Eltern, die ihren Wohnsitz im Bundesland Saarland haben, müssen ihren Antrag für Basis Elterngeld und Elterngeld Plus beim Landesamt für Soziales (Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie) in Saarbrücken einreichen. Im Saarland besteht neben dem schriftlichen Elterngeldantrag per Post auch die Möglichkeit zu einem Online-Antrag.
Wenn Sie Elterngeld für Ihre Familie beantragen möchten, können Sie hier die Antragsformulare kostenlos als PDF-Datei herunterladen. Die Elterngeldantragsformulare sind teilweise sehr kompliziert.

Zuständige Elterngeldstelle im Saarland
Im Bundesland Saarland ist das Ministerium Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in Saarbrücken für die Bearbeitung Ihres Elterngeldantrages zuständig. Ihren ausgefüllten Antrag reichen Sie beim Landesamt für Soziales ein, welches die Funktion einer Elterngeldstelle inne hat.
Der Online-Antrag für Elterngeld im Saarland
Das Bundesland Saarland bietet Eltern die Möglichkeit eines Online-Antrages. Ihre eingegebenen Daten werden sofort überprüft und Sie erhalten automatisch eine Liste mit den erforderlichen Antragsformularen und Anlagen zu Ihrer persönlichen Familiensituation. Der Online-Antrag für Elterngeld im Saarland erhöht durch intelligente Überprüfungen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Antragsformulare.

Höhe des Elterngeldes
Basis Elterngeld
Das Basiselterngeld beträgt zwischen 65 und 100 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt. Es liegt grundsätzlich zwischen 300 Euro und 1.800 Euro monatlich. Wenn während des Bezugs von Elterngeld auch Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt wird, verringert sich die Elterngeldleistung entsprechend.
Besonderheiten beim Elterngeld
- Mehrlingsgeburten: Bei Mehrlingsgeburten besteht ein Elterngeldanspruch. Das errechnete Elterngeld wird für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind um einen Mehrlingszuschlag von monatlich 300 Euro erhöht.
- Geschwisterbonus: Familien mit zwei oder mehr Kindern können - abhängig vom Alter der Kinder - einen Geschwisterbonus erhalten. Dieser beträgt 10 Prozent des zustehenden Elterngeldes, mindestens jedoch 75 Euro monatlich.
Elterngeld Plus
Das ElterngeldPlus beträgt mindestens 50 Prozent des Basiselterngeldes und kann - abhängig von der Höhe des Erwerbseinkommens - bis zur gleichen Höhe über den doppelten Zeitraum gezahlt werden. Es liegt grundsätzlich zwischen 150 Euro und 900 Euro monatlich.
Partnerschaftsbonus
Durch den Partnerschaftsbonus erhalten Eltern jeweils zwei, drei oder vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus.

Form und Fristen für den Elterngeldantrag
Das Elterngeld müssen Sie schriftlich beantragen. Ein Elternteil kann für maximal zwölf Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Für weitere zwei Monate kann Elterngeld bezogen werden, wenn der andere Elternteil für diese Zeit sein Einkommen durch Verringerung seiner Arbeitszeit reduziert (Partnermonate). Die Monate des Elterngeldbezugs können die Eltern frei untereinander aufteilen.
Eltern können in den ersten zwölf Monaten nur einen Monat gemeinsam Basiselterngeld beziehen. Der zweite Partnermonat muss sich dann an den Basiselterngeldbezug des anderen Elternteils anschließen. Bezieht ein Elternteil jedoch ElterngeldPlus, kann der andere Elternteil gleichzeitig Basiselterngeld beziehen.
Alleinerziehende, die vor der Geburt erwerbstätig waren, können die Partnermonate für sich selbst in Anspruch nehmen; sie erhalten ebenfalls insgesamt 14 Monate Elterngeld.
Sonderfall Frühgeburt
Bei Frühgeburten kann Elterngeld-Anspruch für einen längeren Zeitraum bestehen. Es kommt darauf an, wie groß die Differenz zwischen dem errechneten und dem tatsächlichen Geburtstermin ist. Anspruch auf Elterngeld kann maximal bis zu 16 Monate bestehen, wenn das Kind in diesem Fall 16 Wochen vor dem ursprünglich berechneten Entbindungstag geboren wurde.
Kinder & Finanzen: Komplette Checkliste zu Elterngeld, Elternzeit, Mutterschutz & Co.! | Finanzfluss
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