Frau mit dem Namen Giselle aufgerufen - derselbe Name, den Samantha eigentlich für ihre Tochter vorgesehen hatte. Beim dritten Versuch nahm sie schließlich die Abtreibungspille in der Klinik ein. Unmittelbar danach erkannte Samantha, dass sie das Falsche getan hatte und kontaktierte eine US-Hotline zum Stoppen der Abtreibung. Ihr Baby kam im Dezember gesund zur Welt.
Claire Culwell: Ein Leben nach dem Abtreibungsversuch
Das Leben von Claire Culwell grenzt an ein Wunder. Sie überlebte den Abtreibungsversuch ihrer Mutter und kam viel zu früh auf die Welt. Obwohl sie auch heute noch gesundheitliche Schwierigkeiten hat, ist sie unendlich dankbar, leben zu dürfen. Als sie 20 Jahre alt wurde, machte sie ihre leibliche Mutter ausfindig. Bei ihrem ersten Treffen überreichte sie ihrer Mutter eine Karte mit den Worten: „Danke, dass Du Dich für mein Leben entschieden hast.“ Die anfängliche Freude wich jedoch Tränen der Trauer. Claire erfuhr, dass ihre Mutter, die als Scheidungskind früh auf sich allein gestellt war und mit nur 13 Jahren schwanger wurde, im fünften Monat abgetrieben werden sollte. Ihre Mutter ging zurück zur Schule, doch da sie weiter zunahm, stellte sich heraus, dass sie noch ein Kind in sich trug. Durch den schweren Eingriff war ihre Fruchtblase beschädigt worden. Nur zwei Wochen später kam Claire zur Welt, mit einem Gewicht von 2.200 Gramm, einer Fehlstellung der Hüfte und Klumpfüßen. Sie lag im Brutkasten, entwickelte sich aber gut. Nach der Genesung wurden ihre Füße eingegipst, um die Missbildung zu korrigieren. Claire wurde adoptiert und kämpfte in den folgenden Jahren mit gesundheitlichen Problemen. Auch heute noch leidet sie an den Folgen der Abtreibung, ist aber dankbar für das geschenkte Leben. Sie betont, dass Abtreibung oft als einfache Lösung erscheint, in Wirklichkeit aber viel komplexer ist und sie Gottes Eingreifen als Glück empfindet.

Melissa Ohden: Überleben im achten Monat
Melissa Ohden überlebte ihre eigene Abtreibung im achten Schwangerschaftsmonat. Die damals illegale Prozedur konnte ihrem Leben keinen Einhalt gebieten. Die heute 40-jährige US-Amerikanerin ist kerngesund und erzählt ihre bewegende Geschichte. Nach 38 Jahren traf sie zum ersten Mal auf ihre Mutter, die sie abgetrieben hatte. Im Gespräch erfuhr Melissa die wahren Hintergründe. Ihre Großmutter übte Druck aus, da sie die "Schande" eines unehelichen Kindes nicht akzeptieren wollte. Melissas Mutter, Ruth Lindahl, erfuhr nie, dass ihr Kind überlebt hatte. Mit 14 Jahren erfuhr Melissa von den tragischen Umständen ihrer Geburt. Nach der Abtreibung wurde sie zum Sterben in den medizinischen Abfall gelegt, aber eine Krankenschwester fand sie wimmernd und rettete ihr das Leben. Melissa sagt: „Was mir passiert ist, wünsche ich meinem ärgsten Feind nicht.“ Der Eingriff fand 1977 in Iowa statt und wurde ohne Indikation illegal durchgeführt. Auch in Deutschland gibt es Spätabtreibungen bis zum 9. Monat unter bestimmten Voraussetzungen.

Gianna Jessen: Ein Wunder der Natur und des Lebenswillens
Gianna Jessen ist ein menschliches Wunder. Sie überlebte 1977 eine Abtreibung mittels Salzlösung. Es wurde prophezeit, dass sie aufgrund der entstandenen Schäden niemals sitzen, sprechen oder laufen könne. Doch ihr Lebenswille war stärker, und sie lief sogar zwei Marathons. Gianna wurde am 6. April 1977 geboren, und ihre Geburtsurkunde besagt, dass beim Eintreffen im Krankenhaus keine Wiederbelebungsmaßnahmen notwendig waren. Ihre Mutter hatte sich im siebten Schwangerschaftsmonat für eine Abtreibung mittels Salzlösung entschieden. Gianna überlebte den Eingriff, weigerte sich zu sterben. Als Folge der Verätzung leidet sie an Zerebralparese. Sie trägt die Spuren eines Mordversuchs an ihrem Körper und betont die Ironie, dass Abtreibungen bei Kindern mit Behinderung akzeptiert werden, während sie selbst eine Behinderung durch einen versuchten Abtreibungsversuch erlitten hat. Trotzdem zeigt Gianna eine große Fröhlichkeit und Offenheit. Sie setzt sich für den Schutz ungeborenen Lebens ein und möchte schwangeren Frauen beistehen, sich für ihr Kind zu entscheiden. Sie fragt, wo die Frauenrechtlerinnen waren, als sie abgetrieben werden sollte, und ob es irrelevant sei, dass sie immer noch mit den Folgen kämpft.
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Andrea Müller: Ein Leben nach der verpassten Abtreibung
Andrea Müller entkam nur knapp dem Tod, sie hätte abgetrieben werden sollen. Heute berät sie schwangere Frauen in Konfliktsituationen. Als Teenager stand sie oft am Wasser und spielte mit dem Gedanken, sich das Leben zu nehmen. Schon einmal entkam sie nur knapp dem Tod: Sie hätte abgetrieben werden sollen. Im März 1975 war ihre Mutter erneut schwanger. Sie hatte bereits zwei Kinder und stand vor großen Herausforderungen im landwirtschaftlichen Betrieb und der Arbeit. Die Abtreibung schien eine naheliegende Option. Doch etwas stimmte nicht: Nach der Abtreibung blieb ihre Periode aus, ihr Bauch schwoll weiter an. Der Arzt stellte fest, dass sie mit Zwillingen schwanger war und nur eines der beiden Kinder entfernt hatte. Ohne Ultraschall wusste weder der Arzt noch die Mutter von den Zwillingen. In ihrer Verzweiflung schrie sie zu Gott: „Wenn es dich gibt, dann vergib mir meine Schuld und lass dieses Kind gesund zur Welt kommen.“
Andrea Müller erinnert sich an ihre Kindheit als eine Zeit, in der sie gemobbt und gewalttätig behandelt wurde. Sie fühlte sich abgelehnt, sowohl von ihrer Mutter als auch von einer inneren Stimme, die ihr sagte: „Du bist nicht erwünscht.“ Mit 13 Jahren erfuhr sie, dass sie eine abgetriebene Zwillingsschwester hat. Der Gedanke, eine Schwester zu haben, ließ sie nicht mehr los. Mit 15 Jahren erreichte sie den Höhepunkt der Magersucht. Der Arzt teilte ihr mit, dass sie keine Kinder bekommen könne, wenn sie nicht zunimmt. Sie galt als suizidgefährdet. Verzweifelt wandte sie sich an ihre Tante. Mit sieben Jahren entschied sich Andrea Müller dafür, Jesus als Freund anzunehmen. Die Kirche wurde ihr Zufluchtsort und gab ihr Hoffnung. Trotz aller Krisen ist sie sich heute sicher, dass ihre Beziehung zu Gott sie vor Schlimmerem bewahrt hat. Mit 15 Jahren betete sie gegen die Einführung des Paragraphen 218. Auf dem Heimweg sagte sie zu ihrer Mutter: „Ich liebe Kinder, das weißt du. Ich würde am liebsten alle Frauen, die abtreiben, an die Wand stellen und abknallen.“ Ihre Mutter enthüllte daraufhin, dass sie Andrea hatte abtreiben lassen wollen und sie eigentlich Zwillinge waren. Andrea kämpfte mit der Wut und dem Wunsch nach Vergebung. Erst mit 30 Jahren, als ihre Ehe kurz vor dem Aus stand, kochte das Trauma wieder hoch. Durch Gebet, Bibellesen und eine Bekehrungserfahrung fand sie Heilung. Heute berät sie als Schwangerenkonfliktberaterin und hat 2017 den Verein „Schwanger - du bist nicht allein e.V.“ gegründet. Ihre Motivation ist es, Frauen zu helfen, die Gründe für ihre Schwangerschaftskonflikte zu erkennen und sich für ihr Kind zu entscheiden.

Männer und Abtreibung: Mythen und Realität
Kevin Burke, LSW, thematisiert in seinem Beitrag "Männer und Abtreibungs-Mythen" die oft übersehenen psychischen Folgen von Abtreibungen für Männer.
Mythos #1: Abtreibung ist eine private Entscheidung zwischen Frau und Arzt.
In 95% aller Abtreibungen spielt der Mann eine zentrale Rolle bei der Entscheidung.
Mythos #2: Männern geht es nach der Abtreibung gut und sie sind meistens erleichtert.
Laut der größten Studie über Männer nach Abtreibung denken die meisten Befragten noch Jahre nach dem Abbruch und über das ungeborene Kind nach. Viele geben an zu trauern und sich für ihre Rolle zu schämen. Zwar mag es zunächst eine Erleichterung geben, doch darunter verbergen sich oft verwirrende, schmerzvolle Gefühle wie Reue, Kummer, Traurigkeit, Angst, Depression und Schlaflosigkeit. Diese Gefühle werden oft durch Ungeduld und Wut ausgedrückt.
Mythos #3: Männer können negative Gefühle nach einer Abtreibung mit Freunden, Familie oder einem Geistlichen besprechen.
Männer reden oft mit niemandem über die Abtreibung, selbst nicht mit dem besten Freund. Abtreibung wird zum schmerzhaften Geheimnis, das in Einsamkeit gelitten wird. Diese Isolation und das Unterdrücken von Scham, Schuld und Trauer machen Männer anfällig für sexuelle Promiskuität, Pornografie, Drogen- und Alkoholmissbrauch. Wutausbrüche gegenüber Angehörigen, Kollegen oder Vorgesetzten stehen oft in direktem Zusammenhang mit einem nicht verarbeiteten Abtreibungserlebnis.
Mythos #4: Abtreibung hat keinen Einfluss auf zukünftige Beziehungen des Mannes.
Nach einer Abtreibung enden die meisten Beziehungen. Für den Mann ist es ein verwirrendes Verlusterlebnis, das seine Sensibilität bezüglich Sexualität, Intimität und Elternschaft empfindlich stört. Unverarbeitete Gefühle von Scham, Wut und Trauer können zum Vorschein kommen, wenn er eine neue Beziehung eingeht. Dies kann den Aufbau von Vertrauen und Intimität erschweren und zu zerrütteten Beziehungen führen.
Mythos #5: Abtreibung hat keinerlei Einfluss auf die Beziehung des Vaters mit seinen zukünftigen Kindern.
Väter, die eine vorhergehende Abtreibung erlebt hatten, berichten von Verwirrung und Schuldgefühlen, als sie später ein Kind erwarteten. Das Betrachten von Ultraschallbildern verband sie mit dem verlorenen Kind. Solche Gefühle können verhindern, dass sie gute Väter und Ehemänner werden.
Mythos #6: Männer sterben nicht an Abtreibung.
Wenn ein Mann machtlos zusehen muss, wie sein Kind abgetrieben wird, oder er zögerlich zustimmt und es später bereut, kann dies ihn in lebensbedrohende Verzweiflung bis hin zum Selbstmord stürzen. Impulsive und selbstzerstörerische Verhaltensweisen können ein Ventil für Wut und Hilflosigkeit sein, was zu Verletzungen oder gar zum Tod führen kann.
Mythos #7: Es ist am besten, nicht mehr an die Abtreibung zu denken und einfach weiterzuleben.
Heilungsprogramme helfen nicht nur, sondern können auch Gewissensbisse hervorrufen. Dieser Mythos kann durchbrochen werden, indem Männer ihre Isolation aufgeben und Heilung suchen. Ein Leben in Scham und Wut ist nicht unausweichlich.
Rechtliche Aspekte von Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland
In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche unter bestimmten Bedingungen straffrei möglich. Die rechtlichen Regelungen unterscheiden sich je nach Schwangerschaftswoche und den vorliegenden Indikationen.
Spätabtreibungen unter bestimmten Bedingungen straffrei
Spätabtreibungen sind in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Dies gilt beispielsweise, wenn beim ungeborenen Kind eine Behinderung diagnostiziert wird oder der schwangeren Frau körperliche oder seelische Schäden drohen würden, wenn sie das Kind austrägt.
Abbruch nach der 12. Schwangerschaftswoche: Die medizinische Indikation
Ein Schwangerschaftsabbruch ist auch nach der 12. Schwangerschaftswoche straffrei möglich, wenn eine medizinische Indikation vorliegt. Diese besteht, wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren stark gefährdet. Die Gefahr muss durch eine Ärztin oder einen Arzt festgestellt und schriftlich bescheinigt werden, nach einer Bedenkzeit von drei Tagen, es sei denn, es besteht eine unmittelbare Lebensgefahr für die Schwangere. Die Schwangere muss über die möglichen Folgen aufgeklärt werden und hat Anspruch auf psychosoziale Beratung.
Der Schwangerschaftsabbruch: Die Geburt mit Medikamenten einleiten
Bei Schwangerschaftsabbrüchen nach der zwölften Schwangerschaftswoche wird häufig eine Geburt mit Medikamenten eingeleitet. Diese Medikamente machen den Muttermund weich und lösen Wehen aus. Die Prozedur findet in einem Kreißsaal oder Wehenzimmer statt und wird von medizinischem Personal begleitet. Nach der Geburt können die Eltern Zeit mit dem Kind verbringen. Selten ist eine Nachbehandlung notwendig. Die Milchbildung kann medikamentös unterbunden oder durch Kühlung und Stützung der Brüste eingedämmt werden.
Schwangerschaftsabbruch ab der 20. Schwangerschaftswoche
Ab etwa der 20. Schwangerschaftswoche steigt die Wahrscheinlichkeit, dass das Kind die eingeleitete Geburt überlebt und lebensfähig ist. In solchen Fällen sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, das Kind am Leben zu erhalten. Mit Zustimmung der Schwangeren kann vor der Geburt ein Fetozid durchgeführt werden, um einen Herzstillstand beim Kind herbeizuführen. Ärztinnen und Ärzte sind jedoch nicht verpflichtet, einen solchen Abbruch vorzunehmen, und auch Hebammen können die Mitwirkung ablehnen. In vielen Kliniken entscheidet ein Ethikrat über die Durchführung von Spätabbrüchen.
Nach dem Schwangerschaftsabbruch: Beratung und Begleitung
Körper und Seele benötigen Zeit, um den Abbruch und den Abschied vom Kind zu verarbeiten. Es kann ein Anspruch auf die Mutterschutzfrist nach der Geburt bestehen. Späte Abbrüche und insbesondere ein Fetozid stellen eine enorme seelische Belastung dar. Psychosoziale Beratung, der Kontakt mit dem geburtshilflichen Team und Selbsthilfegruppen können eine wichtige Unterstützung sein.
Ratsuchende Schwangere sind jetzt besser geschützt
Neue gesetzliche Regelungen verbieten bestimmte Einwirkungen auf Schwangere, sogenannte „Gehsteigbelästigungen“, vor Beratungsstellen und medizinischen Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Dies gilt für einen Umkreis von 100 Metern um den Eingangsbereich.
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