Beratung rund um Schwangerschaft, Geburt und Elternschaft

Eine zeitgemäße und umfassende Sexualpädagogik ist auch heute aktuell. Sexualität begegnet jungen Menschen durch Fernsehen, Internet und vor allem durch soziale Medien. Eine umfassende Sexualaufklärung kommt oft zu kurz. Unsere Angebote können von Schulen, Jugendeinrichtungen, Vereinen usw. wahrgenommen werden und zielen auf die Prävention von HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen ab. Mit sexualpädagogischen Methoden, Übungen und Medien sprechen wir folgende Themen an: HIV-Infektion, Übertragungswege, Safer Sex, Kondom und HIV/STI-Test. Diese Angebote sind für Personen ab 14 Jahren konzipiert, dauern zwei Schulstunden und können in Ihren Räumlichkeiten stattfinden.

Infografik mit den Themen der sexualpädagogischen Aufklärung

Umfassende Beratung für werdende und junge Eltern

Wir beraten Sie bei allen Fragen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft und nach der Geburt des Kindes bis zum vollendeten 3. Lebensjahr. Dies umfasst die Beratung bei einem Schwangerschaftskonflikt nach § 219 StGB mit Beratungsbestätigung, bei Krisen vor und nach der Geburt (z.B. bei Fehl- oder Totgeburt, seelischen Problemen/postpartaler Depression) sowie vor, während und nach pränataler Diagnostik, auch bei zu erwartender Behinderung eines Kindes. Ebenso unterstützen wir bei einer vertraulichen Geburt, wenn niemand von Ihrer Schwangerschaft erfahren soll, sowie zu Sexualität und Empfängnisverhütung und zur Familienplanung. Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei Ehe-, Familien- oder Partnerschaftsfragen zur Seite.

Informationen zu finanziellen und sozialen Leistungen

Wir informieren Sie über gesetzliche Leistungen und Ansprüche, wie beispielsweise Mutterschutz, Elternzeit, Kindergeld und Elterngeld. Zudem unterstützen wir bei der Beantragung finanzieller Unterstützung bei der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind", wobei der Antrag vor der Geburt gestellt werden muss. Wir geben Auskunft über sonstige soziale und finanzielle Hilfen sowie über Angebote und Ansprechpartner weiterer Stellen vor Ort.

Grafik mit Icons, die verschiedene finanzielle Leistungen symbolisieren (Elterngeld, Kindergeld etc.)

Dieses Angebot kann von jeder Person unabhängig von Alter, Nationalität, Religion, Geschlecht oder sexueller Orientierung wahrgenommen werden. Wir beraten kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym. Die Beraterinnen unterliegen der Schweigepflicht.

Spezifische Leistungen und Unterstützung

Elterngeld

Das Elterngeld gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen. Auch nicht berufstätige Eltern haben Anspruch auf Elterngeld. Eltern, die Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich teilen, werden besonders durch das ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus unterstützt.

Mutterschutz und Mutterschaftsgeld

Schwangere und stillende Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, werden durch das Mutterschutzgesetz in besonderer Weise geschützt. Dies gilt auch für Praktikantinnen, Auszubildende und Studentinnen. Gesetzlich krankenversicherte Schwangere, die während des Mutterschutzes in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, haben in der Regel sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und vom Arbeitgeber. Schwangere im ALG I Bezug haben in der Regel Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse.

Seit dem 01.06.2025 besteht Anspruch auf Mutterschutz bzw. Mutterschaftsgeld für Frauen nach einer Fehlgeburt. Der Mutterschutz ist gestaffelt und beginnt ab der 13. Schwangerschaftswoche. Eine Krankschreibung ist nicht notwendig; beim Arbeitgeber und der Krankenkasse muss lediglich eine Bescheinigung vom Arzt oder der Klinik vorgelegt werden.

Elternzeit

Angestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben zur Betreuung ihres Kindes Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit. Davon können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 24 Monate auch nach dem dritten Geburtstag des Kindes bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres genommen werden.

Bayerisches Familiengeld und Bayerisches Krippengeld (für Geburten bis 31.12.2024)

Seit dem 1. September 2018 gewährt der Freistaat Bayern allen Familien, unabhängig von Einkommen und Erwerbstätigkeit, im 2. und 3. Lebensjahr des Kindes monatlich 250 Euro, ab dem dritten Kind 300 Euro pro Monat. Das Bayerische Familiengeld wird in der Regel zusammen mit dem Elterngeld beantragt. Bei Zuzug nach Bayern ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Kinder, die ab dem 01.01.2025 geboren werden, erhalten in Bayern das Kinderstartgeld.

Seit dem 1. Januar 2020 können Eltern in Bayern für Kinder ab dem 1. Lebensjahr, die eine Krippe besuchen, Bayerisches Krippengeld beantragen. Voraussetzung ist, dass das Einkommen der Eltern eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht überschreitet.

Kindergeld und Kinderzuschlag

Für Kinder besteht ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres monatlich Anspruch auf Kindergeld. Befindet sich ein Kind in Ausbildung oder Studium, kann sich der Anspruch bis längstens zum 25. Lebensjahr verlängern. Zuständig für Kindergeld ist die Bundesagentur für Arbeit.

Familien mit geringem Einkommen haben unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zum Kindergeld Anspruch auf Kinderzuschlag. Zuständig ist wie für das Kindergeld die Bundesagentur für Arbeit.

Schema zur Veranschaulichung der Anspruchsvoraussetzungen für Kindergeld und Kinderzuschlag

Schwangerschaftskonfliktberatung

Sind Sie sich nicht sicher, ob ein (weiteres) Kind in Ihr Leben passt? Waren Sie schockiert, als Sie von der Schwangerschaft erfahren haben? Diese Beratungsstelle vergibt einen Beratungsschein nach §§5 und 6 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes (SchKG).

Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind

Sind Sie aufgrund der Schwangerschaft oder während der Schwangerschaft in eine (finanzielle) Notlage geraten und wohnen in Bayern? Dann können die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle nach Prüfung bestimmter Voraussetzungen einen Antrag auf finanzielle Unterstützung bei der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind" stellen. Diese Unterstützung ist eine freiwillige Leistung der Stiftung und einkommensabhängig.

Vertrauliche Geburt

Sie sind schwanger und keiner darf davon erfahren? Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind medizinisch sicher und vertraulich zur Welt zu bringen. Wir sind an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden. Wir beraten Sie vor, und falls Sie es wünschen, auch nach der Geburt. Ihre Identität geben Sie nur der Beratungsstelle preis.

KoKi - Koordination und Kontakt für Kinder

KoKi ist eine Anlaufstelle für werdende Mütter und Väter, Alleinerziehende und Familien mit Kindern bis zu drei Jahren im Landratsamt Neu-Ulm.

Zusätzliche Informationen und Angebote

In Deutschland übernehmen derzeit alle gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel für Frauen bis zum 22. Geburtstag. Jede Frau sollte aber selbst entscheiden können, wann, wie viele oder ob sie überhaupt Kinder möchte.

Die Kampagne „Schwanger? Null Promille!" informiert und sensibilisiert für Alkoholverzicht während der Schwangerschaft. Seit Februar ist die Kampagne auch auf Instagram aktiv. Über diesen Weg werden Schwangere, werdende Eltern und ihr Umfeld über Risiken aufgeklärt und über Hilfs- und Beratungsangebote informiert.

Grafik mit dem Logo der Kampagne

Die Familienkasse veranstaltet kostenfreie Sprechtage zu unterschiedlichen Themen wie Elterngeld, Kindergeld, Haushaltsbudget, Kinderbetreuung und vielen mehr. Dort sind Antragsformulare zum Ausdrucken, Onlineanträge und nähere Informationen zu den einzelnen Leistungen hinterlegt.

Schwangerschaft und Geburt eines Kindes verändern das Leben von Grund auf. Neben Gefühlen wie Glück, Freude und Hoffnung treten bei vielen werdenden Eltern auch Fragen auf. Manchmal rücken auch Zweifel, Sorgen und Konflikte in den Vordergrund. Wir informieren, beraten und begleiten Sie in allen Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt, im Umgang mit der veränderten Lebenssituation (z. B. bei Alleinerziehung, im Beruf oder in der Ausbildung, bei Partnerschaftsproblemen, schwierigen Lebenslagen...), bei Fragen zu familienfördernde Leistungen, finanzielle Hilfen und gesetzlichen Regelungen (z. B. Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit, Kindergeld, Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind...), zu sozialen und gesundheitlichen Themen (z.B. bei "Babyblues", Behinderung, Hebammenhilfe, Kinderbetreuungsmöglichkeiten...), bei Fragen im Umgang mit vorgeburtlicher Diagnostik, wenn Sie durch die Schwangerschaft in eine Notlage geraten sind und einen Schwangerschaftsabbruch erwägen (Konfliktberatung nach § 218 / 219 StGB), nach einem Schwangerschaftsabbruch, bei Fehl- oder Totgeburten, im Rahmen der vertraulichen Geburt, bei Fragen zu den Themen Sexualität, Empfängnisverhütung, Familienplanung oder unerfülltem Kinderwunsch. Wir beraten auch nach der Geburt bis zum 3. Lebensjahr Ihres Kindes.

Beratungsfelder im Überblick

  • Allgemeine Schwangerschaftsberatung
  • Beratung nach der Schwangerschaft
  • Schwangerschaftskonfliktberatung
  • Informationen zu sozialen Hilfen
  • Ausstellen eines Beratungsscheins
  • Beratung zu finanziellen Hilfen
  • Beratung zu Vorsorge und PND (Pränataldiagnostik)
  • Schwangerschaftsbegleitung
  • Beratung bei Beziehungsfragen
  • Beratung zu Fragen der Sexualität
  • Beratung bei unerfülltem Kinderwunsch
  • Beratung bei Verlust eines Kindes
  • Beratung bei Fehl- oder Totgeburt
  • Beratung besonderer Zielgruppen (Paare in nichtehelichen Lebensgemeinschaften, allein stehende schwangere Frauen, MigrantInnen, schwangere junge Frauen und Jugendliche unter 20 Jahren)
  • Beratung zu finanziellen Hilfen (Kindergeld, Kinderzuschlag, Vermittlung von Mitteln aus der Bundesstiftung Mutter und Kind, ALG II, Sozialhilfe, Sozialgeld)
  • Beratung zu finanziellen Hilfen vor und nach der Geburt (Elterngeld, Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Vermittlung von Mitteln Bundesstiftung Mutter und Kind)
  • Beratung zu Fragen der Sexualität (Sexualaufklärung, Sexualerziehung)
  • Beratung zu rechtlichen Fragen (Elterngeld und Elternzeit, Kindschaftsrecht, Mutterschutz, Nichteheliche Lebensgemeinschaften, Unterhalt)
  • Beratung zu Vorsorge und PND (Psychosoziale Beratung vor, während und nach pränataler Diagnostik)
  • Familienplanung (Verhütung)
  • Prävention und Aufklärung
  • Beratung und Begleitung nach einem Schwangerschaftsabbruch
  • Teenagerschwangerschaften

Beratungsarten und Zusatzqualifikationen

Wir bieten persönliche Beratung sowie telefonische Beratung an. Beraterinnen und Berater verfügen über Zusatzqualifikation in der Beratung zu Fragen der Pränataldiagnostik. Diese Beratungsstelle kann eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen beantragen (z.B. aus einem Sonderfonds der Kommune oder aus Modellprojekten). Über die genauen Regelungen und Möglichkeiten informieren die Beratungsstellen.

tags: #landratsamt #elterngeld #beratung