Regeln für das Abstellen von Gegenständen in Hausfluren und Treppenhäusern

Viele Menschen haben bisher Kinderwagen, Fahrräder, Roller und andere Gegenstände in den Fluren vor ihren Wohnungen abgestellt, weil sie nirgendwo anders untergebracht werden konnten. Aufgrund der Brandschutzbestimmungen ist dies jedoch nicht mehr mit allen Gegenständen möglich.

Brandschutz und Evakuierung als oberste Priorität

Wenn in einem Wohnblock ein Feuer ausbricht, sollten alle Flure so gut wie möglich leer sein, damit die Feuerwehr jedes Stockwerk und jede Wohnung leicht erreichen kann. Das ist auch deshalb wichtig, weil die Menschen Platz zum Evakuieren haben müssen. Würden in einem solchen Fall Fahrräder, Roller, Buggys und andere Gegenstände im Treppenhaus stehen, würden sie die Menschen am Verlassen des Hauses hindern.

Ein Treppenhaus ist ein gemeinsamer Bereich für alle Bewohner einer bestimmten Etage. Die vor der Tür abgestellten Gegenstände können nicht nur stören, sondern auch den Fluchtweg für die Rettungsdienste, aber auch für die Menschen versperren.

Illustration eines brennenden Gebäudes mit blockierten Fluchtwegen durch abgestellte Gegenstände

Was darf im Treppenhaus abgestellt werden?

Aus Brandschutzgründen dürfen nur noch Kinderwagen und eventuell kleine Gegenstände, wie Schuhe im Treppenhaus abgestellt werden. Aber auch diese sollten ihren Platz normalerweise in der Wohnung haben. Das Abstellen von Schuhen oder nassen Regenschirmen im Flur sollte eine Ausnahmesituation sein.

Besonderheiten bei Kinderwagen

Bei Kinderwagen, obwohl es rechtlich zugelassen ist, diese im Flur abzustellen, müssen einige Regeln eingehalten werden. Die erste Voraussetzung ist, dass es keine andere Abstellmöglichkeit und keinen Fahrstuhl gibt. Der Hausflur muss unbedingt groß genug sein, damit man einen Kinderwagen oder Buggy dort abstellen kann. Zu guter Letzt darf der Fluchtweg dadurch natürlich nicht versperrt sein.

Ein generelles Verbot für das Abstellen von Kinderwagen im Hausflur oder Treppenhaus ist im Mietrecht nicht vorgesehen und oft unwirksam. Generelle Formulierungen in der Hausordnung oder im Mietvertrag sind in der Regel nicht zulässig. Im Allgemeinen gehört der Hausflur bzw. das Treppenhaus zu den mit vermieteten Gemeinschaftsflächen und darf von allen Mietern genutzt werden. Das Abstellen von Gegenständen, die gebraucht werden, ist daher in der Regel auch ein vertragsmäßiger Gebrauch dieser Flächen.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs dürfen Kinderwagen im Hausflur abgestellt werden, wenn es keine andere Abstellmöglichkeit und keinen Fahrstuhl gibt, die Größe des Hausflures dies zulässt und er als Fluchtweg nicht versperrt wird. Eltern kann es nicht zugemutet werden, den Kinderwagen mit dem Kind mehrfach am Tag nach oben oder in den Keller zu tragen.

Das Landgericht Berlin hat in einem Gerichtsurteil 2009 entschieden, dass ein generelles Verbot nicht erlassen werden kann, da es Eltern nicht zuzumuten ist, den Wagen mit in die Wohnung zu nehmen. Darüber hinaus hat es auch festgehalten, dass das Argument Brandschutz nur dann angeführt werden kann, wenn die zuständigen Behörden konkrete Verletzung der Brandschutzbestimmungen feststellen bzw. anzeigen.

Das Amtsgericht Minden hatte sich zuvor mit diesem Thema befasst und ebenfalls entschieden, dass ein Kinderwagen im Treppenhaus untergebracht werden kann, wenn Eltern keine anderen Möglichkeiten zum Abstellen haben und andere im Haus nicht oder nur unwesentlich behindert werden.

Wenn möglich, sollten die Wagen jedoch zusammengeklappt werden. Voraussetzung dafür, dass ein Kinderwagen dort stehen darf, ist jedoch, dass der Flur genug Platz bietet und andere nicht behindert werden.

Illustration eines breiten Hausflurs mit einem ordentlich abgestellten Kinderwagen

Einschränkungen und Verbote

Wenn das Treppenhaus oder der Flur zu eng sind, dürfen Kinderwagen nur kurzzeitig dort abgestellt werden. Über Nacht oder längerfristig müssen sie woanders untergebracht sein. Ist ein Aufzug zur Verfügung oder ist der Flur so ungünstig geschnitten, dass der Wagen Fluchtwege beschneiden würde, ist ein Abstellverbot möglich.

Das Anketten von Kinderwagen aus Angst vor Diebstahl ist nicht vom vertragsgemäßen Gebrauch umfasst und somit verboten.

Unterscheidung von Hausflur und Treppenhaus

Es ist wichtig, einen Hausflur von einem Treppenhaus richtig zu unterscheiden. Als Hausflur wird der Verbindungsraum in einem Haus bezeichnet, der sich zwischen dem Hauseingang oder der Haustüre und der Treppe, manchmal auch Fahrstuhl, befindet. Häufig hat der Hausflur (auch Korridor genannt) einen länglichen Grundriss.

Unter dem Begriff Treppenhaus, oder auch Treppenraum, versteht man den Teil des Gebäudes, in dem die Treppe sich befindet.

Weitere Abstellmöglichkeiten und Lösungen

Wenn im Wohnblock nicht genügend Platz im Treppenhaus vorhanden ist, muss man über eine andere Lösung nachdenken. Manche Wohnblöcke verfügen über einen extra Raum oder eine Abstellkammer für solche Gegenstände. Eine weitere Lösung ist der Kauf eines zusammenklappbaren Kinderwagens zu erwägen, der zusammengeklappt viel weniger Platz einnimmt und in der Wohnung leichter zu verstauen ist.

Abstellkammern oder Keller sind meist die beste und häufigste Lösung. Diese Orte sind auch sehr sicher, da solche Räume abschließbar sind und Fremde keinen Zugang zu ihnen haben. Dadurch werden auch Diebstähle minimiert.

Schematische Darstellung eines Mehrfamilienhauses mit ausgewiesenen Bereichen für Fahrradkeller und Abstellräume

Rechtliche Grundlagen und Gerichtsentscheidungen

Es gibt keine eindeutig festgestellte Mindestbreite von Treppenhäusern und Fluren für Deutschland. Somit ist die Einschätzung der Breite immer subjektiv. Es gibt aber eine Mindestbreite für Rettungs- und Fluchtwege.

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Urteile zur Klärung

  • Oberlandesgericht Hamm (2001): Ein kurzzeitiges Abstellen ist auch bei engen Treppenhäusern nicht grundsätzlich zu verbieten.
  • Landgericht Berlin (2009): Ein generelles Verbot für Kinderwagen im Treppenhaus kann nicht erlassen werden, da es Eltern nicht zuzumuten ist, den Wagen mit in die Wohnung zu nehmen. Das Argument Brandschutz kann nur dann angeführt werden, wenn konkrete Verletzungen festgestellt werden.
  • Amtsgericht Minden (2003): Ein Kinderwagen darf im Treppenhaus untergebracht werden, wenn Eltern keine anderen Möglichkeiten haben und andere im Haus nicht oder nur unwesentlich behindert werden. Eine Mietminderung ist in diesem Fall nicht begründet.

Rechte und Pflichten im Treppenhaus - von Herbert Herrmann HHImmobilien

Verantwortung von Mietern und Vermietern

Vermieter können bestimmen, was im Haus erlaubt ist und was nicht, was üblicherweise in der Hausordnung oder im Mietvertrag geregelt wird. Die Mieter müssen sich an die entsprechenden rechtlichen Vorgaben halten.

Wer Treppenhaus oder Flur zumüllt oder diverse Gegenstände hier lagert, kann vom Vermieter abgemahnt und, wenn das nicht hilft, sogar gekündigt werden.

Müll hat im Treppenhaus und Flur ebenfalls nichts zu suchen, solange er nicht bei der nächsten Gelegenheit entsorgt wird. Das Aufstellen von Mülleimern und die Lagerung von Müll im Treppenhaus ist untersagt.

Fahrräder gehören in der Regel nicht in den Flur, vor allem wenn entsprechende Fahrradstellplätze oder Kellerräume vorhanden sind. Gibt es keinen solchen Stellplatz, muss das Fahrrad innerhalb der Wohnung oder außerhalb des Hauses abgestellt werden. Ein im Mietvertrag festgeschriebenes Abstellverbot für Hausflur oder Treppenhaus ist in diesem Falle gültig.

Schuhschränke und Schuhregale sind in Treppenhäusern meist nicht erlaubt. Sie stellen eine Stolperfalle dar und können zu einer größeren Brandlast beitragen.

Einzelne Schuhpaare dürfen kurzfristig vor der Wohnungstür abgestellt werden, insbesondere bei Nässe und Schnee zum Trocknen. Zum Schuhlager darf der Flur jedoch nicht umfunktioniert werden.

Regenschirme und Schirmständer unterliegen ähnlichen Regeln wie Schuhe. Ein nasser Regenschirm darf kurz zum Trocknen abgestellt werden, bei Schirmständern gibt es keine einheitliche Regelung.

Rollstühle und Rollatoren müssen geduldet werden, solange den Mietern kein anderer, leicht zugänglicher Abstellplatz zur Verfügung steht und sie keine Unfallgefahr darstellen oder Fluchtwege blockieren.

Harmonisches Miteinander

Generell sollten sich Mieter und Wohnungsbesitzer an die vorgegebenen und vereinbarten Regeln im Haus halten. Denn ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis funktioniert auf Dauer nur durch gegenseitige Rücksichtnahme.

Wenn es Probleme gibt, sollte zuerst versucht werden, das Thema im Gespräch mit den Nachbarn zu lösen. Ist dies nicht erfolgreich, kann der Vermieter oder Hausverwalter informiert werden.

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