Die Webseite präsentiert sich als zentrale Anlaufstelle für Frauen in Duisburg, die auf der Suche nach kompetenter gynäkologischer Betreuung sind. Sie bietet einen Einblick in moderne, patientenorientierte Praxen und ein breites Leistungsspektrum, wobei stets eine angenehme und vertrauensvolle Atmosphäre im Vordergrund steht.
Umfassendes Leistungsspektrum und ärztliches Team
Die Praxis deckt alle Bereiche der Frauenheilkunde und Geburtshilfe ab. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Spezialisierung der einzelnen Kolleg:innen, die ein breites Spektrum an Fachwissen über die allgemeinen Bereiche hinaus anbieten. Die Praxen befinden sich in den Duisburger Stadtteilen Walsum und Vierlinden. Das Ziel ist eine ganzheitliche Medizin auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft, die patientinnen- und serviceorientiert ist und eine gebündelte Kompetenz bei wohnortnaher Erreichbarkeit bietet.
Fünf Fachärzt:innen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe stehen den Patientinnen zur Verfügung. Das Ärzteteam, bestehend aus Dr. Holger Bartnitzky, Dr. Miriam Rhee und Dr. Magdalene Mildes, vereint seine Fachkompetenzen, um eine bestmögliche medizinische Versorgung zu gewährleisten.

Besondere Angebote und innovative Behandlungsmethoden
Besonders hervorzuheben ist das Angebot der Lachgas-Sedierung zur Spiraleinlage, das als erste Frauenarztpraxis in der Region angeboten wird. Dieses Verfahren ermöglicht eine tiefe Entspannung und macht die Spiraleinlage für die Patientinnen deutlich angenehmer, insbesondere für Frauen mit großer Angst vor dem Eingriff.
Ein weiteres innovatives Angebot ist die automatisierte Desinfektion von Ultraschallsonden, die als erste und bisher einzige Praxis in Duisburg durchgeführt wird. Dies gewährleistet höchste Hygienestandards.
Ab Januar wird das Angebot um eine individuelle Ernährungs- und Lifestyleberatung erweitert. Diese Beratung konzentriert sich auf Themen wie Endometriose, PCOS (Polyzystisches Ovarialsyndrom), Menopause und Adipositas. Ziel ist es, das Wohlbefinden der Patientinnen nachhaltig zu fördern und ihre Lebensqualität zu steigern.

Beschäftigungsverbote im Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) regelt auch Beschäftigungsverbote zum Schutz schwangerer und stillender Frauen sowie ihrer Kinder. Hierbei sind zwei Hauptformen zu unterscheiden:
Betriebliches Beschäftigungsverbot (§ 13 MuSchG)
Ein betriebliches Beschäftigungsverbot wird vom Arbeitgeber ausgesprochen, wenn eine unverantwortbare Gefährdung für eine schwangere oder stillende Frau oder ihr (ungeborenes) Kind vorliegt. Diese Entscheidung basiert auf einer Gefährdungsbeurteilung. Das Verbot tritt ein, wenn die Gefährdung weder durch eine Umgestaltung der Arbeitsbedingungen noch durch einen Arbeitsplatzwechsel ausgeschlossen werden kann.
Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen kann durch die Betriebsärztin bzw. den Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt werden. Insbesondere unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen gemäß §§ 11 und 12 MuSchG begründen ein solches Verbot. Dazu gehören beispielsweise Tätigkeiten mit schweren Lasten, gesundheitsgefährdende Arbeiten oder Nachtarbeit. Dieses Verbot gilt unabhängig vom individuellen Gesundheitszustand der Frau.
Das betriebliche Beschäftigungsverbot darf nur so weit erteilt werden, wie es zum Ausschluss der Gefährdung notwendig ist. Arbeiten, die keine Schutzmaßnahmen erfordern, können weiterhin ausgeübt werden.
Ärztliches Beschäftigungsverbot (§ 16 MuSchG)
Das ärztliche Beschäftigungsverbot konzentriert sich auf gesundheitsgefährdende Folgen einer fortgesetzten Beschäftigung für den subjektiven und individuellen Gesundheitszustand der betroffenen Frau. Auch wenn die Tätigkeiten objektiv ungefährlich sind, können sie individuell zu Beschwerden führen.
Ein ärztliches Beschäftigungsverbot kann dazu führen, dass eine Tätigkeit ganz oder teilweise, vorübergehend oder bis zur Entbindung nicht mehr ausgeübt werden darf. Jede approbierte Ärztin oder jeder approbierte Arzt kann ein solches Zeugnis ausstellen. Insbesondere die behandelnde Gynäkologin oder der behandelnde Gynäkologe ist hierfür prädestiniert, da sie den Schwangerschaftsverlauf überwacht und Risiken kennt.
Die Ärztin oder der Arzt entscheidet weisungsfrei über die Notwendigkeit eines Beschäftigungsverbots. Das ärztliche Zeugnis muss ausdrücklich angeben, dass ein Beschäftigungsverbot und keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.

Mutterschutzlohn
Wenn eine Mitarbeiterin außerhalb der gesetzlichen Schutzfristen vor oder nach der Entbindung aufgrund eines Beschäftigungsverbots nicht oder nur teilweise beschäftigt werden kann, hat sie Anspruch auf den sogenannten Mutterschutzlohn (§ 18 MuSchG). Dieser entspricht dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Eintritt der Schwangerschaft.
Informationen und Unterstützung
Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können sich an den Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend sowie an die Arbeitsschutzdezernate der zuständigen Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde wenden. Unterstützung bieten auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder die Betriebsärztin bzw. der Betriebsarzt.
Patientenstimmen und Praxiserfahrungen
Die Webseite enthält zahlreiche positive Bewertungen von Patientinnen, die die Kompetenz, Freundlichkeit und Fürsorglichkeit des Praxisteams hervorheben. Viele Patientinnen fühlen sich gut aufgehoben, ernst genommen und schätzen die offene Kommunikation der Ärzte.
- "Ich fühlte mich zu jeder Zeit durch ihn und das Praxisteam gut aufgehoben und betreut."
- "Selten habe ich einen solchen netten und kompetenten Arzt kennenlernen dürfen! Ich bin wirklich begeistert."
- "Sehr nette und kompetente Ärztin, auch das Personal ist immer freundlich und zuvorkommend."
- "Hier merkt man, in allen Bereichen, das der Patient oberste Priorität hat."
Es gibt auch vereinzelt kritische Anmerkungen, die jedoch oft im Kontext anderer positiver Erfahrungen stehen oder auf spezifische Situationen zurückzuführen sind.
Mein Leben mit... Brustkrebs - Ines Schult
Praktische Hinweise
Für die Anfahrt wird das Parkhaus am FORUM gegenüber der Praxis empfohlen. Die Praxis ist sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Die Terminvereinbarung erfolgt über Doctolib.
Die Praxis legt Wert auf ein umfassendes Infektionsschutz- und Hygienekonzept, das stets den aktuellen Bestimmungen entspricht. Es werden auch Impftermine angeboten.
Die Praxis ist mehrsprachig: Neben Deutsch werden auch Englisch, Französisch und Spanisch gesprochen.

tags: #frauenarzt #duisburg #beschaftigungsverbot