Lorenz von Stein: Staatsrechtliche Entwicklung und die Begründung des Sozialstaats

Lorenz von Stein, geboren am 15. November 1815 in Borby bei Eckernförde, war eine prägende Figur im deutschen Staats- und Rechtsdenken des 19. Jahrhunderts. Seine staatsrechtliche Entwicklung und sein Wirken legten den Grundstein für den modernen Sozialstaat, indem er die politische und wirtschaftliche Freiheit miteinander verband und die "soziale Frage" als zentrales Problem seiner Zeit erkannte.

Frühe Jahre und akademische Ausbildung

Lorenz von Stein wurde unter dem Namen Wasmar Jacob Lorentz in das Taufregister eingetragen und später als Lorenz Jacob Stein bekannt. Er erfuhr seine Erziehung im Christians-Pflegeheim zu Eckernförde und besuchte durch ein Stipendium König Friedrichs VI. die Lateinschule in Flensburg. Seine akademische Laufbahn begann er am 08. Mai 1835 an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, wo er Rechtswissenschaften und Philosophie studierte. Nach zwei Semestern in Jena schloss er sein Studium 1839 mit dem juristischen Staatsexamen in Kiel ab, das er mit der Bestnote bestand.

Porträt von Lorenz von Stein im jungen Alter

Beruflicher Werdegang und wissenschaftliche Anfänge

Nach seinem Staatsexamen trat von Stein in den Staatsdienst in Kopenhagen ein. Am 11. Juli 1840 promovierte er in Kiel mit einer Arbeit über die „Geschichte des dänischen Civilprozesses“ zum Doctor iur. Schon früh strebte er jedoch eine akademische Laufbahn an und entschied sich, den Staatsdienst zu verlassen, um sich der Wissenschaft zu widmen. Finanziert durch ein Reisestipendium des Königs, reiste er 1841 nach Berlin und anschließend nach Paris. Von Oktober 1841 bis März 1843 informierte er sich in Paris über die Frühsozialisten und betrieb rechtsvergleichende Studien. In dieser Zeit begann er, sich intensiv mit der „sozialen Frage“ - der Armut und den daraus resultierenden politischen Ideen - auseinanderzusetzen.

Die "soziale Frage" und die Begründung des Sozialstaats

Die Auseinandersetzung mit der sozialen Frage führte 1842 zur Veröffentlichung seines ersten Buches „Socialismus und Communismus des heutigen Frankreichs. Ein Beitrag zur Zeitgeschichte“. Lorenz von Stein sah im "arbeitenden Staat", also im Leistungsstaat, eine Lösung der sozialen Frage. Sein Werk verband politische und wirtschaftliche Freiheit und sah im allgemeinen und gleichen Stimmrecht sowie in der allgemeinen Steuerpflicht die Voraussetzungen für eine solide Staatsfinanzierung und die Freiheit des Einzelnen. Damit begründete Lorenz von Stein den modernen Sozialstaat.

Darstellung der sozialen Frage im 19. Jahrhundert (z.B. Fabrikarbeiter, Armut)

Akademische Karriere in Kiel

Nach seinem Auslandsaufenthalt kehrte von Stein nach Kiel zurück und begann im Wintersemester 1843/44 seine Lehrtätigkeit als Privatdozent an der Juristischen Fakultät. Er hielt Vorlesungen über Staats- und Völkerrecht sowie Rechtsphilosophie. Am 20. April 1846 wurde er zum außerordentlichen Professor der Staatswissenschaften an der Philosophischen Fakultät ernannt. Im September 1846 heiratete er Dorothea Steger, mit der er vier Kinder hatte. Die außerordentliche Professur war im Gegensatz zur Tätigkeit als Privatdozent mit einem Gehalt verbunden, was ihm ermöglichte, sich stärker auf seine wissenschaftliche Arbeit zu konzentrieren.

Politische Betätigung und akademische Verfolgung

Parallel zu seiner wissenschaftlichen Tätigkeit vertiefte sich von Steins Interesse an politischen Fragen. Er strebte eine aktive Rolle in der Politik an, die durch seinen Aufenthalt in Frankreich geweckt worden war. Während der Schleswig-Holsteinischen Erhebung und der Revolution von 1848 setzte er sich politisch für die schleswig-holsteinische Frage ein und reiste im Juli 1848 im Auftrag der Kieler Regierung nach Paris. Sein vermeintlich radikales politisches Engagement und seine Sympathie für den Kommunismus führten jedoch dazu, dass sein Wunsch nach einer ordentlichen Professur in Kiel scheiterte. Nach der Niederlage Schleswig-Holsteins wurde ihm am 11. Juni 1852 der Professorentitel und die Lehrbefugnis an der Kieler Universität entzogen.

Berufung nach Wien und Wirken in Österreich

Nachdem er aus dem Staatsdienst entlassen worden war, widmete sich von Stein seinen Veröffentlichungen und suchte nach Anstellungen an deutschen Universitäten. Schließlich bewarb er sich am österreichischen Kaiser um die Professur für Nationalökonomie und Finanzwissenschaft an der Universität Wien. Seine "revolutionären Umtriebe" blieben zwar nicht verborgen, führten jedoch in Österreich nicht zu Nachteilen. Am 22. März 1855 wurde er durch Kaiser Franz Joseph zum ordentlichen Professor der Politischen Ökonomie an der Universität Wien ernannt. Dort lehrte er bis zu seiner Emeritierung im Jahr 1885 und hielt vermutlich auch danach noch Vorlesungen über Rechtsphilosophie, Finanzwissenschaft, Nationalökonomie und Verwaltungslehre.

Internationale Anerkennung und Einfluss auf Japan

In Wien entstand von Steins "wissenschaftliches Hauptwerk", das sich stärker auf verwaltungswissenschaftliche und vermeintlich konservative Inhalte konzentrierte. Während seiner Zeit in Wien entwickelte sich eine besondere Verbindung zu Japan. Der spätere Premierminister Ito Hirobumi suchte 1882 von Stein auf, um sich Rat für die Schaffung der japanischen Verfassung einzuholen. Von Stein gab ihm und anderen japanischen Vertretern Privatvorlesungen und fungierte als Berater der japanischen Botschaft, wodurch er zur Ausarbeitung der Meiji-Verfassung und weiterer Kodifizierungsarbeiten beitrug.

Symbolische Darstellung der historischen Verbindungen zwischen Europa und Japan im 19. Jahrhundert

Wirtschaftliche Schwierigkeiten und persönliches Schicksal

Trotz seiner wissenschaftlichen Erfolge blieb von Stein wirtschaftlich erfolglos. Seine wirtschaftlichen Unternehmungen, die zunächst erfolgreich waren, endeten 1879 im Konkurs der Salzburger Torfmoor-Gesellschaft und der Benedict-Glashütte, was zum Verlust seines gesamten Privatvermögens führte. Über Jahre hinweg wurde sein Gehalt zu einem Drittel gepfändet, was zu persönlicher Verbitterung bis zu seinem Tod führte. Einzig das als Vermögensanteil der Ehefrau geschützte Erbteil der Söhne ermöglichte ihm einen ruhigeren Lebensabend im Haus eines Sohnes.

Beitrag zur Schleswig-Holsteinischen Verfassungsfrage

Lorenz von Stein war nicht nur ein bedeutender Verwaltungs- und Finanzwissenschaftler, sondern auch Staats- und Verwaltungsrechtler. Insbesondere in seiner Kieler Zeit war er wissenschaftlich und politisch intensiv mit der Schleswig-Holstein-Frage beschäftigt und galt als "Revolutionär der ersten Stunde" bei der Erhebung der Herzogtümer am 24. März 1848. Sein Wirken trug zur Entwicklung des Schleswig-Holsteinischen Staatsgrundgesetzes vom 15. September 1848 bei.

Veröffentlichungen und das Lorenz-von-Stein-Institut

Das Werk von Lorenz von Stein fand Niederschlag in zahlreichen Publikationen und wurde Gegenstand wissenschaftlicher Auseinandersetzungen. Das Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften widmet sich der Erforschung seiner Ideen und deren Relevanz für gegenwärtige Fragestellungen. Verschiedene Bände der Schriftenreihe des Instituts beleuchten Aspekte wie die Finanzwissenschaft, das Verwaltungsrecht, die Staatsverschuldung und die Selbstverwaltung im Staat der Industriegesellschaft, oft im Kontext von von Steins Lehren.

Tod und Vermächtnis

Lorenz von Stein verstarb am 23. September 1890 auf seinem Landsitz in Weidlingau bei Wien. Sein Leben und Werk als universeller Wissenschaftler, der zu den wichtigsten Interpreten seines Jahrhunderts zählte, haben die Staatswissenschaften des 19. und 20. Jahrhunderts maßgeblich beeinflusst. Viele seiner Ideen regen bis heute die wissenschaftliche Diskussion an und werden in ihrer Bedeutung fortlaufend neu identifiziert.

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