Die unsachgemäße Entsorgung von Feuchttüchern in der Toilette kann zu erheblichen Problemen und Kosten führen. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen und praktischen Aspekte, die Vermieter und Mieter in solchen Fällen kennen sollten.
Das Problem: Feuchttücher in der Kanalisation
Feuchttücher sind praktisch im Alltag - ob zur Gesichtsreinigung, zur Körperpflege oder zum Reinigen. Doch ihre Entsorgung über die Toilette ist ein weit verbreitetes Problem mit gravierenden Folgen für die Abwasserinfrastruktur. Der Kunstfaser-Anteil in vielen Feuchttüchern macht sie äußerst beständig. Sie lösen sich im Wasser nicht auf und können so Abwasserpumpen und Rohre verstopfen.
Diese Verstopfungen führen zu einem Rückstau, bei dem das Abwasser nicht mehr ungehindert abfließen kann. Die Behebung solcher Schäden erfordert den Einsatz von Fachleuten und kann sehr kostspielig werden. Selbst wenn Feuchttücher das Klärwerk erreichen, müssen sie dort aufwändig herausgefischt und verbrannt werden. Aus diesem Grund gehören Feuchttücher, ebenso wie andere Hygieneartikel, in den Restmüll.

Rechtliche Aspekte und Verantwortlichkeiten
Verantwortung des Verbrauchers
Grundsätzlich liegt die Verantwortung für Verstopfungen, die durch die unsachgemäße Entsorgung von Feuchttüchern entstehen, beim Verbraucher, der diese in die Toilette wirft.
Haftung des Vermieters
Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Mietsache während der gesamten Mietdauer in einem gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten. Dazu gehören auch funktionstüchtige Abwasserrohre. Gemäß § 535 BGB ist der Vermieter für die Instandhaltung der Abwasserrohre zuständig und muss für die Beseitigung von Verstopfungen aufkommen. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter die Verstopfung schuldhaft verursacht hat. In einem solchen Fall kann der Vermieter die Kosten als Schadensersatz vom Mieter zurückfordern.
Die Beweislast dafür, dass der Mieter die Verstopfung schuldhaft verursacht hat, liegt jedoch beim Vermieter. Ohne diesen Nachweis wird eine Abmahnung oder eine darauf aufbauende Kündigung risikobehaftet.
Ausnahmen und wann der Mieter zahlen muss
Der Mieter muss die Kosten für die Beseitigung einer Verstopfung tragen, wenn zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass die Verstopfung durch nicht vertragsgemäßen Gebrauch entstanden ist. Dies trifft auf die Entsorgung von Hygieneartikeln wie Feuchttüchern, Damenbinden, Babywindeln oder Wattepads in der Toilette zu. Ebenso haftet der Mieter für Verstopfungen durch große Mengen Fett, Fremdkörper (Spielzeug, Wattestäbchen) oder exzessive Nutzung von Toilettenpapier ohne Zwischenspülung.
Auch Schäden, die durch Gäste des Mieters verursacht werden, können dem Mieter zugerechnet werden.

Abmahnung und Kündigung: Welche Möglichkeiten hat der Vermieter?
Wenn ein Mieter wiederholt gegen die Hausordnung verstößt und Feuchttücher in die Toilette entsorgt, kann der Vermieter zunächst eine Abmahnung aussprechen. Diese sollte schriftlich erfolgen und die unsachgemäße Entsorgung sowie die damit verbundenen Konsequenzen klar benennen. Der Abmahnung kann die Androhung einer Kündigung folgen, wenn das Verhalten nicht umgehend eingestellt wird.
Eine außerordentliche Kündigung ist jedoch nur dann rechtlich haltbar, wenn der Vermieter die Schuld des Mieters zweifelsfrei nachweisen kann. Die Beweislast liegt hierbei beim Vermieter, was die Durchsetzung erschweren kann.
Beweislast und Herausforderungen
Die größte Herausforderung für Vermieter ist der Nachweis, welcher Mieter tatsächlich die Feuchttücher in die Toilette wirft. In Mehrfamilienhäusern, insbesondere wenn mehrere Mieter denselben Abwasserkanal nutzen, ist die Zuordnung oft schwierig. Eine Kamerainspektion der Rohre kann zwar die Ursache der Verstopfung aufzeigen (z.B. Feuchttücher), aber nicht immer den Verursacher eindeutig identifizieren.
Daher ist es ratsam, die Mieter schriftlich auf die korrekte Entsorgung von Abfällen hinzuweisen und die Kosten für wiederholte Reinigungsaktionen anzudrohen.
Was tun bei wiederholten Verstopfungen?
In dem geschilderten Fall gab es mehrere Verstopfungen kurz hintereinander, die auf die unsachgemäße Entsorgung von Feuchttüchern zurückzuführen waren. Da die Mieter die Schuld stets abstritten, stand der Vermieter vor einem Beweisproblem.
Empfehlenswerte Schritte für den Vermieter:
- Schriftliche Abmahnung: Förmliche Abmahnung an beide in Betracht kommende Mieter mit Androhung weiterer Konsequenzen.
- Dokumentation: Sorgfältige Dokumentation aller Vorfälle, Rechnungen für Kanalreinigungen und Korrespondenz mit den Mietern.
- Professionelle Hilfe: Bei wiederholten Problemen die Beauftragung einer Fachfirma, die im Idealfall eine genaue Ursachenanalyse und Dokumentation (z.B. durch Fotos oder Videos der Kanalinspektion) erstellt.
- Rechtsberatung: Bei anhaltenden Problemen und fehlendem Nachweis ist die Konsultation eines Anwalts für Mietrecht ratsam.
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Feuchttücher vs. Feuchtes Toilettenpapier
Es ist wichtig zu unterscheiden zwischen herkömmlichen Feuchttüchern und speziellem feuchten Toilettenpapier. Während herkömmliche Feuchttücher aufgrund ihrer Beschaffenheit (Kunstfasern) nicht in die Toilette gehören, werben einige Hersteller von feuchtem Toilettenpapier damit, dass es "spülbar" sei. Experten sind sich jedoch uneinig, ob auch diese Produkte ohne Probleme abgeleitet werden können. Selbst "spülbares" feuchtes Toilettenpapier kann sich in den Abwasserpumpen mit Haaren und anderen Hygieneartikeln verknoten und zu Verstopfungen führen.
Daher wird empfohlen, auch feuchtes Toilettenpapier vorsichtshalber im Restmüll zu entsorgen, um Probleme zu vermeiden.
Kostenübernahme und Versicherungen
Die Kosten für die Beseitigung von Rohrverstopfungen, die durch unsachgemäße Entsorgung verursacht werden, müssen grundsätzlich vom Verursacher getragen werden. Wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann, bleiben die Kosten beim Vermieter, da die Instandhaltung der Abwasserrohre zu seinen Pflichten gehört.
Eine Wohngebäudeversicherung oder eine Haftpflichtversicherung kann in einigen Fällen die Kosten abdecken, jedoch sind die Bedingungen oft spezifisch. Eine einfache Rohrverstopfung wird oft nicht von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt, wohl aber mögliche Folgeschäden durch Rückstau. Die Privathaftpflichtversicherung des Mieters kann greifen, wenn der Mieter nachweislich schuldhaft gehandelt hat.
Fazit: Prävention ist der beste Weg
Die beste Strategie im Umgang mit der Entsorgung von Feuchttüchern in der Toilette ist die Prävention. Eine klare Kommunikation mit den Mietern über die korrekte Mülltrennung und die Folgen unsachgemäßer Entsorgung kann helfen, kostspielige Verstopfungen und Streitigkeiten zu vermeiden. Vermieter sollten ihre Mieter regelmäßig über die Hausordnung und die richtigen Entsorgungswege informieren.
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