Die Geschichte der Legalisierung von Abtreibungen in Deutschland

Die Debatte um das Recht auf Abtreibung und seine rechtliche Einordnung ist ein langwieriger Prozess, der seit Jahrzehnten die deutsche Gesellschaft und Politik beschäftigt. Aktuelle Ereignisse, wie das Abtreibungsurteil des Supreme Courts in den USA, werfen auch ein Schlaglicht auf die historische Entwicklung und die aktuelle Situation in Deutschland.

Frühe Regelungen und der Weg zur Liberalisierung

Die rechtliche Grundlage für Abtreibungen in Deutschland war lange Zeit im Strafgesetzbuch verankert. Bereits im Jahr 1871 wurden die Paragraphen 218 bis 220 in das Strafgesetzbuch (StGB) des Deutschen Reiches aufgenommen. Diese Regelung stufte eine Abtreibung als Delikt ein, jedoch nicht als Mord. In den 1920er Jahren gab es erste Reformbewegungen, die eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts anstrebten. Am 11. März 1927 ergänzte das Reichsgericht die Bestimmungen des Reichsstrafgesetzbuches um eine strenge medizinische Indikation als richterrechtlich formulierte Ausnahme von einem generellen Verbot.

Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurden die Abtreibungsgesetze drastisch verschärft. Im Jahr 1943 wurde sogar die Todesstrafe für gewerbsmäßige Abtreibungen eingeführt. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde der Abtreibungsparagraf 1949 nahezu unverändert in das Strafgesetzbuch übernommen. In der DDR hingegen wurde am 9. März 1972 das „Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft“ verabschiedet, das eine Fristenregelung einführte. Danach konnten Bürgerinnen der DDR innerhalb von zwölf Wochen nach Beginn einer Schwangerschaft eigenverantwortlich über deren Abbruch entscheiden.

Die "Fristenregelung" und die Rolle des Bundesverfassungsgerichts

Im Juni 1971 erschien das Magazin "Stern" mit der Schlagzeile "Wir haben abgetrieben", auf der 374 Frauen namentlich genannt und teilweise mit Foto abgebildet waren. Dieser Schritt löste eine breite öffentliche Debatte über das Tabuthema Abtreibung aus.

Im Jahr 1974 beschloss der Bundestag unter der sozial-liberalen Koalition eine Reform des Paragrafen 218, die die sogenannte Fristenregelung einführte. Diese Regelung sah vor, dass ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate straffrei möglich sein sollte. Gegen diese Reform klagten die CDU/CSU und fünf Landesregierungen. Daraufhin erklärte das Bundesverfassungsgericht im Februar 1975 die Fristenregelung für verfassungswidrig. Der Erste Senat des Gerichts unter Präsident Ernst Benda begründete dies damit, dass die Regelung gegen die Verfassung verstoße, da der Staat nach dem Grundgesetz die Pflicht habe, menschliches Leben zu schützen.

Anschließend, im Juni 1976, wurde der Paragraf 218 erneut reformiert und die Indikationsregelung eingeführt. Ein Schwangerschaftsabbruch blieb grundsätzlich unter Strafandrohung verboten, konnte aber unter bestimmten Indikationen straffrei bleiben. Diese Indikationen umfassten medizinische, soziale, eugenische und kriminologische Gründe.

Historische Aufnahme von Demonstranten vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Februar 1975.

Die Wiedervereinigung und eine neue Kompromisslösung

Mit der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1990 entflammte die Debatte um den Paragrafen 218 erneut. In den neuen Bundesländern galt zunächst weiterhin das Recht der DDR, das eine Fristenregelung vorsah. Der Einigungsvertrag sah jedoch eine gesamtdeutsche Neuregelung vor.

Im Jahr 1992 beschloss der Bundestag eine Reform, die eine Kombination aus "Fristenregelung" und "Beratungslösung" darstellte. Nach einer verpflichtenden Beratung sollte der Abbruch in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft straffrei bleiben und nicht als rechtswidrig gelten. Auch diese Reform landete vor dem Bundesverfassungsgericht.

Im Mai 1993 fällte das Bundesverfassungsgericht ein zweites großes Urteil zum Paragrafen 218. Die Richter entschieden erneut gegen das Modell des Gesetzgebers. Das Grundgesetz verpflichte den Staat, das ungeborene Leben zu schützen. Nach einer Beratung dürfe der Abbruch in den ersten zwölf Wochen zwar "straflos" bleiben, müsse aber weiterhin als "rechtswidrig" gelten. Dies diene dazu, Frauen in der Beratung bewusst zu machen, dass sie grundsätzlich die Rechtspflicht haben, das Kind auszutragen.

Bis heute gilt in Deutschland diese modifizierte Beratungslösung. Frauen, die in den ersten zwölf Wochen eine Schwangerschaft abbrechen lassen möchten, müssen zwingend vorab eine anerkannte Beratungsstelle aufsuchen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, bleibt der Abbruch zwar rechtswidrig, aber straffrei.

Symbolbild einer Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte.

Aktuelle Entwicklungen und internationale Vergleiche

Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 106.218 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet, was einem Rückgang von mehr als 20.000 Fällen in den letzten 20 Jahren entspricht. Die überwiegende Mehrheit, 96 Prozent, erfolgte nach der gesetzlich vorgeschriebenen Beratung. Lediglich knapp vier Prozent der Abbrüche wurden aufgrund medizinischer oder kriminologischer Indikationen vorgenommen.

Die Debatte um das Recht auf Abtreibung ist weltweit präsent. Während in den USA im Jahr 2022 das landesweite Recht auf Abtreibung gekippt wurde, hat Frankreich kurz darauf das Recht auf Abtreibung in seiner Verfassung verankert. In den Niederlanden sind Abtreibungen bis zur 12. Schwangerschaftswoche möglich, und die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen.

Im Januar 2024 legte das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf gegen sogenannte "Gehsteigbelästigungen" vor, der im September 2024 vom Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde. Dieses Gesetz soll Abtreibungsgegner*innen daran hindern, Menschen in der Nähe von Praxen oder Kliniken zu belästigen.

Eine im April 2024 veröffentlichte Studie des Forschungsprojekts "Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer - Angebote der Beratung und Versorgung" (ELSA) zeigte erhebliche Hürden beim Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen auf. Expert*innen fordern seit langem, Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln. Eine im April 2024 von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission empfahl die Entkriminalisierung von Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen.

Abtreibung? Ich entscheide! | Radikale Ideale | SWR Doku

Die Diskussion um den Paragrafen 218 StGB, der seit 1871 das Abtreibungsverbot in Deutschland regelt, ist noch lange nicht abgeschlossen. Die unterschiedlichen Ansichten spiegeln tiefgreifende ethische, moralische und gesellschaftliche Fragestellungen wider, die auch in Zukunft kontrovers diskutiert werden.

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