Hebammen: Aufgaben, Tätigkeiten und Unterstützung während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett

Laut Hebammengesetz (HebG) sind Ärzte und Ärztinnen in Deutschland verpflichtet, bei einer Geburt für die Anwesenheit einer Hebamme Sorge zu tragen. Diese Vorschrift unterstreicht die zentrale Rolle, die Hebammen im Leben von Schwangeren, Gebärenden und frischgebackenen Müttern spielen. Als Hebamme beraten und betreuen Sie Frauen und Familien während der Schwangerschaft, der Geburt, des Wochenbetts und der Stillzeit.

Thematische Illustration einer Hebamme, die eine Schwangere berät

Der Beruf der Hebamme: Vielfalt und Verantwortungsbereiche

Der Beruf der Hebamme gehört zu den ältesten Berufen der Welt. Vor, während und nach der Geburt sind Hebammen für die Betreuung der Frauen und ihren Familien zuständig. Um den Bedürfnissen der Frauen in diesem spannenden Lebensabschnitt gerecht zu werden, sollten Hebammen neben fachlicher Kompetenz ebenfalls eine hohe Einsatzbereitschaft, Geduld und Einfühlungsvermögen mitbringen. Als Hebamme erwartet Sie ein abwechslungsreicher und sehr verantwortungsvoller Beruf.

Hebammen sind qualifizierte Fachkräfte, die über Schwangerschaft, Geburtshilfe und Nachsorge hinaus bis zu neun Monate nach der Geburt bzw. bis zum Ende der Stillzeit Unterstützung bieten können. Fast alle Vorsorgeuntersuchungen während eines normalen Schwangerschaftsverlaufs können von einer Hebamme durchgeführt werden.

Aufgaben und Tätigkeiten von Hebammen

Im beruflichen Alltag übernehmen Hebammen vielfältige Aufgaben:

  • Selbstständige Betreuung werdender Mütter
  • Schwangeren- und Mütterberatung
  • Vorbereitung auf die Geburt und das Elternsein
  • Selbstständige Durchführung der Vorsorgeuntersuchung
  • Hilfeleistungen bei Beschwerden während der Schwangerschaft
  • Beratungen (z. B. zur Familienplanung)
  • Leitung von Geburtsvorbereitungskursen
  • Leitung der Geburt (zu Hause, im Geburtshaus oder in der Klinik)
  • Erkennen von Regelwidrigkeiten und rechtzeitige Hinzuziehung einer Ärztin oder eines Arztes
  • Eingreifen in Notfallsituationen
  • Erstversorgung des Neugeborenen
  • Gesundheitsberatung und -erziehung
  • Leitung der Rückbildungsgymnastik
  • Überwachung der Wochenbettzeit und Durchführung von Wochenbettbesuchen (Hausbesuch)
  • Nachsorge und Neugeborenenpflege
  • Nachgehende Fürsorge und gesundheitliche Aufklärung
  • Abhaltung von Sprechstunden
Infografik, die die verschiedenen Tätigkeitsbereiche einer Hebamme darstellt

Ausbildung zur Hebamme: Akademisierung und Reformen

Das Hebammenreformgesetz (HebRefG) sieht in Deutschland die Ausbildung zur Hebamme in Form eines Studiums mit Theorie- und Praxisphasen vor. Die Hebammenausbildung wurde mit dem Hebammenreformgesetz, welches am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, umfassend reformiert und modernisiert. Hebammen werden nunmehr akademisch im Rahmen von Regelstudiengängen ausgebildet. Rechtliche Grundlagen bilden das neue Hebammengesetz (HebG) sowie die dazugehörige Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV).

Als Zugangsvoraussetzung für das Studium gilt in der Regel der Abschluss einer mindestens zwölfjährigen allgemeinen Schulausbildung oder der Abschluss einer erfolgreich absolvierten Berufsausbildung zur/zum Gesundheits- und Krankenpfleger/in, zur/zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder zur Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann. In den einzelnen Bundesländern können zusätzliche Voraussetzungen für den Zugang zum Hebammenstudium bestehen (§ 10 Absatz 2 HebG).

Durch das duale Studium können die angehenden Hebammen ein wissenschaftliches Studium mit einer beruflichen Ausbildung verbinden. Die Studiendauer beträgt in Vollzeit mindestens sechs Semester (drei Jahre) und höchstens acht Semester (vier Jahre). Das Studium hat einen hohen Praxisanteil und zeichnet sich durch eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis aus. Die Praxiseinsätze finden im Krankenhaus und im ambulanten Bereich, z. B. bei einer freiberuflichen Hebamme oder in einem Geburtshaus statt.

Arbeitsmodelle von Hebammen: Angestellt oder freiberuflich?

Grundsätzlich können Hebammen sowohl freiberuflich als auch angestellt tätig sein. Jede Hebamme entscheidet nach ihrem Abschluss, in welchem Bereich sie tätig sein möchte und welche Variante sie wählt. Diese verschiedenen Möglichkeiten können theoretisch flexibel an die verschiedenen Lebenssituationen angepasst und ggf. auch immer wieder erweitert oder verändert werden. Der Beruf der Hebamme ist also sehr vielfältig.

Angestellte Hebamme

Als angestellte Hebamme arbeiten Sie meistens in einer Klinik in den verschiedenen geburtshilflichen Abteilungen, wie zum Beispiel im Kreißsaal, auf der Station oder in der Ambulanz. Doch es gibt auch die Möglichkeit, sich in Praxen von Gynäkolog*innen oder auch Kinderärzt*innen als Hebamme anstellen zu lassen. Auch sind manche Hebammen in von Hebammen geleiteten Praxen angestellt. Klinikhebammen sind fest an einem Krankenhaus angestellt. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Geburt im Kreißsaal zu betreuen. An einer Klinik sind in der Regel mehrere Hebammen beschäftigt, die in festgelegten Schichten arbeiten. Es ist deshalb normalerweise nicht möglich, sich für die Geburt eine ganz bestimmte Hebamme auszusuchen. Zieht sich die Geburt länger hin, kann es aufgrund von Schichtdiensten passieren, dass Sie während der Geburt Ihres Kindes nacheinander von mehreren Hebammen betreut werden.

Freiberufliche Hebamme

Als freiberufliche Hebamme können Sie selbständig im Bereich der Geburtshilfe arbeiten. Dazu zählen Hausgeburten, Geburtshausgeburten oder auch Geburten im Belegsystem. Leider bieten immer weniger Hebammen in Deutschland Geburtshilfe auf freiberuflicher Basis an. Viel häufiger sind sie freiberuflich im Bereich der Vorsorgen tätig, das heißt, in der Schwangerschaft und/oder der Betreuung im Wochenbett und in der Stillzeit oder auch mit verschiedensten Kursen. Die Freiberuflichkeit erlaubt Hebammen besondere Flexibilität in der Betreuung ihrer Eltern, wie zum Beispiel das Angebot zur Betreuung von Hausgeburten. Freiberufliche Hebammen können die Betreuung während der gesamten Schwangerschaft und im Wochenbett übernehmen. Häufig bieten sie auch zusätzliche Leistungen wie Schwangerschaftsgymnastik, Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse an. Für werdende Mütter gilt es deshalb zu bedenken, dass es nicht in allen Kliniken und in jedem Geburtshaus möglich ist, für die Geburt eine „eigene“ Hebamme mitzubringen. Je nachdem, wo Sie Ihr Kind zur Welt bringen möchten, sollten Sie sich deshalb im Vorfeld über diese Möglichkeit informieren.

Beleghebamme

Beleghebammen sind zwar freiberuflich tätig, haben aber einen Vertrag mit einer oder mehreren Kliniken und Geburtshäusern abgeschlossen und dürfen in den entsprechenden Häusern die Kreißsäle für die Geburt nutzen. Beleghebammen bieten in der Regel auch eine Betreuung vor und nach der Geburt an. Wie auch bei freiberuflichen Hebammen entsteht oft ein enger, sehr vertrauter Kontakt zwischen Mutter und Hebamme, der vielen Frauen ein besonderes Gefühl der Sicherheit und Geborgenheit vermittelt. Die „eigene“ Beleghebamme bleibt dann bis zum Ende der Geburt an der Seite der Schwangeren. Wenn Ihre Entscheidung auf eine freiberufliche Hebamme oder eine Beleghebamme fällt, ist es ratsam, sich bereits früh in der Schwangerschaft auf die Suche zu begeben und entsprechende Angebote zu prüfen.

Kombination aus angestellt und freiberuflich

Hebammen haben auch die Möglichkeit, in einem angestellten Verhältnis tätig zu sein und zusätzlich als freiberufliche Hebamme zu arbeiten. Viele Klinikhebammen sind zusätzlich auch freiberuflich tätig und bieten weitere Leistungen an, wie zum Beispiel Geburtsvorbereitungskurse und die Schwangerschaftsvor- und -nachsorge.

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Unterstützung durch die Hebamme: Von der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit

Hebammen stehen Frauen und Familien ab dem positiven Schwangerschaftstest bis zum Ende der Stillzeit zur Seite. Unsere Berufsgruppe ist so spezifisch ausgebildet wie keine andere für die Bereiche Schwangerschaft und Geburt, Wochenbett und Stillzeit.

Betreuung während der Schwangerschaft

Während der Schwangerschaft steht Ihnen Ihre Hebamme als wichtige Vertrauensperson zur Verfügung, mit der Sie über alle Ihre Fragen sowie körperliche und seelische Veränderungen und Probleme sprechen können. Das ist vor allem für viele erstgebärende Frauen wichtig: Ihnen gibt der intensive Kontakt zur Hebamme oft ein besonders Gefühl der Sicherheit und lässt sie der Geburt und den ersten aufregenden Wochen mit ihrem neugeborenen Kind mit mehr Gelassenheit entgegensehen. Sofern keine Risikoschwangerschaft vorliegt, kann eine Hebamme Ihre Schwangerschaft nicht nur feststellen und Ihren Mutterpass ausstellen, sondern auch fast alle vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen durchführen. So prüfen Hebammen beispielsweise regelmäßig das Gewicht, den Blutdruck und die Blutwerte der Mutter sowie die Lage, die Größe und die Herztöne des Kindes. Auch bei Schwangerschaftsbeschwerden oder bei der Beratung zur Geburtsmethode und zum Geburtsort ist Ihre Hebamme für Sie eine wichtige und kompetente Ansprechpartnerin.

Geburtsvorbereitung und Geburtshilfe

Viele Hebammen bieten Geburtsvorbereitungskurse an. Sie können dabei frei zwischen unterschiedlichen Kursarten wählen, beispielsweise fortlaufenden Kursen, Intensivkursen am Wochenende, Kursen für Paare oder Kursen nur für Frauen alleine. Neben speziellen Atemtechniken, die während der Geburt hilfreich sind, erlernen Sie verschiedene Entspannungsübungen und bekommen grundlegende Informationen zu Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und dem Neugeborenen. Viele Hebammen bieten außerdem Sonderleistungen wie Schwangerschaftsgymnastik oder Yoga für Schwangere an.

Bei einer unkomplizierten Geburt, die ohne Komplikationen verläuft, ist nicht unbedingt die Anwesenheit eines Arztes oder einer Ärztin erforderlich: Eine Hebamme ist so ausgebildet, dass sie eine normale Geburt eigenverantwortlich betreuen kann. Das gilt übrigens umgekehrt nicht: Laut Gesetz darf ein Arzt oder eine Ärztin eine Geburt nur in dringenden Notfällen alleine in Abwesenheit einer Hebamme durchführen. Während der Geburt überwacht die Hebamme sorgfältig den Zustand Ihres Kindes, unterstützt Sie bei den Geburtswehen, leistet seelischen Beistand und trifft bei Problemen die Entscheidung, ob die zusätzliche Hilfe eines Arztes oder einer Ärztin erforderlich ist. Nach der Geburt kümmert sich die Hebamme zunächst um das Neugeborene und prüft wichtige Funktionen wie Atmung, Puls und Reflexe sowie das Aussehen Ihres Babys. Selbstverständlich übernimmt die Hebamme nach der Geburt auch die Erstversorgung der Mutter.

Betreuung im Wochenbett und darüber hinaus

Auch nachdem Ihr Baby das Licht der Welt erblickt hat, ist Ihre Hebamme weiterhin für Sie da. Bei regelmäßigen Hausbesuchen überprüft sie nicht nur den Gesundheitszustand Ihres Kindes. Sie steht Ihnen auch mit wertvollen Tipps zur Säuglingspflege zur Seite, beantwortet Ihre Fragen und hilft bei kleineren und größeren Startschwierigkeiten. Sie berät umfassend zum Stillen und gibt entsprechende Unterstützung bei Stillproblemen mit Ihrem Baby. Bei der frischgebackenen Mutter kontrolliert die Hebamme zudem den Wochenfluss, sie versorgt Wundnähte, zum Beispiel im Falle einer Dammnaht, oder hilft bei Beschwerden durch den Milcheinschuss. Durch ihre kompetente und kontinuierliche Unterstützung ermöglichen Hebammen vielen Frauen, leichter und schneller in ihre neue Rolle hineinzuwachsen und eine gute und enge Bindung zu Ihrem Kind aufzubauen. Kommt es in der Zeit nach der Geburt zu schwerwiegenden medizinischen oder psychischen Krisensituationen, kann Ihre Hebamme den Kontakt zu entsprechend ausgebildeten Ärztinnen oder Ärzten, oder auch psychologischen Praxen vermitteln.

Die Hebammentätigkeit erstreckt sich jedoch nicht nur auf den Bereich Geburt und Nachsorge. Im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge bereiten Hebammen Frauen und Familien auf die Geburt, das Wochenbett und die Elternschaft vor. Auch für die Beratung und Durchführung der Gesundheits- und Säuglingspflege sind sie unverzichtbar. Nicht zuletzt sind Hebammen eine große Stütze für die jungen Eltern.

Illustration einer Hebamme, die eine Mutter im Wochenbett besucht

Wann und wie finde ich eine Hebamme?

Jede Frau hat gesetzlichen Anspruch auf Hebammenbetreuung in dieser besonderen Phase des Lebens. Sie benötigen keine Überweisung oder ähnliches von einer Ärztin oder einem Arzt. Durch den aktuellen Hebammenmangel ist es ratsam, möglichst früh (direkt mit positivem Schwangerschaftstest) Hebammen zu kontaktieren und zu suchen. Haben Sie keine Angst davor, dass Sie sich „zu früh“ um eine Hebamme bemühen. Die Angst sich in den ersten 12 Wochen bereits auf die Suche zu begeben, ist unbegründet und führt sogar häufig dazu, dass viele Hebammen bereits für den angefragten Zeitraum ausgebucht sind.

Unsere Aufgabe als Hebamme ist eine Begleitung und Unterstützung in der gesamten Schwangerschaft. Und damit auch bereits in den ersten 12 Wochen. Auch wenn es zu einer Fehlgeburt kommen sollte, sind wir an Ihrer Seite.

Möglichkeiten, eine Hebamme zu finden:

  • Bekanntenkreis/ Familie/ Freunde: Hören Sie sich am besten in Ihrem Umfeld um. Vielleicht haben Sie eine Freundin oder eine Schwester, die schon ein Baby bekommen hat und Ihnen den Kontakt von ihrer Hebamme weiterleitet?
  • Suchmaschine: Nutzen Sie das Internet, um eine Hebamme in Ihrer Umgebung zu finden. Viele Hebammen werden Sie über diese Suche erreichen können.
  • Krankenhäuser, Geburtshäuser: Krankenhäuser und Geburtshäuser führen meist Listen von Hebammen, die Betreuungen anbieten. Es lohnt sich hier nachzufragen.
  • Krankenkasse: Auch Krankenkassen können bei der Suche nach einer Hebamme unterstützen. Die Hebammensuche des GKV-Spitzenverbandes oder anderer Plattformen helfen, zugelassene Hebammen direkt in Ihrer Umgebung zu finden.

Tipp: Wenn Ihre Entscheidung auf eine freiberufliche Hebamme oder eine Beleghebamme fällt, ist es ratsam, sich bereits früh in der Schwangerschaft auf die Suche zu begeben und entsprechende Angebote zu prüfen. Überlegen Sie sich dabei vor allem, was Ihnen während Ihrer Schwangerschaft besonders wichtig ist, denn nicht alle Hebammen bieten die gleichen Leistungen an.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Jede gesetzlich krankenversicherte Frau hat Anspruch auf Hebammenhilfe. Dazu gehören Beratungen in der Schwangerschaft, Vorsorgeuntersuchungen (soweit sie nicht bereits von einer Ärztin oder einem Arzt vorgenommen wurden), Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden oder Wehen, Geburtsvorbereitung (einzeln oder in Gruppen), Betreuung bei der Geburt (auch einer Fehlgeburt) im Krankenhaus, im Geburtshaus, in der Hebammenpraxis oder zu Hause sowie Wochenbett-Betreuung (Nachsorge) bis zwölf Wochen nach der Geburt. Bis zum zehnten Tag nach der Geburt hat jede Mutter Anspruch auf maximal 20 Hebammenbesuche. Bis ihr Kind zwölf Wochen alt ist, kann sie Hebammenhilfe darüber hinaus bis zu 16-mal telefonisch oder durch einen Hausbesuch in Anspruch nehmen, auf ärztliche Anordnung auch länger. Bei größeren Problemen mit dem Stillen, der Wundheilung von Dammverletzungen, einer verzögerten Rückbildung oder anderen Schwierigkeiten sind in diesem Zeitraum auch zusätzliche Hausbesuche möglich. Stillberatung und Rückbildungsgymnastik werden ebenfalls abgedeckt. Bei Bedarf können noch bis zum Ende der Stillzeit weitere Beratungsgespräche und Hausbesuche vereinbart werden. Treten Komplikationen auf, zahlen die Kassen auf Rezept auch noch weitere Hausbesuche. Erkundigen Sie sich am besten vorher bei Ihrer Krankenversicherung, welche Kosten übernommen werden. Privat krankenversicherte Frauen sollten vor der Entscheidung über Art und Umfang der Hebammenbetreuung die Kostenübernahme mit ihrer Krankenversicherung besprechen, da sie nur das übernimmt, was vertraglich festgelegt wurde.

Darf ich meine Hebamme wechseln?

Gerade weil die Hebamme in der Schwangerschaft eine so wichtige Rolle spielt, sollten sich die Eltern gut aufgehoben fühlen. Stimmt die Chemie nicht, dürfen die Eltern die Hebamme jederzeit wechseln, ohne dass Zusatzkosten entstehen. Weil in vielen Regionen ein Hebammenmangel besteht, kann es aber schwierig sein, kurzfristig eine andere Hebamme zu finden.

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