Nachdem bekannt wurde, dass eine junge Frau, die mutmaßlich vergewaltigt wurde, in zwei katholischen Kölner Kliniken abgewiesen wurde, löste dies eine Welle der Empörung aus. Die junge Frau hätte in den Kölner Kliniken umfassend Hilfe erhalten müssen. Diese Ansicht bekräftigte der Kölner Kardinal Joachim Meisner in einer persönlichen Erklärung. Allerdings schloss er Maßnahmen aus, die die Tötung eines bereits gezeugten Kindes bedeuten würden.

Die "Pille danach" im Fokus der Debatte
Die Frage, ob die Einnahme der "Pille danach" zur Tötung eines bereits gezeugten Kindes führt, ist Gegenstand intensiver Diskussionen. Die Beratungsstelle "pro familia" vertritt die Ansicht, dass die "Pille danach" keine Abtreibungspille sei und bei bestehenden Schwangerschaften nicht wirke. Sie wirft der katholischen Kirche vor, medizinische Fakten zu ignorieren, indem sie das Gegenteil behaupte.
Der Freiburger Moraltheologe Eberhard Schockenhoff folgt dieser Position nur bedingt, da sie von anderen Voraussetzungen ausgeht, ab welchem Zeitpunkt eine Schwangerschaft besteht. Für die katholische Kirche gilt: "Von der Vereinigung von Ei und Samenzelle ab haben wir es mit einem neuen Menschenleben zu tun, das einen eigenen Anspruch auf Lebensrecht hat, deshalb ist die Position der katholischen Kirche eindeutig." Nur vereinzelt, so Schockenhoff, werde in der wissenschaftlichen Moraltheologie die Position vertreten, dass der vollständige Lebensschutz erst zu einem späteren Zeitpunkt, beispielsweise ab der Nidation, einsetzt.
Selbst wer der befruchteten Eizelle schon vor der Nidation umfassenden Lebensschutz zuspreche, komme durch die "Pille danach" nicht in eine Konfliktsituation, meint Christine Gathmann, Ärztin bei "pro Familia". Sie erklärt, dass die heute gebräuchlichen "Pillen danach" keine nidationsverhindernde Wirkung hätten. Die Präparate wirkten ausschließlich über die Beeinflussung des Eisprungs.
Dem widerspricht der Leiter der Gynäkologie an der Uniklinik in Köln, Professor Peter Mallmann. Er führt aus, dass die Präparate je nach Zeitpunkt im Zyklus den Eisprung verhindern könnten. Wenn jedoch bereits ein Eisprung stattgefunden hat oder sogar eine Befruchtung, werde mit diesen Präparaten die Einnistung der befruchteten Eizelle, also eines frühen Embryos, in der Schleimhaut verhindert.
Klaus Czort, Geschäftsführer der Firma HRA-Pharma, die zwei "Pillen danach" vertreibt, betont schriftlich, dass es keine Unsicherheiten bezüglich der nidationshemmenden Wirkung gebe. Beide Präparate wirkten ausschließlich über die Verschiebung bzw. Verhinderung des Eisprungs. Geringfügige Auswirkungen auf die Gebärmutterschleimhaut hätten keine Bedeutung für die Schwangerschaftsverhinderung.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung äußert sich vorsichtiger: Beide Wirkstoffe unterdrücken oder verzögern den Eisprung. Ob sie auch die Einnistung einer befruchteten Eizelle verhindern, sei nicht erwiesen. Hat sich die Eizelle bereits eingenistet, wirke die "Pille danach" nicht mehr.
Unterschiedliche Präparate und ethische Bewertungen
Moraltheologe Schockenhoff unterscheidet zwischen unterschiedlichen Präparaten mit verschiedenen Wirkungsweisen. Präparate, die den Eisprung verhindern oder verschieben und somit die Empfängnis verhindern, seien moralisch anders zu bewerten. Im Fall einer Vergewaltigung gehöre die "Pille danach", die nicht abortiv wirke, zur Notfallversorgung und müsse auch in einem katholischen Krankenhaus möglich sein.
Eine Pille, die auch nidationshemmende Wirkung hat, hält Schockenhoff jedoch auch bei einem Vergewaltigungsopfer nach katholischem Verständnis für nicht verschreibbar. Er argumentiert, dass man ein Unrecht nicht durch ein anderes Unrecht ausgleichen könne. Ein Schwangerschaftsabbruch sei somit nicht einfach ethisch zu rechtfertigen.
Schockenhoff schlägt als moralisch einwandfreie Lösung vor, dass das Opfer von sich aus erkläre, dem Akt der Gewalt einen Akt hochherziger Liebe entgegenzustellen und das Kind anzunehmen. Dies könne jedoch nicht zwingend von der Frau gefordert werden. Wenn sie dazu nicht in der Lage sei, habe sie ein Notwehrrecht, und die Schwangerschaft, die ihr aufgenötigt wurde, müsse sie nicht zu Ende führen. Die Abtreibung sei zwar nicht gerechtfertigt, aber die Frau handle entschuldigt, und die Schuld falle auf den Vergewaltiger.
Für Schockenhoff ist die "Pille danach" in dieser Konfliktsituation kein geeignetes Mittel, da die Entscheidung, das Kind anzunehmen oder nicht, Zeit erfordert, die eine Notfallversorgung nicht bieten kann. Das Präparat, das den Eisprung verhindert, gehöre zur Notfallversorgung; das andere, das möglicherweise nidationsverhindernd wirkt oder eine Schwangerschaft beendet, sei nicht mehr Gegenstand der Notfallversorgung.
Die Pille danach
Kritik und Entschuldigungen im Kölner Fall
Im Dezember 2012 versuchte eine Notärztin in Köln, die Spurensicherung bei einem mutmaßlichen Vergewaltigungsopfer in zwei vom katholischen Cellitinnen-Orden getragenen Kliniken vornehmen zu lassen. Beide Häuser verweigerten dies unter Hinweis auf ihre Ethikrichtlinien. Der Träger entschuldigte sich und bezeichnete den Vorfall als "Missverständnis". Vergewaltigte Frauen würden nicht abgewiesen, allerdings werde ihnen die "Pille danach" nicht verschrieben, da sie nach katholischer Ablehnung wie jede Methode der Abtreibung wirke.
Kardinal Joachim Meisner entschuldigte sich nach der Kölner Klinikaffäre bei dem abgewiesenen Vergewaltigungsopfer. Er stellte fest, dass ein solcher Vorgang beschämend sei und dem christlichen Auftrag widerspreche. Es gebe keine kirchliche Anweisung, Vergewaltigungsopfer anders zu behandeln oder abzuweisen. Er betonte, dass die Kirche jede notwendige medizinische, seelsorgerische und menschliche Hilfe leisten müsse, einschließlich der Spurensicherung.
Meisner sprach sich jedoch indirekt gegen die Verordnung der "Pille danach" aus und bekräftigte die Position der katholischen Kirche des absoluten Lebensschutzes. Er räumte ein, dass dies zu "unerträglichen Entscheidungssituationen" führen könne, sei aber überzeugt, dass diese Position nicht relativiert werden dürfe, um die Menschenwürde insgesamt zu wahren.
Der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (KKVD) wies Forderungen von Gesundheitspolitikern zurück, katholische Krankenhäuser "vom Netz genommen" werden sollten. KKVD-Geschäftsführer Thomas Vortkamp räumte Fehler im Kölner Fall ein, betonte aber das verfassungsrechtlich geschützte Recht kirchlicher Krankenhäuser, bestimmte medizinische Leistungen wie Abtreibungen nicht anbieten zu müssen.
Vortkamp wies darauf hin, dass kirchliche Krankenhäuser in einem Spannungsfeld zwischen kirchlichen Moralvorstellungen und gesellschaftlichen Erwartungen stünden, was sich bei Themen wie der "Pille danach" zeige. Die kirchlichen Häuser suchten daher das Gespräch mit den Bischöfen, um diese ethischen Fragen zu klären.
Die Erklärung des Erzbischofs von Köln berücksichtigte neuere Erkenntnisse bezüglich der "Pille danach", wonach die nidationshemmende Wirkung nicht mehr das zentrale Wirkprinzip sei. Die Kirche müsse jedoch wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen und moralische Prinzipien erklären. Die Entscheidung, ob ein Präparat eine nidationshemmende Wirkung hat, liege beim Arzt, der dabei auch die katholische Position erläutern solle.
Die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens begrüßte die "klarstellenden Worte" des Erzbischofs als wichtiges Signal zur Sicherstellung der Versorgung von Frauen in Not in katholischen Krankenhäusern.
Die Haltung der katholischen Kirche zur Abtreibung
Kardinal Meisner kritisierte die Abtreibungspraxis in Deutschland scharf und bezeichnete sie als "täglichen, beschwiegenen Super-GAU". Er bedauerte, dass Kinder in Deutschland als Bedrohung für Wohlstand und Freiheit empfunden würden. Die Liberalisierung des Abtreibungsparagrafen 218 habe zu einer De-facto-Freigabe der Abtreibung geführt.
Meisner fügte hinzu, dass die acht Millionen in den letzten Jahrzehnten im Mutterleib getöteten Kinder auf dem kollektiven Gewissen lasteten. Er verband dies mit einem Verlust des Glaubens und der Geschichte im vereinten Deutschland.
Das Erzbistum Köln betonte, dass die Abtreibungspille "RU 486" aus Sicht der Kirche abzulehnen sei. Schwangerschaftsverhütende Pillen seien nach katholischer Lehre nur zur "Verhinderung einer verbrecherischen Befruchtung" erlaubt. Die Einnahme dieser Präparate sei Paaren in einer sakramentalen Ehe jedoch nicht gestattet.
Meisner rief die Ärzte in katholischen Krankenhäusern dazu auf, sich "rückhaltlos der Not vergewaltigter Frauen anzunehmen" und über Methoden aufzuklären, die nach katholischer Auffassung nicht vertretbar seien.
Die katholischen Krankenhäuser im Erzbistum Köln begrüßten die Stellungnahme Meisners, da sie sicherstelle, dass eine umfassende Versorgung von Frauen nach einer Vergewaltigung erfolge. Die Erklärung nehme den Ärztinnen und Ärzten eine Unsicherheit und berücksichtige wissenschaftliche Erkenntnisse sowie die Eigenverantwortung des Arztes.
Der Fall der 25-jährigen Frau, die nach einer mutmaßlichen Vergewaltigung zunächst abgewiesen wurde, weil die "Pille danach" mit katholischen Grundsätzen unvereinbar sei, führte zu einer breiten Debatte. Die Kliniken begründeten ihre Weigerung mit der Angst, entlassen zu werden, da sie arbeitsrechtlich den Glaubensgrundsätzen der katholischen Kirche verpflichtet seien.
Das Erzbistum Köln betonte, dass katholische Krankenhäuser den Betroffenen Frauen die notwendige Heilbehandlung, gegebenenfalls auch eine volle Kooperation mit der anonymen Spurensicherung, zukommen lassen müssten. Wenn dies anders geschehen sei, habe das Krankenhaus einen Fehler gemacht.
Die Regelung, katholischen Krankenhäusern die Verordnung der "Pille danach" zu verbieten, gilt im Grundsatz für alle katholischen Krankenhäuser. Die Caritas-Sprecherin Claudia Beck erklärte, dass Vergewaltigungsopfer medizinisch versorgt würden, jedoch kein Mittel erhalten, das die Einnistung eines bereits befruchteten Eis verhindere.
Der katholische Moraltheologe Konrad Hilpert sprach von einer "schlimmen Konfliktsituation", die nicht einfach zu Lasten der betreffenden Frau entschieden werden sollte.
tags: #kardinal #meisner #zur #abtreibung