In Dänemark und Norwegen treten zum 1. Juni Reformen zum selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch in Kraft, die Frauen ermöglichen, bis zur 18. Schwangerschaftswoche abzutreiben. Diese Neuregelung stellt eine signifikante Ausweitung der bisherigen Fristen dar, die in beiden Ländern bei zwölf Wochen lagen. Damit nähern sich Dänemark und Norwegen dem liberalen Standard Schwedens an.
Reformen in Dänemark und Norwegen
Sowohl in Dänemark als auch in Norwegen können Frauen ab dem 1. Juni bis zur 18. Schwangerschaftswoche einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen. Diese Grenze liegt deutlich über der bisherigen Frist von zwölf Wochen. Die dänische Nachrichtenagentur Ritzau berichtete über eine repräsentative Meinungsumfrage, nach der 51 Prozent der dänischen Bevölkerung die Anhebung der Grenze unterstützen, während 31 Prozent dagegen sind.
Dänemarks Innen- und Gesundheitsministerin Sophie Løhde äußerte sich positiv zu der Neuregelung:
„Einerseits stärken wir das Selbstbestimmungsrecht der einzelnen Frau“, sagte die Ministerin. „Andererseits stellen wir sicher, dass es auch künftig noch einen deutlichen Abstand zu dem Zeitpunkt gibt, an dem ein Fötus wesentliche Kriterien erfüllt, die ihn überlebensfähig machen.“ Dieser Zeitpunkt wird in der 22. Schwangerschaftswoche gesehen.

Europäischer Vergleich der Regelungen
Die Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch variieren stark innerhalb Europas. In den Niederlanden und Großbritannien können Frauen beispielsweise bis zur 24. Woche abtreiben, auf Island bis zur 22. Woche. Die Mehrheit der Dänen lehnt jedoch eine noch spätere Frist ab: 85,6 Prozent sprachen sich in der Umfrage gegen eine Grenze von über 18 Wochen aus.
Abtreibungsrecht in Deutschland
In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche nach § 218 des Strafgesetzbuches grundsätzlich illegal. Sie bleiben jedoch in den ersten zwölf Wochen straffrei, wenn die Frau zuvor eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch genommen hat. Ausnahmen bestehen bei medizinischen Risiken für die Gesundheit oder das Leben der Frau. Die aktuelle schwarz-rote Regierungskoalition plant keine grundlegende Reform des § 218. Die SPD konnte sich in den Koalitionsverhandlungen nicht mit der Forderung nach einer vollständigen Legalisierung durchsetzen.
Koalitionsvertrag und die Thematik Schwangerschaftsabbruch
Der Koalitionsvertrag enthält eine Passage, die eine Unterstützung für Frauen mit ungewollter Schwangerschaft vorsieht, um „das ungeborene Leben bestmöglich zu schützen“. Als Zugeständnis an die Sozialdemokraten wird die Absicht genannt, die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die aktuellen Regelungen hinaus zu erweitern. Bisher übernehmen die Kassen die Kosten nur in bestimmten Fällen, etwa bei medizinischer Notwendigkeit oder für Frauen mit geringen finanziellen Mitteln.
Forderungen nach Entkriminalisierung durch Ärzte
Der Deutsche Ärztetag in Leipzig hat sich für eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ausgesprochen. Nach einer ausführlichen Debatte wurden mehrere Anträge angenommen, die eine Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches im ersten Trimenon (bis zur 13. Schwangerschaftswoche) fordern. Ziel ist es, die Stigmatisierung betroffener Frauen zu beenden. Eine verpflichtende Beratung soll jedoch beibehalten werden.
Ellen Lundershausen, Vizepräsidentin der Bundesärztekammer, betonte, dass Ärztinnen und Ärzte Eingriffe weiterhin aus persönlichen Gründen ablehnen können sollten, jedoch Schutz vor Bedrohungen und Angriffen benötigen.
Weitere Liberalisierungen in Dänemark
Die Reform in Dänemark sieht nicht nur eine Ausweitung der Fristen vor, sondern auch eine Liberalisierung für Minderjährige. Jugendliche ab 15 Jahren benötigen für einen Schwangerschaftsabbruch künftig keine Zustimmung ihrer Eltern mehr. Diese Regelung tritt zeitgleich mit der neuen Frist in Kraft.
Historischer Kontext und die Rolle des Ethikrates
Dänemark war 1973 eines der ersten westeuropäischen Länder, das ein Recht auf selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch einführte. Seitdem können Frauen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche abtreiben. Anlässlich des 50. Jubiläums dieser Regelung hat sich der dänische Ethikrat erneut mit dem Thema befasst. Eine Mehrheit des Rates empfahl die Anhebung der Frist auf 18 Wochen, um die Selbstbestimmung der Frau zu stärken und mehr Zeit für Untersuchungen und Tests zu ermöglichen.

Politische Debatte und unterschiedliche Positionen
Die dänische Regierung hat die Gesetzesreform zur Anhebung der Frist für Schwangerschaftsabbrüche auf 18 Wochen beschlossen, die Mitte 2025 in Kraft treten soll. Die Koalition aus Sozialdemokraten, Venstre und Moderaterne verfügt über eine Mehrheit im Parlament. Die Entscheidung über die genaue Wochenfrist und die Herabsetzung des Alters für selbstbestimmte Abbrüche liegt beim Parlament.
Während die Regierungsparteien grundsätzlich offen für eine Anhebung der Grenze sind, gibt es auch kritische Stimmen. Die Dänische Volkspartei und die Konservative Volkspartei äußerten Bedenken hinsichtlich einer zu späten Frist, da das Kind zu diesem Zeitpunkt bereits weit entwickelt sei.
Herausforderungen und Forderungen in Europa
Trotz rechtlicher Fortschritte bleibt der Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen in vielen europäischen Ländern schwierig. Die Regelungen sind sehr unterschiedlich. Während einige Länder wie Frankreich, Luxemburg, Spanien und Rumänien die Frist auf bis zu 14 Wochen erweitert haben, gibt es Länder mit strengeren Gesetzen. Andorra ist das einzige europäische Land mit einem vollständigen Abtreibungsverbot.
Fälle von Diskriminierung und Desinformation
Berichte aus Polen und Kroatien zeigen, dass Frauen, die einen Abbruch wünschen, mit Erniedrigung, Belästigung und gezielter Desinformation konfrontiert werden können. Insbesondere marginalisierte Gruppen wie Migrantinnen, LGBTI+-Personen und rassifizierte Menschen sind von Diskriminierung beim Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen betroffen.
Über Schwangerschaftsabbrüche sprechen | Ärzte ohne Grenzen
Forderungen für eine gerechte Gesundheitsversorgung
Um eine faire und gleiche Gesundheitsversorgung zu gewährleisten, werden folgende Punkte als entscheidend angesehen:
- Kostenfreiheit: Sicherstellung eines gleichberechtigten, universellen Zugangs.
- Abschaffung von Hürden: Beseitigung administrativer und finanzieller Hindernisse wie obligatorische Wartezeiten oder Genehmigungen Dritter.
- Gewissensverweigerung: Angemessene Regelung der Verweigerung aus Gewissensgründen.
- Klare Fristen: Festlegung klarer und zugänglicher Fristen für Schwangerschaftsabbrüche.
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