Die Weisse Liste, ein Projekt der Bertelsmann Stiftung, hat sich zum Ziel gesetzt, Patienten und ihren Angehörigen die Entscheidungsfindung im Gesundheitswesen zu erleichtern. Seit 2008 bietet das Internetportal transparente Informationen zur Qualität von Ärzten, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, aufbereitet in einer für Laien verständlichen Form. Dies fördert einen fairen Wettbewerb unter den Gesundheitsanbietern um die beste Qualität und unterstützt die Nutzer aktiv bei der Suche nach passenden Anbietern, sowohl lokal als auch bundesweit.
Das Portal www.weisse-liste.de versteht sich nicht nur als Informationsplattform, sondern auch als Projektplattform, die Ziele mit gleichgesinnten und glaubwürdigen Partnern verfolgt. Strategische Partner und Co-Initiatoren sind die Dachverbände der größten Patienten- und Verbraucherorganisationen: Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe (BAGS), Sozialverband Deutschland (SoVD), Verbraucherzentrale Bundesverband und Sozialverband VdK Deutschland. Die Schirmherrin der „Weissen Liste“ ist die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten.
Das gemeinnützige Geschäftsmodell der „Weissen Liste“ wird zu einem erheblichen Teil über ein Lizenzierungsmodell finanziert. Derzeit bestehen sieben Lizenzverträge mit verschiedenen Krankenkassen, darunter AOK, Barmer, KKH, AXA, Bertelsmann BKK, Debeka und Union Krankenversicherung. Diese binden die „Weisse Liste“ in ihre Serviceangebote auf ihren Homepages ein, wie beispielsweise unter weisse-liste.krankenhaus.aok.de.
Entwicklung und Einstellung der Krankenhaussuche der Weissen Liste
Die Krankenhaussuche der Weissen Liste wurde Ende April 2024 nach fast 15 Jahren eingestellt. Zuvor, Ende 2021, erfuhr sie eine grundlegende Überarbeitung. Im Juli 2023 wurde sie um eine neue Empfehlungsfunktion für häufige Behandlungen ergänzt. Diese Funktion sollte Patienten präziser aufzeigen, welche Krankenhäuser für ihre spezifische Behandlung am besten geeignet sind. Die Grundlage hierfür bildeten wissenschaftliche Studien zur optimalen Vermittlung von medizinischen Qualitätsdaten sowie eigene Analysen, Befragungen und Experten- und Nutzertests.
Mit der Einführung des Krankenhaus-Transparenzgesetz steht ab Mai 2024 ein zentrales Krankenhaus-Suchportal des Bundes bereit. Dieses Portal soll Bürgern ermöglichen, schnell und verständlich zu erfahren, welche Klinik welche Leistung mit welcher Qualität anbietet. Die Daten werden zur besseren Einordnung und zum Vergleich in einem Tacho-System dargestellt.

Funktionalitäten und Datenbasis der Weissen Liste
Für Ärzte und Experten bot die Weisse Liste eigens entwickelte, detaillierte Such- und Filterfunktionen. Auf Nachfrage durften Ärztinnen und Ärzte ihren Patienten ein Krankenhaus empfehlen, detaillierte Informationen dazu sind im „Weißbuch Qualitätstransparenz“ zu finden. Die Ermittlung und Darstellung der Eignung basierte auf einem wissenschaftlich fundierten Regelwerk, das Geräte, Personal und Behandlungsschwerpunkte berücksichtigte. So konnten beispielsweise Schlaganfall-Risikopatienten gezielt nach Stroke Units gesucht werden.
Ein zuschaltbarer Expertenmodus ermöglichte eine Suche nach ICD- und OPS-Codes, inklusive Suchvorschlägen bis hin zu Endstellern oder mit ICD-/OPS-Gruppen. Die Qualitätsinformationen wurden automatisch nach Relevanz priorisiert, um irrelevante, aber potenziell aussagekräftige Berechnungsgrundlagen zu vermeiden.
Gynäkologische Kliniken und die Suche nach Frauenärzten
Im Arzt-/Klinik-Verzeichnis der Weissen Liste (bzw. in ähnlichen Verzeichnissen, die auf ihren Prinzipien basieren) finden Nutzer ihre Frauenärztin oder ihren Frauenarzt sowie gynäkologische Kliniken und Kinderwunschzentren in ihrer Stadt oder Umgebung. Über die Suchfunktion kann man sich über Besuche in der Praxis, Sprechzeiten, Leistungen, das Team und vieles mehr informieren. Die Suche kann nach Name, Ort oder Postleitzahl erfolgen. Viele Frauenärztinnen und Frauenärzte nutzen zudem die PraxisApp "Meine GynPraxis" (ehem. „Mein Frauenarzt“) und bieten eine Videosprechstunde an.
Der Bundes-Klinik-Atlas: Transparenz im Gesundheitswesen
Das Krankenhaustransparenzgesetz (KHTG), das am 28. März 2024 in Kraft getreten ist, hat das Ziel, Patientinnen und Patienten verständlich und transparent über den Umfang und die Qualität der Versorgung sowie die ärztliche und pflegerische Personalausstattung in den Krankenhäusern zu informieren. Der Bundes-Klinik-Atlas, der ab Mai 2024 zur Verfügung steht, ist ein zentrales Informationsportal des Bundes, das auf dieser gesetzlichen Grundlage basiert.
Der Bundes-Klinik-Atlas wird in enger Kooperation des Bundesministeriums für Gesundheit mit dem Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) und dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) erstellt. Die Darstellung der Daten erfolgt in einem Tacho-System, um die Vergleichbarkeit von Krankenhäusern zu verbessern. Hierbei werden Fallzahlen und Personalausstattung in Relation zu anderen Krankenhausstandorten gesetzt und in Korridoren von je 20 Prozent dargestellt.
Ein Großteil der benötigten Daten wird bereits erhoben und veröffentlicht, ist jedoch für die Allgemeinheit bisher schwer verständlich. Das Krankenhaustransparenzgesetz (KHTG) schafft die notwendige Grundlage, um die Datenbasis zu verbessern und zu erweitern. Der Bundes-Klinik-Atlas wird kontinuierlich weiterentwickelt und aktualisiert; weitere Updates sind geplant, um zusätzliche Informationen zu integrieren.
Neuer Klinik-Atlas informiert über Krankenhäuser | BR24
Die Bertelsmann Stiftung und ihr Engagement im Gesundheitswesen
Die Bertelsmann Stiftung engagiert sich seit rund zwanzig Jahren für die Reform des Gesundheitswesens und setzt sich für ein leistungsfähiges und solidarisches Gesundheitssystem ein, das allen Menschen Zugang zu angemessener Versorgung garantiert. Die Stiftung nimmt dabei konsequent die Perspektiven von Patienten, Verbrauchern und Versicherten ein. Zu den früheren Projekten gehörte der „Gesundheitsmonitor“, der die Erfahrungen von Versicherten in der Gesundheitsversorgung erfasste und in die politische Diskussion einbrachte.
Mit ihrem „Faktencheck Gesundheit“ möchte die Bertelsmann Stiftung dazu beitragen, dass Gesundheitsleistungen stärker am tatsächlichen Bedarf der Patienten ausgerichtet werden und begrenzte Ressourcen sachgerechter eingesetzt werden. Zudem wird die Arzt-Patienten-Beziehung durch Konzepte für eine gemeinsame Entscheidungsfindung verbessert.
Evaluation und zukünftige Ziele der Weissen Liste
Im Sommer 2017 wurde die Arbeit der „Weissen Liste“ umfassend evaluiert. Die Ergebnisse zeigten eine hohe Bekanntheit: Ein Sechstel der Onliner, 90 Prozent der Qualitätsbeauftragten in Kliniken und 80 Prozent der Ärzte kennen die „Weisse Liste“. Die Nutzung war ebenfalls beachtlich, mit rund einer Million Besuchern pro Monat und einer hohen Weiterempfehlungsrate von Patienten (74%) und Patientenberatern (80%). 80 Prozent der Nutzer gaben an, dass ihre Erwartungen erfüllt werden, und 37 Prozent der Patienten gaben an, ihre Entscheidung für einen Gesundheitsanbieter nach Nutzung der „Weissen Liste“ zu überdenken.
Ein Bereich, in dem das Projekt bisher wenig Erfolg hatte, ist die Zielgruppe der niedergelassenen Ärzte. Die „Weisse Liste“ plant, ihre Arbeit als „Wegweiser im Gesundheitswesen“ durch ein gesichertes Finanzierungsmodell fortzusetzen. Zu den primären Zielsetzungen für die Zukunft gehört die Erschließung neuer Datenquellen, insbesondere in den Bereichen Pflege und niedergelassene Ärzte. Diese Informationen sollen in neue digitale Lösungen wie die elektronische Patientenakte integriert werden. Die strategische Priorität liegt auf dem konsequenten Ausbau der Reichweite über Suchmaschinen und soziale Netzwerke sowie der kontinuierlichen Optimierung des Portals mit einem Fokus auf „Mobile First“.
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