Das Elterngeld stellt eine wichtige finanzielle Unterstützung für Eltern dar, die nach der Geburt ihres Kindes Zeit für dessen Betreuung und Erziehung aufwenden. Ziel ist es, Eltern einen Einkommensersatz zu bieten, damit sie sich auf ihr neugeborenes Kind konzentrieren können. Die Beantragung und die spezifischen Regelungen können je nach Wohnort variieren, wobei Nordrhein-Westfalen eigene Zuständigkeiten und Antragsverfahren vorsieht.
Voraussetzungen für den Elterngeldanspruch
Grundsätzlich haben Eltern Anspruch auf Elterngeld, wenn sie:
- einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
- mit ihren Kindern in einem Haushalt leben,
- ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
- und nicht mehr als 32 Stunden in der Woche erwerbstätig sind.
Elterngeldberechtigt sind grundsätzlich Arbeitnehmer*innen, Beamt*innen, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende. Neben den leiblichen Eltern und den Adoptiveltern können in Ausnahmefällen auch Verwandte bis dritten Grades Elterngeld erhalten, wie zum Beispiel Großeltern oder Geschwister.
Einkommensgrenzen für den Elterngeldanspruch
Es gibt bestimmte Einkommensgrenzen, ab denen Eltern keinen Anspruch auf Elterngeld mehr haben. Diese Grenzen wurden für Geburten ab dem 1. April 2024 neu gestaltet:
- Für Geburten ab dem 1. April 2024 liegt die Grenze für Paare und Alleinerziehende bei einem zu versteuernden Einkommen von 200.000 Euro.
- Für Geburten ab dem 1. April 2025 sinkt diese Grenze auf 175.000 Euro.
Für Geburten, die zwischen dem 1. September 2021 und dem 31. März 2024 stattfanden, galten höhere Einkommensgrenzen: 300.000 Euro für Paare und 250.000 Euro für Alleinerziehende. Maßgeblich ist jeweils das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes.
Elterngeldarten: Basiselterngeld und ElterngeldPlus
Seit dem 1. Juli 2015 haben Eltern die Wahl zwischen dem bisherigen Basiselterngeld und dem neuen ElterngeldPlus. Beide Leistungen können miteinander kombiniert werden.
Das ElterngeldPlus lohnt sich insbesondere für Eltern, die Elternzeit und Teilzeitarbeit miteinander kombinieren möchten. Wenn Väter und Mütter nach der Geburt ihres Kindes Teilzeit arbeiten, können sie das ElterngeldPlus über einen längeren Zeitraum beziehen. Das ElterngeldPlus wird in maximal halber Höhe des Elterngeldes, aber doppelt so lange gewährt. Aus einem Elterngeldmonat werden so zwei ElterngeldPlus-Monate. Dies ermöglicht es den Eltern, auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Für Geburten ab dem 1. April 2024 wird die Möglichkeit für Eltern, das Basiselterngeld parallel zu beziehen, neu gestaltet. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist grundsätzlich nur noch maximal für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich.

Antragstellung des Elterngeldes in Nordrhein-Westfalen
Im Bundesland Nordrhein-Westfalen sind die Kreise bzw. kreisfreien Städte für die Bearbeitung des Elterngeldes zuständig. Ihrem Wohnort in Nordrhein-Westfalen sind zuständige Elterngeldstellen zugeordnet. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen bietet zum aktuellen Zeitpunkt noch keinen vollständig integrierten Online-Antrag für Elterngeld an, wie es in einigen anderen Bundesländern der Fall ist.
Wo und wie stelle ich den Antrag?
Um die zuständige Elterngeldstelle für Ihre Familie zu finden, können Sie die bereitgestellten Informationen nutzen. Unter dem Link "Elterngeldstellen" finden Sie eine vollständige Auflistung aller Behörden, die Anträge zu Basis Elterngeld und Elterngeld Plus im Bundesland Nordrhein-Westfalen bearbeiten. Die Nutzung Ihrer Postleitzahl kann bei der Ermittlung Ihrer zuständigen Behörde hilfreich sein.
Die Elterngeldantragsformulare sind teilweise sehr kompliziert. Wir möchten Sie dabei unterstützen, schnell die zuständige Elterngeldstelle für Ihre Familie zu finden. Hier stellen wir Ihnen das Antragsformular für Ihren Elterngeldantrag im Bundesland Nordrhein-Westfalen kostenlos als PDF-Download zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis: Wenn Sie nicht im Kölner Stadtgebiet wohnen, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Kreis- oder Stadtverwaltung.
Online-Antragstellung über das Familienportal NRW
Informationen zur neuen Online-Antragstellung: Ab sofort können Sie Ihr Elterngeld auch online beantragen. Hierfür wählen Sie unter Downloads und Infos die Antragstellung Elterngeld aus. Nach Angabe Ihres Wohnortes gelangen Sie dann über den angezeigten Link zum Online-Antrag auf dem Behörden-Serviceportal. Sie werden Schritt-für-Schritt durch den Online-Antrag geführt und Ihnen werden nur die für Sie relevanten Fragen angezeigt. Sie haben zusätzlich jederzeit die Möglichkeit, Ihre Daten zwischenzuspeichern. Den Online-Antrag können Sie auch schon vor der Geburt Ihres Kindes anlegen und speichern. Um den Antrag online zu stellen, benötigen Sie ein BundID-Konto. Falls Sie noch kein BundID-Konto haben, können Sie sich zu Beginn des Online-Antrags ein Konto erstellen. Hinweise zur Registrierung und weitere Informationen zur BundID finden Sie auf der Internetseite BundID. Es gibt verschiedene Wege, sich zu registrieren. Die Registrierung und Nutzung des BundID-Kontos ist kostenfrei. Wenn Sie Ihre Antragsdaten abgesendet haben, erhalten Sie Ihre persönlichen Antragsunterlagen in das Postfach Ihrer BundID. Bitte senden Sie die unterschriebene Unterschriftsseite zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die Elterngeldstelle der Stadt Köln.
Falls Sie die Vorteile des Online-Antrags nicht nutzen möchten, können Sie den Antrag auch auf Papier ausfüllen. Dazu können Sie sich den Antrag auf das Familienportal.NRW herunterladen oder diesen bei uns anfordern.
Elterngeldantrag ausfüllen - digital online beantragen
Benötigte Unterlagen für den Elterngeldantrag
Für die Beantragung von Elterngeld müssen Sie verschiedene Angaben machen und Unterlagen einreichen. Beide Elternteile müssen den Antrag bzw. beim Online-Antrag das Unterschriftenblatt unterschreiben.
Grundlegende Dokumente:
- Geburtsurkunde des Kindes: Bitte beachten Sie: Für den Elterngeldantrag gibt es eine spezielle Ausfertigung der Geburtsurkunde, die im Original einzureichen ist. In der Überschrift steht der Zusatz "Zur Beantragung von Elterngeld".
- Nachweis der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld: Fügen Sie einen Nachweis der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld für den vollständigen Zeitraum vor und nach der Geburt an Ihren Antrag. Zusätzlich ist ein Nachweis Ihres*Ihrer Arbeitgebers*in über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erforderlich. Alternativ können Sie die Gehaltsabrechnungen für den gesamten Zeitraum der Mutterschutzfrist einreichen.
- Aktuelle Bankverbindung: Ihre aktuelle Bankverbindung muss angegeben werden.
- Steueridentifikationsnummer: Ihre Steueridentifikationsnummer ist für die Bearbeitung erforderlich.
Nachweise über das Einkommen:
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem vor der Geburt erzielten Einkommen des Elternteils, der für die Betreuung des Kindes auf die Erwerbstätigkeit verzichtet. Es werden mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro gezahlt.
Für Angestellte:
- Mütter: 14 Gehaltsabrechnungen vor dem Geburtsmonat (Beispiel: Geburtsdatum: 7. Mai 2022, einzureichen: Alle Gehaltsabrechnungen von März 2021 bis April 2022).
- Väter: 12 Gehaltsabrechnungen vor dem Geburtsmonat (Beispiel: Geburtsdatum: 7. Mai 2022, einzureichen: Alle Gehaltsabrechnungen von Mai 2021 bis April 2022).
Für Selbstständige:
- Väter und Mütter: Steuerbescheid des Vorjahres oder Nachweise über die Betriebseinnahmen und -ausgaben gemäß Paragraph 4 Absatz 3 Einkommenssteuergesetz (EStG) (Beispiel: Geburtsdatum: 7. Mai 2022, einzureichen: Steuerbescheid für das Jahr 2021).
Bei Mischeinkommen (selbstständige und nichtselbstständige Tätigkeit):
- 12 Gehaltsabrechnungen aus dem Jahr vor der Geburt.
- Steuerbescheid aus dem Jahr vor der Geburt oder Nachweise über die Betriebseinnahmen und -ausgaben gemäß Paragraph 4 Absatz 3 Einkommenssteuergesetz (EStG) (Beispiel: Geburtsdatum: 7. Mai 2022, einzureichen: Steuerbescheid für das Jahr 2021).
- Zusätzlich: Alle Gehaltsabrechnungen von Januar 2021 bis Dezember 2021.
Besondere Nachweise:
- Zusätzliche Formulare für Selbstständige: Wenn Sie selbstständig sind, müssen Sie diese ausfüllen und beifügen.
- Aufenthaltstitel: Wenn Sie kein EU-Bürger sind, müssen Sie einen aktuellen Aufenthaltstitel mit entsprechendem Zusatzblatt vorlegen.
- Einkommensnachweis bei Einkommenseinbußen: Wenn Sie Einkommensverluste (zum Beispiel durch Corona bedingt) hatten, können diese Monate bei der Berechnung des Elterngeldes ausgeklammert werden. Dazu müssen Sie zusätzlich Einkommensnachweise aus früheren Monaten vorlegen. Die Monate mit Einkommensverlust werden übersprungen, stattdessen wird das Einkommen aus den davorliegenden Monaten für die Elterngeldbemessung berücksichtigt.
Progressionsvorbehalt beim Elterngeld
Aus steuerlicher Sicht ist beim Bezug von Elterngeld Folgendes zu beachten: Das Elterngeld ist zwar steuerfrei, es unterliegt jedoch dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Dies bedeutet, dass das Elterngeld bei der Ermittlung Ihres individuellen Steuersatzes berücksichtigt wird.
Wie funktioniert der Progressionsvorbehalt?
Das Elterngeld als solches wird nicht versteuert. Es wird jedoch bei der Ermittlung Ihres individuellen Steuersatzes berücksichtigt. Hierbei wird ein „fiktives zu versteuerndes Einkommen“ ermittelt, welches sich aus der Summe Ihres zu versteuernden Einkommens zuzüglich des Elterngelds ergibt. Mit Hilfe dieses „fiktiven zu versteuernden Einkommens“ wird dann Ihr tariflicher Einkommensteuersatz ermittelt. Dieser „besondere“ Steuersatz wird dann auf das zu versteuernde Einkommen (ohne Elterngeld) angewandt.
Beispiel: Für die Eheleute wird für das Jahr 2025 ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000 Euro ermittelt. Wenn sie zusätzlich Elterngeld bezogen haben, wird dieses zum zu versteuernden Einkommen addiert, um den Steuersatz zu ermitteln, der dann auf die ursprünglichen 50.000 Euro angewendet wird.
Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung: Soweit Sie nicht bereits aus anderen Gründen verpflichtet sind, eine Steuererklärung bei Ihrem Finanzamt abzugeben, ergibt sich diese Verpflichtung, wenn Sie neben Ihrem Arbeitslohn Leistungen von mehr als 410 Euro bezogen haben, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
Hinweis für Ihre Einkommensteuererklärung: Das Elterngeld zählt zu den Einkommensersatzleistungen. Die Daten zu Ihrem Elterngeld werden von der Elterngeldstelle elektronisch an Ihr Finanzamt übermittelt. Ab dem Jahr 2019 verzichtet Ihr Finanzamt grundsätzlich auf die Angaben dieser elektronischen Daten in Ihrer Steuererklärung. Allgemeine Informationen zur Übermittlung von elektronischen Daten und den in den Erklärungsvordrucken mit "e" gekennzeichneten Feldern finden Sie im Informationsblatt zu den elektronischen Daten.
Checkliste für den Elterngeldantrag
Um sicherzustellen, dass Ihr Antrag vollständig ist, überprüfen Sie folgende Punkte:
- Haben Sie zu allen Fragen im Elterngeldantrag eine Angabe gemacht?
- Haben Sie Ihre Steueridentifikationsnummer angegeben?
- Haben Sie Ihre aktuelle Bankverbindung angegeben?
- Haben Sie alle Monate, in denen Sie Elterngeld beziehen möchten, angekreuzt?
- Haben Sie eine Angabe zur Einkommensgrenze gemacht?
- Ist der Antrag bzw. beim Online-Antrag das Unterschriftenblatt von beiden Elternteilen unterschrieben?
- Liegen die Gehaltsabrechnungen vollständig vor?
- Haben Sie eine Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld für den vollständigen Zeitraum vor und nach der Geburt Ihres Kindes beigefügt?
- Liegt ein Nachweis Ihres Arbeitgebers*Ihrer Arbeitgeberin über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vor? Alternativ können Sie die Gehaltsabrechnungen für den gesamten Zeitraum der Mutterschutzfrist einreichen.
- Wenn Sie kein EU-Bürger sind: Haben Sie einen aktuellen Aufenthaltstitel mit entsprechendem Zusatzblatt vorgelegt?
- Wenn Sie selbstständig sind: Haben Sie die zusätzlichen Formulare für Selbstständige ausgefüllt und beigefügt?
- Wenn Sie Einkommenseinbußen (zum Beispiel durch Corona bedingt) hatten: Haben Sie zusätzlich Einkommensnachweise aus früheren Monaten vorgelegt?
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