Das Elterngeld ist eine wichtige staatliche Leistung, die dazu dient, das Einkommen von Eltern nach der Geburt eines Kindes zu ersetzen. Es soll die finanzielle Grundlage für Familien sichern und Eltern ermöglichen, sich auf die Betreuung ihres Nachwuchses zu konzentrieren.
Ein zentraler Aspekt bei der Elterngeld-Berechnung ist das sogenannte Elterngeld-Netto. Dieses weicht jedoch von dem Netto ab, das man auf der Gehaltsabrechnung oder im Steuerbescheid findet. Die Elterngeldstelle ermittelt dieses Elterngeld-Netto auf Basis eines durchschnittlichen Einkommens aus einem 12-monatigen Zeitraum vor der Geburt des Kindes, der sogenannten Bemessungszeitraum.
Die Ermittlung des Elterngeld-Netto
Für Angestellte bildet die Elterngeldstelle das durchschnittliche Bruttoeinkommen aus dem Bemessungszeitraum. Hierbei werden laufend und pauschal versteuerte Löhne berücksichtigt. Einmalbezüge, sonstige Bezüge und steuerfreie Lohnbestandteile fließen nicht in diese Berechnung ein. Von diesem durchschnittlichen Bruttoeinkommen werden im nächsten Schritt Pauschalen für Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Bei gesetzlich pflichtversicherten Personen betragen diese in der Regel 21% des Bruttobetrags (je 10% für Renten-, 9% für Kranken- und Pflege-, sowie 2% für Arbeitslosenversicherungsbeiträge).
Zusätzlich werden Steuern entsprechend der Steuerklasse abgezogen, die überwiegend im Bemessungszeitraum galt. Das daraus resultierende Nettoeinkommen ist das Elterngeldnettoeinkommen, welches zum Teil durch das Elterngeld ersetzt wird.
Bei Selbstständigen zählt der steuerpflichtige Gewinn im Sinne des § 4 Abs. 1 oder 3 EStG. Dies ist der Jahresüberschuss laut Gewinn- und Verlustrechnung oder der Überschuss der Einnahmen über die Betriebsausgaben bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Der Jahresgewinn wird durch 12 geteilt, um einen Monatsdurchschnitt zu ermitteln. Ähnlich wie bei Angestellten werden von diesem durchschnittlichen Gewinn Pauschalen für Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Selbstständige, die von der Sozialversicherungspflicht befreit sind oder privat vorsorgen, haben hier andere Regelungen. Steuern werden bei Selbstständigen pauschal nach Steuerklasse 4 abgezogen. Das resultierende Nettogewinn ist das Elterngeldnettoeinkommen.

Wie erreiche ich den Elterngeld-Höchstbetrag?
Der Elterngeld-Höchstbetrag liegt derzeit bei 1.800 Euro. Um diesen zu erreichen, muss das durchschnittliche Elterngeld-Netto einen Betrag von 2.770 Euro übersteigen. Für Angestellte gibt es hierbei mehrere Stellschrauben:
- Ein möglichst hohes Bruttoeinkommen ist vorteilhaft.
- Optimierungsmöglichkeiten bei den Abzugsbeträgen für Sozialversicherungen und Steuern können genutzt werden.
Varianten des Elterngeldes
Das Elterngeld wird in drei Varianten angeboten:
Basiselterngeld
Das Basiselterngeld ersetzt in der Regel 65 Prozent des Netto-Einkommens vor der Geburt, mindestens jedoch 300 Euro und maximal 1.800 Euro pro Monat. Bei Mehrlingsgeburten oder der Anwesenheit weiterer kleiner Kinder im Haushalt kann sich der Betrag erhöhen. Eltern stehen gemeinsam 14 Monate Basiselterngeld zur Verfügung, die sie untereinander aufteilen können. Alleinerziehende können 14 Monate Basiselterngeld allein beziehen.
ElterngeldPlus
Das ElterngeldPlus richtet sich an Eltern, die länger Elterngeld beziehen möchten oder während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten wollen. Ein Monat Basiselterngeld kann in zwei Monate ElterngeldPlus umgewandelt werden, wodurch sich die Bezugsdauer verdoppelt. Wenn nach der Geburt kein Einkommen erzielt wird, ist das ElterngeldPlus halb so hoch wie das Basiselterngeld (mindestens 150 Euro, maximal 900 Euro). Besonders vorteilhaft ist ElterngeldPlus, wenn Eltern in Teilzeit arbeiten und Einkommen erzielen, da das monatliche ElterngeldPlus dann genauso hoch sein kann wie das monatliche Basiselterngeld mit Teilzeiteinkommen. Während des Elterngeldbezugs sind bis zu 32 Stunden pro Woche Teilzeitarbeit möglich.
Beispiel für ElterngeldPlus: Ein Vater mit einem Netto-Einkommen von 2.000 Euro vor der Geburt erhält ohne Teilzeitarbeit 1.300 Euro Basiselterngeld. Mit ElterngeldPlus erhält er 650 Euro, aber die Bezugsdauer verdoppelt sich. Arbeitet er nach der Geburt Teilzeit, beträgt sein Basiselterngeld 520 Euro. Das ElterngeldPlus ist ebenfalls 520 Euro, kann aber doppelt so lange bezogen werden.
Partnerschaftsbonus
Wenn beide Elternteile zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten, können sie den Partnerschaftsbonus erhalten. Dieser gewährt zwei, drei oder vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate pro Elternteil. Die Regelung gilt auch für getrennt erziehende Eltern, die gemeinsam in Teilzeit arbeiten.
Kombinationsmöglichkeiten und Planung
Basiselterngeld, ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus können flexibel miteinander kombiniert werden, um individuelle Bedürfnisse abzudecken. Der Elterngeldrechner im Familienportal bietet eine unverbindliche Möglichkeit, den eigenen Elterngeldanspruch zu planen und die voraussichtliche Höhe zu ermitteln.
Beispiel für eine Kombination: Eine Mutter bezieht in den ersten acht Lebensmonaten Basiselterngeld, der Vater im ersten Monat parallel. Von Monat neun bis elf bezieht der Vater allein Basiselterngeld. Anschließend arbeiten beide Eltern in Teilzeit und erhalten parallel ElterngeldPlus von Monat zwölf bis 13. Da beide Elternteile zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten, erhalten sie für weitere vier Monate den Partnerschaftsbonus.
Elterngeld erklärt: Alles zu Basis, Plus, Partnerschaftsbonus, Steuerklasse & Antrag
Wichtige Aspekte und Neuregelungen
Das Elterngeldrecht ist komplex und unterliegt Änderungen. So gelten für Geburten ab dem 1. April 2024 und 1. April 2025 neue Einkommensgrenzen, um Sparvorgaben umzusetzen und eine Kürzung des Elterngeldes für alle Eltern zu vermeiden. Auch die Möglichkeit des gleichzeitigen Bezugs von Basiselterngeld wurde neu geregelt.
Väterbeteiligung: Seit der Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 ist die Väterbeteiligung stetig gestiegen. Lag sie 2007 bei nur etwa 3 Prozent, erreichte sie für im Jahr 2022 geborene Kinder bereits 46,3 Prozent. Bis 2030 strebt die Bundesregierung eine Väterbeteiligung von 65 Prozent an.
Mütter und Berufseinstieg: Erwerbsunterbrechungen von Müttern sind kürzer geworden. Im Jahr 2023 waren fast 46 Prozent der Mütter mit Kindern von eins bis unter zwei Jahren und 63 Prozent der Mütter mit Kindern von zwei bis unter drei Jahren erwerbstätig. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von erwerbstätigen Müttern hat sich ebenfalls erhöht.
Besteuerung des Elterngeldes
Das Elterngeld selbst ist steuerfrei. Allerdings unterliegt es dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Elterngeld bei der Berechnung des Steuersatzes für das übrige steuerpflichtige Einkommen berücksichtigt wird, was zu einem höheren Steuersatz führen kann. Daher muss das Elterngeld in der Steuererklärung angegeben werden.
Elterngeldantrag digital stellen
In allen Bundesländern gibt es mittlerweile digitale Möglichkeiten, Elterngeld zu beantragen. Der Onlineservice ElterngeldDigital unterstützt Eltern Schritt für Schritt durch den Antragsprozess, erklärt Fachbegriffe und kann fehlerhafte Eingaben erkennen. Ziel ist eine flächendeckende Verfügbarkeit eines papierlosen Elterngeldantrags.
Die Höhe des Elterngeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Gewählte Elterngeldvariante (Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus)
- Bisheriges Einkommen
- Einkommen während des Elterngeldbezugs
- Bezug anderer staatlicher Leistungen
- Mehrlingsgeburten
- Anzahl weiterer kleiner Kinder
Mindest- und Höchstbeträge:
- Basiselterngeld: 300 bis 1.800 Euro monatlich
- ElterngeldPlus: 150 bis 900 Euro monatlich
Für Geringverdiener (unter 1.240 Euro Netto-Einkommen vor der Geburt) erhöht sich der Prozentsatz des Elterngeldes, in Ausnahmefällen kann dieser bis zu 100 Prozent des Elterngeld-Netto betragen. Zuschläge sind bei mehreren Kindern, Zwillingen oder Mehrlingen möglich.

tags: #elterngeld #berechnung #brutto #oder #netto #2014