Die Debatte um die nichtinvasive Pränataldiagnostik (NIPT), insbesondere um Bluttests zur Früherkennung von Chromosomenstörungen wie Trisomie 21 (Down-Syndrom), Trisomie 18 und Trisomie 13, hat in den letzten Jahren an Brisanz gewonnen. Verschiedene kirchliche Institutionen haben zu diesem Thema Stellung bezogen, wobei sich unterschiedliche Positionen und Schwerpunkte zeigen.
Position der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) spricht sich grundsätzlich für die pränatale Diagnostik aus, betont jedoch die Notwendigkeit einer umfassenden ethischen und psychosozialen Beratung der Schwangeren. Gemäß einer Stellungnahme der Kammer für öffentliche Verantwortung der EKD vom 2. November 2018 soll die nichtinvasive Methode als Alternative zu potenziell gefährlichen invasiven Verfahren wie der Fruchtwasseruntersuchung gefördert werden. Ratsvorsitzender Heinrich Bedford-Strohm plädiert dafür, dass auch diese qualifizierte Beratung als Kassenleistung angeboten wird, idealerweise beginnend in einem frühen Stadium der Schwangerschaft.
Die EKD sieht die Maßnahmen der NIPT bei Risikoschwangerschaften als Teil gesellschaftlicher Verantwortung. Sie hat dazu das Dokument „Nichtinvasive Pränataldiagnostik - Ein evangelischer Beitrag zur ethischen Urteilsbildung und zur politischen Gestaltung“ veröffentlicht. Die evangelischen Verbände Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung e.V. (EKFuL), Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB) und Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e.V. haben ein gemeinsames Positionspapier erarbeitet, das sich mit den ethischen Fragestellungen und Konflikten im Zusammenhang mit pränataler Diagnostik befasst. Der BeB gibt seinen Einrichtungen Empfehlungen zum Umgang mit dem Präna-Test, wobei die Beratung der Schwangeren so gestaltet sein soll, dass eine autonome Entscheidung sichergestellt wird und keine Schwangere zu einem Bluttest gedrängt wird.
Die EKD betont, dass der christliche Glaube den Schutz des individuellen Lebens, seiner Freiheit und Unverfügbarkeit umfasst. Der Schutz des Lebens, seine Anerkennung und Annahme seiner Zerbrechlichkeit sowie die Aufforderung zum verantwortlichen Handeln sind Konsequenzen des Glaubens an Gott als Schöpfer, Versöhner und Erlöser. Dies gilt unabhängig von genetischer Ausstattung oder möglichen Krankheiten.

Position des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) und der Deutschen Bischofskonferenz (DBK)
Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) und die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) äußern wiederholt ihre ablehnende Haltung gegenüber einer unregulierten Ausweitung der Pränataldiagnostik. Das ZdK befürchtet eine Zunahme von Schwangerschaftsabbrüchen und fordert eine politische Debatte im Bundestag über nichtinvasive Pränataldiagnostik. Generalsekretär Dr. Stefan Vesper betont: „Es darf keinen Abtreibungsautomatismus bei Trisomie 21 geben.“
Die DBK äußert ebenfalls die Befürchtung, dass die Kassenzulassung des Bluttests zur regulären Anwendung führen werde. Sprecher Matthias Kopp erklärt, dass die neuen nicht-invasiven pränataldiagnostischen Testverfahren oft keine therapeutischen Ziele verfolgen. „Auf die Feststellung des 'unerwünschten Merkmals' Trisomie erfolge zumeist der Abbruch der Schwangerschaft“, beklagt Kopp. Er unterstreicht die Notwendigkeit einer frühzeitigen und ausführlichen ärztlichen sowie psychosozialen Aufklärung und Beratung, bei der die Frage nach dem Schwangerschaftsabbruch nicht im Mittelpunkt stehe.
Die katholische Kirche betont, dass bei pränatal diagnostiziertem Down-Syndrom in mehr als 90 Prozent der Fälle ein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen wird. Eine Umfrage unter Humangenetikern habe ergeben, dass bereits 18 Prozent das Geschlecht des Kindes als Grund für eine Abtreibung angeben. Bischof Dr. Karl Lehmann weist darauf hin, dass 90 Prozent der Humangenetiker eine Abtreibung bejahen würden, wenn ihr eigenes ungeborenes Kind eine schwere Spina bifida aufweist. Dies belege eine „latente Bereitschaft zu pränataler Selektion durch Abtreibung“.
Die Kirchen betrachten es als ihre Aufgabe, auf diese Entwicklung aufmerksam zu machen und ihr entschieden entgegenzusteuern. Sie begrüßen zwar die pränatale Diagnostik, da sie in vielen Fällen den Lebens- und Gesundheitsinteressen des Ungeborenen dient und seine Chancen verbessert. Sie warnen jedoch vor den Risiken einer unkontrollierten Verbreitung, die zu einer Veränderung der Bewertung von Krankheit und Behinderung sowie zu schleichender Diskriminierung führen könnte. Eugenischen Tendenzen sei entschieden zu widersprechen.
Regulierungsrahmen und Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, hat über die Kostenübernahme von NIPT-Tests entschieden. Am 18. August 2016 wurde die Einleitung eines Bewertungsverfahrens für nicht-invasive Pränataldiagnostik (NIPD) zur Bestimmung des Risikos von fetaler Trisomie 13, 18 und 21 mittels molekulargenetischer Tests beschlossen. Ziel war die Prüfung, ob ein solcher Test künftig von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird.
Am 22. März 2019 veröffentlichte der G-BA einen Beschlussentwurf zur Anwendung von NIPT im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien und leitete ein Stellungnahmeverfahren ein. Der Entwurf sah vor, dass die Durchführung auf Kosten der Gesetzlichen Krankenkassen möglich sein soll, „sofern ein entsprechender Test geboten ist, um der Schwangeren eine Auseinandersetzung mit ihrer individuellen Situation hinsichtlich des Vorliegens einer Trisomie im Rahmen der ärztlichen Begleitung zu ermöglichen.“
Am 19. August 2021 nahm der G-BA schließlich eine überarbeitete Versicherteninformation an, womit der Beschluss vom September 2019 zur Kostenübernahme der nicht-invasiven Bluttests für Schwangere auf Trisomien 21, 18 und 13 durch die Krankenkassen umgesetzt wurde. Eine weitere Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium schloss sich an, mit der Erwartung, dass der Bluttest voraussichtlich ab Frühjahr 2022 als Kassenleistung angeboten werden kann. Anfangs war vorgesehen, dass der Test nur in begründeten Einzelfällen bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken durchgeführt werden soll.
Der Bundestagsantrag fordert ein Monitoring bis Juni 2027 und ein interdisziplinäres Expertengremium, um die Folgen der NIPT-Kassenzulassung zu prüfen. CDU-Abgeordneter Michael Brand äußert die Sorge, dass NIPT oft ohne klare medizinische Notwendigkeit empfohlen werde. Das ZdK begrüßt das angedachte Monitoring, da die Anwendung von NIPT zahlreiche Implikationen birgt und viele werdende Eltern mehr Informations- und Reflexionsmöglichkeiten sowie eine bessere Begleitung im Umgang mit den Ergebnissen wünschen.

Kritik und Bedenken von Behindertenverbänden und Kirchen
Behindertenverbände, wie die Lebenshilfe, äußern ebenfalls Bedenken. Sie warnen davor, dass der Bluttest zur Regeluntersuchung werde und eine stärkere Diskriminierung von Menschen mit Beeinträchtigungen zur Folge haben könnte. Der Eindruck, der Test sei medizinisch sinnvoll, wecke falsche Hoffnungen und erhöhe den Druck auf Schwangere, ein angeblich perfektes Kind zu bekommen. Ein weiteres Problem sei die Zunahme von falsch-positiven Ergebnissen, insbesondere bei jüngeren Schwangeren, was eine Absicherung durch invasive Tests notwendig mache und den vermeintlichen Vorteil des nicht-invasiven Tests aufhebe.
Auch die Württembergische Evangelische Landessynode hat sich mit der Kassenzulassung von NIPT befasst. Oberkirchenrat Dieter Kaufmann forderte eine gründliche bundesweite Diskussion und warnte, dass die Kassenfinanzierung das Bild verstärke, dass ein Kind mit Down-Syndrom nicht mehr sein müsse und die Schwangerschaft auf Probe zum sozialen Standard werden könnte. Dies stehe im Widerspruch zur UN-Behindertenkonvention.
Die Kirchen betonen die Bedeutung der Beratung. Sie fordern eine Beratung, die medizinische, ethische und psychosoziale Aspekte verlässlich einbezieht. Der Maßstab bleibe eine Gesellschaft, in der Menschen mit Down-Syndrom selbstverständlich ihren Platz haben. Es sei zu befürchten, dass Schwangeren der Test unabhängig vom medizinischen Nutzen empfohlen werde, auch als Absicherung für Ärzte, was faktisch einer Reihenuntersuchung gleichkomme.
Die Kirchen haben bereits 1997 in einem "Gemeinsamen Wort" zur Pränataldiagnostik und prädiktiven Medizin Kriterien für einen verantwortungsbewussten Umgang formuliert. Dazu gehören die Ablehnung verbrauchender Forschung an Embryonen, eine wertorientierte Beratung zur Verbesserung der Entscheidungsfähigkeit, die Solidarität mit Behinderten und Kranken sowie das Widerstehen gegen eugenische Tendenzen. Bei der prädiktiven Diagnostik sind Freiwilligkeit, das Recht auf Nichtwissen und die Wahrung der Vertraulichkeit ausschlaggebend.
Bezüglich der Präimplantationsdiagnostik (PID), die in Deutschland gegen das Embryonenschutzgesetz verstößt, äußern die Kirchen Bedenken hinsichtlich des selektiven Vorgehens. Sie fordern eine rechtliche Regelung dieses Bereichs.
Entwicklungen und aktuelle Debatten
Die Debatte um NIPT hat sich in den letzten Jahren intensiviert. Daten der Krankenkasse Barmer zeigen eine steigende Inanspruchnahme: Durchschnittlich hätten fast 50 Prozent der Schwangeren 2024 einen solchen Test in Anspruch genommen, ein Jahr zuvor waren es 32 Prozent. Die Rate falsch-positiver Befunde liegt im Versorgungsalltag viermal höher als theoretisch erwartet.
Seit dem 1. Juli 2022 zählt NIPT unter bestimmten Voraussetzungen zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Während der Test als medizinischer Fortschritt gilt, wirft er ethische Fragen auf. Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck begrüßt zwar die Möglichkeit der Früherkennung, warnt jedoch vor einer Routineuntersuchung ohne ausreichende medizinische Indikation und dem Druck auf Eltern, nur ein „gesundes“ Kind auszutragen.
Der Bundestagsantrag zur Prüfung der Folgen der NIPT-Kassenzulassung unterstreicht die Notwendigkeit, die Anwendung von NIPT strikt an einen medizinisch und ethisch beschriebenen Rahmen zu binden und die Tests in die gesellschaftlich verantwortete Schwangerschaftsvorsorge einzubinden. Die Kombination von Kostenübernahme durch die GKV und dem Angebot einer umfassenden qualifizierten ethischen Beratung soll schwangere Frauen motivieren, diese Angebote in Anspruch zu nehmen.
Die Kirchen betonen die Bedeutung einer Beratung, die Schutz des Lebens und die Begleitung der schwangeren Frau auf dem Weg zu einer gut abgewogenen Entscheidung in den Mittelpunkt stellt. Ein entsprechendes Angebot sollte in den Katalog der Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft aufgenommen werden und ethische sowie psychosoziale Aspekte umfassen, unabhängig von der konkreten Inanspruchnahme der Diagnostik.
Ethikprinzipien und Entscheidungsfindung bei ethischen Dilemmata einfach erklärt
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