Elterngeld und Verdienstmöglichkeiten: Was Sie wissen müssen

Viele Eltern stehen nach der Geburt ihres Kindes vor der Frage, wie sie ihren finanziellen Spielraum gestalten können, insbesondere wenn sie neben dem Elterngeldbezug weiterhin Einkünfte erzielen möchten. Dieser Artikel beleuchtet die Regelungen rund um das Thema Elterngeld und Nebenverdienst, die wichtigsten Freibeträge und erklärt, welche Möglichkeiten sich für Eltern ergeben, um von zu Hause aus Geld zu verdienen.

Was ist Elterngeld und wofür dient es?

Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die darauf abzielt, Eltern nach der Geburt eines Kindes einen finanziellen Puffer zu bieten. Es soll ihnen ermöglichen, sich auf die Betreuung ihres Nachwuchses zu konzentrieren, indem sie ihre Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise ruhen lassen. Dieses Elterngeld wird für maximal 14 Monate gewährt und kann flexibel zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Dabei kann ein Elternteil maximal 12 Monate und mindestens zwei Monate Elterngeld beziehen. Zusätzliche zwei Monate sind möglich, wenn auch der andere Elternteil die Betreuung übernimmt und für mindestens zwei Monate auf eigenes Erwerbseinkommen verzichtet. Alleinerziehende profitieren von einem maximalen Bezugszeitraum von 14 Monaten.

Grafik zur Aufteilung des Elterngeldbezugs zwischen den Eltern

Wie hoch ist das Elterngeld?

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Einkommen, das Eltern vor der Geburt des Kindes erzielt haben. Bei einem Voreinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro beträgt das Elterngeld etwa 67 Prozent des vorherigen Einkommens. Für Geringverdiener, deren Einkommen unter 1.000 Euro lag, kann der Elterngeldanspruch auf bis zu 100 Prozent des Vorverdienstes ansteigen. Wer hingegen mehr als 1.200 Euro verdient hat, für den sinkt die Ersatzrate.

Elterngeldbezug und gleichzeitige Erwerbstätigkeit

Grundsätzlich ist es möglich, Elterngeld zu beziehen und gleichzeitig Geld zu verdienen. Allerdings unterliegen staatliche Leistungen wie das Elterngeld strengen Regeln, um sicherzustellen, dass sie bedürftigen Personen zugutekommen. Ein Nebenverdienst erhöht das Einkommen, und wenn bestimmte Freibetragsgrenzen überschritten werden, kann dies zu einer Kürzung oder sogar zum Wegfall der Leistung führen.

Grenzen und Regelungen beim Zuverdienst

Die Ermittlung des Einkommens im Bezugszeitraum des Elterngeldes orientiert sich an den Lebensmonaten des Kindes, nicht an Kalendermonaten. Berücksichtigt werden dabei nur die Lebensmonate, für die der antragstellende Elternteil Elterngeld beantragt hat.

Eine wichtige Regelung besagt, dass Eltern parallel zum Elterngeldbezug arbeiten dürfen, solange die durchschnittliche Arbeitszeit maximal 30 Wochenstunden nicht überschreitet. Diese Grenze gilt für die Summe aller Beschäftigungen, denen ein Elternteil nachgeht. Wer also beispielsweise eine Vollzeitstelle und zusätzlich einen Minijob hat, muss die Arbeitsstunden beider Tätigkeiten zusammenrechnen. Liegt diese Summe im Durchschnitt unter 30 Stunden pro Woche, bleibt der Anspruch auf Elterngeld bestehen.

Wichtig: Sollte die 30-Wochenstunden-Grenze in einem Bezugsmonat überschritten werden, entfällt der Anspruch auf Elterngeld für diesen spezifischen Monat. Bei einem Bezug von nur zwei Monaten kann dies auch den Elterngeldanspruch für den zweiten Monat beeinträchtigen, da Elterngeld für mindestens zwei Monate bezogen werden muss, um überhaupt gewährt zu werden.

Kein Freibetrag beim Elterngeld

Ein entscheidender Punkt ist, dass es beim Elterngeld keinen Freibetrag für einen Zuverdienst gibt. Alle Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs werden anteilig angerechnet. Dies gilt auch für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Kapitalanlagen oder geldwerte Vorteile wie die Nutzung eines Dienstwagens. Auch Boni, Abfindungen oder Erfolgsbeteiligungen können das Elterngeld mindern, es sei denn, sie sind als Sonderzahlungen im Gehaltsnachweis ausgewiesen.

Anrechnung von Einkünften

Wenn während des Elterngeldbezugs Einkommen erzielt wird, wird das Elterngeld nicht einfach um den Zuverdienstbetrag reduziert. Stattdessen ermittelt die Elterngeldstelle die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Verdienst im Bemessungszeitraum und dem Zuverdienst im jeweiligen Bezugsmonat. Auf diese Differenz wird die für das Einkommen im Bemessungszeitraum ermittelte Ersatzrate (in der Regel 65 Prozent) angewendet und als Elterngeld ausgezahlt.

Elterngeld und Einkünfte aus Selbstständigkeit

Bei Selbstständigen wird der Gewinn, der während des Elterngeldbezugs anfällt, durch die Anzahl der Bezugsmonate geteilt, um den durchschnittlichen monatlichen Gewinn zu ermitteln. Dieser durchschnittliche Gewinn wird dann als Zuverdienst auf die einzelnen Bezugsmonate angerechnet. Für bilanzierende Selbstständige zählt das Datum der Leistungserbringung, nicht der Zahlungseingang.

Elterngeld und Nebenverdienst bei Teilzeitarbeit

Wenn Sie während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten (bis zu 30 Wochenstunden), wird das Arbeitsentgelt stets in dem Bezugsmonat angerechnet, in dem es verdient wurde. Einkommen, das vor dem Elterngeldbezug verdient wurde, aber erst währenddessen auf Ihr Konto fließt, darf nicht angerechnet werden.

Welche Verdienste werden nicht angerechnet?

Es gibt bestimmte Einkünfte, die nicht auf das Elterngeld angerechnet werden. Dazu gehören Einnahmen, die kein Erwerbseinkommen darstellen, wie beispielsweise Erträge aus Kapitalanlagen.

Besonderheit: Bezahlter Urlaub wird im Bezugszeitraum wie eine Erwerbstätigkeit behandelt und auf das Elterngeld angerechnet. Dies gilt auch für die Urlaubsabgeltung.

Infografik: Was wird auf das Elterngeld angerechnet, was nicht?

Elterngeld Plus: Eine attraktive Option für Teilzeitbeschäftigte

Seit dem 1. Juli 2015 gibt es das Elterngeld Plus. Diese Regelung ist besonders vorteilhaft für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes in Teilzeit arbeiten möchten. Elterngeld Plus ermöglicht eine längere Bezugsdauer des Elterngeldes (bis zum 28. Lebensmonat des Kindes) und bietet somit eine höhere finanzielle Unterstützung für Eltern, die frühzeitig in den Beruf zurückkehren und sich die Erziehungsarbeit teilen möchten.

Sinnvolle Nebenverdienstmöglichkeiten für Eltern im Elterngeldbezug

Für Eltern, die Elterngeld beziehen und ihr Einkommen aufbessern möchten, bieten sich verschiedene Möglichkeiten für einen Nebenverdienst. Besonders attraktiv ist hierbei die Arbeit von zu Hause aus, da sie flexible Arbeitszeiten ermöglicht und die Anwesenheit zu Hause nicht beeinträchtigt.

Bezahlte Online-Umfragen als Verdienstmöglichkeit

Eine besonders geeignete und beliebte Form der Heimarbeit ist das Beantworten von bezahlten Online-Umfragen. Dies bietet eine einfache Möglichkeit, nebenbei Geld zu verdienen, ohne großen Aufwand betreiben zu müssen. Unternehmen nutzen solche Umfragen, um Einblicke in den Markt und ihre Zielgruppen zu gewinnen. Für die Teilnahme und die investierte Zeit werden die Teilnehmer entlohnt.

Wie funktioniert die Teilnahme an bezahlten Umfragen?

  1. Anmeldung: Sie melden sich bei einem oder mehreren Marktforschungsinstituten an.
  2. Umfrage: Sie erhalten Umfragen, die Sie bequem von zu Hause oder unterwegs ausfüllen können.

Die Vergütung kann variieren: Laut Angaben auf Elterngeld.de kann man im Durchschnitt mit etwa einem Euro für zehn Minuten Umfragezeit rechnen. Pro Anbieter und Monat sind bei regelmäßiger Teilnahme bis zu 25 Euro möglich. Durch die Teilnahme an mehreren Umfragen und bei verschiedenen Anbietern können monatlich etwa 200 bis 300 Euro hinzuverdient werden. Zwar reicht dies nicht zum Leben, aber als lukrativer Nebenverdienst ist es durchaus attraktiv.

Vorteile von bezahlten Online-Umfragen

  • Kostenlose Teilnahme: Es sind keine Investitionen erforderlich.
  • Keine besonderen Kenntnisse nötig: Sie beantworten die Umfragen nach bestem Wissen.
  • Flexibilität bei Ort und Zeit: Sie können arbeiten, wann und wo es Ihnen passt.
  • Potenzial zur Steigerung: Mit zunehmender Erfahrung und Zuverlässigkeit können Sie besser bezahlte Umfragen erhalten.
  • Sachleistungen: Manchmal erhalten Sie Produkte, die Sie testen und behalten dürfen.

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Worauf sollten Sie bei bezahlten Umfragen achten?

Um seriöse Anbieter zu finden und das Beste aus der Teilnahme herauszuholen, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Wahrheitsgemäße Antworten: Beantworten Sie Umfragen ehrlich und aufmerksam. Achten Sie auf Kontrollfragen.
  • Vollständiges Profil: Legen Sie Ihr Profil vollständig und korrekt an, um passende Umfragen zu erhalten.
  • Anmeldung bei mehreren Anbietern: Melden Sie sich bei möglichst vielen Instituten an, um die Anzahl der Umfragen und somit Ihren Verdienst zu maximieren.

Der durchschnittliche Stundenlohn liegt anfangs oft zwischen fünf und sechs Euro, kann aber mit Erfahrung auf 8 bis 16 Euro steigen. Bei regelmäßiger Teilnahme an Umfragen bei mehreren Anbietern sind monatlich 200 bis 300 Euro Zuverdienst realistisch.

Seriöse Anbieter für bezahlte Umfragen

Es gibt zahlreiche Plattformen, die bezahlte Umfragen anbieten. Hier eine Auswahl von Anbietern, die für ihre Seriosität bekannt sind:

  • Empfohlen.de: Bietet bis zu 50 Euro Verdienstmöglichkeiten und ist das eigene Panel von Empfohlen.de mit einer sehr niedrigen Auszahlungsgrenze von 1 Euro.
  • Testerheld.de: Ermöglicht Verdienst durch Produkttests, Online-Umfragen und App-Tests, mit Auszahlung über PayPal, Überweisung oder Amazon-Gutscheine.
  • Freecash: Eine schnell wachsende Plattform für Spiele- und App-Tests sowie Online-Aufgaben mit Auszahlung ab 5 Euro per PayPal, Kryptowährungen oder Gutscheinen.
  • HeyPiggy: Überzeugt durch eine große Anzahl verfügbarer Umfragen und eine Auszahlungsgrenze von nur 1 Euro.
  • Pincecone: Bietet bis zu 3 Euro pro Umfrage und regelmäßige Produkttests.
  • YouGov Shopper (ehemals GfK Scan): Verdienst durch Umfragen und das Scannen von Einkäufen.
  • Swagbucks: Bietet eine hohe Anzahl an bezahlten Umfragen sowie zusätzliche Verdienstmöglichkeiten durch Aktionen, Tests und Cashback.
  • Nielsen: Weltweit größter Marktforscher, der über Smartphone und App das Scannen von Einkäufen zur Belohnung anbietet.
  • Ipsos: Bietet ein Loyalitätsprogramm mit gestaffelten Gutschriften für die Teilnahme an Umfragen.
  • Meinungsort: Gehört zur internationalen Marktforschungsgruppe Dynata LLC und zahlt in Form von Amazon-Gutscheinen, iTunes-Geschenkkarten oder via PayPal aus.
  • Horizoom Panel: Ein seriöser Anbieter aus Berlin, der sich auf Umfragen spezialisiert hat und einen exzellenten Ruf genießt.

Steuerliche Aspekte und Meldepflichten

Generell gilt: Jedes Nebeneinkommen muss bei der Einkommensteuer angegeben werden. Wenn die Tätigkeit mit Online-Umfragen auf Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird, kann das Finanzamt an den Gewinnen beteiligt werden.

  • Gewerbeanmeldung: Wenn Sie regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht mehr als 410 Euro im Jahr mit Umfragen oder Produkttests erzielen, müssen Sie sich möglicherweise als Selbstständiger beim Finanzamt melden und ein Gewerbe anmelden.
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR): Bei der Einkommensteuererklärung müssen Sie eine EÜR erstellen und sowohl Ihre Einnahmen als auch die entstandenen Aufwendungen (z.B. Internetkosten) angeben.
  • Kleinunternehmerregelung: Wenn Ihre Umsätze unter 25.000 Euro im Jahr bleiben, können Sie als Kleinunternehmer gelten und müssen keine Umsatzsteuer ausweisen.
  • Steuerfreiheit: Einkünfte aus Online-Umfragen bis zu einem Betrag von 410 Euro pro Jahr sind in der Regel steuerfrei, solange keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt und kein weiteres steuerpflichtiges Einkommen den Grundfreibetrag überschreitet.

Bei Unsicherheiten bezüglich der steuerlichen Meldepflicht ist es ratsam, sich an die Elterngeldstelle, ein Steuerbüro oder das Finanzamt zu wenden.

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