Bald ist es wieder soweit: Vom 14. Februar bis 24. März 2024 halten Abtreibungsgegner:innen weltweit sogenannte „Mahnwachen“ vor Beratungsstellen und Abtreibungseinrichtungen ab, um Abtreibungen zu verhindern. Solche und ähnliche Anti-Abtreibungsproteste stigmatisieren Schwangere und Personal. Das gefährdet einerseits das gesetzliche Beratungskonzept aus dem Schwangerschaftskonfliktberatungsgesetz (SchKG), das die staatlichen Schutzpflichten für das ungeborene Leben umsetzt. Andererseits beeinträchtigen die Versammlungen das Persönlichkeitsrecht der Schwangeren, die schlimmstenfalls ihr Recht auf straffreie, sichere Abtreibung nicht ausüben.
Deshalb kündigte der Koalitionsvertrag 2021 „wirksame gesetzliche Maßnahmen“ gegen „sogenannte Gehsteigbelästigungen“ an. Die Schwangerschaftskonfliktberatung, insbesondere die Arbeit der katholischen Beratungsstellen, war nach den Schreiben des Papstes von hohem öffentlichen Interesse. In dieser Zeit, im Sommer 1998, entstand der Verein Frauenwürde e.V. als erster Verein von katholischen Frauen und Männern mit dem Ziel, im Falle eines Ausstiegs der Bischöfe aus der gesetzlichen Konfliktberatung, Beratungsstellen in eigener Trägerschaft zu eröffnen. Mit etwas Kenntnis der amtskirchlichen „Konfliktlösungsstrategien“ konnte der Brief des Papstes, der eine Bitte um eine Möglichkeit zur weiteren Hilfe für Frauen, aber ohne die Ausstellung eines „Scheins“ enthielt, nur als Einstieg in den Ausstieg verstanden werden.
Die Entstehung von Frauenwürde e.V. und die Rolle engagierter Katholiken
Engagierte katholische Frauen haben Frauenwürde e.V. gegründet. Drei Gruppen von Frauen waren und sind es, deren Wissen, Lebens- und Glaubenserfahrung Grundlage und Quelle für die Festlegung der Satzungsziele und die Erarbeitung eines Beratungskonzepts sind.
Betroffene Frauen: Wissen aus eigener Erfahrung
Zum einen sind es Betroffene, Frauen, die in ihrem Leben vor der Entscheidung standen: Austragen der Schwangerschaft oder abbrechen? In ihrer je persönlich unterschiedlichen Situation haben sie am eigenen Leib Gefühle wie Verzweiflung, nicht mehr ein noch aus Wissen, keinen Ausweg sehen, unter Druck gesetzt werden, erfahren. Und wissen deshalb, wie wichtig in einer solchen Situation Menschen sind, die Frauen ernst nehmen, die zuhören und sich einfühlen können, die nicht verurteilen, sondern unterstützen, die nicht abwerten, sondern Frauen Wert und Würde beimessen.
Frauen aus kirchlichen Reformgruppen: Glauben und Courage
Als zweite Gruppe sind die Frauen zu nennen, die aus katholischen Reformgruppen wie der KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche oder der Initiative Kirche von unten (IKvu) ihr Gottesbild, ihre Erwartungen und Ansprüche von Kirchesein und lebendiges Zeugnisgeben einbrachten und immer wieder zur „Kirchencourage“ ermutigten.
Grundlagen der Beratung und das Spannungsfeld der Entscheidung
Der Verein stellte sich mutig dem brisanten Thema. Beratung zum Schutz des ungeborenen Lebens geht nur in Übereinstimmung mit der Frau, nie gegen sie. Sie ist die Person, in deren Körper das Kind heranwächst, die es zur Welt bringt und die mit dem Kind zusammenlebt. Die Entscheidung kann nur von der Frau selbst getroffen werden und muss von ihr verantwortet werden. Die vertiefte Beschäftigung mit der Situation betroffener Frauen, den Hilfsmöglichkeiten einer Beratungsstelle und den Notwendigkeiten berührt unterschiedliche Themenbereiche und gesellschaftliche Konfliktfelder, grundsätzliche ethische Fragen und fordert zu Positionierung heraus.
1. Die Erfahrung der Schwangerschaft und die Planbarkeit des Lebens
Eine Schwangerschaft wird von Frauen unterschiedlich erlebt. Das Erleben und die Auffassung davon, was eine Schwangerschaft ist, wie eine werdende Mutter sich verhalten sollte etc. Nahezu sichere Verhütungsmittel haben zu einer Trennung von Sexualität und Fruchtbarkeit geführt. Damit können Frauen/Paare den Zeitpunkt für eine Schwangerschaft selbst bestimmen. Schwangerschaft und Kinderwunsch bekommen damit den Anschein von Planbarkeit und Machbarkeit. Trotz sachgemäßer Anwendung von Verhütungsmitteln kommt es jedoch häufig zu ungeplanten oder ungewollten Schwangerschaften. Ganz offensichtlich gibt es psychische „Bereitschaften“ zum Schwangerwerden und Schwängern. Schwangerschaft ist viel mehr als ein physiologischer Vorgang, der medizinisch erklärbar und kontrollierbar ist. Schwangerschaft ist eine Zeit der Veränderung, die den ganzen Menschen betrifft. Auch die Partnerschaft wird in der Schwangerschaft anders. Frauen haben oft den Wunsch, den Partner an ihren seelischen und körperlichen Empfindungen teilhaben zu lassen und daraus resultierende Schwierigkeiten gemeinsam zu bewältigen. Verschiedene Lebensumstände können in dieser „Wendezeit“ zum Konflikt werden, z.B. wenn die Schwangerschaft nicht geplant war, wenn es Probleme in der Partnerschaft gibt, wenn die Schwangere sich noch in der Ausbildung befindet. In einer solchen Situation ist es schwer, sich für ein Kind zu entscheiden. Eine ungeplante Schwangerschaft birgt in sich jedoch auch die Aufforderung, nach ihrer Botschaft und nach ihrem Sinn gerade zum jetzigen Zeitpunkt auf dem Lebensweg der betroffenen Frau, zu fragen.

2. Der Schwangerschaftskonflikt als ethische und persönliche Herausforderung
Jeder Mensch hat das innere Bedürfnis, sich trotz eventueller Widrigkeiten zu behaupten. Was heißen diese Grundannahmen für einen Schwangerschaftskonflikt, in dem ja zwei Menschen betroffen sind, die so eng miteinander verbunden sind, dass der/die eine (Embryo) nicht ohne die andere (Frau) leben kann? In einem solchen Konflikt kann es weder allgemeingültige noch einfache Lösungen geben. Die Aussagen des Bundesverfassungsgerichts scheinen uns auch aus christlicher Sicht eine gute Orientierung zu geben. Da aber mit der Entscheidung für ein ungeplantes und /oder ungewolltes Kind nicht nur ein kurzfristiger, sondern ein massiver Einschnitt in die Lebensplanung einer Frau geschieht, der langjährige Übernahme von Verantwortung für einen Menschen und sein leibliches und seelisches Wohlergehen beinhaltet, kann der Weg des Schutzes für das Leben nur in der Unterstützung der Frau, nie in Verpflichtung der Frau zum Austragen der Schwangerschaft liegen. Die Entscheidung kann nur von der betroffenen Frau in ihrer individuellen ethischen Einstellung getroffen werden. Gleichwohl ist die Entscheidung für einen Abbruch eine Störung in der Beziehung zu Gott. In zahlreichen Begegnungen Jesu mit Menschen, die ausgegrenzt waren oder als Sünder:innen abgestempelt oder in menschlicher Begrenztheit schuldig geworden sind, spricht Jesus gerade diesen Menschen die Barmherzigkeit Gottes und Versöhnung zu.
3. Gesellschaftliche Veränderungen und die Rolle der Frau
In einer Gesellschaft, die eine Vielfalt von Normen und Werten kennt, haben sich Frauen gerade in den letzten 40 Jahren für Gleichberechtigung in allen gesellschaftlichen Bereichen eingesetzt und einiges erreicht. Frauen stehen alle Berufe offen, kaum eine Frau wechselt ohne Berufstätigkeit vom Elternhaus in eine Partnerbeziehung oder Ehe. Damit hat sich der Stellenwert von Mutterschaft und Familienleben verändert und der Zeitpunkt für die Familiengründung verschoben. Beides, Familie und Beruf zu verbinden, ist (immer noch) primär Interesse und Aufgabe von Frauen. Die Beteiligung von Männern an der Familienarbeit ist gering, es nehmen gerade mal 1,5% der Väter die gesetzlich garantierte Erziehungszeit in Anspruch. Urlaub und Pause legen Unterbrechung von Arbeit und die Möglichkeit von Erholung nahe. Von „nicht-arbeiten“ kann bei Frauen, die zu Hause sind, keine Rede sein. Auch der Begriff „zu Hause“ trifft für die verschiedenen außerhäuslichen Tätigkeiten, wie Einkaufen, Arztbesuche mit dem/den Kind(ern), Mitarbeit in Kindergarten oder Schule, Betreuung von Verwandten, ehrenamtliche Tätigkeiten in Vereinen oder Kirchengemeinden keineswegs zu. Es wird deutlich, dass Familienphasen lediglich aus der Sicht der Erwerbsarbeit definiert werden. Eine weitere eher qualitative Komponente des Ausbalancierens kommt hinzu. Die Arbeitswelt hat eine andere Logik und Zeitverteilung als der Alltag mit Kindern. Kommt es in der Arbeitswelt auf möglichst rationelle und effektive Zeiteinteilung an, so geht es im Zusammenleben mit (Klein)Kindern um Zeit haben, Zeit lassen. Kindliche Lebens- und Spielrhythmen sind unstrukturiert, unberechenbar, die Arbeitswelt erfordert Gleichmaß und Berechenbarkeit. Das Zusammenbringen dieser unterschiedlichen Bereiche ist familiale Arbeit und bleibt, obwohl gesellschaftlich verursacht, private Angelegenheit von Frauen/Eltern. Berufstätige Frauen, die sich für ein Kind entscheiden und voraussichtlich alleinerziehende Mutter sein werden, müssen sich für die Zeit des Erziehungsurlaubs auf ein Leben mit Sozialhilfe, das heißt auf ein Leben an der Armutsgrenze einstellen. Dazu gehört, eine eventuelle Eigentumswohnung, einen PKW oder sonstiges Besitztum zunächst zu verkaufen und den Gewinn für die Lebenshaltung einzusetzen.

Die rechtliche Situation des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland
Die in Deutschland gültige gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist eine Folge der deutschen Einheit. In den beiden Teilen Deutschlands regelten unterschiedliche Gesetze - hier Indikationsregelung, dort Fristenregelung ohne Indikation - die Straffreiheit einer Abtreibung. Sie mussten nach dem Einigungsvertrag von 1990 zu einem gemeinsamen Recht geführt werden. Der erste Entwurf, der unter Mitwirkung aller gesellschaftlich relevanten Gruppen zustande kam, erklärte einen Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten 12 Schwangerschaftswochen für nicht rechtswidrig, wenn sich die Schwangere zuvor in Hinblick auf die Bewältigung ihrer Konfliktlage hatte beraten lassen. Das Inkrafttreten dieses Gesetzes wurde durch eine einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts verhindert. In seinem Urteil vom Mai 1993 billigte das Bundesverfassungsgericht das Konzept der Beratungsregelung, erklärte aber den Abbruch weiterhin für rechtswidrig, jedoch im Rahmen der §§ 218 und 219 Strafgesetzbuch (StGB) in Verbindung mit § 5 Schwangerenkonfliktgesetz (SchKG) innerhalb der ersten 12 Schwangerschaftswochen für straffrei. Außerdem wurde der Gesetzgeber aufgefordert, weitere gesetzliche Regelungen zu erlassen, die die Bedingungen zur Entscheidung für das Kind wesentlich verbesserten.
Der Ausstieg der Bischöfe und die Neugründung unabhängiger Beratungsstellen
Als deutlich wurde, dass der Vatikan die Beteiligung offizieller katholischer Beratungsstellen an der Beratung im gesetzlichen System nicht mehr dulden würde und die deutschen Bischöfe nach anfänglichem Zögern bis auf eine Ausnahme den Ausstieg wollten, suchten deutsche Katholikinnen und Katholiken einen Ausweg in der Gründung von Vereinen des bürgerlichen Rechts, um die Schwangerschaftskonfliktberatung in katholischer Hand fortzuführen. Frauen aus dem Umfeld der KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche gründeten den Verein Frauenwürde e.V. bereits im Sommer 1998, als die Möglichkeit, dass zumindest einige Bischöfe das gesetzliche System verlassen würden, sich abzeichnete. Donum vitae wurde im September 1999 nach dem beschlossenen Ausstieg der Bischöfe von Mitgliedern aus den katholischen Verbänden, die im Zentralkomitee der Deutschen Katholiken zusammengeschlossen sind, gegründet. Anfang 2000 schlossen sich in einigen Teilen Deutschlands Frauen, in der Regel Beraterinnen, aus dem SKF zu den Vereinen Frauen beraten zusammen. Allen war und ist gemeinsam, dass sie von den Bischöfen unabhängige Lösungen suchen, weiterhin Konfliktberatung für Schwangere mit Ausstellung des Beratungsnachweises anzubieten.
Mit diesem Handeln waren mutige Laien zwar ihrem Gewissen gefolgt und die geplanten Beratungsstellen waren der offiziellen Kontrolle der deutschen Bischöfe entzogen, aber der Wind der Amtskirche blies ihnen nun ins Gesicht. Auch wenn die Bischöfe es bisher mit ihrem Gewissen vereinbaren konnten, im Rahmen des gesetzlichen Systems auch „Scheine“ auszustellen, das Beratungsverständnis der neugegründeten Vereine sich in der Regel an den bisher gültigen Richtlinien der deutschen Bischöfe und/oder an katholischer Beratungserfahrung anlehnten, wurde doch schnell klar, dass gemeinsame Beratungsstellen, vielleicht unter einem Dach mit Caritas oder SKF, nicht möglich sein würden. Die neuen Bischöflichen Richtlinien, die ab 2001 für alle Schwangerenberatungsstellen der Caritas und des SKF gelten, verbieten selbst einen Hinweis auf Beratungsstellen, die einen Beratungsnachweis ausstellen. Die Hoffnung, Geld aus Kirchensteuern oder anderen kirchlichen Mitteln zu bekommen, musste aufgegeben werden, dieses betonten die Bischöfe sehr deutlich. „Kirchenspaltung“ wurde und wird denen vorgeworfen, die ihre Hilfe für Schwangere im Konflikt auch im gesetzlichen System als christlichen Auftrag im Sinne der Verwirklichung des Evangeliums auffassen, kirchliche Strafen werden als möglich angedroht.
Herausforderungen und Chancen für unabhängige Träger
Auch auf politischem Gebiet haben es die neuen Träger nicht leicht. Sie gelten als „freie“ Träger und müssen sich den Richtlinien der Länder entsprechend verhalten, d.h. in der Regel, sich einem Wohlfahrtsverband anzuschließen - der katholische Caritasverband scheidet bei diesen Überlegungen natürlich aus. Der gute Ruf, den die Konfliktberatung in katholisch-kirchlicher Trägerschaft bisher hatte, ist eine nicht zu unterschätzende Hilfe bei den Verhandlungen mit den Ländern. Die meisten Bundesländer sind gewillt, den neuen Trägern zu helfen und einen Teil der durch den Ausstieg der deutschen Bischöfe wegfallenden Konfliktberatungsstellen den neuen Trägern zu übertragen, einige sind auch bereit, die bisher gegebenen Zuschüsse zu erhöhen. Allerdings sind die Zuschüsse zu den Beratungen in den einzelnen Ländern unterschiedlich. Sie decken immer nur einen Teil der Kosten. Die fehlenden Gelder müssen durch Spenderinnen und Spender aufgebracht werden - eine schwere Aufgabe, denn eine Abtreibung oder auch nur die Erwägung dieses Schrittes ist ein dunkler Teil des Lebens, ein Scheitern und immer noch ein Tabu. Die Bereitwilligkeit, Geld für die Aktion „Babykorb“ zu geben, ist um ein Zehnfaches höher, als für den Unterhalt einer Beratungsstelle zu spenden.
Neben den schwierigeren äußeren Bedingungen hat die „amtskirchenferne“ Beratung aber auch große Vorteile. Die Arbeit der Beratungsstellen in Trägerschaft katholischer Frauen und Männer wird nicht mehr automatisch mit Verlautbarungen der offiziellen Kirche gleichgesetzt. So wird z.B. Präventions- und Informationsarbeit in Schulen nicht mehr behindert durch negative Reaktionen auf Äußerungen des Papstes zur Sexualität, Partnerschaft, Schwangerschaft, Verhütung, Gebrauch von Kondomen zur Vorbeugung gegen Ansteckung etc. Hier müssen nicht mehr erst Hürden überwunden und Misstrauen im Vorfeld abgebaut werden.
Erfahrungen und Akzeptanz unabhängiger Beratungsstellen
Die meisten Beratungsstellen in katholischer Laienträgerschaft haben erst im Jahr 2001 mit der Arbeit begonnen. Doch zeigt sich überall bereits eine gute Auslastung. Die Akzeptanz in der Bevölkerung, besonders bei den Ratsuchenden, ist groß. Die bisher auch in den Beratungsstellen von Caritas und SkF gemachten Erfahrungen bestätigen sich. Die meisten Frauen, die in einem Schwangerschaftskonflikt in eine Beratung kommen, sind verheiratet, älter als 25 Jahre und haben bereits Kinder. Es sind also nicht, wie meist vermutet wird, die ganz jungen Frauen und unerfahrenen Mädchen, für die das Kind als ein unüberwindliches Problem erscheint. Meist ist auch die Schwangerschaft nur die Spitze des tatsächlichen Konfliktes, häufig lässt die ganze Lebenssituation ein (weiteres) Kind als Bedrohung sehen. Schwierigkeiten in der Partnerbeziehung, im beruflichem Umfeld, Druck von Außen, Angst vor der - weiteren - Verantwortung, finanzielle Schwierigkeiten, Wohnungsprobleme - die Not ist vielfältig, die Belastung oft riesengroß. Aber auch die Schwangerenberatungen nehmen in den Beratungsstellen der neuen katholischen Träger zu.
7 Tage... im Kinderwunschzentrum | SWR Doku
Die irreführende Aussage, die suggeriert, es bleibe alles wie es war, steht unter einem beinahe völlig schwarzen Plakat, in dessen Mitte eine zusammengekauerte, nackte, weibliche Gestalt hockt. Sie wirkt hilflos und verwirrt. Eine mädchenhafte Frau, die nicht erwachsen werden will oder kann. Ist sie so, die Frau im Schwangerschaftskonflikt?
Als der Anruf aus der Praxis kam, wusste sie, dass es passiert war. Es gebe bei ihrem Kind "chromosomale Auffälligkeiten". Sie möge doch bitte sofort in die Praxis kommen, am besten gleich mit ihrem Mann. Was folgte, waren 48 Stunden, die Petra Dreier (Name geändert) wie einen Film erlebte, den sie bis heute immer wieder sehen muss. Kurze Zeit nach dem Anruf saß die im fünften Monat Schwangere einem Gynäkologen gegenüber, der sie über die Krankheit des Kindes in ihrem Bauch aufklärte. 24 Stunden später fand sie sich in einem Bett eines nahe gelegenen Krankenhauses wieder.
tags: #2001 #das #ungeborene #leben