Hebammen-Haftpflichtversicherung: Sicherung und Herausforderungen

Der Deutsche Hebammenverband (DHV) hat in Zusammenarbeit mit einem Versicherungskonsortium einen neuen Vertrag zur Haftpflichtversicherung für Hebammen ausgehandelt, der bis Juli 2027 gilt. Während die Prämien für freiberufliche Hebammen ohne Geburtshilfe stabil bleiben, müssen Fachkräfte, die Geburtshilfe leisten, mit steigenden Kosten rechnen.

Die angespannte Situation der Hebammenversorgung

In den letzten Jahren waren Schlagzeilen wie „Hebammen fürchten um ihre Zukunft: Haftpflichtversicherung vor dem Aus!“ keine Seltenheit. Der Mangel an Hebammen betrifft nicht nur Hausgeburten, sondern auch Geburtskliniken, wie der Deutsche Hebammenverband (DHV) wiederholt warnte. Vielfältige Gründe tragen zu dieser Problematik bei, darunter auch die steigenden Haftpflichtprämien, die dazu führen, dass der Bedarf an Hebammen nicht vollständig gedeckt werden kann. Wiederholt bestand die Gefahr, dass Versicherer den Schutz für diesen Beruf gar nicht mehr anbieten würden.

Die Zahl der Kliniken, die Geburtshilfe anbieten, ist in Deutschland drastisch gesunken. Allein zwischen 1991 und 2020 fiel ihre Anzahl von 1.200 auf rund 620. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes führten im Jahr 2021 nur noch 32,4 Prozent der 1.887 Krankenhäuser in Deutschland Entbindungen durch. Auch für Frauen, die eine Hausgeburt wünschen, gestaltet sich die Situation zunehmend schwierig, da die Suche nach einer geeigneten Hebamme oft langwierig ist.

Statistik über den Rückgang von Geburtskliniken in Deutschland

Neue Verträge und finanzielle Entlastung

Eine gute Nachricht ist, dass der berufliche Versicherungsschutz für Hebammen bis Mitte 2027 gesichert ist. Der DHV hat sich mit der hevianna Versicherungsdienst GmbH, einem Tochterunternehmen der Ecclesia Gruppe, auf eine Verlängerung des Haftpflichtschutzes geeinigt. Hevianna ist ein Spezialmakler, der seit 2015 Lösungen rund um den Versicherungsschutz von Hebammen entwickelt. Der Schutz wird von einem Konsortium mehrerer privater Versicherer bereitgestellt.

Die weniger gute Nachricht betrifft die Prämien für Hebammen, die Geburtshilfe anbieten. Während die Prämien im Jahr 2024 stabil gehalten werden sollen, müssen diese Fachkräfte in den Folgejahren mit einer Erhöhung rechnen. Seit Juli 2015 gibt es einen Sicherstellungszuschlag der gesetzlichen Krankenkassen, der einen Teil der Kosten für freiberuflich in der Geburtshilfe tätige Hebammen abdeckt und die gestiegenen Kosten der Berufshaftpflichtversicherung ausgleichen soll. Die Mittel hierfür werden über eine Umlage der Krankenkassen finanziert.

Steigt die Haftpflichtprämie des privaten Versicherers für geburtshilflich tätige Hebammen, erhöht sich automatisch der Auszahlungsbetrag für die Hebamme mit Geburtshilfe. Laut GKV-Spitzenverband sind über diesen Zuschlag 91,6 Prozent der Prämie gedeckt, wenn man entsprechende Anteile der Leistungsvergütung (16,19 Prozent) einrechnet. Das Problem hierbei ist, dass diese Gelder einzeln beantragt und nachträglich ausgezahlt werden müssen.

„Wir freuen uns sehr, dass wir mit dem Abschluss des neuen Versicherungsvertrages unseren Mitgliedern Planbarkeit, ein sicheres Fundament und einen wichtigen Schutz für die nächsten Jahre bieten können“, sagt Ulrike Geppert-Orthofer, Präsidentin des DHV. Der Verband zählt aktuell über 22.000 Hebammen zu seinen Mitgliedern.

Ursachen für steigende Haftpflichtprämien

Die Situation für Hebammen ist angespannt, seit die Versicherungsbeiträge für ihre freiberufliche Tätigkeit extrem gestiegen sind. Wenn ein Kind durch fehlerhafte Geburtshilfe schwer geschädigt wird, können die Kosten durchschnittlich 2,6 Millionen Euro betragen, wie eine Pressemitteilung des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) besagt. Die Ursache für die enormen Kostensteigerungen liegt nicht in einer Zunahme von Unfällen oder Fehlern bei Geburten. Vielmehr nehmen die Lebenserwartung von schwerstgeschädigten Kindern und damit auch die Pflege- und Therapiekosten stetig zu. Zudem ist der Ersatzanspruch für Erwerbsausfall seit etwa einem Jahrzehnt um rund 15 Prozent pro Jahr angestiegen.

Die Unterscheidung zwischen „einfach“ und „grob fahrlässig“

Der neu ausgearbeitete Vertrag birgt eine Unterscheidung zwischen „einfacher“ und „grober Fahrlässigkeit“, die problematisch werden könnte. Wenn ein Kind durch falsche Handgriffe einer Hebamme Schäden davonträgt, könnten Fälle vor Gericht landen, in denen entschieden werden muss, wie hoch die Schuld der Hebamme ist. Dies wiederum entscheidet darüber, ob der Haftpflichtversicherer zahlt. Bisher tat er dies in beiden Fällen.

Auch die genaue Ausgestaltung des Sicherstellungszuschlags ist weiterhin fraglich, da der GKV-Spitzenverband und die Hebammen noch keine einvernehmliche Lösung bezüglich der Höhe und der Umstände der Zahlung gefunden haben. Eine eingeschaltete Schiedsstelle konnte ebenfalls keine Einigung erzielen, und der DHV kündigte seine Klage an.

Alternative Versicherungsangebote und Unterstützungsinitiativen

Aufgrund der begrenzten Anzahl von Versicherern, die noch eine Hebammenhaftpflicht anbieten, hat das genossenschaftliche Heilwesennetzwerk (HWNW) gemeinsam mit dem Versicherungsmakler Aon eine neue Haftpflicht-Lösung entwickelt. Dieses neue Konzept soll das knappe Angebot am Markt erweitern und Hebammen mit und ohne Geburtshilfe sowie Geburtshäusern Versicherungsschutz bieten. Das Angebot ist Teil eines im Aufbau befindlichen neuen Kompetenzzentrums für Hebammen.

Das Heilwesennetzwerk HWNW sieht sich als Interessenvertretung für verschiedene medizinische Einrichtungen und Heilberufe. Das neu gegründete Kompetenzzentrum für Hebammen bietet freiberuflichen Hebammen und Geburtshäusern Unterstützung in Bereichen wie Digitalisierung, Abrechnung, Factoring, Einkauf, Fortbildungen, Existenzgründungsberatungen und Marketing.

Logo des Heilwesennetzwerks HWNW und des Versicherungsmaklers Aon

Der langwierige Streit um die Haftpflichtversicherung

Vor etwa einem Jahr wurde die Versicherung für Geburtshelferinnen so teuer, dass viele ihren Beruf aufgaben. Die horrenden Summen, die freie Hebammen jährlich für ihre Berufshaftpflichtversicherung zahlen mussten, wurden zu einem medialen Thema. Ein Versicherer kündigte damals an, sich aus dem Geschäft mit der Berufshaftpflicht für Hebammen zurückzuziehen, wodurch nur noch die Allianz als Anbieter übrig blieb, deren Schutz jedoch noch höhere Kosten verursachte.

Diese Entwicklung bedrohte die Existenz freiberuflicher Hebammen, die klassische Geburtshilfe zu Hause, im Geburtshaus oder als Beleghebammen in Kliniken anbieten. Viele hatten die Geburtshilfe bereits aufgegeben, und die Verbände warnten vor einer allgemeinen Engpass bei der Betreuung von Schwangeren, insbesondere in ländlichen Gebieten. Ohne Versicherung dürfen Hebammen nicht arbeiten.

Die Kosten für die obligatorische Berufshaftpflichtversicherung sind seit 2004 stark gestiegen. Diese Kostensteigerung ist auf die höhere Lebenserwartung von geburtsgeschädigten Kindern und die damit verbundenen erhöhten Kosten für Versicherer zurückzuführen. Zudem sprechen Gerichte den Familien höhere Entschädigungen zu. Zwischen Berufsverbänden und Krankenkassen gab es lange Zeit keine Einigung, und auch die politische Ebene schaltete sich ein.

Aktuelle Entwicklungen und politische Forderungen

Die Bundestagsabgeordnete Schwarzelühr-Sutter (SPD) betonte die Wichtigkeit von Hebammen für die Versorgung werdender Mütter, insbesondere im ländlichen Raum. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass Schwangere frei wählen können, wo und unter welchen Bedingungen ihr Kind zur Welt kommt. Dies erfordert ein vielfältiges Angebot, das neben Krankenhäusern auch Hausgeburten und Geburtshäuser einschließt.

Die Abgeordnete hob hervor, dass die Vergütung von Hebammenleistungen so gestaltet sein müsse, dass sie von ihrem anspruchsvollen Beruf gut und angemessen leben können. Eine Gefährdung dieses Berufsstandes sei nicht im Interesse der Frauen und der SPD-Bundestagsfraktion. Eine Arbeitsgruppe mit Hebammenverbänden hat einen Abschlussbericht erarbeitet, der vorgelegt werden soll.

Die Grünen setzen sich für eine staatliche Haftpflichtversicherung ein, bei der der Staat einen Großteil der Kosten übernimmt, um die finanzielle Belastung der Hebammen zu reduzieren. Des Weiteren fordern sie eine Reformierung der Haftungsfristen und die Einrichtung eines bundesweiten Ausgleichsfonds zur solidarischen Verteilung und Finanzierung von Haftpflichtrisiken in der Geburtshilfe. Ihr Ziel ist die Qualitätssicherung durch verbesserte Aus- und Weiterbildung, um das Risiko von Geburtsschäden zu minimieren und die Haftpflichtprämien langfristig zu senken.

Zukunftsdialog Abschlussfilm

Der Sicherstellungszuschlag und seine Hürden

Der Sicherstellungszuschlag, der einen Teil der Kosten der Haftpflichtversicherung abdecken soll, ist mit Hürden verbunden. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt nach eigenen Angaben 91,6 Prozent der Kosten der Haftpflichtversicherungspolice mittels Sicherstellungszuschlag (77,95 Prozent) sowie entsprechende Anteile in der Leistungsvergütung (16,19 Prozent). Um den Zuschlag zu erhalten, muss die freiberufliche Hebamme nachweisen, dass sie mindestens vier Geburten im Jahr betreut und abgerechnet hat. Sind die Unterlagen nicht vollständig oder wurden weniger als vier Geburten betreut, werden die Kosten nicht oder nur anteilig finanziert.

Langfristige Haftung und die Liebe zum Beruf

Hebammen können bis zu 30 Jahre nach einer Geburt haftbar gemacht werden. Die jährliche Haftpflichtprämie für Hebammen in der außerklinischen Geburtshilfe und für Beleghebammen liegt bei etwas mehr als 15.000 Euro. Diese Summe zu stemmen, erfordert viel Liebe zum Beruf, um nicht aufzugeben. Dies gefährdet den gesetzlichen Anspruch schwangerer Frauen auf freie Wahl des Geburtsortes.

Infografik zur Haftungsdauer und Prämienentwicklung bei Hebammen

Die Debatte um die Organisation von Hebammen in berufsständischen Kammern nimmt Fahrt auf. Auch die interprofessionelle Zusammenarbeit zwischen verschiedenen medizinischen Trägern und die Rolle der Hebammen in der Ultraschalldiagnostik sind wichtige Themen. Der neue Hebammenhilfevertrag, der seit dem 1. November 2025 in Kraft ist, benachteiligt Beleghebammen finanziell.

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