Elterngeld Plus: Ihr Leitfaden für 24 Monate Unterstützung

Elterngeld Plus: Eine flexiblere Alternative zum Basiselterngeld

Die Entscheidung zwischen Basiselterngeld und Elterngeld Plus kann herausfordernd sein. Dieser Artikel beleuchtet die Vor- und Nachteile beider Optionen, um Ihnen die Wahl zu erleichtern.

Was ist Elterngeld Plus?

Elterngeld Plus ermöglicht es Eltern, die teilweise oder vollständig wieder in ihren Beruf einsteigen möchten, das Elterngeld über einen längeren Zeitraum zu beziehen. Ein Basiselterngeld-Monat kann in zwei Elterngeld Plus Monate umgewandelt werden. Dies ist besonders vorteilhaft für Mütter, die frühzeitig wieder arbeiten möchten.

Vorteile des Elterngeld Plus bei Hinzuverdienst

Die Kürzung des Elterngeldes bei einem Hinzuverdienst durch Teilzeittätigkeit (bis zu 32 Stunden pro Woche) fällt beim Elterngeld Plus im Vergleich zum Basiselterngeld deutlich milder aus. Dies ermöglicht es Eltern, ihre berufliche Tätigkeit wieder aufzunehmen, ohne erhebliche finanzielle Einbußen beim Elterngeld hinnehmen zu müssen.

Grafik zur Darstellung der unterschiedlichen Kürzungen bei Basiselterngeld und Elterngeld Plus im Falle eines Hinzuverdienstes

Anspruch auf Elterngeld: Wer hat Anspruch?

Grundsätzlich haben alle Eltern, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und erziehen und dafür ihre Erwerbstätigkeit einschränken oder pausieren, Anspruch auf Elterngeld. Dies gilt auch für Adoptiv- und Pflegekinder.

Voraussetzungen für den Elterngeldanspruch

  • Betreuung und Erziehung des Kindes durch den Antragsteller.
  • Ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind.
  • Der Antragsteller ist nicht mehr als 32 Stunden pro Woche erwerbstätig.
  • Das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt lag unterhalb der gesetzlichen Einkommensgrenze.

Einkommensgrenzen für den Elterngeldanspruch

Für Geburten ab dem 1. April 2024 gilt für Elternpaare und Alleinerziehende eine Einkommensgrenze von 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt. Ab dem 1. April 2025 wird diese Grenze auf 175.000 Euro gesenkt.

Für Geburten bis zum 31. März 2024 lag die Einkommensgrenze für Elternpaare bei 300.000 Euro und für Alleinerziehende bei 250.000 Euro.

Besondere Anspruchsgruppen

Auch Großeltern können unter bestimmten Umständen Anspruch auf Elterngeld haben, wenn die Kindeseltern schwer erkrankt, behindert oder verstorben sind.

Die verschiedenen Elterngeldvarianten im Detail

Das Elterngeld steht in drei Varianten zur Verfügung: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus.

Basiselterngeld

Das Basiselterngeld wird in der Regel für 12 Monate gewährt und ersetzt 65 Prozent des Netto-Einkommens vor der Geburt, mindestens jedoch 300 Euro und maximal 1800 Euro pro Monat. Für Geburten seit dem 1. April 2024 ist ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld durch beide Elternteile nur noch für einen Monat im ersten Lebensjahr des Kindes möglich.

Elterngeld Plus

Mit Elterngeld Plus kann die Bezugsdauer des Elterngeldes verdoppelt werden. Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten Elterngeld Plus. Das monatliche Elterngeld Plus ist halb so hoch wie das Basiselterngeld, wenn kein Einkommen erzielt wird (mindestens 150 Euro, maximal 900 Euro). Besonders vorteilhaft ist Elterngeld Plus, wenn Sie während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten möchten.

Beispielrechnung für Elterngeld Plus: Hat ein Elternteil vor der Geburt 2.000 Euro netto verdient, würde das Basiselterngeld 1.300 Euro betragen. Bei Elterngeld Plus wären es 650 Euro, die jedoch über die doppelte Dauer bezogen werden können. Arbeitet dieser Elternteil nach der Geburt in Teilzeit, berechnet sich das Elterngeld Plus nach dem Einkommensunterschied und kann über einen längeren Zeitraum bezogen werden.

Infografik, die die Umwandlung von Basiselterngeld in Elterngeld Plus und die daraus resultierende längere Bezugsdauer veranschaulicht

Partnerschaftsbonus

Der Partnerschaftsbonus kann beansprucht werden, wenn beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten. Dies ermöglicht zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.

Kombinationsmöglichkeiten und Beispiele

Elterngeld, ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus können flexibel miteinander kombiniert werden, um individuelle Bedürfnisse abzudecken.

Beispiel für eine Kombination

Eine Mutter bezieht in den ersten acht Lebensmonaten Basiselterngeld. Der Vater nimmt im ersten Monat parallel Basiselterngeld, gefolgt von zwei Monaten Basiselterngeld allein. Anschließend arbeiten beide Eltern in Teilzeit und beziehen ElterngeldPlus für weitere Monate. Durch die parallele Teilzeitarbeit erhalten sie zusätzlich den Partnerschaftsbonus.

Das 12+2 Modell

Ein klassisches Modell ist das "12+2 Modell", bei dem ein Elternteil 12 Monate Basiselterngeld bezieht und der andere Elternteil die zwei Partnermonate nutzt. Auch hier sind vielfältige Kombinationen möglich.

Besonderheiten und Zuschläge

Neben den Grundvarianten gibt es weitere Zuschläge und Regelungen, die den Elterngeldanspruch beeinflussen.

Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag

Für Mehrlingsgeburten erhalten Eltern einen Mehrlingszuschlag. Der Geschwisterbonus beträgt 10 Prozent des zustehenden Elterngeldes (mindestens 75 Euro beim Basiselterngeld, 37,50 Euro beim ElterngeldPlus) für jedes weitere Kind unter drei bzw. sechs Jahren. Geschwisterkinder mit Behinderung können bis zum Alter von 14 Jahren berücksichtigt werden.

Elterngeld bei Bezug von anderen Leistungen

Elterngeld kann auf Leistungen wie Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) oder BAföG angerechnet werden. Studenten ohne Nebenjob und länger Arbeitssuchende erhalten den Mindestbetrag.

Mutterschaftsgeld und Elterngeld

Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld werden wie Basiselterngeldmonate behandelt. Ein Wechsel zu Elterngeld Plus ist erst nach Ende des Mutterschaftsgeldbezugs möglich.

Antragstellung und benötigte Unterlagen

Der Antrag auf Elterngeld kann nach der Geburt des Kindes gestellt werden und wird maximal für drei Lebensmonate rückwirkend gezahlt. Die Antragstellung kann sowohl bei lokalen Elterngeldstellen als auch digital erfolgen.

Digitale Antragstellung

In allen Bundesländern gibt es mittlerweile digitale Möglichkeiten zur Elterngeldbeantragung, oft unterstützt durch Online-Assistenten, die den Prozess erleichtern.

Benötigte Nachweise

Zu den erforderlichen Unterlagen gehören in der Regel die Geburtsurkunde des Kindes, Nachweise über das Einkommen vor der Geburt sowie gegebenenfalls Bescheinigungen über Mutterschaftsgeld oder andere Leistungen.

Illustration eines ausgefüllten Elterngeldantrags mit verschiedenen Anlagen

Wichtige Fristen und Änderungen

Die zulässige Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit wurde auf 32 Wochenstunden angehoben. Für Kinder, die ab dem 1. April 2024 geboren werden, gelten neue Einkommensgrenzen und eine Neuregelung beim gleichzeitigen Bezug von Basiselterngeld.

Zusätzliche Basiselterngeldmonate bei Frühgeburten

Eltern von Frühchen erhalten zusätzliche Basiselterngeldmonate, die auch in Elterngeld Plus-Monate umgewandelt werden können, abhängig vom Zeitpunkt der Geburt vor dem errechneten Termin.

Elterngeld und Steuern

Das Elterngeld ist zwar steuerfrei, kann aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen erhöhen und zu einer Steuernachzahlung führen. Durch die Verteilung des Elterngeldes über mehrere Kalenderjahre mit Elterngeld Plus kann dieser Effekt abgemildert werden.

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Unterstützung bei der Elterngeldplanung

Zur individuellen Planung und Berechnung des Elterngeldes stehen Elterngeldrechner zur Verfügung. Zudem gibt es Beratungsangebote, die bei der optimalen Gestaltung des Elterngeldbezugs unterstützen.

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