Bei vielen Erkrankungen oder speziellen Gesundheitsfragen können Allgemeinmediziner:innen - also Hausärztinnen und Hausärzte - oft helfen und sind in den meisten Fällen die erste Ansprechstelle. In bestimmten Fällen sind jedoch Untersuchungen nötig, die nicht in der Ordination des Hausarztes möglich sind, oder es ist spezielles medizinisches Wissen für die Diagnose und Behandlung erforderlich. In solchen Situationen kann eine Überweisung an einen Facharzt notwendig werden.
Eine Überweisung ist ein formales Dokument, mit dem eine Ärztin oder ein Arzt eine Patientin oder einen Patienten an eine Kollegin oder einen Kollegen eines anderen Fachgebiets verweist. Dies geschieht, wenn für die Diagnose und Behandlung eine konkrete Untersuchung erforderlich ist, die der überweisende Arzt nicht selbst durchführen kann, oder wenn spezielles Fachwissen benötigt wird.
Wann ist eine Überweisung zum Facharzt notwendig?
Grundsätzlich gilt in Deutschland die freie Arztwahl. Das bedeutet, dass Patientinnen und Patienten gesetzlicher Krankenkassen in den meisten Fällen ohne vorherige Überweisung direkt einen Facharzt aufsuchen können. Dies gilt für die meisten Fachgebiete, wie zum Beispiel Gynäkologen, Augenärzte oder Kinderärzte.
Es gibt jedoch Situationen, in denen eine Überweisung erforderlich ist oder von Vorteil sein kann:
- Spezielle diagnostische oder therapeutische Leistungen: Für bestimmte medizinisch-technisch ausgerichtete Fachgebiete, wie beispielsweise Radiologie, Nuklearmedizin, Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, Pathologie, Strahlentherapie und Transfusionsmedizin, ist eine Überweisung des behandelnden Arztes oft zwingend notwendig.
- Hausarztzentrierte Versorgung (HZV): Wenn sich Patientinnen und Patienten für die hausarztzentrierte Versorgung entschieden haben, verpflichten sie sich, bei gesundheitlichen Beschwerden zuerst ihren Hausarzt aufzusuchen und Fachärzte nur auf dessen Überweisung in Anspruch zu nehmen. Dies kann Vorteile wie zusätzliche Vorsorgeleistungen oder reduzierte Zuzahlungen mit sich bringen.
- Koordinierte Behandlung: Eine Überweisung erleichtert die Kommunikation zwischen den Ärzten. Sie enthält wichtige Informationen über die bisherige Anamnese, Befunde, Diagnosen und verordnete Medikamente. Dies hilft dem Facharzt, Doppeluntersuchungen zu vermeiden und eine zielgerichtete Behandlung einzuleiten.
- Spezielle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden: Wenn ein Patient besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in Anspruch nehmen muss, die der überweisende Arzt nicht anbieten kann, ist eine Überweisung üblich.
- Umzug des Patienten: Zieht ein Patient um und muss die Behandlung bei einem neuen Vertragsarzt derselben Fachgruppe fortsetzen, kann eine Überweisung erforderlich sein.

Ausnahmen vom Überweisungsgebot
Für einige Fachärzte ist keine Überweisung erforderlich. Dazu gehören insbesondere:
- Gynäkologen: Frauen können direkt einen Frauenarzt aufsuchen, auch ohne Überweisung vom Hausarzt. Dies gilt auch für Vorsorgeuntersuchungen wie den jährlichen Krebscheck.
- Augenärzte: Ähnlich wie bei Gynäkologen können Patienten direkt einen Augenarzt konsultieren.
- Kinderärzte: Für Kinder und Jugendliche ist der direkte Zugang zum Kinderarzt ohne Überweisung möglich.
- Notfälle: Bei akuten Notfällen, die eine Vorstellung in einer Notaufnahme oder die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes erfordern, ist selbstverständlich keine Überweisung notwendig.
Auch im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch das Mammographie-Screening sind Frauenärzte und Augenärzte von der Überweisungsregelung ausgenommen.
Arten von Überweisungen
Es gibt verschiedene Arten von Überweisungen, die je nach Situation angewendet werden:
- Auftragsleistung: Der überweisende Arzt gibt einen konkreten Auftrag zur Erbringung bestimmter Leistungen (z.B. Durchführung spezifischer Untersuchungen) an den Facharzt weiter. Der Empfänger ist an diesen Auftrag gebunden.
- Konsiliaruntersuchung: Der überweisende Arzt hat eine Verdachtsdiagnose und möchte diese durch spezialisierte Untersuchungen eines anderen Arztes bestätigen lassen. Der empfangende Arzt kann dann entscheiden, welche Untersuchungen zur Sicherung der Diagnose am besten geeignet sind.
- Mit- oder Weiterbehandlung: Der überweisende Arzt zieht einen anderen Arzt in die Diagnostik und Therapie des Patienten ein oder überträgt die weitere Behandlung an diesen.
Gültigkeit und Formalitäten einer Überweisung
Überweisungsscheine sind in der Regel quartalsübergreifend gültig. Das bedeutet, dass eine am Ende eines Quartals ausgestellte Überweisung oft auch noch im folgenden Quartal akzeptiert wird, sofern der Patient in beiden Quartalen eine gültige Versichertenkarte vorlegen kann. Die genauen Regelungen können jedoch je nach Krankenkasse und Praxis variieren.
Wichtige Punkte bei der Ausstellung und Annahme von Überweisungen:
- Medizinische Notwendigkeit: Eine Überweisung darf nur bei medizinischer Notwendigkeit ausgestellt werden.
- Keine Blanko- oder rückdatierte Überweisungen: Überweisungen dürfen nicht blanko ausgestellt oder rückdatiert werden. Eine Ausnahme besteht für Überweisungen zu Gynäkologen oder Augenärzten, die auch ohne direkten Patientenkontakt erfolgen können.
- Original-Überweisung: Patienten müssen in der Regel die Original-Überweisung vorlegen.
- Bindung an den Inhalt: Der weiterbehandelnde Arzt ist an den Inhalt der Überweisung gebunden. Für zusätzliche Leistungen ist gegebenenfalls eine neue Überweisung erforderlich.
- Informationsaustausch: Der überweisende Arzt sollte dem weiterbehandelnden Arzt relevante Informationen zur Krankengeschichte übermitteln. Der weiterbehandelnde Arzt sollte seinerseits dem Erstbehandler Rückmeldung über Diagnose, Therapie und weitere Empfehlungen geben.
- Aufbewahrungsfristen: Ärzte sind verpflichtet, Überweisungsscheine für mindestens vier Quartale aufzubewahren.
Was ist eine Überweisung? | Glossar | W2
Elektronische Überweisungen (e-Zuweisung)
In Deutschland wird zunehmend die elektronische Zuweisung (eKOS) etabliert. Dieses System ermöglicht die elektronische Übermittlung von Überweisungen und Bewilligungsanträgen für bestimmte medizinische Untersuchungen wie Computertomographie (CT), Magnetresonanztomographie (MRT) oder Laboruntersuchungen. Die e-Zuweisung soll den Prozess vereinfachen und die Kommunikation zwischen den Leistungserbringern verbessern. Derzeit ist das System noch nicht flächendeckend verfügbar, wird aber schrittweise eingeführt. In der Übergangsphase können weiterhin Papierüberweisungen ausgestellt werden.
Einweisung ins Krankenhaus
Eine Einweisung ist spezifisch für die stationäre Behandlung im Krankenhaus erforderlich. Sie wird vom Hausarzt oder Facharzt ausgestellt, wenn eine stationäre Aufnahme als zwingend notwendig erachtet wird. Eine Einweisung deckt alle stationären Leistungen ab, einschließlich der vor- und nachstationären Versorgung. Für ambulante Behandlungen im Krankenhaus ist hingegen eine Überweisung notwendig, und diese darf nur an ermächtigte Krankenhausärzte gerichtet sein.
Zusammenfassende Übersicht
Die Regelungen rund um Überweisungen und Facharztbesuche sind komplex, aber grundsätzlich gilt in Deutschland die freie Arztwahl. Während für viele Fachärzte keine Überweisung notwendig ist, erleichtert sie in anderen Fällen die Behandlung und verbessert die Kommunikation zwischen den medizinischen Leistungserbringern. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, sich direkt bei der eigenen Krankenkasse oder dem behandelnden Arzt zu informieren.
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