Wenn eine Schwangerschaft auf natürlichem Wege ausbleibt, können verschiedene Untersuchungen durchgeführt werden, um mögliche Ursachen für eine Fruchtbarkeitsstörung festzustellen. Ist im Anschluss eine Kinderwunschbehandlung erforderlich, beteiligt sich die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) unter bestimmten Voraussetzungen an den Behandlungskosten.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Die rechtliche Grundlage für die Kostenübernahmeregelung für medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft ist § 27a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). Danach müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Paar muss miteinander verheiratet sein.
- Die Frau ist älter als 25 Jahre und jünger als 40 Jahre.
- Der Mann ist älter als 25 Jahre und jünger als 50 Jahre.
- Die Unfruchtbarkeit muss ärztlich festgestellt worden sein.
- Die Erfolgsaussicht der Kinderwunschbehandlung muss attestiert sein.
- Ausschließlich die Ei- und Samenzellen dieses Paares dürfen verwendet werden.
- Vor der Behandlung muss eine medizinische oder psychosoziale Beratung stattgefunden haben.
Welche Leistungen die GKV übernimmt, legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fest. Gemäß der durch den G-BA veröffentlichten Richtlinien über künstliche Befruchtung gewährt die GKV Zuschüsse für folgende Behandlungen:
- 8 Inseminationen (IUI) ohne hormonelle Stimulation der Frau
- 3 Inseminationen (IUI) mit hormoneller Stimulation der Frau
- 3 Versuche der In-vitro-Fertilisation (IVF)
- 3 Versuche der intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI)
- 2 Versuche des intratubaren Gameten-Transfers (GIFT)
Bevor die Behandlung beginnen kann, muss der Behandlungs- und Kostenplan, welcher von der Ärztin bzw. dem Arzt ausgestellt wird, bei der Krankenversicherung eingereicht werden. Ein bewilligter Behandlungsplan ist in der Regel für ein Jahr gültig.
Nach der Geburt eines Kindes oder der Beendigung einer Schwangerschaft mit einer Fehlgeburt können Paare erneut einen Anspruch auf Zuschüsse der Krankenversicherung für eine Kinderwunschbehandlung haben. Deshalb gewähren einige Krankenversicherungen ihren Versicherten mit unerfülltem Kinderwunsch z. B. höhere Zuschüsse zu den Behandlungskosten. Dies hat zur Folge, dass Art und Höhe der Leistungen auch bei den gesetzlichen Krankenversicherungen sehr unterschiedlich sein können. Informieren Sie sich daher über die Leistungen Ihrer Krankenversicherung.

Private Krankenversicherung (PKV)
Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) gilt das sogenannte Verursacherprinzip. So übernimmt die PKV häufig sogar 100 Prozent der Kosten für eine Kinderwunschbehandlung, wenn die Ursache der Kinderlosigkeit des Paares bei der privatversicherten Person liegt. Anders als bei der GKV muss das Paar in der Regel nicht zwingend verheiratet sein.
Da in der PKV jedoch grundsätzlich Individualverträge geschlossen werden, kann der Leistungsumfang variieren. Maßgeblich ist der eigene Versicherungsvertrag.
Methoden der künstlichen Befruchtung
Wenn es auf natürlichem Weg nicht zur Schwangerschaft kommt, bietet die Reproduktionsmedizin heute verschiedene Möglichkeiten, den Kinderwunsch dennoch zu verwirklichen.
In-vitro-Fertilisation (IVF)
Bei der IVF findet die Befruchtung der Eizelle nicht im Körper, sondern im Labor statt. Aus den so entstandenen Embryonen wird in einem späteren Schritt einer oder - je nach individueller Situation - auch zwei Embryonen in die Gebärmutter übertragen. Die IVF ist eine der am häufigsten angewandten Methoden der künstlichen Befruchtung.
Ablauf einer IVF-Behandlung
Eine IVF-Behandlung verläuft in mehreren gut aufeinander abgestimmten Schritten:
- Hormonelle Stimulation: Zunächst wird die Eierstocksfunktion durch hormonelle Medikamente angeregt. Die hormonelle Stimulation beginnt meist am 2. oder 3. Zyklustag und erfolgt durch tägliche Injektionen, die Sie sich selbst unter die Haut spritzen können.
- Kontrolle des Follikelwachstums: Während der Stimulationsphase werden regelmäßig Ultraschalluntersuchungen durchgeführt, um das Wachstum der Follikel genau zu beobachten und die Hormonwerte zu kontrollieren.
- Auslösen des Eisprungs: Sobald ein oder mehrere Follikel eine Größe von etwa 18-20 mm erreicht haben, wird der Eisprung mit einer sogenannten hCG-Spritze ausgelöst.
- Eizellentnahme: Rund 34-36 Stunden nach dem Auslösen des Eisprungs erfolgt die Eizellentnahme. Dieser Eingriff wird unter Sedierung oder leichter Narkose durchgeführt und dauert nur wenige Minuten.
- Samengewinnung und -aufbereitung: Zeitgleich zur Eizellentnahme wird eine frische Samenprobe vom Partner abgegeben. Die Samenprobe wird im Labor aufbereitet.
- Befruchtung im Labor: Die entnommenen Eizellen werden im Labor mit den aufbereiteten Samenzellen zusammengebracht.
- Embryotransfer: Etwa 3 bis 5 Tage nach der Befruchtung erfolgt der Embryotransfer. Dabei wird ein Embryo (in seltenen Fällen auch zwei) vorsichtig mit einem dünnen Katheter in die Gebärmutter übertragen.

Unterschied zwischen IVF und ICSI
Während bei der IVF die Befruchtung durch das eigenständige Zusammentreffen von Eizelle und Spermium erfolgt, wird bei der ICSI (Intrazytoplasmatische Spermieninjektion) ein einzelnes Spermium direkt in die Eizelle injiziert. Letzteres ist vor allem bei starker Einschränkung der Spermienqualität sinnvoll.
IVF im natürlichen Zyklus
Nicht jede Patientin wünscht oder verträgt eine hormonelle Stimulation. In solchen Fällen kann die sogenannte IVF im natürlichen Zyklus infrage kommen. Dabei wird die eine, natürlich gereifte Eizelle genutzt, ohne den Zyklus mit Medikamenten zu beeinflussen. Allerdings ist die IVF im natürlichen Zyklus Wahrscheinlichkeit für eine Schwangerschaft im Vergleich zu konventionellen Zyklen deutlich geringer, da meist nur eine Eizelle zur Verfügung steht. Dennoch kann dieses Verfahren bei bestimmten Voraussetzungen eine gute Alternative sein.
Erfolgsquote und Nebenwirkungen
Die Erfolgsquote bei IVF hängt von zahlreichen individuellen Faktoren ab. Entscheidend ist dabei nicht nur das Alter der Frau, sondern auch die Qualität der Eizellen, des Spermas und der Embryonen. Je besser die medizinischen Rahmenbedingungen, desto höher die Erfolgschance pro Versuch. Studien zeigen zudem, dass sich die kumulative Schwangerschaftsrate (über mehrere Behandlungszyklen hinweg) deutlich erhöht.
Wie bei jeder medizinischen Behandlung kann es auch bei der IVF Behandlung zu Nebenwirkungen oder Komplikationen kommen:
- Ovarielles Überstimulationssyndrom (OHSS): Eine mögliche Folge der hormonellen Stimulation. In seltenen Fällen kann ein stationärer Aufenthalt notwendig sein.
- Mehrlingsschwangerschaften: Da bei einer IVF-Behandlung unter Umständen mehr als ein Embryo übertragen wird, besteht die Möglichkeit einer Zwillings- oder Mehrlingsschwangerschaft. Daher wird heute - je nach Alter und Embryoqualität - in vielen Fällen nur ein einzelner Embryo übertragen (Single Embryo Transfer), um das Risiko zu senken.
- Psychische Belastung: Hormone, Hoffnung und Enttäuschung, Wartezeiten, Rückschläge - all das kann emotional fordernd sein.
Auch ethische Fragen können bei einer IVF eine Rolle spielen - etwa wenn überzählige befruchtete Eizellen eingefroren werden (Kryokonservierung). Entscheidungen über deren späteren Verbleib, insbesondere bei Trennung oder Nichtverwendung, sollten frühzeitig und in Ruhe besprochen werden.
Kosten einer künstlichen Befruchtung
Die Kosten für eine IVF-Behandlung können erheblich sein. Gesetzlich versicherte Paare erhalten unter bestimmten Bedingungen eine Kostenübernahme von 50 % der Behandlungskosten - und zwar für maximal drei IVF-Versuche. Manche Krankenkassen übernehmen mittlerweile auch mehr als 50 % oder leisten freiwillige Zuschüsse.
Die Kosten für eine "Insemination ohne Hormonstimulation" belaufen sich auf rund 200 Euro. Bei dieser Methode werden die männlichen Samen direkt in die Scheide, Gebärmutter oder die Eileiter platziert. Die "Insemination mit hormoneller Stimulation" kostet rund 1.000 Euro (ohne die Kosten für Medikamente, rund 750 Euro). Bei der "In-Vitro-Befruchtung" liegen die Kosten bei rund 3.000 Euro pro Zyklus. Bei drei Versuchen einer In-Vitro-Befruchtung und einigen Versuchen der Insemination im Vorfeld kommen so bis zu 10.000 Euro zusammen.
Die Rechnungen für die eigentliche künstliche Befruchtung durch Insemination oder In-Vitro-Befruchtung werden von jeder Krankenkasse bis zu diesen Grenzen zur Hälfte getragen.
Zusätzliche finanzielle Unterstützung
Auch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt finanzielle Mittel zur Unterstützung ungewollt kinderloser Paare zur Verfügung. Diese Bundesmittel sind jedoch daran geknüpft, dass sich das Bundesland, in dem das Paar seinen Hauptwohnsitz hat, in mindestens gleicher Höhe wie der Bund an den Behandlungskosten beteiligt.
Je nach Landesförderung wird der erste bis vierte Behandlungszyklus unterstützt. Der Bund übernimmt dabei maximal 25 % des den Paaren nach Abrechnung mit der Krankenkasse verbleibenden Eigenanteils. Zusammen mit der Kostenbeteiligung der gesetzlichen Krankenkassen kann der Eigenanteil für Paare bei den ersten drei Behandlungen auf bis zu einem Viertel, bei der vierten auf bis zur Hälfte der Kosten gesenkt werden.
Der Ablauf bei einer künstlichen Befruchtung
Unterstützung bei Krebserkrankung
Am 12. April 2019 hat der Bundestag das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossen, welches u. a. eine Erweiterung des § 27a SGB V zugunsten junger Krebspatientinnen und -patienten enthält. Im Zuge dieser Erweiterung werden für Versicherte, die an Krebs erkrankt sind, unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die Kryokonservierung von der GKV übernommen.
Durch die Konservierung von Keimzellgewebe, Ei- und Samenzellen soll den Patientinnen und Patienten nach Abschluss der Krebsbehandlung die Möglichkeit eröffnet werden, eigene Kinder zu bekommen. Die untere Altersgrenze (Vollendung des 25. Lebensjahres) gilt für einen Leistungsanspruch gegenüber der GKV bei einer therapiebedingten Kryokonservierung nicht. Die oberen Altersgrenzen (Vollendung des 40. Lebensjahres bei der Frau bzw. des 50. Lebensjahres beim Mann) haben auch für die Übernahme dieser Leistungen Bestand.
Frühzeitige Information bei der eigenen Krankenkasse
Aufgrund der Vielzahl verschiedener Regelungen in der gesetzlichen wie auch der privaten Krankenversicherung sollten sich Paare in jedem Fall frühzeitig über die Möglichkeiten der Kostenübernahme durch ihre jeweilige Krankenversicherung informieren. Ein unerfüllter Kinderwunsch stellt viele Paare oder alleinstehende Personen vor eine große emotionale und körperliche Herausforderung. Rund jedes siebte Paar in Deutschland ist im Laufe des Lebens davon betroffen.

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