Der § 218 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) kriminalisiert ungewollt Schwangere und wird als Verletzung ihres Rechts auf reproduktive Selbstbestimmung angesehen. Abtreibungen sind nach geltender Rechtslage nur in den ersten 12 Schwangerschaftswochen und unter strengen Bedingungen, wie einer verpflichtenden Beratung und einer Bedenkzeit, straffrei. Diese Regelungen führen zu Entmündigung und Demütigung von Betroffenen und schaffen massive Hürden für den Zugang zu einer sicheren und legalen Beendigung einer Schwangerschaft.
Die Forderung lautet daher klar: Legalisierung von Abtreibungen jetzt! Dies beinhaltet die ersatzlose Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch, die Umwandlung der verpflichtenden Beratung in ein Recht auf freiwillige Beratung und die vollständige Kostenübernahme für alle Betroffenen.

Breite Unterstützung für die Legalisierung
Eine repräsentative Umfrage des Bundesfamilienministeriums zeigt, dass mehr als 75% der Menschen in Deutschland für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen sind. Diese breite gesellschaftliche Zustimmung wird auch von der Expert*innen-Kommission der Bundesregierung und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geteilt, die sich ebenfalls für eine Legalisierung aussprechen. Ein von zivilgesellschaftlichen Organisationen vorgelegter Gesetzentwurf beweist die Machbarkeit einer solchen Neuregelung. Es wird nun erwartet, dass die Abgeordneten des Bundestages entsprechend handeln.
Hürden und Ungleichheiten durch die Kriminalisierung
Die Kriminalisierung von Abtreibungen schränkt das Leben und die Gesundheit von ungewollt Schwangeren massiv ein. Abtreibungen sind weder ein verpflichtender Teil der medizinischen Ausbildung, noch übernehmen die Krankenkassen die Kosten. Dies führt zu einem Mangel an Ärzt*innen, die bereit sind, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, und zu einer hohen finanziellen Belastung für ungewollt Schwangere. Hinzu kommt, dass fehlende Barrierefreiheit in Versorgungseinrichtungen den Zugang zu sicheren Abtreibungen für von Diskriminierungen betroffene Personen zusätzlich erschwert. Viele Ärzt*innen möchten ihren Beruf zudem nicht im Strafgesetzbuch verankert sehen.

Historische und gesellschaftliche Einordnung
Die Kontrolle, Ausbeutung und Unterdrückung von Menschen, die schwanger werden können, wird als elementarer Bestandteil patriarchaler Herrschaft betrachtet. Seit über 150 Jahren sind Abtreibungen in Deutschland eine Straftat. Während es in der DDR eine Liberalisierung gab, bestand § 218 in der BRD fortlaufend fort. Dies muss sich ändern.
Weltweit bedroht der Aufstieg faschistischer Bewegungen die Rechte von Frauen, Lesben, inter*, non-binären, trans* und agender Personen. Der Kampf gegen Faschismus wird somit auch als ein Kampf für die Selbstbestimmung über Körper und für reproduktive Gerechtigkeit verstanden. Reproduktive Gerechtigkeit erfordert nicht nur die Legalisierung von Abtreibungen, sondern auch diskriminierungsfreie und gerechte gesellschaftliche Rahmenbedingungen - frei von Gewalt, Rassismus, Misogynie, Trans- und Queerfeindlichkeit, Abwertung behinderter Menschen, ökonomischem Druck und konservativen Erwartungen an Familien- und Lebensmodelle.
Gesetzliche Initiativen und parlamentarische Debatten
Im November 2024 wurde im Deutschen Bundestag eine Initiative zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs eingebracht. Ein Gesetzentwurf, der von Abgeordneten der SPD und Grünen vorgestellt wurde, sieht vor, den Abbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche rechtmäßig zu gestalten und die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch zu streichen. Zudem sollen die Krankenkassen die Kosten übernehmen. Die Initiatorinnen streben eine Abstimmung noch vor der Neuwahl des Bundestags an.
Argumente der Befürworter
- Entkriminalisierung: Der § 218 StGB stellt eine erhebliche Einschränkung der Selbstbestimmung, persönlichen Integrität und körperlichen Autonomie Schwangerer dar und kann deren körperlicher und seelischer Gesundheit schaden.
- Versorgungslage: Die Kriminalisierung führt zu einer schlechten Versorgungslage, da die Zahl der Ärzt*innen, die Abtreibungen vornehmen, sinkt.
- Gesellschaftliche Mehrheit: Umfragen zeigen eine breite Zustimmung in der Bevölkerung für eine Regelung außerhalb des Strafgesetzbuches.
- Internationale Vergleiche: Andere europäische Länder haben deutlich längere Fristen für den legalen Schwangerschaftsabbruch.
- Selbstbestimmung: Frauen müssen eigenständig und selbstbestimmt über den Umgang mit ihrer Schwangerschaft entscheiden können, ohne kriminalisiert zu werden.
Kritik und Gegenpositionen
- Union: Die Union kritisiert den Vorstoß als Versuch, den Paragrafen 218 im Schnellverfahren abzuschaffen. Sie betont, dass die bestehenden Regelungen das Selbstbestimmungsrecht der Frau garantierten und das "Narrativ der Kriminalisierung" falsch sei, da der § 218 die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs betone. Die Union verweist auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Lebensrecht des Ungeborenen.
- AfD: Die AfD sieht in der Neuregelung eine Abschaffung des Schutzes des Lebens aus ideologischen Gründen und betont den bestehenden "gesellschaftlichen Kompromiss". Sie bezweifelt die Vereinbarkeit des Vorschlags mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
- FDP: Teile der FDP unterstützen grundsätzlich die Entkriminalisierung, betonen jedoch die Notwendigkeit einer zeitnahen, aber nicht eiligen Debatte und eines ordentlichen Gruppenverfahrens.
- Katholische Kirche: Die katholische Kirche setzt sich für die Beibehaltung der derzeit geltenden Regelungen ein.
Der vorgelegte Gesetzentwurf sieht vor, den Abbruch nach Ende der zwölften Woche grundsätzlich rechtswidrig zu belassen, jedoch bei Vorliegen einer medizinischen Indikation bis zum Beginn der Geburt rechtmäßig zu gestalten. Die neuen Regelungen sollen nicht mehr im Strafrecht, sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz verankert werden. Dies würde eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs bedeuten.
Bundestag: Debatte um Werbeverbot für Schwangerschaftsabbruch
Forderungen und Handlungsaufforderungen
Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung fordert die Streichung des § 218 StGB und setzt sich für eine Regelung außerhalb des Strafgesetzes ein, die den Leitlinien der WHO entspricht. Die aktuelle Regelung kriminalisiert ungewollt Schwangere und Ärzt*innen, was zu Tabuisierung und einer schlechten Versorgungslage führt.
Ein breites Bündnis aus Verbänden und Aktivisten plant eine zwölfwöchige Kampagne, die bundesweite Aktionswochen sowie zwei Demonstrationen am 7. Dezember 2024 in Berlin und Karlsruhe umfasst. Zugleich wird zur Unterzeichnung einer Petition aufgerufen, die ebenfalls für eine gesetzliche Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs eintritt. Unterstützung erhält das Projekt unter anderem vom Verein "Doctors of Choice Germany" und mehreren lokalen Initiativen.
Konkrete Aktionen und Beteiligungsmöglichkeiten
- Demonstrationen: Teilnahme an den Demonstrationen am 7. Dezember 2024 in Berlin und Karlsruhe.
- Petitionen: Unterzeichnung und Verbreitung von Petitionen zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen.
- Aufklärung: Erzählen Sie anderen von der Kampagne, teilen Sie Informationen in sozialen Medien und machen Sie das Kampagnenlogo zum Profilbild.
- Lokale Organisation: Initiieren Sie eigene Kundgebungen oder Demonstrationen an Ihrem Wohnort.
- Flyer-Verteilung: Verteilen Sie Flyer an belebten Orten, um auf die Kampagne aufmerksam zu machen.
- Politische Kontaktaufnahme: Schreiben Sie Ihrem/r Wahlkreisabgeordneten oder senden Sie eine Aktions-Postkarte an das Bundeskanzleramt.
- Gemeinsame Anreise: Organisieren Sie oder nehmen Sie an gemeinsamen Anreisen zu den Demonstrationen teil.

Die Kampagne betont die Notwendigkeit, den Druck auf die Politik zu erhöhen, damit die Ampel-Regierung endlich handelt. Es wird dazu aufgerufen, sich aktiv zu beteiligen und die Forderung nach einem fairen und einfachen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland sichtbar zu machen.
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