Das Massaker von Babyn Jar und der Prozess in Darmstadt

Das Massaker von Babyn Jar: Ein Vorläufer von Auschwitz

Das Massaker von Babyn Jar gilt als die größte Massenerschießung des Zweiten Weltkriegs, doch ist es vielen Menschen kaum bekannt. Im September 1941 erschossen deutsche Täter am Rande einer Schlucht nahe der ukrainischen Hauptstadt Kiew 33.771 Juden, darunter Frauen, Kinder und ältere Menschen. Die planmäßige Vernichtung der Juden, die später in der "Endlösung der Judenfrage" gipfelte, hatte zu diesem Zeitpunkt bereits begonnen. Die erschütternde Dokumentation von Christine Rütten und Lutz Rentner beleuchtet dieses dunkle Kapitel der Geschichte, das lange im Schatten von "Auschwitz" stand, obwohl es dessen brutalen Vorläufer darstellte - ein Massenmord nach Dienstplan, im Schichtbetrieb ausgeführt und die Opfer anschließend im Massengrab verscharrt.

Illustration der Schlucht von Babyn Jar

Der Prozess in Darmstadt: Aufarbeitung der Verbrechen

Im Jahr 1968 wurden einige der Täter, die am Massaker von Babyn Jar beteiligt waren, vom Landgericht Darmstadt wegen Beihilfe zum Mord verurteilt, während andere freigesprochen wurden. Unter den Angeklagten befanden sich ein Frankfurter Bankdirektor, ein Kaufmann aus Neu-Isenburg, ein Steuersekretär aus Königsbrunn, ein Prokurist aus Hildesheim und ein Arbeiter aus Bremen. Wie sie waren auch die übrigen SS-Männer, Polizisten und Soldaten nach dem Krieg mühelos in ihre bürgerlichen Existenzen zurückgekehrt. Der Filmregisseur Artur Brauner, der 49 Verwandte im Holocaust verloren hatte, äußerte seine tiefe Erschütterung darüber, dass keiner der Täter Reue zeigte oder von Gewissensbissen sprach. Er betonte, dass 1,5 Millionen Juden in der Ukraine ermordet wurden, darunter auch einige seiner Angehörigen.

Die Dokumentation zeichnet beispielhaft den Weg zweier Täter nach, gestützt auf Originaldokumente und Zeitzeugenberichte von Angehörigen der Opfer. Raissa Maistrenko wurde durch ihre mutige Großmutter gerettet, die das Kind mit ihrem eigenen Körper vor den Schlägen deutscher Polizisten schützte. Wladimir Pronichev erfuhr erst spät von seinem Schicksal und dem seiner Familie. Seine Mutter Dina hatte das Massengrab von Babyn Jar überlebt und lange Zeit über ihre schmerzlichen Erlebnisse geschwiegen. Sie war jedoch 1968 als Zeugin im Prozess in Darmstadt aufgetreten.

Der Darmstädter Einsatzgruppen-Prozess: Kuno Callsen und Andere

Der Prozess gegen Kuno Callsen und elf weitere Angeklagte wegen Mordes und Beihilfe zum Mord, auch bekannt als Darmstädter Einsatzgruppen-Prozess, fand vor dem Darmstädter Schwurgericht vom 2. Oktober 1967 bis zum 29. November 1968 statt. Die Angeklagten waren ehemalige Mitglieder des Sonderkommandos 4a der Einsatzgruppe C. Dieses Sonderkommando zog hinter der Wehrmacht auf einer Route durch Städte wie Sokal, Luzk, Riwne, Kiew, Poltawa und Charkiw und hinterließ dort eine Blutspur. Mit 59.018 gemeldeten erschossenen Personen bis zum 30. November 1941 war das Sonderkommando 4a durch seine Radikalität und die hohe jüdische Bevölkerungsdichte in seinem Einsatzgebiet das zentrale Mordkommando der Einsatzgruppe C.

Karte der Route des Sonderkommandos 4a

Die strafrechtliche Aufarbeitung begann erst Jahre nach Kriegsende. Nach der Berichterstattung zum Ulmer Einsatzgruppen-Prozess im Jahr 1958 und der aufkommenden Forderung nach einer systematischeren Verfolgung von NS-Straftaten wurde 1960 die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen geschaffen. Dort wurden von 1960 bis 1964 Vorermittlungen gegen das Sonderkommando 4a geführt. Generalstaatsanwalt Fritz Bauer übernahm 1965 die Ermittlungen, die von den Staatsanwälten Bernd Uhse und Georg Friedrich Vogel geleitet wurden. Die Ermittlungen konzentrierten sich auf höhere Dienstgrade und einzelne Mannschaftsmitglieder, die als willige und eifrige Teilnehmer an den Massenexekutionen galten. Niedrigere Dienstränge wurden aus prozesstaktischen Gründen nicht verfolgt, um von Kommandoangehörigen verwertbare Aussagen als Zeugen zu erhalten.

Der Ablauf und die Urteile des Prozesses

Die Staatsanwälte rekonstruierten detailliert die Tatorte und -abläufe des Sonderkommandos 4a, sodass die Anklageschrift dem Massaker von Babyn Jar lange Zeit in der historischen Forschung voraus war. Der Prozess vor dem Darmstädter Schwurgericht, unter dem Vorsitz von Landgerichtsrat Paquet und mit drei Berufsrichtern sowie sechs Geschworenen, dauerte vom 2. Oktober 1967 bis zum 29. November 1968. Sachverständige Historiker wie Helmut Krausnick und Hans Buchheim vom Münchener Institut für Zeitgeschichte legten Gutachten zum Problem des Befehlsnotstandes und der Organisation der Einsatzgruppen vor.

Da nur wenige Massaker überlebt hatten, wurden lediglich zwei Zeuginnen, Proniceva und Bogucka, gehört. Sie konnten zwar keine konkreten Täter belasten, stützten jedoch die Schilderung des Tathergangs beim Massaker von Babyn Jar. Die Anklage stützte sich maßgeblich auf NS-Dokumente wie die "Ereignismeldungen aus der UdSSR" sowie auf Nachkriegsprotokolle und Vernehmungsprotokolle von Tätern. Das Gericht entschied, dass kein Angeklagter Zweifel am verbrecherischen Charakter der Exekutionsbefehle haben konnte. Dennoch wurde Kuno Callsen zugestanden, dass ihm nicht widerlegt werden konnte, die Exekutionen innerlich abgelehnt zu haben. Das Gericht nahm an, dass er "lediglich befehlsgemäß fremdes Tun der Täter [...] unterstützen wollte".

Callsen und die Mitangeklagten wurden nicht als Mittäter, sondern als Mordgehilfen verurteilt. Callsen erhielt eine Haftstrafe von fünfzehn Jahren Zuchthaus. Die Strafen für August Häfner, Kurt Hans, Adolf Janssen, Alexander Riesle, Victor Woithon und Christian Schulte variierten zwischen vier und elf Jahren Zuchthaus. Von einer Bestrafung für Georg Pfarrkircher, Viktor Trill und Ernst Conseé wurde abgesehen, da ihnen lediglich die Befolgung von Befehlen vorgeworfen wurde. Der angeklagte Heinrich Huhn verstarb während des Prozesses.

Die Urteile fielen nach moralischen Maßstäben milde aus, was auf die fehlende Einführung der Strafverfolgung von Völkermord in der bundesdeutschen Politik und Justiz sowie auf die Notwendigkeit, sich auf schwer nachweisbare subjektive Motive der Täter zu konzentrieren, zurückzuführen war. 1973 bestätigte der Bundesgerichtshof die Strafmaße im Revisionsverfahren.

Die Rezeption des Prozesses

Der Prozess wurde in sowjetischen Berichten zur Diskreditierung der bundesdeutschen Aufarbeitung von NS-Gewaltverbrechen genutzt, während amerikanische Berichte auf das mangelnde öffentliche Interesse hinwiesen. Das Comité International des Camps äußerte sich erstaunlich positiv. Die Lokalpresse berichtete überwiegend dokumentarisch, mit einem starken Fokus auf die Exzesse und Brutalität, was der Kriegsgeneration wenig Anlass zur Reflexion eigener Schuld bot und eher als Warnung für künftige Generationen verstanden wurde.

Giftanschlag TU Darmstadt: Prozess startet | maintower

Die Veröffentlichung von Anatoli Kusnezows literarischem Dokument über das Massaker von Babyn Jar, das die Gräueltaten der deutschen Besatzung detailliert beschreibt, wird als "Schlüsseltext für das Verständnis des totalitären 20. Jahrhunderts" gewürdigt. Die Neuausgabe, die von Christiane Körner neu übersetzt wurde, betont die sprachliche Auseinandersetzung mit den Gewalttaten und die Krisen der Erinnerungskultur, da die Errichtung eines Denkmals in der Sowjetzeit aus antisemitischen Gründen verhindert wurde.

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