Garantie und Defekte bei Autokindersitzen: Ein umfassender Leitfaden

Bei der Anschaffung eines Autokindersitzes stehen Sicherheit, Komfort und Zufriedenheit an erster Stelle. Hersteller bemühen sich, Produkte von höchster Qualität und nach strengen Standards zu fertigen. Dennoch kann es vorkommen, dass ein Produkt reklamiert werden muss oder ein Defekt auftritt. Dieser Leitfaden bietet einen umfassenden Überblick über Garantieansprüche, Reparaturmöglichkeiten, Unfallschäden und Besonderheiten bei der Reklamation von Autokindersitzen.

Gewährleistung und Herstellergarantie

Grundsätzlich haben Sie bei allen Produkten einen Gewährleistungsanspruch von 2 Jahren ab Kaufdatum. Innerhalb dieses Zeitraumes haben Sie das Recht auf Reparatur oder Umtausch des Artikels, sofern ein Mangel vorliegt. Einige Hersteller bieten zudem eine Zusatzgarantie an, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht.

Die Garantiefrist des Herstellers beträgt in der Regel 24 Monate ab Kaufdatum, das auf dem Kassenbeleg ersichtlich ist. Es ist ratsam, den Kassenbeleg sicher aufzubewahren und eine Kopie anzufertigen. Noch einfacher ist es, wenn Sie Ihr Produkt auf der Webseite des Herstellers registrieren, um von verlängerten Garantiezeiten zu profitieren.

Die Herstellergarantie gilt oft nur für das Land, in dem das Produkt gekauft wurde. So garantiert beispielsweise Britax Römer, dass das Produkt den gesetzlichen Vorschriften und/oder Regierungsvorschriften entspricht, die in dem Land gelten, in welchem das Produkt verkauft wurde.

Die Herstellergarantie berechtigt in erster Linie zu Reparaturen, es sei denn, der Hersteller ist der Auffassung, dass ein Ersatz oder eine Rücksendung des Produkts notwendig ist.

Kontakt bei Reklamationen

Wenn Sie erwägen, ein Produkt zu reklamieren, sollten Sie sich zunächst an den entsprechenden Händler mit Ihrem Anliegen wenden. Haben Sie das Produkt nicht direkt im Online-Shop des Herstellers erworben, ist der Händler Ihr erster Ansprechpartner für Garantieleistungen, da dieser die Garantie anerkennt.

Bei der Einreichung einer Reklamation sind in der Regel folgende Informationen erforderlich:

  • Das Kaufdatum
  • Eine genaue Beschreibung des Defekts
  • Falls möglich, aussagekräftige Bilder oder ein Video des Mangels

Produkte von Herstellern, die im europäischen Raum ansässig sind, können zum Hersteller eingesendet werden. Für Produkte von Herstellern, die außerhalb Europas produziert werden, kann im Normalfall keine Reparatur angeboten werden, stattdessen wird üblicherweise ein Umtausch der mangelhaften Ware angeboten.

Unfallschäden und Unfallaustauschgarantie

Wenn ein Kindersitz durch einen Unfall beschädigt wurde, greift die Unfallaustauschgarantie. Die ECE-Zulassungsnormen (ECE R44 und ECE R129) schreiben vor, dass eine Rückhalteeinrichtung auszuwechseln ist, wenn sie bei einem Unfall stark belastet wurde. Der Kindersitzhersteller muss in seinem Handbuch darauf hinweisen, dass ein Kindersitz nach einem Unfall entsorgt werden muss.

Die Struktur eines Kindersitzes kann ein Kind nur ein einziges Mal optimal schützen. Starke Krafteinwirkung bei einem Aufprall können zu teilweise nicht sichtbaren Schäden führen. Dies gilt für alle Kindersitze, unabhängig davon, ob sie mit Isofix oder mit dem Autogurt befestigt werden.

Bedingungen für den Austausch nach einem Unfall

Ein Austausch des Kindersitzes nach einem Unfall ist unter folgenden Bedingungen möglich:

  • Es handelt sich um einen selbstverschuldeten Unfall.
  • Die Servicekarte und der Kassenzettel/Rechnung liegen vor.
  • Ein offizielles Dokument wie ein polizeilicher Unfallbericht oder ein Gutachten geht hervor, dass der Unfall stattgefunden hat und der Kindersitz im Auto war. Auch Fotos vom Unfallort, auf denen das Fahrzeug und der Kindersitz erkennbar sind, werden akzeptiert.
  • Eine Nichtversicherungserklärung muss unterzeichnet werden, falls der Kindersitz nicht bei einer Versicherung als Schaden gemeldet wurde.
  • Der Unfall wird innerhalb von 6 Wochen gemeldet.
  • Der Kindersitz hat einen Aufprall mit starker Krafteinwirkung erlebt (Definition siehe unten).
  • Der Kindersitz ist nicht älter als sechs Jahre ab Kaufdatum.
  • Sie sind der Erstkäufer des Kindersitzes.
  • Der beschädigte Kindersitz wird zurückgegeben.

Sie müssen die folgenden Unterlagen vollständig einreichen:

  • Unfallbericht der Polizei (oder gleichwertig)
  • Servicekarte
  • Rechnung/Kassenzettel vom Kauf
  • Nichtversicherungserklärung

Ohne alle vier Dokumente kann kein Austausch vorgenommen werden. Ausnahmen sind nicht möglich. Dieser Service gilt nur für den Erstkäufer. Bei Weiterverkauf oder Weitergabe erlischt die Austauschgarantie.

Wichtiger Hinweis: Sie haben keinen Anspruch auf einen Austauschsitz in der gleichen Farbe. Sollte das Modell nicht mehr verfügbar sein, behält sich der Hersteller das Recht vor, ein gleichwertiges Modell (Nachfolgemodell) anzubieten.

* Von „starker Krafteinwirkung“ ist auszugehen, wenn der Aufprall auf ein starres Hindernis oder ein anderes Fahrzeug mit relevanter Differenzgeschwindigkeit erfolgt, oder wenn das eigene Fahrzeug frontal, seitlich oder am Heck von einem anderen Fahrzeug mit ebenfalls relevanter Differenzgeschwindigkeit getroffen wird.

Schema zur Funktionsweise eines Kindersitzes nach einem Unfall

Verlängerte Garantien und Produktregistrierung

Einige Hersteller, wie z.B. Maxi-Cosi, bieten verlängerte Garantiezeiten an. Durch die Registrierung des gekauften Produkts (Basis oder Autositz) auf der Webseite des Herstellers können Sie von diesen erweiterten Garantiebedingungen profitieren. Dies kann beispielsweise eine 10-jährige Garantie für bestimmte Produktlinien (z.B. die Fame Family) oder eine 5-jährige Garantie für Kindersitze und Basisstationen umfassen.

Die Registrierung ist meist einfach, schnell und online durchführbar. Sie benötigen dafür in der Regel Ihren Kaufbeleg.

Produkte mit und ohne verlängerte Garantie

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Produkte für eine verlängerte Garantie infrage kommen. Typischerweise sind Zubehörteile, Ersatzteile oder spezielle Produktlinien (z.B. Powerbanks bestimmter Serien) von erweiterten Garantieprogrammen ausgeschlossen.

Die Garantiezeit beginnt stets 24 Monate ab dem Tag, an dem der erste Endkunde das Produkt im Einzelhandel gekauft hat. Der Kauf muss innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist oder - bei registrierten Produkten - innerhalb der verlängerten Garantiezeit stattgefunden haben.

Was die Garantie nicht abdeckt

Sowohl die Standard- als auch die verlängerte Garantie decken in der Regel folgende Fälle nicht ab:

  • Normaler Verschleiß: Räder und Stoffe, die durch regelmäßige Benutzung verschleißen, sowie das natürliche Verblassen von Farben und Materialien durch das normale Altern des Produkts.
  • Schäden durch unsachgemäße Verwendung: Schäden durch Unfälle (sofern keine spezielle Unfallgarantie greift), missbräuchliche Verwendung, Fahrlässigkeit, Brand, Kontakt mit Flüssigkeiten oder andere äußere Ursachen.
  • Nichtbefolgung der Bedienungsanleitung: Schäden, die durch Nichtbeachtung der Anweisungen in der Bedienungsanleitung entstehen.
  • Schäden durch Kontakt mit anderen Produkten: Wenn beispielsweise der Stoff eines Kinderwagens durch raue Materialien gerissen oder beschädigt wird.
  • Eingriffe durch nicht autorisierte Personen: Schäden, die durch eigenmächtige Reparaturen oder Modifikationen entstehen.
  • Diebstahl oder Entfernung/Veränderung von Etiketten oder Identifikationsnummern.

Produkte, die bei nicht autorisierten Händlern gekauft wurden oder bei denen Etiketten oder Identifikationsnummern entfernt wurden, gelten als nicht autorisiert. Für diese Produkte besteht keine Garantie, da ihre Echtheit nicht überprüft werden kann.

Reparatur und Ersatzteile

Viele Ersatzteile können direkt im Online-Shop des Herstellers bestellt werden. Wenn Ihr Produkt einen Mangel aufweist, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Händler. Ihre Anfrage wird dann schnellstmöglich geprüft.

Wird ein Garantieanspruch anerkannt, können Sie das Produkt an die Serviceabteilung senden. In der Regel dauert eine Reparatur 7 bis 10 Werktage. Informationen über den Stand Ihres Reparaturauftrages erhalten Sie direkt vom Hersteller.

Einige Partner sind ausgebildet, Kindersitze bestimmter Hersteller selbst zu reparieren. Dies kann den Reparaturprozess beschleunigen.

Sicherheitshinweise und Montage von Kindersitzen

Die Rückbank ist der sicherste Platz im Auto. Kindersitze können heute auch auf dem Beifahrersitz befestigt werden, jedoch haben Crash- und Bremstests bewiesen, dass die zweite Sitzreihe der sicherste Platz für Ihr Kind ist.

Montagemethoden

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Kindersitze im Fahrzeug korrekt zu montieren:

  • Isofix: Ein sicheres und einfach zu bedienendes Befestigungssystem, das eine starre Verbindung zwischen Karosserie und Kindersitz herstellt.
  • Top-Tether: Ein zusätzlicher Haltegurt, der auf der Rückseite des Kindersitzes befestigt ist und zur Sicherung des Sitzes dient.
  • Standfuß: Eine Stütze, die in den Fußraum des Fahrzeugs gestellt wird und zusammen mit den Isofix-Konnektoren den Kindersitz sichert. Bei einigen Automodellen kann der Standfuß nicht verwendet werden, z.B. wenn sich Staufächer im Fußraum befinden.
  • Fahrzeuggurt: Eine weitere Befestigungsmöglichkeit, insbesondere für Sitze ohne Isofix.

Genauere Informationen zur korrekten Montage finden Sie in der Bedienungsanleitung oder entsprechenden Einbauvideos, die auf der jeweiligen Produktseite im Onlineshop hinterlegt sind. Ob Ihr Fahrzeug über Isofix oder einen Top-Tether-Haken verfügt und auf welchen Sitzen der Einbau möglich ist, können Sie Ihrem Fahrzeughandbuch entnehmen.

Illustration der Isofix-Befestigung eines Kindersitzes

Wichtige Normen und Empfehlungen

Die wichtigsten Kindersitz-Normen sind:

  • UN Reg. 129 (i-Size): Orientiert sich an der Größe des Kindes und schreibt das rückwärtsgerichtete Fahren bis mindestens 15 Monate vor.
  • UN ECE Reg. 44/04: Teilt Kindersitze in Gewichtsklassen ein und schreibt das rückwärtsgerichtete Fahren bis zu einem Gewicht von 9 kg vor.

Wichtig: Kindersitze mit den alten Normen ECE-R 44/01 und 44/02 dürfen seit April 2008 nicht mehr verwendet werden.

Generell wird empfohlen, Kinder so lange wie möglich in der sicheren rückwärtsgerichteten Position zu befördern. Sobald der Kopf des Kindes aus der Babyschale ragt, sollte ein größerer Kindersitz angeschafft werden.

Gebrauchte Kindersitze: Worauf ist zu achten?

Gebrauchte Kindersitze können eine kostengünstige Alternative sein. Dennoch ist Vorsicht geboten:

  • Maximale Nutzungsdauer: Einige Hersteller empfehlen eine maximale Nutzungsdauer, die nicht überschritten werden sollte, da das Material altern und spröde werden kann.
  • Unfallfreiheit: Verwenden Sie auf keinen Fall einen Kindersitz, der in einen Unfall verwickelt war. Unsichtbare Schäden können die Sicherheit beeinträchtigen.
  • Prüfsiegel: Achten Sie darauf, dass der Sitz ein gültiges Prüfsiegel (z.B. UN Reg. 129 oder UN ECE Reg. 44/04) aufweist.
  • Passform: Der Sitz muss zum Kind und zum Fahrzeug passen. Eine Einbauprobe im eigenen Auto mit dem Kind ist empfehlenswert.
  • Zustand: Der Sitzkörper darf keine Risse, Verformungen oder Bruchstellen aufweisen. Gurte und Bauteile müssen einwandfrei funktionieren.

Gerade bei Kindersitzen handelt es sich um sicherheitsrelevante Gegenstände. Gerichte haben entschieden, dass es unzumutbar ist, nach einem schädigenden Ereignis auf gebrauchte Kindersitze zurückzugreifen, deren Vorgeschichte unbekannt ist.

Sollten Sie sich für einen gebrauchten Kindersitz entscheiden, ist es ratsam, diesen direkt vom Vorbesitzer zu kaufen und nicht versenden zu lassen. Prüfen Sie, ob der Sitz von einer Rückrufaktion betroffen ist.

Rechtliche Aspekte und Verbraucherrechte

Ein Verbraucher hat gemäß den Verbraucherschutzgesetzen bestimmte Rechte, die sich von Land zu Land unterscheiden können. Diese Rechte bleiben von der Garantie unberührt.

Wenn das Lösen des Isofix-Systems nicht reibungslos verläuft, üben Sie etwas Druck gegen den Sitz aus, um die Spannung auf den Isofix-Konnektoren zu verringern. Dann sollten sie sich lösen und zurückziehen lassen.

Die Daten der Kunden werden im Rahmen von Auftragsverarbeitungsverträgen an Dritte weitergegeben, sofern dies für die Abwicklung der Bestellung erforderlich ist. Dies geschieht unter Einhaltung der DSGVO und des BDSG, beispielsweise an Lieferdienste.

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