Mutterschaftsgeld der BKK B. Braun: Ein umfassender Leitfaden

Das Mutterschaftsgeld, umgangssprachlich auch als Mutterschutzgeld bezeichnet, ist eine finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Frauen während der Mutterschutzfristen und am Entbindungstag. Die gesetzliche Krankenkasse, wie die BKK B. Braun, bietet diese Leistung unter bestimmten Voraussetzungen an.

Voraussetzungen für den Erhalt von Mutterschaftsgeld

Um Mutterschaftsgeld von einer gesetzlichen Krankenkasse beziehen zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Berufstätigkeit: Sie müssen aktuell berufstätig sein.
  • Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse: Eine reine Familienversicherung reicht nicht aus; Sie müssen selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein.

Mutterschutzfristen und Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld wird für die gesetzlichen Mutterschutzfristen sowie für den Entbindungstag geleistet. Außerhalb dieser Fristen besteht die Möglichkeit, Mutterschutzlohn vom Arbeitgeber zu erhalten.

Dauer der Mutterschutzfristen

Die Mutterschutzfristen beginnen in der Regel sechs Wochen vor der Geburt und enden normalerweise acht Wochen nach der Geburt. Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder auf Antrag bei der Geburt eines Kindes mit Behinderung kann sich die Schutzfrist nach der Entbindung auf zwölf Wochen verlängern.

Höhe des Mutterschaftsgeldes der gesetzlichen Krankenkasse

Die Höhe des Mutterschaftsgeldes orientiert sich an Ihrem durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten drei Kalendermonate vor Beginn der Mutterschutzfristen. Der tägliche Höchstbetrag beträgt jedoch 13 Euro.

Sollte Ihr Nettoverdienst in den relevanten drei Monaten höher als 13 Euro pro Tag gewesen sein, zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen die Differenz als Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld.

Infografik zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes

Ergänzende Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung sind ergänzend zum Mutterschaftsgeld weitere Leistungen vorgesehen:

  • Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe
  • Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln
  • Entbindung
  • Häusliche Pflege
  • Haushaltshilfe

Anspruch auf Mutterschaftsgeld bei Krankheit oder Vorerkrankung

Mutterschaftsgeld wird auch dann gezahlt, wenn Sie vor Beginn der Schutzfrist Krankengeld bezogen haben. Sollten Sie während der Mutterschutzfristen erkranken, erhalten Sie weiterhin Mutterschaftsgeld.

Beantragung des Mutterschaftsgeldes

Der Antrag auf Mutterschaftsgeld wird bei Ihrer zuständigen Krankenkasse gestellt. Hierfür benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin. Das Formular für den Antrag erhalten Sie in der Regel von Ihrer Krankenkasse, oft auch auf deren Webseite.

Erforderliche Unterlagen für den Antrag

Folgende Dokumente werden für den Antrag benötigt:

  • Antrag bei Ihrer Krankenkasse
  • Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin (z. B. „Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung“) von Ihrer Frauenärztin, Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Hebamme.
  • Nach der Geburt: Geburtsurkunde (zur Fortzahlung des Mutterschaftsgeldes).

Es ist ratsam, den Antrag umgehend nach Erhalt der ärztlichen Bescheinigung zu stellen, um eine pünktliche Auszahlung zu gewährleisten. Informieren Sie sich frühzeitig über die genauen Abläufe bei Ihrer Krankenkasse.

Formular für den Antrag auf Mutterschaftsgeld

Online-Antragstellung über BundID

Die BKK B. Braun bietet die Möglichkeit, den Antrag auf Mutterschaftsgeld auch online über die BundID zu stellen. Nach der Anmeldung oder Erstellung eines Kontos bei BundID können Anträge und Bescheide digital empfangen werden. Eine Antragstellung ohne BundID ist weiterhin möglich.

Krankenversicherungsschutz während des Mutterschaftsgeldes

Wenn Sie vor Beginn der Schutzfrist sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, bleiben Sie während des Bezugs von Mutterschaftsgeld kraft Gesetzes in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Für das Mutterschaftsgeld selbst sind keine Beiträge zu entrichten.

Auch für freiwillig gesetzlich Versicherte führt der Bezug von Mutterschaftsgeld zu Beitragsfreiheit für entfallendes Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen. Die gesetzlichen Mindestbeiträge entfallen in dieser Zeit.

Mutterschaftsgeld bei fehlender gesetzlicher Krankenversicherung

Frauen, die zu Beginn der Schutzfrist nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, sondern privat oder familienversichert, können unter Umständen Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung erhalten.

Frauen mit einer privaten Krankentagegeldversicherung, insbesondere Selbstständige, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Krankentagegeldes während der Mutterschutzfristen, sofern sie nicht oder nur eingeschränkt beruflich tätig sind. Hierbei sind vertragliche Warte- und Karenzzeiten zu beachten. Erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten Krankenversicherung.

Weiterarbeit während der Schutzfrist

Die Möglichkeit, während der Schutzfrist weiterzuarbeiten und gleichzeitig Mutterschaftsgeld zu erhalten, hängt vom Umfang der Arbeit ab:

  • Volle Weiterarbeit: In diesem Fall ruht das Mutterschaftsgeld.
  • Anteilige oder stundenweise Weiterarbeit: Hierbei wird in der Regel weiterhin Mutterschaftsgeld gezahlt.

Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen aus Anlass von Mutterschaft (U2-Verfahren)

Die BKK B. Braun führt eigenständig das Umlageverfahren zum Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft durch. Arbeitgeber erhalten eine Erstattung für gezahlten Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und für das Arbeitsentgelt im Rahmen des Mutterschutzgesetzes.

Die Erstattung der von den Arbeitgebern zu tragenden Beiträge erfolgt pauschal in Höhe von 20 % und wird auf Antrag gewährt.

Der Umlagesatz für den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen (U2) beträgt 0,30 % der umlagepflichtigen Einnahmen.

Besonderheiten bei Fehlgeburten

Bei Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld für den Zeitraum des Mutterschutzes. Die Dauer des Mutterschutzes variiert je nach Schwangerschaftswoche (z. B. 2 Wochen ab der 13. SSW, 6 Wochen ab der 17. SSW, 8 Wochen ab der 20. SSW).

Informationen zur Elternzeit

Die BKK B. Braun informiert auch über den Krankenversicherungsschutz während der Elternzeit.

Zusätzliche Services und Angebote der BKK B. Braun

Die BKK B. Braun bietet eine Reihe weiterer Dienstleistungen und Angebote für ihre Versicherten:

  • Hebammensuche: Über das Portal Ammely können Hebammen in der Umgebung gefunden werden.
  • Familienversicherung: Es wird empfohlen, rechtzeitig an die Familienversicherung für das Kind zu denken.
  • Online-Fitnessstudio: Kostenloses Training für sechs Monate mit über 500 Videos.
  • Online-Ernährungskurse: Kurse wie myHEALTHcoach und myWEIGHTcoach zur gesunden Ernährung und Gewichtsreduktion.
  • Kampagne „Achte auf Dich“: Angebote zur Stärkung der psychischen Widerstandskraft und emotionalen Balance.
  • BKK CashBack: Ein Wahltarif, bei dem Geld zurückerstattet wird.
  • Präventionsangebote: Unterstützung mit bis zu 250 € pro Jahr für Gesundheitsreisen, Kurse zu Bewegung, Stress- und Ressourcenmanagement.
  • FamiliePlus-Newsletter: Gesundheitsmanagement für Nachwuchs vom ersten Ultraschall bis zum 16. Lebensjahr.
  • U-Untersuchungen für Kinder: Umfassende Informationen zu den Vorsorgeuntersuchungen von U1 bis J1 zur Früherkennung von Entwicklungsstörungen.

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