Die Frage nach der Abschaffung des Elterngeldes ist in Deutschland zu einer kontroversen Debatte geworden. Auslöser war der Vorschlag des Präsidenten des ifo-Instituts, Clemens Fuest, die Leistung zu streichen, um Einsparungen im Bundeshaushalt zu erzielen. Diese Idee stieß auf breite Kritik und löste eine intensive Auseinandersetzung über die Rolle und Notwendigkeit des Elterngeldes aus.
Die Forderung nach Abschaffung des Elterngeldes
Clemens Fuest, Präsident des Münchner ifo-Instituts, hat die Abschaffung des Elterngeldes ins Spiel gebracht und es als eine Leistung bezeichnet, die zwar "nice to have", aber keine essenzielle Sozialleistung sei. Laut Fuest könnten durch die Streichung jährlich etwa acht Milliarden Euro eingespart werden. Seine Argumentation stützt sich auf die Annahme, dass viele Empfänger finanziell gut gestellt seien und die Frage der Bedürftigkeit stelle sich somit. Bei BR24live äußerte er, dass Personen mit einem Jahreseinkommen von 150.000 Euro möglicherweise selbst vorsorgen könnten. Er betonte, dass bei allen staatlichen Leistungen überprüft werden müsse, ob sie zielgenau wirken.
Auch Reint Gropp, Präsident des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle, plädiert dafür, dass die Politik auch vor "liebgewonnenen Erleichterungen" nicht zurückschrecken dürfe und nannte als Beispiel die Pendlerpauschale.

Argumente gegen die Abschaffung und für eine Reform
Der Familienbund der Katholiken argumentiert vehement gegen eine Abschaffung des Elterngeldes. Präsident Ulrich Hoffmann erklärte, dass das Elterngeld eingeführt wurde, um Eltern den finanziellen Spielraum zu geben, sich in den ersten Lebensmonaten ihres Kindes auf dessen Betreuung und Erziehung konzentrieren zu können. Es trage dazu bei, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und schaffe eine Grundlage für eine den Wünschen der Eltern entsprechende Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit. "Eine Kürzung oder gar Abschaffung würde die Familienpolitik massiv zurückwerfen und vor allem Eltern mit niedrigerem Einkommen besonders hart treffen", warnte Hoffmann.
Monika Schnitzer, Vorsitzende des Sachverständigenrates für Wirtschaftsfragen, ist ebenfalls gegen Kürzungen beim Elterngeld. Sie sieht die Gefahr, dass vor allem gut ausgebildete Frauen dem Arbeitsmarkt verloren gingen. "Wir wollen diese Frauen nicht für den Arbeitsmarkt verlieren, wollen aber gleichzeitig auch nicht, dass diese Frauen sich gegen Kinder entscheiden", sagte sie dem "Tagesspiegel". Schnitzer mahnt zudem eine langfristige Haushaltsstrategie an.
Aus gleichstellungspolitischer Sicht hat das Elterngeld laut einer Analyse einige Erfolge gebracht. Es hat dazu beigetragen, dass Mütter während der Elternzeit ein höheres Einkommen haben und dadurch finanziell weniger von ihrem Partner abhängig sind, was die Förderung der ökonomischen Eigenständigkeit beider Elternteile unterstützt. Zudem hat sich die Beteiligung von Vätern an der Elternzeit seit Einführung des Elterngeldes deutlich erhöht, und die Erwerbsbeteiligung von Müttern mit Kindern im zweiten und dritten Lebensjahr ist nachweislich gestiegen. Gerade in Kombination mit dem Kita-Ausbau hat die Einführung des Elterngeldes wichtige familien- und gleichstellungspolitische Impulse gesetzt.
Die Lohnersatzleistung ermöglicht jungen Eltern, Familien- und Erwerbsarbeit in Einklang zu bringen, ohne dabei in finanzielle Not zu geraten. Die Begründung für das Elterngeld sah ursprünglich vor, Eltern Mut zu mehr Kindern zu machen, insbesondere Akademikerfamilien, die im Durchschnitt weniger Kinder bekamen. Eine Abschaffung des Elterngeldes wäre ein Rückschlag, der gerade Mehrkind- und Akademikerfamilien treffen würde und angesichts des demografischen Wandels nachteilig wäre.

Reformbedarf beim Elterngeld
Trotz der breiten Zustimmung zum Elterngeld besteht bei einigen Punkten Reformbedarf. Die Mindest- und Höchstsätze sind seit der Einführung im Jahr 2007 nicht verändert worden und haben angesichts der Inflation real an Wert verloren. Eine Anpassung der Werte wird gefordert, um den Kaufkraftverlust auszugleichen. So hat die fehlende Inflationsanpassung beim Elterngeld seit 1986 zur Folge, dass der Mindestbetrag heute nur noch eine Kaufkraft von 150 Euro besitzt, was einem Kaufkraftverlust von 50 Prozent entspricht. Um die Anreizwirkung zu erhalten, müsste der Mindestbetrag auf 600 Euro und der Maximalbetrag auf 2.300 Euro steigen, um auch mehr Väter zur Elternzeit zu motivieren.
Zudem sollten die Anreize für eine gleichmäßige Aufteilung der Kinderbetreuung erhöht werden. Derzeit gibt es zwei "Partnermonate", bei denen jeder Elternteil mindestens zwei Monate Elternzeit nehmen muss, um den vollen Umfang von 14 Monaten beanspruchen zu können. Die meisten Väter nehmen jedoch exakt diese zwei Monate, was von einer gleichmäßigen Aufteilung der Elternzeit weit entfernt ist. Dies führt für Frauen an vielen weiteren Punkten ihres Erwerbslebens zu Nachteilen, Stichwort Gender Care Gap, Gender Pay Gap oder Gender Pension Gap. Wenn Einsparungsbedarf besteht, könnte die Bezugsdauer von Elterngeld insgesamt auf zwölf Monate verkürzt und die Zahl der Partnermonate erhöht werden, beispielsweise könnte die Bezugsdauer für ein Elternteil auf maximal acht Monate gekürzt werden, wobei der andere Elternteil dann noch vier Monate Anspruch auf Elterngeld hätte.
Das Ehegattensplitting als Alternative Diskussionspunkt
Statt das Elterngeld zu streichen, wird vorgeschlagen, eine andere, weitaus teurere und wirtschaftsschädlichere Subvention in den Blick zu nehmen: das Ehegattensplitting. Seit Jahren weisen die OECD und die Europäische Kommission auf dessen "unerwünschte Nebenwirkungen" hin: Es kostet den Staat jährlich mehr als 20 Milliarden Euro und bremst die Gleichstellung von Frauen sowie die volkswirtschaftliche Entwicklung. Das Ehegattensplitting setzt einen Anreiz, dass vor allem Frauen ihre Arbeitszeit reduzieren, was dazu beiträgt, dass Frauen in Politik und Wirtschaft seltener mitentscheiden, häufig ökonomisch abhängig sind und ein erhöhtes Risiko für Altersarmut haben. Ihre Erwerbsbeteiligung wird systematisch vermindert und der Fachkräftemangel verschärft.
Das Ehegattensplitting, das 1958 als Anerkennung der Rolle der Frau als Hausfrau und Mutter eingeführt wurde, ist im Jahr 2025 kein geeignetes Instrument zur Familienförderung mehr, da Frauen längst andere Aufgaben, Ziele und Bedürfnisse haben. Bei einer Vollzeittätigkeit beider Eheleute entfällt der Splittingvorteil, was diese partnerschaftliche Aufteilung wenig attraktiv macht. Tatsächlich fördert das Splitting ausschließlich Ehen, unabhängig davon, ob Kinder vorhanden sind oder nicht, und schließt Alleinerziehende sowie Partnerschaften ohne Trauschein aus.
Um die Rahmenbedingungen für die Erwerbstätigkeit von Frauen zu verbessern, sind zwei politische Kraftanstrengungen notwendig: eine umfassende Reform des Ehegattensplittings und substanzielle Investitionen in die Kita- und Ganztagsbetreuung. Deutschland hat ein enormes wirtschaftliches Potenzial brachliegen, da gut ausgebildete Frauen in kaum einem anderen westlichen Industrieland so häufig in geringfügiger Teilzeit oder unter ihrem Qualifikationsniveau arbeiten.
Ehegattensplitting | Steuern | Wirtschaft | Lehrerschmidt
Internationale Vergleiche und Reformvorschläge
Ein Blick nach Schweden zeigt einen anderen Weg: Dort wurde bereits 1971 eine Individualbesteuerung eingeführt, die als Startschuss für eine gleichberechtigte Gesellschaft gilt. Frauen arbeiten dort in der Regel in Vollzeit oder vollzeitnah, sind ökonomisch unabhängig und gestalten das Land gleichberechtigt mit. Zugleich bekommen sie mehr Kinder, da Arbeitswelt und Infrastruktur konsequent auf das Modell der Dual Career ausgerichtet sind. Statt zu fördern, dass gut ausgebildete Frauen zu Hause bleiben, wurde das Geld in Kinderbetreuung und frühkindliche Bildung investiert.
Schon 1982 versuchte Helmut Kohl, das Ehegattensplitting zu einem Familiensplitting zu reformieren. Das Thema gilt seither in der politischen Diskussion als schwierig und unpopulär. Mit dem Neustart der Regierung gibt es nun ein Momentum für Veränderung, da sich die Vorstellungen von Ehe und Familie grundlegend verändert haben und unnötige Subventionen das Land sich nicht mehr leisten kann.
Es ist an der Zeit, schrittweise zur Individualbesteuerung überzugehen, bei Bestandsschutz für bestehende Ehen. Zugleich müssen die Qualität und Quantität des Kita- und Ganztagsschulangebots verbessert und die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten erhöht werden. Dies sind entscheidende Elemente einer zukunftsfähigen Familienpolitik. Wenn die neue Regierung den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken will, muss sie dafür sorgen, dass das weibliche Potenzial im Land besser genutzt wird. Der Weg zu einer zukunftsfähigen und gleichberechtigten Wirtschaft und Gesellschaft führt über eine Reform des Ehegattensplittings und Investitionen in die Infrastruktur der Kinderbetreuung.
Aktuelle Entwicklungen und Einkommensgrenzen
Seit dem 1. April gelten neue Regeln für das Elterngeld, die Einkommensgrenze wurde auf 175.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen für Paare gesenkt. Zuvor lag die Grenze bei 200.000 Euro für Geburten ab dem 1. April 2024. Die Zahl der Elterngeldempfänger ist im vergangenen Jahr zurückgegangen, während das Elterngeld Plus an Nachfrage gewinnt. Rund 1,67 Millionen Väter und Mütter erhielten im vergangenen Jahr Elterngeld, was einem Rückgang von 5,4 Prozent im Vergleich zu 2023 entspricht. Der Väteranteil an den Elterngeldbeziehern ging leicht auf 25,8 Prozent zurück.
Die durchschnittliche Dauer des geplanten Elterngeldbezugs lag bei Frauen unverändert bei 14,8 Monaten. Die Diakonie Württemberg betont, dass Familien nicht alleine gelassen werden dürfen im Übergang vom Single- oder Paar-Dasein zu einer jungen Familie. Eine Streichung des Elterngeldes würde einen Rückschritt der Gleichberechtigung bedeuten, da es Müttern oft ermöglicht, nicht komplett abhängig von ihren Partnern zu sein.
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