Wer eine Ausbildung plant, will auf eigenen Beinen stehen - auch finanziell. Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt dich die Bundesagentur für Arbeit (BA) dabei mit einem Zuschuss. Wenn du während deiner Ausbildung in einer eigenen Wohnung lebst, reicht deine Ausbildungsvergütung vielleicht nicht aus, um neben der Miete auch noch Lebensmittel oder die Fahrten nach Hause zu bezahlen.
Die Agentur für Arbeit kann dir in bestimmten Fällen weiterhelfen: Mit der sogenannten Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützt sie dich während deiner Ausbildung mit einem monatlichen Zuschuss.

Voraussetzungen für die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Damit du Berufsausbildungsbeihilfe erhalten kannst, muss einer der folgenden Fälle auf dich zutreffen:
- Du nimmst an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) teil und unter Umständen bereitest du dich währenddessen auf einen Hauptschulabschluss oder gleichwertigen Schulabschluss vor.
- Du machst eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Dein Ausbildungsbetrieb ist zu weit von deinen Eltern entfernt, um zuhause wohnen zu bleiben.
- Du machst eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Außerdem bist du über 18 Jahre alt oder verheiratet.
- Du machst eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Du hast mindestens ein Kind und lebst nicht in der Wohnung deiner Eltern.
- Du bist in der ausbildungsvorbereitenden Phase einer Assistierten Ausbildung (AsA).
Wenn du eine Behinderung hast, gelten für deinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe besondere Regeln.
Ausschlusskriterien für BAB
Trifft einer der folgenden Fälle auf dich zu, hast du keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung in Form von BAB:
- Du machst eine schulische Ausbildung (zum Beispiel zur Physiotherapeutin beziehungsweise zum Physiotherapeuten).
- Du erhältst bereits Leistungen von einer anderen Behörde, die mit der BAB vergleichbar sind.
Unterlagen für den BAB-Antrag
Deinem Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe musst du mehrere Dokumente hinzufügen:
- Deine Ausbildungsunterlagen.
- Den Steuerbescheid oder die Jahreslohnbescheinigung für das vorletzte Kalenderjahr deiner Eltern und gegebenenfalls deines Ehe- oder Lebenspartners/deiner Ehe- oder Lebenspartnerin. Mit diesen Dokumenten weisen deine Eltern oder dein Ehe- oder Lebenspartner/deine Ehe- oder Lebenspartnerin nach, wie viel sie verdienen.
Es kann sein, dass deine Agentur für Arbeit noch weitere Unterlagen von dir anfordert.
So geht es nach dem BAB-Antrag weiter
Hast du BAB beantragt, prüft die Agentur für Arbeit, ob du die Voraussetzungen erfüllst. Sie betrachtet dabei unter anderem:
- die Höhe deiner Ausbildungsvergütung
- das Einkommen deiner Eltern beziehungsweise deiner Ehe- oder Lebenspartnerin, oder deines Ehe- oder Lebenspartners
- Freibeträge
- Zusatzbedarfe
Anschließend erhältst du einen Bescheid. Darin teilt dir die Agentur für Arbeit entweder mit, dass du BAB erhältst und wie viel - oder dass dein Antrag abgelehnt wurde. Erhältst du BAB, wird das Geld jeden Monat auf dein Konto überwiesen.
Häufige Fragen zur BAB
Dein Einkommen wird auf die BAB angerechnet. Das Einkommen deiner Eltern wird nur angerechnet, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt. Das gilt auch für das Einkommen deines eingetragenen Lebenspartners/Ehemannes oder deiner eingetragenen Lebenspartnerin/Ehefrau. Beispiele zur Berechnung der BAB findest du in der Broschüre zur Berufsausbildungsbeihilfe. Eine erste Orientierung dazu, wie viel BAB du in etwa erhalten kannst, liefert dir der BAB-Rechner.
Nimmst du an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teil, wird in der Regel kein Einkommen angerechnet.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass du während deiner Berufsausbildung zusätzlich eine geringfügige Beschäftigung ausübst. Von den Bruttoeinnahmen aus dem Nebenverdienst werden dabei pauschal Werbungskosten, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, die tatsächlichen geförderten Altersvorsorgebeiträge sowie ein Freibetrag abgezogen. Ein Nebenverdienst in Höhe der Verdienstgrenze bei einem Minijob muss somit in der Regel nicht auf deine BAB angerechnet werden.
Hast du Berufsausbildungsbeihilfe zur Unterstützung während deiner Ausbildung beantragt und wurde dein Antrag bewilligt, erhältst du BAB, üblicherweise für zunächst 18 Monate. Anschließend kannst du die Weiterbewilligung der BAB für die restliche Dauer deiner Berufsausbildung beantragen. Nimmst du an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teil, erhältst du die BAB für die Dauer deiner Teilnahme.
Beantrage BAB so früh wie möglich, am besten vor Beginn deiner Ausbildung oder deiner Maßnahme. Du erhältst den Zuschuss rückwirkend nur ab dem Monat, in dem du den Antrag gestellt hast.
Da die Berufsausbildungsbeihilfe ein Zuschuss ist, musst du die Leistung nicht zurückzahlen.
Wenn du glaubst, dass die Entscheidung nicht rechtmäßig ist, kannst du das der Agentur für Arbeit mitteilen - in Form eines sogenannten Widerspruchs. Widersprichst du dem ablehnenden Bescheid richtig und rechtzeitig, muss dein Anspruch noch einmal geprüft werden.
Wenn du eine Ausbildung im Ausland oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme im Ausland machst, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. Vereinbare einen Beratungstermin mit der Agentur für Arbeit, um zu erfahren, ob du einen Anspruch auf BAB hast.
Auch wenn du keine Deutsche oder kein Deutscher bist, hast du in sehr vielen Fällen Anspruch auf BAB. Um herauszufinden, ob du einen Anspruch auf BAB hast, nimm Kontakt mit deiner Agentur für Arbeit auf.
Hast du schon eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen, kannst du nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen während deiner zweiten Ausbildung BAB erhalten. Sprich mit deiner Beratungsfachkraft darüber, welche das sind.
Weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für Schwangere in der Ausbildung
Wenn du eine Ausbildung machen möchtest und dein Ausbildungsgehalt reicht nicht, gibt es für dich Möglichkeiten der Ausbildungsförderung. Die Bundesagentur für Arbeit kann dich dabei unterstützen.
Mobilitätszuschuss
Wenn du keine Ausbildung in der Nähe findest, könnte dir ein Wohnortwechsel helfen. Für Fahrten nach Hause kannst du dazu einen Zuschuss erhalten. Erfahre, welche Voraussetzungen du erfüllen musst.
Mutterschutz und Mutterschaftsleistungen
Der gesetzliche Mutterschutz gilt auch für Schülerinnen, Studentinnen und Frauen, die sich in der Ausbildung befinden. Er umfasst Regelungen, die dabei helfen, die Schule, das Studium oder die Ausbildung fortzusetzen oder abzuschließen.
Das Familienportal informiert über die Regelung des Mutterschutzes in der Ausbildung.
Der Mutterschutz: Was für Arbeitnehmerinnen wichtig ist
Wenn Sie Arbeitnehmerin und schwanger sind oder ein Kind stillen, dann gilt für Sie der Mutterschutz. Um Ihr Einkommen zu sichern, wenn Sie während Ihrer Schwangerschaft oder nach der Geburt Ihres Kindes nicht arbeiten, können Sie Mutterschaftsleistungen bekommen. Welche Mutterschaftsleistungen Sie bekommen können, hängt zum Beispiel von Ihrer Arbeitssituation ab.
Mutterschaftsgeld für Auszubildende
Während der Mutterschutzfrist steht dir Mutterschaftsgeld zu. Das bekommst du sechs Wochen vor der Geburt und mindestens acht Wochen danach. Die Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten drei Ausbildungsmonate. Wenn dein Nettoverdienst über 403 Euro liegt, bezuschusst dein Ausbilder das Mutterschaftsgeld, sodass du in der Zeit des Mutterschutzes weiterhin deinen normalen Nettolohn bekommst.
Als Schülerin, Auszubildende oder Studentin können Sie Mutterschaftsgeld erhalten, wenn Sie einen Nebenerwerb haben. Wenn Sie Schülerin, Auszubildende oder Studentin sind und keinen Nebenjob haben, dann können Sie kein Mutterschaftsgeld bekommen, aber Sie können unter Umständen besondere Unterstützung bekommen.
Besonderer Mehrbedarf und einmalige Leistungen
Wenn Sie schwanger sind und Sozialhilfe oder Bürgergeld bekommen, können Sie einen Zuschuss zu Ihrer Leistung, auch Mehrbedarf genannt, und einmalige Leistungen, zum Beispiel für die Erstausstattung Ihres Kindes, bekommen. Auch wenn Sie wenig verdienen, aber keinen Anspruch auf Sozialhilfe oder Bürgergeld haben, können Sie auch Pauschalbeträge für Erstausstattung oder Mehrbedarfszuschläge beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Jobcenter.
Bundesstiftung "Mutter und Kind"
Für Schwangere in besonderen Notlagen gibt es die Bundesstiftung Mutter und Kind. Hier können Betroffene finanzielle Hilfe für die Erstausstattung, die Wohnung oder Betreuung beantragen. Höhe und Dauer der Förderung hängen von der Notlage ab. Die Zuschüsse der Stiftung werden nicht als Einkommen auf das Arbeitslosengeld, die Ausbildungsförderung oder Ähnliches angerechnet. Anträge können nicht selbst gestellt werden, sondern werden ausschließlich von Beratungsstellen eingereicht.
Sollten Sie sich in einer Notlage befinden, finden Sie hier eine Übersicht von Krisentelefonen und Anlaufstellen, an die Sie sich wenden können.
Die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" unterstützt schwangere Frauen in Notlagen mit ergänzenden finanziellen Hilfen. Diese können Sie in einer Schwangerschaftsberatungsstelle in Ihrer Nähe beantragen. Dort erhalten Sie auch eine umfassende, vertrauensvolle Beratung. Voraussetzung ist, dass Ihnen andere Hilfen gar nicht, nicht in ausreichender Höhe oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen. Bitte stellen Sie Ihren Antrag unbedingt während der Schwangerschaft.

Elterngeld und Elternzeit für Auszubildende
Auch als Auszubildende und Studierende können Sie in Elternzeit gehen. Außerdem haben Sie Anspruch auf Elterngeld.
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll den Eltern ermöglichen, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen. Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen.
Regelungen zum Elterngeld gelten für alle Beschäftigten - auch in der Ausbildung oder mit Werkstudierendenstatus. Alle Eltern, die mit ihrem Kind in einem Haushalt leben, können Elterngeld beantragen. Eltern bekommen das sogenannte Basiselterngeld gemeinsam für insgesamt 14 Monate, um den Einkommensverlust durch die Kinderbetreuung aufzufangen. Die Monate können die Eltern unter sich aufteilen, wobei ein Elternteil mindestens zwei Monate und höchstens zwölf Monate davon in Anspruch nehmen kann. Wenn du alleinerziehend bist, dann kannst du die vollen 14 Monate Elterngeld für dich geltend machen.
Das Basiselterngeld kann in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes bezogen werden. Die Eltern können es abwechselnd oder auch zeitgleich beziehen. Du kannst im Elterngeldbezug auch eine Pause machen, solange in dieser Zeit dein*e Partner*in Elterngeld bezieht.
Das ElterngeldPlus wird dann spannend, wenn während der Zeit des Elterngeldbezugs in Teilzeit gearbeitet bzw. die Ausbildung absolviert wird. Dieses Elterngeld kannst du doppelt so lange bekommen, wie das zuvor beschriebene Basiselterngeld. Ein Monat Basiselterngeld lässt sich umwandeln in zwei Monate ElterngeldPlus. Die Berechnung des ElterngeldPlus ist nicht ganz einfach.
Wenn ihr euch die familiären und beruflichen Aufgaben partnerschaftlich untereinander aufteilt, dann könnt ihr pro Person vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus bekommen. Das gilt auch für getrennte Eltern.
Die Höhe des Elterngeldes hängt von deinem Einkommen ab. Beim Basiselterngeld bekommst du zwischen 300 und 1.800 Euro im Monat. Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 65 Prozent des Nettoeinkommens, das du vor der Geburt hattest und das nun wegfällt. Gerade Auszubildende verfügen oft über ein geringes Nettoeinkommen. Wenn du weniger als 1.000 Euro hattest, steigt der Prozentsatz wieder in kleinen Schritten auf bis zu 100 Prozent.
Elterngeld kann gleich nach der Geburt und drei Monate rückwirkend bei der Elterngeldstelle beantragt werden.
Kindergeld und Kinderzuschlag
Für dein Baby bekommst du Kindergeld. Das Kindergeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten, die den Eltern entstehen, solange das Kind sich nicht selbst finanzieren kann. Dein Anspruch besteht - unabhängig vom Einkommen - ab der Geburt deines Kindes und maximal sechs Monate rückwirkend. Eltern, die über ausreichend Einkommen für ihren eigenen Lebensunterhalt verfügen, aber rechnerisch nicht genug für den Unterhalt ihrer Kinder verdienen, erhalten einen Kinderzuschlag für jedes minderjährige Kind im Haushalt der Eltern.
Der Kinderzuschlag wird gemeinsam mit dem Kindergeld ausgezahlt.
BAföG für Studierende und Auszubildende mit Kind
Damit Studenten trotz des Kindes ihr Studium oder die schulische Ausbildung abschließen können, steht ihnen weiterhin BAföG zu. Außerdem bekommen sie während der durch BAföG-geförderten Ausbildung einen Kinderbetreuungszuschlag von monatlich 160 Euro. Dauert das Studium wegen der Schwangerschaft oder der Geburt länger, kann man eine Förderung beantragen. Wird diese bewilligt, bekommt man sie ebenfalls als Zuschuss, damit es zu keiner zusätzlichen finanziellen Belastung wegen einer Zurückzahlung kommt.
Junge Mütter, die noch zur Schule gehen, bekommen in der gesamten Schulzeit einen vollen Zuschuss.
Vom BAföG kannst du nach § 14b einen sogenannten Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 130 Euro pro Monat erhalten. Dieser wird als pauschaler Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss, d.h., deine allgemeinen „BAföG-Schulden“ erhöhen sich hierdurch nicht.
Vorsicht ist jedoch bei einer längeren Ausbildungsunterbrechung geboten: § 15 Abs. 2a BAföG sieht eine schwangerschaftsbedingte Ausbildungsunterbrechung von maximal 3 Monaten vor. Möchtest du länger pausieren, wird die Förderung eingestellt und auch der Anspruch auf den Kinderbetreuungszuschlag erlischt. Die Förderung kann jedoch nach Ende der Unterbrechung wieder aufgenommen werden. Alternativ kannst du eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus beantragen. Hier gelten Verlängerungszeiten von bis zu acht Semestern für die Schwangerschaft und für die Pflege und Erziehung deines Kindes von bis zu 10 Jahren als angemessen.
Besonderheiten bei Schwangerschaft in der Ausbildung
Als schwangere Auszubildende hast du mit der Aktualisierung des Gesetzes ab sofort mehr Einfluss auf deine Arbeitszeiten. Generell darfst du als schwangere Auszubildende nicht länger als 8 Stunden und 30 Minuten täglich arbeiten (Minderjährige nur 8 Stunden). Falls du dich körperlich fit fühlst, kannst du eine Genehmigung der entsprechenden Behörde einholen und deine Arbeitszeiten erweitern. Schwangere dürfen laut dem neuen Mutterschutzgesetz auch an Sonn- und Feiertagen arbeiten sowie zwischen 20 und 22 Uhr. Aber: Für Nachtschichten bzw. Schichten ab 22 Uhr darfst du als Schwangere nicht eingesetzt werden.
In der Regel solltest du deine Vorsorgetermine in deiner Freizeit wahrnehmen. Für diese Arztbesuche muss dich dein Arbeitgeber freistellen!
Dein Arbeitsplatz kann von mindestens vier Monaten nach der Geburt deines Kindes nicht gekündigt werden. Anders sieht es in den gewerblich-technischen Ausbildungsberufen aus. Wenn du zum Beispiel schwere körperliche Arbeiten ausüben musst, muss dein Arbeitgeber dir einen anderen Arbeitsplatz geben.
Arbeiten, bei denen du dich oft strecken, bücken oder in die Hocke gehen musst, das Bedienen von Geräten und Maschinen mit den Füßen, Arbeiten, bei denen du mit schädlichen Strahlen, Staub, Gasen oder Dämpfen in Berührung kommst, sowie Arbeiten, durch die du Hitze, Kälte, Nässe, Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt bist, sind für Schwangere problematisch.
Nach dem fünften Monat darfst du nicht mehr als vier Stunden täglich stehen. Akkord- und Fließbandarbeit dürfen weder Schwangere noch stillende Mütter ausführen.
Ist der Arbeitsplatz nicht für Schwangere geeignet und gefährdet dieser die Gesundheit von dir und deinem Kind, kann der Arzt ein befristetes oder unbefristetes Beschäftigungsverbot aussprechen. Das Ausbildungsgehalt wird weiter von deinem Arbeitgeber bezahlt.
Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Nach der Geburt darfst du 8 Wochen bzw. 12 Wochen bei Mehrlingsgeburten und Frühchen nicht arbeiten. Hier gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot! Ausnahme: Sollte allerdings eine Zwischen- oder Abschlussprüfung in diesen Zeitraum fallen, kannst du die Prüfungen ablegen.
Als schwangere Auszubildende kannst du deine Vollzeitausbildung in eine Teilzeitausbildung umwandeln. Mit der Teilzeitausbildung wird jungen Eltern ermöglicht, Familie und duale Ausbildung miteinander zu vereinbaren.
Ja, du kannst deine Zwischen- und Abschluss-Prüfungen in der Ausbildung trotz Schwangerschaft absolvieren! Der Mutterschutz bzw. das Beschäftigungsverbot wird dabei berücksichtigt.
Ja, auch als Auszubildende gilt für dich das sogenannte Mutterschutzgesetz. Es ist dafür da, die Gesundheit der werdenden Mutter und ihres Kindes im Job sicherzustellen. Die sogenannte Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin (ET). Sie endet frühestens acht Wochen nach der Entbindung. Du darfst aber auch noch in den letzten sechs Wochen vor dem ET arbeiten, wenn du das ausdrücklich möchtest. Nach der Geburt bist du allerdings dazu verpflichtet, acht Wochen lang mit der Ausbildung auszusetzen.
Dein Arzt oder deine Ärztin kann ein Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn der Arbeitsplatz nicht für Schwangere geeignet ist und die Gesundheit von Mutter und Kind gefährdet. Angehenden Erzieherinnen, Pflegefachleute oder Heilerziehungspflegerinnen wird zum Beispiel oft direkt ein Beschäftigungsverbot verordnet. Fehlst du aufgrund eines Beschäftigungsverbots oder weil du dich im Mutterschutz befindest, gilt das als Beschäftigungszeit.
Gute Nachrichten: Als schwangere Auszubildende kann dir nicht gekündigt werden. Der Kündigungsschutz gilt übrigens auch, wenn du deinem Arbeitgeber noch nichts von deiner Schwangerschaft erzählt hast. In diesem Fall hast du nach Zugang der Kündigung zwei Wochen Zeit, um deine Schwangerschaft mitzuteilen.
Obwohl diese Einmalzahlungen theoretisch von jeder Schwangeren beantragt werden kann, muss sich das Einkommen unter einer bestimmten Grenze bewegen, um die Gelder letztendlich zu erhalten. Dabei liegt die aktuelle Bruttoeinkommensgrenze für Alleinstehende bei 1.872 Euro, die Verheirateter bzw. Paare bei 2.702 Euro. Solch ein Antrag kann nur über eine Beratungseinrichtung, wie beispielsweise die AWO, pro familia oder die Caritas, gestellt werden.
Mitten in der Ausbildung und schwanger - dass du in der Situation erstmal total überfordert bist, ist absolut verständlich. Du weißt nicht, wie es weitergehen soll? Du bist dir vielleicht noch gar nicht sicher, ob du die Schwangerschaft fortsetzen möchtest? Diese Entscheidung ist super schwierig und die können wir dir natürlich nicht abnehmen. Sicher ist auf jeden Fall: In Deutschland bist du als schwangere Auszubildende durch das Mutterschutzgesetz rechtlich echt gut abgesichert. Angst um deinen Arbeitsplatz sollte deine Entscheidung also nicht beeinflussen.
Grundsätzlich lautet die Antwort: Ja, du kannst deine Ausbildung in der Schwangerschaft fortsetzen! Ob und wie lange, hängt aber von ganz vielen Faktoren ab. Auch, wenn dir das vielleicht unangenehm ist: Warte am besten nicht so lange damit, deine Chefin oder deinen Chef über deine Schwangerschaft zu informieren. Erst wenn dein Arbeitgeber von deiner Schwangerschaft weiß, kann er entsprechende Maßnahmen zu deinem Schutz treffen, wie zum Beispiel deinen Arbeitsplatz umgestalten.
Ob du im 1., 2. oder 3. Lehrjahr schwanger bist, spielt eine Rolle. Bist du im letzten Ausbildungsjahr und hast du nur noch wenige Monate vor dir, kannst du die Ausbildung mit etwas Glück ganz normal zu Ende führen - das gilt besonders für Ausbildungen im Büro. Dein Arbeitgeber muss auf jeden Fall besondere Vorkehrungen treffen, um dich zu schützen. Machst du deine Ausbildung in einem sozialen Beruf, wie zum Beispiel zur Pflegefachfrau oder zur Erzieherin, gelten besonders strenge Regeln zum Schutz deiner Gesundheit und der deines Kindes. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird dir direkt ein Berufsverbot verordnet.
Erfährst du noch relativ am Anfang der Ausbildung von deiner Schwangerschaft, im ersten oder zweiten Lehrjahr, wirst du die Ausbildung unterbrechen müssen, sobald du im Beschäftigungsverbot bzw. im Mutterschutz bist.
Du kannst deine Ausbildung unter Umständen verkürzen, wenn du schon im letzten Ausbildungsjahr bist und in der Zwischenprüfung gute Noten hattest. Dann kannst du deinen Abschluss grundsätzlich ein halbes Jahr vorziehen.
Eine gute Möglichkeit, die Ausbildung mit Kind zu Ende zu führen, ist eine Teilzeitausbildung. Dabei verringert sich die wöchentliche Arbeitszeit um maximal die Hälfte und die Ausbildungsdauer verlängert sich um maximal das 1,5-fache der regulären Dauer. Wenn du eine schulische Ausbildung machst, wirst du für das Schuljahr, in dem du im Mutterschutz oder in Elternzeit bist, beurlaubt.

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