Wenn Sie schwanger sind und unsicher darüber sind, ob Sie die Schwangerschaft fortsetzen oder abbrechen möchten, unterstützt pro familia Sie dabei, eine eigenverantwortliche Entscheidung zu finden. Das Gespräch ist auch dann gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie schon eine klare Tendenz in Richtung eines Schwangerschaftsabbruchs haben (§219 StGB). Wir respektieren dabei Ihr Recht auf Selbstbestimmung und beeinflussen Ihre Entscheidung nicht. Auf Wunsch erhalten Sie auf jeden Fall die entsprechende Beratungsbescheinigung am Ende des Gesprächs.
Inhalte der Konfliktberatung
Die Konfliktberatung bei pro familia umfasst folgende wichtige Inhalte:
- Unterstützung bei der Entscheidungsfindung unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Lebenssituation.
- Informationen über rechtliche Ansprüche und Hilfsangebote vor und nach der Geburt.
- Aufklärung über Einrichtungen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen, und die dort angebotenen Methoden.
- Klärung von Kosten und Finanzierung eines Schwangerschaftsabbruchs.

Auf dem YouTube-Kanal des pro familia Bundesverbands finden Sie ein dreiminütiges Erklärvideo zur Beratung vor dem möglichen Schwangerschaftsabbruch.
Beispiele und die Realität der Beratung
Fiktive Schicksale wie das von Maja (14 und schwanger), Elif (25, unverheiratet und von ihrer Familie bedroht) oder Elisabeth (36 und bereits Mutter) spiegeln die Vielfalt der Frauen wider, die sich an Anja Dimmer, Beraterin bei pro familia in Gerolstein, wenden. Diese Frauen sind schwanger und unsicher, ob sie ein Kind austragen wollen.
Anja Dimmer betont, dass das Beratungsgespräch ergebnisoffen ist. Manche Frauen sind unschlüssig, andere haben bereits eine klare Entscheidung getroffen, und wieder andere fühlen sich von ihrem Umfeld zur Abtreibung gedrängt. In Deutschland steht der Schwangerschaftsabbruch unter Strafe, kann aber unter bestimmten Bedingungen straffrei bleiben. Eine dieser Bedingungen ist das verpflichtende Beratungsgespräch.
"Das bedeutet nicht, dass die Frauen verpflichtet sind, sich hier zu rechtfertigen", erklärt Dimmer. Sie berichtet von Fällen, in denen Frauen glauben, abtreiben zu müssen, weil sie finanziell nicht in der Lage seien, ein Kind großzuziehen. Wenn diese Frauen das Kind eigentlich behalten möchten, informiert Dimmer sie über mögliche Unterstützungsangebote.
Oft stehen andere Lebenspläne im Vordergrund, und es herrschen große Ängste. Die jüngste Frau, die Dimmer in der Beratung hatte, war unter 15 Jahren alt, die älteste über 55. Die Entscheidung für oder gegen ein Kind birgt sowohl leichte als auch schwere Aspekte.
Regionale Herausforderungen bei der Versorgung
In der ländlichen Vulkaneifel stehen Frauen vor spezifischen Problemen, die in städtischen Gebieten weniger ausgeprägt sind. Ein zentrales Problem ist die geringe Anzahl von Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Eine Liste der Bundesärztekammer, in die sich Einrichtungen freiwillig eintragen lassen können, weist in ganz Rheinland-Pfalz nur wenige Stellen auf, hauptsächlich in Mainz und in der Pfalz.
Ein Grund für diese Versorgungslücke in Rheinland-Pfalz, so die Landesärztekammer, liegt darin, dass einige Krankenhäuser mit christlichen Trägern ihren Gynäkologen per Arbeitsvertrag Abtreibungen untersagen. "Es wäre gut, wenn es mehr Krankenhäuser gäbe, die im Interesse der betroffenen Frauen diese Indikation anbieten würden", so Dr. Siebenborn. Es ist nicht klar, warum andere private oder öffentlich-rechtliche Träger von Krankenhäusern keine Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.
Anja Dimmer von pro familia Gerolstein sieht auch die starke Prägung der Region durch die Kirche als einen Faktor. Hinzu kommt, dass Praxen möglicherweise nicht nur Anfragen für Abtreibungen erhalten möchten und ihre Kapazitäten für andere Bereiche der Frauenheilkunde benötigen.
Die ELSA-Studie, die Frauen und Ärzte in Deutschland zu Abtreibungen befragte, nennt weitere Gründe für die mangelnde Verfügbarkeit von Angeboten. Beim medikamentösen Abbruch gibt es beispielsweise aufwendige Sonderregelungen, und nicht alle notwendigen Medikamente sind in Deutschland verfügbar.

Praktische Hürden und Unterstützung
Für Frauen in der Vulkaneifel bedeutet die Knappheit an Angeboten oft, weite Strecken für einen Schwangerschaftsabbruch zurücklegen zu müssen. Dies bestätigt auch eine Frauenarztpraxis aus Köln. Zwar kann bei einem medikamentösen Abbruch die zweite Tablette zu Hause eingenommen werden, doch für die Nachsorge müssen die Patientinnen erneut eine längere Anfahrt auf sich nehmen.
Viele Frauen haben eine Vollnarkose hinter sich und dürfen die Praxis nicht ohne Begleitung verlassen. "Es gibt viele Partner der Frauen, die sie liebevoll begleiten, die den Weg mitgehen. Manchmal ist aber kein Partner an der Seite", erklärt eine Ärztin. In der Beratungsstelle von pro familia wird ergebnisoffen zu gewollten und ungewollten Schwangerschaften beraten. Oft springen Freundinnen oder Mütter ein, um die Frauen zu fahren. "Es kommt aber ab und zu vor, dass eine Frau gar nicht weiß, wer sie fahren kann."
Die Frauen werden für den Eingriff und die Genesungszeit krankgeschrieben. Einige Frauen, die sich unter Druck gesetzt fühlen, geben an, dass es ihnen nicht gut gehe, um unerwünschte Nachfragen zu vermeiden. Dies kann zu Anfeindungen gegenüber Frauenärzten, pro familia und den betroffenen Frauen führen.
Anfeindungen und die Bedeutung von Selbstbestimmung
Fast ein Viertel der Befragten in einer Studie wurde ab und zu bedroht oder angegriffen, weil sie Schwangerschaften beenden. Anja Dimmer berichtet von Kolleginnen und Kollegen in anderen Städten, die bedroht wurden oder deren Infomaterial von den Wänden gerissen wird. "Das ist stärker geworden", stellt sie fest und ist froh, dass ihre Beratungsstelle bisher von solchen Vorfällen verschont geblieben ist.
Dimmer betont, dass die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch niemals leichtfertig getroffen wird, sondern eine verantwortungsvolle und durchdachte ist. "Es ist ganz wichtig, dass Frauen einfach selbst entscheiden können, wann sie ein Kind in die Welt setzen."
Manche Frauen, die zu Dimmer in die Beratung kommen, waren zuvor selbst strikt gegen Schwangerschaftsabbrüche. Auf die Frage von Abtreibungsgegnern, warum Frauen nicht besser verhütet hätten, entgegnet die ausgebildete Sexualpädagogin: "Die sollen mir ein Verhütungsmittel nennen, das 100 Prozent sicher ist. Das gibt es nicht. Außer völliger Abstinenz." Sie verweist auf finanzielle oder körperliche Gründe, die die Nutzung von Verhütungsmitteln erschweren, auf unzuverlässige Fruchtbarkeits-Apps oder Männer, die bewusst Kondome falsch anwenden oder abziehen.
Ein weiterer besorgniserregender Aspekt sind Fälle, in denen Frauen Opfer von K.-o.-Tropfen wurden. Auch religiöse und kulturelle Hintergründe spielen eine Rolle: Wenn unverheiratete muslimische Frauen schwanger werden, kann dies zu Ausgrenzung und in extremen Fällen sogar zu Ehrenmorden führen. Auch finanzielle Zwänge können eine Rolle spielen.
Entscheidungen und Unterstützung in der Vulkaneifel
Trotz der Herausforderungen entscheiden sich manche Frauen in der Vulkaneifel dafür, das Kind zu bekommen. "Die sieht man dann plötzlich mit Kinderwagen in der Stadt", so Dimmer. Gelegentlich kommen Frauen später mit einer gewünschten Schwangerschaft zur Beratung und sprechen darüber. Nur sehr selten bereut eine Frau nach einem Abbruch ihre Entscheidung.
Anja Dimmer vertritt die Haltung, dass Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland nicht als Straftatbestand gelten sollten. "Dass das eine Straftat ist, das finde ich nicht fair den Frauen gegenüber", erklärt sie. Sie beobachtet eine gesellschaftliche Entwicklung, bei der Ängste die Haltung zu Abtreibungen verändern könnten, was zu einem Rückschritt in patriarchale Strukturen führen könnte. Ihre Beratung in Gerolstein zielt darauf ab, Frauen zu zeigen, dass es jemanden gibt, der zuhört, nicht verurteilt und die Frau so annimmt, wie sie ist - mit ihrer Ungewissheit, ihren Gefühlen, Ängsten, Wut und Wünschen.
Gesetzliche Regelungen und Forderungen
Das bestehende Recht ignoriert laut pro familia die sexuellen und reproduktiven Rechte. Menschen, die schwanger werden können, müssten frei über das Austragen oder den Abbruch einer Schwangerschaft entscheiden können. Die aktuelle Regelung mit Pflichtberatung, Wartezeit und der Einordnung im Strafgesetzbuch wird als Einschränkung dieser Freiheit betrachtet.
Die Gesellschaft, die Politik und das Gesetz müssten anerkennen, dass die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch eine sehr individuelle ist, die den eigenen Körper, das eigene Leben und gegebenenfalls die bestehende Familie und Partnerschaft betrifft. Die Kriminalisierung führt zu Stigmatisierung und psychischem Druck auf Schwangere, Ärzte und Beraterinnen. Ärztinnen und Ärzte fürchten Ablehnung, Stigmatisierung und Aktionen von Gegnern reproduktiver Selbstbestimmung.
Im Zentrum müsse stehen, dass niemand zum Austragen oder zum Abbruch einer Schwangerschaft gezwungen werden darf. Der Schwangerschaftsabbruch gegen den Willen oder ohne Zustimmung der schwangeren Person müsse weiterhin strafrechtlich sanktioniert sein. Die Pflichtberatung und die Wartezeit vor einem Schwangerschaftsabbruch sollten entfallen, da sie als unnötige Hürden den Zugang zu einem sicheren Schwangerschaftsabbruch erschweren.
Beratung und Informationen seien essenziell, um Menschen bei ihren eigenen Entscheidungen und der Lebensplanung zu unterstützen. Jeder habe das Recht auf Information, auch im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit. Diese Angebote müssten für alle leicht zugänglich, barrierefrei und kostenlos sein.
Medizinische Indikationen und Versorgungslage
Für einen Schwangerschaftsabbruch nach der 12. Woche ist eine medizinische Indikation von Ärzten erforderlich. In der Praxis stellen Schwangere oft fest, dass es schwierig ist, einen Arzt zu finden, der ihnen diese Bescheinigung ausstellt, da die geltende medizinische Indikation häufig eng ausgelegt wird.
Die Versorgung sollte als Teil einer umfassenden, qualitativ hochwertigen reproduktiven Gesundheitsversorgung geplant werden. Ein Factsheet zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs, das im Rahmen eines Workshops von AWO, pro familia und dem Deutschen Juristinnenbund e.V. entstand, beleuchtet das Thema aus verschiedenen Perspektiven:
- Völkerrechtliche Perspektive: Eine Reform müsse das Völkerrecht miteinbeziehen, da die Diskussion um Schwangerschaftsabbrüche im Kontext reproduktiver Rechte steht.
- Verfassungsrechtliche Perspektive: Hier stehe das Spannungsfeld zwischen einer embryozentrierten und einer freiheitsrechtsbasierten Perspektive im Vordergrund.
- Strafrechtliche Perspektive: Das gewichtigste Argument gegen die Kriminalisierung sei, dass sie nicht zum Schutz des ungeborenen Lebens beitrage. Kriminalisierte Abbrüche finden weiterhin unter unsicheren Bedingungen statt.
- Sozialrechtliche Perspektive: Das Sozialrecht könne die Beratungsinfrastruktur, Kostenübernahme, Versorgungssicherheit und ein ärztliches Weigerungsrecht regeln.

Öffentliche Meinung und Unterstützung durch pro familia
Eine Meinungsumfrage von Ipsos ergab, dass 83 Prozent der Befragten die Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs befürworten. Nur eine Minderheit von 9 Prozent möchte Abtreibungen weiterhin als Straftat sehen.
pro familia unterstützt den Bericht der German Alliance for Choice (GAfC) an den CEDAW-Ausschuss, der Verstöße gegen das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW) untersucht und fordert, dass Deutschland die Vorgaben von CEDAW im Bereich sexueller und reproduktiver Rechte umsetzt.
"Die Verweigerung von Informationen und Dienstleistungen zum Schwangerschaftsabbruch beeinträchtigt das Leben und die Gesundheit von Frauen* zutiefst und behindert die Umsetzung oder Verwirklichung einer Reihe von bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechten", heißt es im Bericht. Insbesondere wird der §219a, der Ärzten verbietet, über angebotene Schwangerschaftsabbrüche zu informieren, als Verstoß gegen Menschenrechtsstandards und die Richtlinien der WHO gewertet.
Der UN-Frauenrechtsausschuss (CEDAW) äußerte sich besorgt über die Abnahme und regionalen Unterschiede bei Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.
pro familia Beratungsstelle Trier
Die pro familia Beratungsstelle in Trier bietet umfassende Informationen und Beratung zu gesundheitlichen, psychologischen und sozialen Aspekten von Schwangerschaft, Geburt und Elternschaft. Ungewollt schwangeren Frauen wird Entscheidungshilfe im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Schwangerschaftskonfliktberatung geboten.
Öffnungszeiten:
- Montag: 10:00 - 12:00 Uhr
- Dienstag: 10:00 - 12:00 Uhr
- Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr
- Donnerstag: 10:00 - 12:00 Uhr
- Freitag: 8:00 - 10:00 Uhr
Terminvereinbarung ist nach telefonischer Absprache möglich.
Adresse:
pro familiaDeutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und SexualberatungBalduinstr. 654290 Trier
Die Beratungsstelle vergibt einen Beratungsschein nach §§5 und 6 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG).

Methoden des Schwangerschaftsabbruchs
In Deutschland können Schwangerschaftsabbrüche entweder instrumentell (operativ) oder medikamentös durchgeführt werden.
Instrumenteller Schwangerschaftsabbruch
Die meisten Schwangerschaftsabbrüche werden als ambulante Operationen mit der Absaugmethode (Vakuumaspiration) durchgeführt. Dieser Eingriff dauert fünf bis zehn Minuten und kann in örtlicher Betäubung oder Vollnarkose erfolgen.
- Örtliche Betäubung: Eine Spritze am Muttermund, die wenig bis gar nicht schmerzhaft ist. Ein Beruhigungsmittel kann vorab verabreicht werden.
- Vollnarkose: Das Betäubungsmittel wird intravenös verabreicht, und die Frau schläft während des Eingriffs. Vor einer Vollnarkose sollte 6 Stunden vorher nichts gegessen, getrunken oder geraucht werden.
Nach der Dehnung des Gebärmutterhalskanals wird ein dünnes Röhrchen in die Gebärmutter eingeführt, um die Schleimhaut und die Fruchtblase abzusaugen. Blutungen und Bauchschmerzen nach dem Eingriff sind normal, aber nicht bei allen Frauen vorhanden.
In seltenen Fällen kann eine Ausschabung (Curettage) notwendig sein. Der Eingriff wird in der Regel ambulant durchgeführt, sodass die Frau 1-2 Stunden danach nach Hause gehen kann. Sie darf jedoch nicht alleine Auto fahren. Eine ärztliche Nachuntersuchung findet etwa 2-3 Wochen später statt.
Gesundheitliche Komplikationen sind nach dem instrumentellen Abbruch selten, am geringsten zwischen der 7. und 9. Schwangerschaftswoche. Mögliche Komplikationen sind Nachblutungen, Entzündungen, Verletzungen der Gebärmutter oder Verklebungen der Eileiter, die die spätere Fruchtbarkeit beeinträchtigen können.
Zur Vorbeugung von Entzündungen wird empfohlen, während der ersten Tage nach dem Eingriff keine Tampons zu verwenden, auf Geschlechtsverkehr und Baden zu verzichten.
Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch
Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch erfolgt durch die Gabe von Medikamenten, teilweise unter ärztlicher Aufsicht. Diese Methode ist nur bis zur 9. Schwangerschaftswoche möglich.
Mifegyne® (Mifepriston): Ein künstliches Hormon, das die Wirkung von Progesteron blockiert und somit den Abbruch einleitet. Es bewirkt auch eine Erweichung und Öffnung des Gebärmutterhalses.
Prostaglandinpräparat: 36 bis 48 Stunden nach der Einnahme von Mifegyne® wird ein Prostaglandinpräparat (z.B. Cytotec®) eingenommen, um den Abbruch zu vollenden.
Der medikamentöse Abbruch erfordert in der Regel mindestens zwei, manchmal drei Praxisbesuche. Das erste Medikament wird unter ärztlicher Aufsicht eingenommen. Nach der Einnahme des Prostaglandins kommt es meist innerhalb von drei Stunden zum Abbruch, bei jeder vierten Frau jedoch erst nach mehr als 24 Stunden.
Eine Nachuntersuchung 14 Tage nach Einnahme des Prostaglandins ist notwendig, um sicherzustellen, dass der Abbruch vollständig war. Die kombinierte Anwendung von Mifegyne® mit Prostaglandin führt bei etwa 96 Prozent der Frauen zum vollständigen Abbruch.
Mögliche Nebenwirkungen sind Unterleibsschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und Kreislaufprobleme. Blutungen können bis zu 12 Tage andauern.
Kontraindikationen für Mifegyne® umfassen unter anderem:
- Nicht ärztlich bestätigte Schwangerschaft
- Schwangerschaft länger als 63 Tage
- Verdacht auf Eileiterschwangerschaft
- Unverträglichkeit von Prostaglandinen oder Mifepriston
- Chronische Nebenniereninsuffizienz, schweres Asthma, Leber- und Nierenversagen, Unterernährung
- Blutgerinnungsstörungen (ärztliche Abklärung erforderlich)
Der medikamentöse Abbruch ähnelt einer Fehlgeburt und kann zu einer intensiveren psychischen Auseinandersetzung mit dem Schwangerschaftsabbruch führen.
Abtreibung - wie funktioniert ein Schwangerschaftsabbruch als Operation?
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Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs
Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch variieren je nach Methode und Einkommen der Frau.
- Selbstzahler: Wenn Sie über ein ausreichendes Einkommen verfügen, müssen Sie den Abbruch selbst bezahlen. Die Kosten liegen bei etwa 300 bis 500 €.
- Kostenübernahme durch das Bundesland: Frauen, die Sozialhilfe, ALG 2 oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen oder deren Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt (derzeit 1.500 € netto, zzgl. Zuschläge für Kinder und Mietbelastungen), können einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.
Der Antrag auf Kostenübernahme muss vor dem Abbruch bei der Krankenkasse gestellt und schriftlich zugesagt werden. Diese schriftliche Zusage wird für die Arztpraxis benötigt.
Die Krankenkasse darf lediglich die Glaubhaftmachung der persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse verlangen. Das Einkommen des Ehemannes, der Eltern oder anderer Unterhaltspflichtiger spielt keine Rolle.
Auch Frauen, die nicht gesetzlich versichert sind, können die Kostenübernahme bei einer gesetzlichen Krankenkasse beantragen, sofern ihre Einkommens- und Vermögensgrenzen eingehalten werden.
Bei Arbeitsunfähigkeit nach dem Abbruch besteht Anspruch auf Lohn- oder Gehaltsfortzahlung.
Schwangerschaftsabbruch mit Indikation
Ein Schwangerschaftsabbruch mit Indikation unterscheidet sich juristisch von einem Abbruch nach der Beratungsregelung. Dies ist der Fall, wenn das Leben oder die körperliche bzw. seelische Gesundheit der Schwangeren durch das Austragen der Schwangerschaft ernstlich gefährdet ist.
Eine medizinische Indikation kann auch bei einer zu erwartenden erheblichen gesundheitlichen Schädigung des Kindes nach pränataldiagnostischen Untersuchungen in Betracht kommen. Die schwangere Frau muss dann zu medizinischen, psychischen und sozialen Fragen beraten werden, und es kann Kontakt zu Selbsthilfegruppen oder Behindertenverbänden hergestellt werden.
Bei medizinischer Indikation gibt es keine gesetzliche Frist bezüglich der Schwangerschaftswoche, jedoch muss der Arzt drei Tage warten, bevor er die Indikation bescheinigt. Die Frist beginnt ab Mitteilung der Diagnose bei pränataldiagnostischem Befund oder ab der ärztlichen Beratung bei anderen medizinischen Indikationen.
Eine kriminologische Indikation liegt vor, wenn die Schwangerschaft wahrscheinlich auf einer Straftat beruht, wie z.B. Vergewaltigung oder einer Schwangerschaft bei Mädchen unter 14 Jahren. Die Indikationsstellung erfolgt durch einen Arzt, nicht durch Staatsanwaltschaft oder Polizei. Bei kriminologischer Indikation gibt es keine Beratungspflicht, das Angebot der Beratungsstellen steht jedoch zur Verfügung. Der Abbruch ist hier nur bis zum Ende der zwölften Woche nach der Befruchtung (14. Woche nach letzter Regelblutung) möglich.
Psychische Verarbeitung nach einem Schwangerschaftsabbruch
Menschen können nach einem Schwangerschaftsabbruch sehr unterschiedliche Gefühle erleben, von Erleichterung bis Trauer, von Hochstimmung bis Niedergeschlagenheit. Unmittelbar nach dem Abbruch können depressive Verstimmungen, Schlafstörungen und ein gestörtes seelisches Gleichgewicht auftreten.
Studien zeigen keine langfristigen negativen Auswirkungen des Schwangerschaftsabbruchs auf die psychische Verfassung von Frauen. Einzelne Personen empfinden den Abbruch dennoch als dauerhaft belastend, insbesondere wenn er moralisch stark abgelehnt wurde, unter Druck erfolgte oder wenn eine eigentlich gewollte Schwangerschaft aus medizinischen Gründen abgebrochen wurde. Gespräche mit Gleichgesinnten oder erfahrenen Beraterinnen können hier unterstützend wirken.
Die Fruchtbarkeit ist nach einem Schwangerschaftsabbruch sofort wieder gegeben. Frauen, die keine weitere Schwangerschaft wünschen, sollten entsprechend verhüten.
pro familia und das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung
pro familia ist Mitglied in der International Planned Parenthood Federation (IPPF), die sich weltweit für das Recht auf selbstbestimmte Sexualität und Familienplanung einsetzt. Dieses Recht beinhaltet die freie Entscheidung über die Sexualität, die Frage, ob und wann eigene Kinder gewünscht sind, sowie die Anzahl und Abstände der Geburten. Dazu gehört auch das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch und die Information über verschiedene Verhütungsmethoden.
Zusammenfassung der rechtlichen Rahmenbedingungen und pro familia's Haltung
Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland unter bestimmten Bedingungen straffrei möglich:
- Beratung in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle (kostenlos).
- Erhalten einer Beratungsbescheinigung, die in der Arztpraxis vorgelegt werden muss.
- Mindestens 3 Tage Wartezeit zwischen Beratung und Abbruch.
- Der Abbruch darf nur bis zum Ende der 12. Woche (14 Wochen nach Beginn der letzten Regelblutung) und nur durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgen.
Die Schwangerschaftskonfliktberatung bei pro familia unterstützt bei der Entscheidungsfindung, informiert über rechtliche Ansprüche, Hilfsangebote, Einrichtungen und Methoden sowie Kosten und Finanzierung. Adressen von Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, sind ebenfalls erhältlich.
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