Finanzielle Unterstützung bei Schwangerschaft und Geburt in Essen: Ein umfassender Leitfaden

GUT ZU WISSEN: Bei aller Freude auf das Baby - manche Frauen und Paare fragen sich, wie sie finanziell über die Runden kommen sollen. Doch neben Erstausstattung, Mutterschafts- und Elterngeld gibt es weitere Hilfen für Familien mit wenig Geld. Immer unter gewissen Voraussetzungen. Es gibt einige Stellen, die Schwangere und Familien finanziell unterstützen, wenn das Geld knapp wird.

Über alle Leistungen erkundigst du dich am besten bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle - zum Beispiel bei einer Beratungsstelle der Caritas oder der Caritas-Onlineberatung.

Infografik: Übersicht der wichtigsten finanziellen Hilfen für Schwangere und junge Familien

Staatliche Unterstützungsmöglichkeiten

Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) und Sozialhilfe

Wer kein oder nur ein geringes Einkommen hat, kann Arbeitslosengeld II (früher Hartz IV, jetzt Bürgergeld) oder Sozialhilfe beantragen. Das Jobcenter oder Sozialamt zahlen werdenden Müttern dann nach der zwölften Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf und die Erstausstattung für Schwangerschaft und Baby. Wichtig: Erst den Antrag stellen, dann notwendige Schwangerschaftskleidung oder Babysachen kaufen und die Quittungen aufbewahren.

Wenn Sie erwerbsfähig sind und Ihren Lebensunterhalt momentan und auch in den nächsten 6 Monaten wahrscheinlich nicht finanziell decken können, können Sie Bürgergeld für einmalige Leistungen als Geldleistung oder Sachleistung (Gutschein) beantragen. Die einmalige Leistung muss zudem notwendig sein. Wenden Sie sich an Ihr regional zuständiges Jobcenter, bevor Sie einen Antrag stellen. In vielen Fällen verwendet das Jobcenter ein eigenes Antragsformular, manchmal genügt auch ein formloser Antrag mit einer Begründung.

Wenn Ihnen kein oder nur ein geringes Einkommen oder Vermögen zur Verfügung steht, können Sie in besonderen Situationen Bürgergeld für einmalige Leistungen beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie bislang Geld vom Jobcenter bekommen oder nicht. Wenn Sie ein Konto besitzen, tragen Sie keine Kosten. Wenn Sie kein Konto haben, bekommen Sie eine Zahlungsanweisung zur Verrechnung für eine Barauszahlung (ZzV-Bar), was Kosten verursacht, die von der zustehenden Leistung abgezogen werden. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich über die Filialen der Postbank.

Wohngeld

Beim örtlichen Wohngeldamt kannst du einen Zuschuss zu den Mietkosten oder für selbst genutzte Eigentumswohnungen beantragen.

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist für Familien mit kleinem Einkommen. Er beträgt monatlich bis zu 229 Euro je Kind und wird für jedes Kind einzeln errechnet. Der Kinderzuschlag wird für sechs Monate bewilligt.

Sozialgeld für Kinder

Wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus seinem Verdienst bestreiten kann oder keine Arbeitsstelle hat, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Für Kinder gibt es das sogenannte Sozialgeld.

Bildung und Teilhabe

Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe nach dem SGB XII, Asylbewerberleistungen, Kindergeld mit Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, können auch Hilfen für "Bildung und Teilhabe" beantragen. Das JobCenter Süd 1 in Essen ist für das Bildung und Teilhabepaket zuständig.

Erklär-Video: Bildungs- und Teilhabepaket

Stiftungen und kirchliche Fonds als zusätzliche Hilfe

Bundesstiftung Mutter und Kind

Wenn die Sozialleistungen des Staates nicht ausreichen, können Stiftungen helfen. Die Bundesstiftung Mutter und Kind bezahlt zum Beispiel ergänzende Hilfen. Unter bestimmten Bedingungen übernimmt sie auch die Kosten einer Babyerstausstattung. Um von der Stiftung unterstützt werden zu können, musst du dich vorher in einer Schwangerschaftsberatungsstelle beraten lassen, da diese die Unterstützung für dich beantragen müssen.

Landesstiftungen und kirchliche Fonds

Daneben gibt es auch Gelder von Länderstiftungen: Hier sind die Einkommensgrenzen und die Leistungen nicht einheitlich geregelt und es gibt unterschiedliche Ansprechpartner. Liegt eine besondere Notlage vor, können hilfsbedürftige Frauen von katholischen Beratungsstellen finanzielle Unterstützung aus kirchlichen Fonds erhalten.

Mutterschaftsgeld und Elternzeit

Mutterschutz

Der Mutterschutz gilt für werdende Mütter ab sechs Wochen vor dem Geburtstermin und bis acht Wochen nach der Geburt. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten sind es zwölf Wochen. Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Geburt nur mit Einwilligung beschäftigt werden.

Mutterschaftsgeld beantragen

Generell gilt: Das Mutterschaftsgeld beantragst du mit der ärztlichen Bescheinigung über den Geburtstermin bei deiner Krankenkasse. Bei gesetzlich Versicherten zahlt die Krankenkasse bis zu 13 Euro pro Tag. Bist du privat versichert, bekommst du etwas weniger als du zuvor netto verdient hast. Du erhältst dann keinen Tagessatz von der Krankenkasse, sondern eine einmalige Zahlung vom Bundesversicherungsamt. Der Arbeitgeber berechnet seinen Zuschuss aber so, als wärst du gesetzlich versichert. Als Selbstständige erhältst du Mutterschaftsgeld, wenn du gesetzlich krankenversichert bist und Anspruch auf Krankengeld hast. Dann zahlt dir die Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.

Elternzeit und Elterngeld

Nach der Geburt eines Kindes gibt es einiges zu regeln. Wer als Arbeitnehmer sein Kind selbst betreuen will, hat Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit. Elterngeld ist für Erwerbstätige, Erwerbslose oder Hausfrauen und Hausmänner. Elterngeld gibt es auch, wenn du vor Geburt deines Kindes nicht gearbeitet hast. Elterngeld schafft einen Ausgleich, falls die Eltern weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt ihres Kindes zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten.

Grafik: Aufteilung der Elternzeit und des Elterngeldes

Kindergeld

Kindergeld gibt es für alle Kinder bis zum Alter von 18 Jahren. Sind die Kinder in Ausbildung, können ihre Eltern das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr beziehen. Sind die Kinder arbeitslos, gibt es bis zum 21. Lebensjahr Kindergeld. Den Antrag können Eltern bei der Familienkasse stellen. Diesen findest du bei der für deine Gemeinde zuständigen Agentur für Arbeit.

Zusätzliche Unterstützung durch das Jugendamt

Das Jugendamt übernimmt in manchen Fällen über die „wirtschaftliche Jugendhilfe“ ganz oder teilweise die Kosten für die Kita oder auch für eine Tagesmutter.

Erstausstattung für das Baby beantragen - Schritt für Schritt

Wo beantrage ich die Erstausstattung?

Viele müssen sich in der Schwangerschaft mit Geldfragen auseinandersetzen, denn der neue Lebensabschnitt ist auch mit neuen Kosten verbunden - zum Beispiel für Wickeltisch, Kleidung und Bettchen. Wenn du dir unsicher bist, wo du welchen Antrag stellen musst und was dabei alles zu beachten ist, kannst du dich an die Caritas-Onlineberatung wenden. Wenn du erwerbsfähig und mindestens 15 Jahre alt bist, musst du den Antrag beim Jobcenter in deiner Nähe stellen. Als erwerbsfähig giltst du, wenn du geistig und körperlich in der Lage bist, drei Stunden am Tag zu arbeiten.

Mehrbedarf für Schwangere

Wenn du zum Beispiel Bürgergeld vom Jobcenter bekommst oder Sozialhilfe vom Sozialamt, dann kannst du Einmalleistungen für die Erstausstattung beantragen. Zusätzlich steht dir ein Mehrbedarf als Schwangere zu, den du auch beantragen solltest. Das ist ab der zwölften Schwangerschaftswoche (12. SSW) möglich.

Höhe des Mehrbedarfs

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, weil die finanzielle Unterstützung in jedem Landkreis unterschiedlich gehandhabt wird. Für diejenigen, die bereits Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt bekommen und einen Mehrbedarf für ihre Schwangerschaft geltend machen, gilt derselbe monatliche Betrag. Dieser beträgt aktuell 85,34 Euro pro Monat für Alleinstehende und Alleinerziehende. Wer mit seinem Partner oder Partnerin in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, bekommt etwas weniger. Das liegt daran, dass sich der Mehrbedarf am jeweiligen Bürgergeld-Regelsatz orientiert.

Unterstützung durch die Bundesstiftung Mutter und Kind

Wenn Sie bisher nicht vom Jobcenter oder Sozialamt unterstützt wurden, kann die "Bundesstiftung Mutter und Kind" weiterhelfen. Diese Stiftung wurde genau für diesen Zweck 1984 gegründet. Um von der Stiftung unterstützt werden zu können, musst du dich vorher in einer Schwangerschaftsberatungsstelle beraten lassen, denn die Beratungsstellen müssen die Unterstützung bei der Stiftung für dich beantragen. Das ist gesetzlich so geregelt.

Schema: Ablauf des Antrags auf Unterstützung durch die Bundesstiftung Mutter und Kind

Beratung und weitere Unterstützung

Jede Beratung bei der Caritas ist individuell und geht auf deine Lebenssituation ein. Im Vordergrund der Schwangerschaftsberatung steht oft die finanzielle Situation und die Frage, wie der Lebensunterhalt nach der Geburt gesichert werden kann. Reicht das Geld für mich und meinen Nachwuchs nach dem Mutterschutz? Denn durch den Wegfall beziehungsweise die Verringerung eines Einkommens entsteht eine ganz neue Lebenssituation für Paare oder Alleinerziehende.

Wer ein Kind alleine groß zieht, kann in finanzielle Engpässe kommen. Jede und jeder sollte sich in dieser Situation Rat und Hilfe holen, sowohl bei Verwandten, Freunden, Nachbarn und nicht zuletzt bei Expert:innen, wie beispielsweise bei einer Caritas-Familien- oder Schwangerschaftsberatungsstelle.

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