Die künstliche Befruchtung, auch assistierte Reproduktion genannt, umfasst eine Reihe von medizinischen Verfahren, die Paaren mit Kinderwunsch helfen, schwanger zu werden. In Deutschland gibt es strenge rechtliche Rahmenbedingungen, die diese Verfahren regeln. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte der künstlichen Befruchtung, von den medizinischen Methoden über die rechtlichen Voraussetzungen bis hin zu ethischen und religiösen Betrachtungen.
Medizinische Verfahren der künstlichen Befruchtung
Es existieren verschiedene Methoden der künstlichen Befruchtung, die je nach individueller Situation des Paares zur Anwendung kommen. Eine sorgfältige Diagnostik beider Partner ist entscheidend, um die Ursache der Unfruchtbarkeit zu ermitteln und die am besten geeignete Methode auszuwählen.
Insemination
Die Insemination wird meist dann angewandt, wenn beim Mann eine zu geringe Samenmenge oder eine mangelnde Qualität des Spermas festgestellt wurde. Bei der Frau kann zum Beispiel eine Unfruchtbarkeit aufgrund einer Störung im Bereich des Gebärmutterhalses der Grund für eine Insemination sein. Um eine Schwangerschaft zu ermöglichen, werden die Samenzellen direkt mit einer Spritze oder über einen weichen Katheter in die Gebärmutter (intrauterin), den Gebärmutterhals (intrazervikal) oder den Eileiter (intratubar) gespritzt. Die Samenzellen müssen dann selbständig bis zur befruchtungsfähigen Eizelle finden.
Formen der Insemination
- Homologe Insemination: Bei dieser Form wird der Samen des Ehemannes verwendet. Zulasten der GKV ist gemäß § 27a SGB V ausschließlich die homologe Insemination erbringbar.
- Heterologe Insemination: Hier wird der Samen eines Spenders verwendet. Für Regenbogenfamilien, insbesondere Frauenpaare, ist die heterologe Insemination oft die einzige Möglichkeit, leibliche Kinder zu bekommen. Die Befruchtung kann durch die Paare selbst (Eigen-Insemination) oder mit ärztlicher Hilfe (assistierte Reproduktion) vorgenommen werden. Der verwendete Fremdsamen kann von einem privaten Spender oder von einer Samenbank stammen.
Die Eigen-Insemination (auch Heiminsemination oder Selbstinsemination genannt) wird durch die Frauen selbst durchgeführt, ohne ärztliche Hilfe. Stammt der verwendete Fremdsamen von einem privaten Samenspender, wird die Eigen-Insemination meist durch die sogenannte „Bechermethode“ vorgenommen. Eine Eigen-Insemination kann aber auch mit Spendersamen von einer Samenbank durchgeführt werden, wenn die Samenbank bereit ist, die Samenproben nach Hause zu schicken. Die Erfolgsquote bei Eigen-Inseminationen wird als etwa gleich hoch oder etwas geringer als die von Geschlechtsverkehr eingeschätzt. Wichtig ist, die Eigen-Insemination zum Zeitpunkt des Eisprungs durchzuführen. Eigen-Inseminationen sind rechtlich zulässig und fallen nach gängiger Auffassung nicht unter das Embryonenschutzgesetz (ESchG).

In-Vitro-Fertilisation (IVF)
Die In-Vitro-Fertilisation (IVF) ist eine Befruchtung, die in einem Reagenzglas durchgeführt wird ("in vitro" heißt "im Glas"). Dazu werden der Frau befruchtungsfähige Eizellen entnommen. Diese werden in eine Nährlösung gegeben und mit den Samenzellen des Partners befruchtet. Um genügend befruchtungsfähige Eizellen aus den Eierstöcken zu bekommen, wird vor einer IVF in der Regel eine Behandlung mit Hormonen durchgeführt. Die Anzahl der Eizellen, die bei der Wiedereinpflanzung Verwendung finden dürfen, ist auf drei begrenzt. Wenn keine geschlechtsgebundene Erbkrankheit besteht, ist das Geschlecht des Kindes nicht wählbar. Die Maßnahme, auf diese Weise gewonnene, überzählige Eizellen einzufrieren, ist in Deutschland verboten. Die Erfolgsrate der IVF, bei der die Geburt eines gesunden Kindes erfolgt, liegt bei 25 bis 30 Prozent.
Abrechenbare EBM-Nummern für IVF-Verfahren
- 08535 - Stimulationsbehandlung zur In-Vitro-Fertilisation (IVF), Intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) oder zum intratubaren Gametentransfer (GIFT)
- 08536 - Hormonelle Vorbereitung des Endometriums gemäß Nummer 12.3 Buchstabe b bei medizinischer Indikation nach Nummer 11.5 Buchstabe b der Richtlinien über künstliche Befruchtung einer extrakorporalen Befruchtung mittels intrazytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI)
- 08537 - Ultraschallgezielte und/oder laparoskopische Follikelpunktion zur intendierten Eizellentnahme
- 08538 - Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 08537 bei ambulanter Durchführung
- 08539 - Identifizierung von Eizelle(n) in der Follikelflüssigkeit und Beurteilung der Reifestadien der Eizelle(n), nach Durchführung einer ultraschallgezielten und/oder einer laparoskopischen Follikelpunktion
- 08550 - Extrakorporale Befruchtung mit natürlicher Eizell-Spermien-Interaktion (IVF), einschl. Kultivierung bis längstens zum Embryo-Transfer (ET)

Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)
Die Mikroinjektion, oder Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI), ist ebenfalls ein abgewandeltes Verfahren der In-vitro-Fertilisation. Bei der ICSI-Methode wird eine aus dem Ejakulat oder operativ aus den Hoden oder Nebenhoden gewonnene Samenzelle direkt in die weibliche Eizelle injiziert. Reproduktionsmedizinerinnen und Reproduktionsmediziner wenden die Technik zum Beispiel an, wenn der männliche Partner zu wenig Samenzellen in seinem Ejakulat oder einen Verschluss der Samenwege hat. In rund 25 Prozent der Fälle kann mit diesem Verfahren eine Schwangerschaft herbeigeführt werden. Die Erfolgsquote der ICSI liegt bei etwa 15 bis 20 Prozent pro Versuch.
Risiken der IVF und ICSI
Der G-BA hat die ICSI daraufhin überprüft, ob es nach Anwendung dieser Methode zu einer erhöhten Fehlbildungsrate kommt. Die Überprüfung zeigte, dass die Fehlbildungsraten sowohl bei durch ICSI als auch durch IVF gezeugten Kindern gegenüber natürlich gezeugten Kindern signifikant erhöht sind. Signifikante Unterschiede der Risikoerhöhung zwischen IVF und ICSI sind dagegen nicht feststellbar. In die Richtlinien zur Künstlichen Befruchtung wurde daher für Ärztinnen und Ärzte, die reproduktionsmedizinische Leistungen anbieten, die Verpflichtung aufgenommen, über das erhöhte Fehlbildungsrisiko bei ICSI oder IVF im Vergleich zur natürlichen Empfängnis zu informieren.
Abrechenbare EBM-Nummern für ICSI-Verfahren
- 08535 - Stimulationsbehandlung zur In-vitro-Fertilisation (IVF), Intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) oder zum intratubaren Gametentransfer (GIFT)
- 08555 - Extrakorporale Befruchtung mittels ICSI, einschl. Kultivierung längstens bis zum ET
Intratubarer Gametentransfer (GIFT)
Beim GIFT werden der Frau mit Hilfe einer Laparoskopie (Bauchspiegelung) Eizellen entnommen. Diese werden dann, zusammen mit aufbereiteten Samenzellen des Partners in einen oder in beide Eileiter gespritzt. Dies kann entweder über die Bauchdecke oder mithilfe eines Katheters durch den Muttermund erfolgen. Die Befruchtung erfolgt dann auf natürlichem Wege. Das befruchtete Ei soll in die Gebärmutter wandern und sich dort einnisten. Angewandt wird die GIFT-Methode, wenn die Ursachen der Unfruchtbarkeit nicht exakt ermittelt werden können. Auch beim Vorliegen einer Endometriose kann die Anwendung sinnvoll sein. Da die Erfolgsraten dieser Methode nicht höher liegen als bei der IVF, mit einer Bauchspiegelung unter Vollnarkose aber höhere Komplikationsrisiken einhergehen, wird der intratubare Gametentransfer heute nicht mehr oft praktiziert. Die Erfolgsquote liegt in etwa bei 20 Prozent.
Abrechenbare EBM-Nummern für GIFT-Verfahren
- 08535 - Stimulationsbehandlung zur In-vitro-Fertilisation (IVF), Intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) oder zum intratubaren Gametentransfer (GIFT)
- 08558 - ET, ggf. als Zygotentransfer und/oder als intratubarer Embryo-Transfer (EIFT) oder GIFT
Rechtliche Rahmenbedingungen und Qualifikationen
In Deutschland dürfen künstliche Befruchtungen nur durch Ärzt*innen vorgenommen werden (§§ 9, 11 Embryonenschutzgesetz - ESchG). Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit entsprechender Schwerpunktbildung oder nachgewiesenen Kenntnissen und Erfahrungen in den Bereichen Endokrinologie der Reproduktion, gynäkologische Sonographie, operative Gynäkologie, Reproduktionsbiologie mit Schwerpunkt In-vitro-Kultur, Andrologie und psychosomatische Grundversorgung sind berechtigt, diese Behandlungen durchzuführen.
Antragsberechtigung und fachliche Qualifikation
Als Nachweis für die Berechtigung zur Durchführung von Leistungen im Bereich der künstlichen Befruchtung sind folgende Abrechnungsgenehmigungen erforderlich:
- Durchführung der psychosomatischen Grundversorgung
- Durchführung von ambulanten Operationen und stationsersetzenden Eingriffen nach § 115b Abs. 1 SGB V
- Durchführung von Leistungen der Ultraschalldiagnostik der weiblichen Genitalorgane
- Bekanntgabe gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt, mit welchem Laboratorium die Zusammenarbeit für die nach diesen Maßnahmen erforderlichen Laboruntersuchungen erfolgt.
Samenspende und rechtliche Implikationen
Häufig stammt der zur Insemination verwendete Fremdsamen von einem privaten Spender aus dem sozialen Umfeld der zukünftigen Eltern oder wird über kommerzielle Angebote von Samenbanken bezogen. Bei einer privaten Samenspende ist es wichtig, dass der private Spender durch notariell beurkundete Erklärung namentlich in die Stiefkindadoption einwilligt. Dies schafft rechtliche Sicherheit für die Mütter, insbesondere in Frauenpaaren. Vereinbarungen zwischen Müttern und Samenspendern sind rechtlich nicht wirksam regelbar, erst die erfolgreiche Stiefkindadoption stellt die gewünschte Rechtslage her.
Samenbanken untersuchen den Spender auf Krankheiten und seinen Samen auf Qualität, sodass in der Regel hochwertige und gesundheitlich unbedenkliche Samenproben erhalten werden. In Deutschland sind vollständig anonyme Samenspenden seit Verabschiedung des Samenspenderregistergesetzes (SaRegG) nicht mehr möglich. Das mit dem Spendersamen gezeugte Kind hat ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ein Auskunftsrecht über die im Samenspenderregister über den Spender gespeicherten Daten (§ 10 SaRegG). Eltern und Spender haben keine Auskunftsansprüche übereinander (§ 11 SaRegG).
Besonderheiten bei Regenbogenfamilien
Für Regenbogenfamilien, insbesondere Frauenpaare, führt der Weg zum Wunschkind oft über die heterologe Insemination bzw. donogene Insemination. Teilweise kommt es vor, dass bei gleichgeschlechtlichen Paaren eine der Frauen das befruchtete Ei der Partnerin austrägt (sogenannte reziproke Eizellspende oder ROPA-Methode). Dies ist in Deutschland derzeit nicht möglich, da Ärzt*innen die Übertragung einer anderen Eizelle auf eine Frau nicht erlaubt ist.
Bei Regenbogenfamilien ist die Stiefkindadoption diejenige Adoptionsform, die beiden Elternteilen die rechtliche Stellung der Elternschaft ermöglicht. Dies ist notwendig, da die aktuelle Rechtslage, zumindest per Anerkennung der Elternschaft, nur ein Elternteil pro Geschlecht vorsieht.
Kosten und finanzielle Förderung
Die Kosten für künstliche Befruchtungsverfahren variieren stark. Eine intrauterine Insemination (IUI) kostet ab ca. 300 Euro pro Versuch. Eine In-vitro-Fertilisation (IVF) beginnt bei ca. 2.000 Euro pro Versuch, zuzüglich Medikamentenkosten. Die Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) ist mit Kosten ab ca. 3.000 Euro pro Versuch verbunden, ebenfalls zuzüglich Medikamentenkosten.
Einige Krankenkassen, wie die KNAPPSCHAFT, beteiligen sich an den Kosten für künstliche Befruchtung. Die Zuschüsse erfolgen nach der Behandlung und sind an Altersgrenzen geknüpft: Beide Partner müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben, die Frau das 40. und der Mann das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die Insemination im Spontanzyklus werden Zuschüsse bis zu achtmal gewährt, bei allen anderen Verfahren bis zu drei Versuche.
Seit dem 1. Juli 2021 können die Kosten der Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen sowie die dazugehörigen medizinischen Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen von der KNAPPSCHAFT übernommen werden, insbesondere bei Behandlungen, die die Fruchtbarkeit beeinträchtigen könnten.
Künstliche Befruchtung: Drei Vorurteile im Check | ARTE Hintergrund
Ethische und religiöse Perspektiven
Die künstliche Befruchtung wirft auch ethische und religiöse Fragen auf.
Katholische Kirche
Die katholische Kirche lehnt jede Form der künstlichen Befruchtung bei Menschen ab. Kerngedanke ist die Einheit von sexueller Liebe und Zeugung. Das Kind soll als Frucht der Liebe und als Geschenk der Eltern zur Welt kommen und nicht als Produkt eines technisch-medizinischen Eingriffs. Ein zentraler Einwand ist das ethische Problem möglicher überzähliger Embryonen, da bei der künstlichen Befruchtung grundsätzlich mehrere Eizellen befruchtet werden. Nach katholischer Auffassung beginnt das menschliche Leben zum Zeitpunkt der Befruchtung, und Embryonen genießen ab dem ersten Tag vollen Schutz.
Evangelische Kirche
Die evangelische Kirche rät von der In-vitro-Fertilisation ab, da sie ein "Dammbruch zu Lasten des Lebensschutzes" befürchtet und eine Verletzung der Menschenwürde des frühen Embryos sieht. Einige Vertreter der evangelischen Theologie vertreten jedoch eine liberalere Interpretation, die dem Embryo erst nach der Einnistung in der Gebärmutter die volle Menschenwürde zuspricht. Letztlich kommt es aus Sicht der protestantischen Ethik auf die persönliche Gewissensentscheidung des einzelnen Paares an.
Judentum
Das Judentum steht der modernen Fortpflanzungsmedizin sehr aufgeschlossen gegenüber. Das biblische Gebot "Seid fruchtbar und mehret euch!" wird teilweise sogar als Pflicht zur Fortpflanzung interpretiert. Die Hochschätzung von Kindern als Ausdruck von Hoffnung und Zuversicht ist sowohl in jüdischen als auch in christlichen Überlieferungen stark verankert, was die Zuhilfenahme medizinischer Verfahren zur Erfüllung eines Kinderwunsches legitimiert.
Pionier der künstlichen Befruchtung: Robert Edwards
Der britische Forscher und Medizin-Nobelpreisträger Robert Edwards gilt als Pionier der künstlichen Befruchtung. Gemeinsam mit dem britischen Gynäkologen Patrick Steptoe entwickelte er die In-vitro-Fertilisation (IVF). 1969 gelang ihnen die erste Befruchtung einer Eizelle außerhalb des Körpers. Im Juli 1978 kam das erste „Retortenbaby“ Louise Joy Brown zur Welt, was ungewollt kinderlosen Paaren weltweit Hoffnung machte. Für seine Verdienste wurde Edwards 2010 mit dem Nobelpreis für Medizin ausgezeichnet.
Edwards' Arbeit hat das Leben von Millionen Menschen weltweit verbessert. Seine Forschungen wurden jedoch auch kontrovers diskutiert und stießen unter anderem auf den Widerstand der katholischen Kirche.

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