Stillende Politikerin: Debatte um Anwesenheit von Babys im Parlament

Die Frage, ob stillende Politikerinnen ihre Babys mit in den Plenarsaal nehmen dürfen, hat in Deutschland und international für Diskussionen gesorgt. Ein Vorfall im Thüringer Landtag, bei dem die Grünen-Abgeordnete Madeleine Henfling mit ihrem sechs Wochen alten Sohn des Saals verwiesen wurde, löste eine Debatte über die Vereinbarkeit von politischem Mandat und Elternschaft aus.

Vorfall im Thüringer Landtag

Der Präsident des Thüringer Landtags, Christian Carius, verwies Madeleine Henfling des Plenarsaals, weil sie ihren sechs Wochen alten Sohn dabeihatte. Henfling berichtete, dass sie bereits vor Sitzungsbeginn aufgefordert wurde, den Saal zu verlassen. Sie kam dem zunächst nach, um die Sitzung nicht zu blockieren. Ihre Parteikollegen versuchten zu intervenieren, und die Linke erwog, den Ältestenrat einzuberufen, der über Probleme im Landtag abstimmen kann.

Als Begründung für die Wegweisung nannte der Landtagspräsident die Geschäftsordnung, die die Anwesenheit von Kindern im Plenarsaal nicht vorsehe. Er führte auch das Wohl des Kindes an, wegen des Lichts und der Geräusche im Saal. Henfling äußerte sich darüber verärgert und empfand es als Anmaßung, dass ihr unterstellt wurde, sich nicht gut um ihren Sohn zu kümmern. Der Präsident schlug zudem vor, das Kind anderweitig betreuen zu lassen, obwohl im Landtag keine Kinderbetreuungsmöglichkeiten vorhanden sind. Henfling betonte, dass sie noch stille.

Henfling wies darauf hin, dass in der Geschäftsordnung nichts zur Anwesenheit von Kindern stehe, sondern lediglich, dass der Präsident entscheiden könne, wer sich im Saal aufhalten darf. Sie kehrte später für einen Redebeitrag in den Saal zurück, was sie ihrem Mitarbeiter übergab.

Karikatur einer Mutter mit Baby im Parlament

Henflings Forderungen und rechtliche Schritte

Madeleine Henfling kündigte an, ihren Sohn weiterhin mitzunehmen, da sie arbeiten wolle. Obwohl für sie derzeit Mutterschutz gelte, seien die Sitzungen eine Pflicht, deren Nichtteilnahme zu finanziellen Abzügen führen würde. Ihr Hauptanliegen sei jedoch die Möglichkeit, an Abstimmungen teilnehmen zu können.

Sie sprach von einer Vereinbarung, die auf dem guten Willen anderer Fraktionen beruhe und gleiche Verhältnisse schaffen solle, aber das Grundproblem nicht löse. Diese Vereinbarung sei nicht schriftlich festgehalten, da sie wahrscheinlich verfassungswidrig wäre. Henfling betonte, dass sie nicht schuld sein könne, wenn der Landtag wegen ihr nicht tagen könne, und forderte eine schnelle Lösung.

Sie verwies auf andere Landtage wie Bayern, Sachsen und Baden-Württemberg sowie den Bundestag, wo Mütter ihre Babys mitbringen dürfen. Bereits vor 20 Jahren seien Kinder in Plenarsälen anwesend gewesen, und sie verstehe nicht, warum dies in Thüringen nicht möglich sei. Ihr gehe es nicht primär darum, ihr Kind im Plenarsaal zu stillen.

Juristisch prüft Henfling bereits, ob rechtliche Schritte gegen die Entscheidung eingeleitet werden können, und zieht eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht in Betracht.

Vereinbarkeit von Mandat und Elternschaft

Henfling argumentierte, dass Politiker ihr Mandat ausüben müssten, aber längere Ausfälle nicht vorgesehen seien. Sie stellte die Frage, wie dies funktionieren solle, wenn Politiker krank werden oder sich um Kinder oder Angehörige kümmern müssen. Sie fragte, ob sie dann gezwungen seien, ihr Mandat niederzulegen.

Sie wies darauf hin, dass ein Mandat oft an eine Person gebunden sei, in anderen Ländern jedoch an eine Partei, was Vertretungen oder die Teilung eines Mandats ermöglichen würde. Für Abgeordnete gebe es weder Mutterschutz noch Elternzeit. Wenn keine Kinderbetreuung vorhanden sei und sich niemand um die Kinder kümmern könne, bleibe Müttern unter den Abgeordneten keine andere Wahl, als den Sitzungen fernzubleiben.

Henfling forderte, dass sich der Landtag um die Einrichtung von Räumlichkeiten zum Stillen bemühen müsse und ein Klima geschaffen werden müsse, in dem sich Frauen und Männer mit Kindern im Parlament willkommen fühlten. Sie warb generell für mehr Akzeptanz für Eltern mit Kindern.

Grafik, die die Herausforderungen von Eltern im Berufsleben darstellt

Internationale Beispiele und historische Präzedenzfälle

Die Debatte um stillende Politikerinnen ist nicht auf Deutschland beschränkt. In Australien sorgte eine Senatorin für Aufsehen, als sie ihr Neugeborenes im Parlament stillte. Die Senatorin fügte hinzu: "Wir brauchen mehr Frauen und Eltern im Parlament." Sie kehrte nach der Geburt ihres zweiten Kindes ins Oberhaus zurück und gab ihrer Tochter während einer Abstimmung die Brust.

In Australien waren Kinder im Parlament bislang nicht zugelassen. Im vergangenen Jahr wurden jedoch neue Regelungen für ein "familienfreundliches" Parlament eingeführt, nachdem es einen "Babyboom" unter Politikern gab. Waters erinnerte daran, dass im Jahr 2003 die Abgeordnete Kirstie Marshall das Parlament des Bundesstaates Victoria verlassen musste, weil sie ihr elf Tage altes Töchterchen stillte.

Waters, die für die Grünen im Parlament sitzt, betonte, dass es manchmal schwer sei, sich nicht entmutigen zu lassen angesichts von Sexismus am Arbeitsplatz, aber dass es sich lohne, zurückzublicken und zu sehen, wie weit man gekommen sei.

Im vergangenen Jahr hatte eine isländische Abgeordnete ihr Baby gestillt, während sie im Parlament sprach. In der Schweiz gab es ebenfalls einen Fall, bei dem eine Politikerin während einer Debatte ihr Kind stillte und daraufhin nicht abstimmen durfte, was zu einer breiten Debatte führte.

Australiens Regierungschefin bleibt im Amt

Besondere Regelungen im Bundestag

Im Deutschen Bundestag gab es ebenfalls Situationen, in denen Mütter ihre Babys mitbrachten. Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock (Grüne) berichtete in ihrem Buch "Jetzt. Wie wir unser Land erneuern", dass sie und zwei weitere Abgeordnete während einer Sondersitzung zur Griechenland-Rettung 2015 unbedingt an einer Abstimmung teilnehmen wollten, aber drei Babys zu versorgen hatten. Da es keinen dafür vorgesehenen Raum in der Nähe des Plenarsaals gab, nutzten sie den interkonfessionellen Andachtsraum, der auch als Ruheraum diente.

Der Andachtsraum im Bundestag, gestaltet vom Künstler Günther Uecker, bot eine Möglichkeit, die Babys zu stillen und die Abstimmung wahrzunehmen. Diese Praxis zeigt, dass es im Bundestag Wege gibt, die Bedürfnisse von Eltern mit politischem Engagement zu vereinbaren, wenn auch nicht immer im Plenarsaal selbst.

Die Entscheidung im Thüringer Landtag wird als klare Benachteiligung weiblicher Abgeordneter angesehen und als nicht mehr zeitgemäß im Sinne der Gleichberechtigung. Es wird gefordert, entweder Betreuungsangebote zu schaffen oder die Geschäftsordnung kinderfreundlicher zu gestalten.

tags: #stillende #politikerin #bei #abstimmung #raus