Arbeitsverbote und Diskriminierung von Juden in der Antike und im Mittelalter bis zur NS-Zeit

Antike: Römische Besetzung und das Leben in Judäa

Die Zeit unter römischer Besetzung war für alle Menschen in Judäa schwierig, besonders nach dem Tod von König Herodes. Speziell die jüdische Bevölkerung Judäas war stark betroffen, da die meisten sich nicht mit der römischen Fremdherrschaft und der Vielgötterei der Römer abfinden wollten. Die Bevölkerung in Judäa unterschied sich in Menschen auf dem Land und Menschen in Städten. Entsprechend vielfältig waren die Berufe in Judäa und unterschieden sich nicht von den Berufen in anderen Ländern der Region. Spezielle Berufsverbote durch die Römer für die einheimische jüdische Bevölkerung sind nicht bekannt. Nach dem Tod von Herodes mussten die Menschen in Judäa jedoch viele Steuern und Abgaben an die Römer und ihre Statthalter bezahlen.

Frühes Christentum und das Mittelalter: Religiöse Auslegung und wirtschaftliche Spezialisierung

Das jüdische Leben in Europa ist nicht erst seit dem Mittelalter existent. Bereits im 1. Jahrhundert existierten in der römischen Provinz Hispania jüdische Kolonien. Am Ausgang der Antike lebten Juden außer auf der Iberischen Halbinsel auch in Italien, auf dem Balkan, in Gallien sowie in der römischen Provinz Germania inferior. Erste jüdische Gemeinden sind hier in Köln, Trier, Mainz, Worms und Speyer nachgewiesen. Das bleibt die jüdische Religion grundsätzlich auch als das Römische Reich ab dem 4. Jahrhundert christlich wird. Allerdings galten Juden fortan als "Heiden" oder "Ungläubige" und gegenüber Christen nicht mehr als gleichberechtigt. Während die Kaiser des Oströmischen Reiches im 5. und 6. Jahrhundert zunehmend restriktive Erlasse herausbrachten, die die Unterordnung der Juden unter die christliche Mehrheitsbevölkerung klar definierten und ihnen etwa den Bau von Synagogen verboten, genossen Juden nach dem Zusammenbruch des Weströmischen Reiches gegen Ende des 5. Jahrhunderts eine gewisse Autonomie.

Im Frankenreich der Karolinger erhielten Juden im 8. und 9. Jahrhundert königlichen Schutz. Sie wurden als Ärzte geachtet, vor allem aber als Händler zwischen den Kontinenten benötigt. Im Mittelmeerhandel zwischen den christlichen Ländern Europas und den muslimischen Ländern Nordafrikas, des Nahen Ostens, aber auch Spaniens nahmen jüdische Seefahrer im 9. Jahrhundert nahezu eine Monopolstellung ein. Die Franken-Herrscher Karl der Große (747-814) und sein Sohn Ludwig der Fromme (778-840) räumten den Juden ihres Reiches besondere Privilegien ein. Aber auch die den Juden in karolingischen Schutzbriefen gewährten Privilegien, die es der Kirche etwa verboten, die heidnischen Sklaven von Juden zu missionieren, riefen die Gegnerschaft des Klerus hervor. Die Polemik der hohen Geistlichkeit basierte dabei auf der Ansicht, die Juden hätten die Kreuzigung von Jesus Christus zu verantworten und seien deshalb "Gottesmörder".

Mindestens genauso verhängnisvoll erwies sich, dass Juden in der seit dem 9. und 10. Jahrhundert entstehenden christlichen Ständegesellschaft in eine Außenseiterrolle gedrängt wurden, die ihre soziale Integration verhinderte. Als Nichtchristen durften sie kein Land erwerben, konnten sich also nur in Städten niederlassen. Auch hier waren ihre Erwerbsmöglichkeiten eingeschränkt. Ein Handwerk konnte nur ausüben, wer Mitglied einer Zunft war. Diese jedoch waren durchweg christliche Bruderschaften. Juden hatten demzufolge keinen Zugang. Was ihnen blieb, waren von Christen geächtete Berufe wie Trödelhandel, Pfandleihe oder Kreditvergabe. Da es Christen bis ins 15. Jahrhundert nach kirchlichem Recht verboten war, Geld gegen Zinsen zu verleihen, wurden Juden als Bankiers sehr erfolgreich.

Allerdings wurde das Zinsverbot schon in Bibel und Koran thematisiert und im Laufe der Geschichte unterschiedlich ausgelegt. Papst Alexander III. gestattete den Juden 1179 ausdrücklich, gegen Zinsen Geld verleihen zu dürfen. Für kurze Zeit waren sie tatsächlich die einzigen, die solche Geschäfte in Europa nach dem Kirchenrecht tätigen durften. Klöster, Bischöfe, Adelige, Städte und Bürger entwickelten jedoch Strategien, das Zinsverbot zu umgehen. Zu den Kunden der jüdischen Geldverleiher gehörten im 12. Jahrhundert Erzbischöfe, Bischöfe, Äbte, Priester, Könige, Fürsten, Grafen, Landadel und Ritter. Im 13. und 14. Jahrhundert nahm der Anteil von Bürgern und Bauern deutlich zu.

Blütezeit und Verfolgung im Heiligen Römischen Reich

Dennoch erlebte das Judentum im 11. Jahrhundert auf dem Gebiet des heutigen Deutschlands eine Blütezeit. Etwa 20.000 Juden lebten damals im Heiligen Römischen Reich nördlich der Alpen. Aus Italien und Südfrankreich wanderten jüdische Händler in die großen Städte des Rheinlandes und Süddeutschlands ein. Auch mitteldeutsche Städte wie Magdeburg, Erfurt und Merseburg bekamen große jüdische Gemeinden. Ein den Juden von Worms ausgestelltes Privileg Kaiser Heinrichs IV. zeugt von dieser Zeit.

Die Situation änderte sich abrupt mit dem Ersten Kreuzzug ab 1096. Sowohl das zuerst durchziehende Bauernheer, dem auch zahlreiche Verbrecher angehörten, als auch das unter anderem vom späteren König von Jerusalem, Gottfried von Bouillon (1060-1100), angeführte große Kreuzritterheer hinterließen eine Schneise der Verwüstung und des Todes. Zahlreiche jüdische Gemeinden im Rheinland, aber auch in Magdeburg, Regensburg und Prag wurden angegriffen. Auch die negativen Folgen der Kreuzzugspogrome für die rechtliche Stellung der Juden im Reich waren nachhaltig: Kaiser Heinrich IV. stellte seine jüdischen Untertanen im Mainzer Reichslandfrieden 1103 zwar unter seinen persönlichen Schutz, sprach ihnen jedoch zugleich das Recht ab, eigene Waffen zu tragen. Der Stauffer-Kaiser Friedrich II. (1194-1250) ging noch einen Schritt weiter. In dem sicher gut gemeinten Bemühen, für einen besseren Schutz der Juden zu sorgen, erklärte er sie 1236 zu "Kammerknechten", also zum "Besitz" des römisch-deutschen Kaisers. Zwar wurde ihnen der Schutz von Leben und Eigentum und innerjüdische Autonomie garantiert, doch wurde dies mit dem Verlust an persönlichen Freiheiten und Sondersteuern erkauft. Dauerhafte Sicherheit vor Verfolgung, Vernichtung und Vertreibung erhielten die Juden im römisch-deutschen Reich dadurch aber nicht.

Seit dem 12. Jahrhundert wurden Juden immer wieder sogenannter "satanischer" Verbrechen wie ritueller Christenmorde, Hostienfrevel, Blasphemie oder Brunnenvergiftung beschuldigt. Bei den darauf folgenden regionalen Pogromen und Vertreibungen wurden deutschlandweit ganze Gemeinden ausgelöscht, so wie etwa 1221 erstmals auch in Erfurt. Am schlimmsten aber kam es, als 1348 die Pest nach Mitteleuropa vordrang. Da man die wahren Verbreiter der Seuche nicht kannte, wurden schon bald die Juden zu Sündenböcken erklärt. Sie hätten die Brunnen vergiftet und so den "Schwarzen Tod" verschuldet, hieß es. Zwar versuchten Kaiser, Papst und Reichsstände, ihre Schutzherrenrolle gegenüber den Juden auszuüben, doch gelang ihnen das oft nicht. Zu viele örtliche Aufwiegler hatten ein Interesse daran, die Juden umzubringen und sich an ihrem Besitz zu bereichern. Ein Jahr nach den großen Pest-Pogromen von 1349 lebten nur noch sehr wenige Juden in Mitteleuropa.

Die christliche Obrigkeit versuchte, Juden im Spätmittelalter von einigen Berufen fernzuhalten. Dies geschah unter anderem durch den Zunftzwang. In Zünfte wurden nur Christen aufgenommen. Aber das hieß nicht, dass es keine jüdischen Handwerker gab. Nachweise für Kürschner, Sattler, Weber, Schneider, Goldschmiede, Würfelmacher, Maler, Brauer, Müller, Drechsler, Buchbinder und Maurer wurden gefunden. Allerdings konnten diese damals ihre Waren ungestört nur innerhalb der jüdischen Gemeinschaft verkaufen. Auch in der Landwirtschaft stießen Juden auf Probleme, da sie keine Lehen nehmen durften.

Juden produzierten Waren sowohl für die jüdische Gemeinde wie auch für Christen. Die jüdische Gemeinde in Worms war überregional für ihren koscheren Wein bekannt. Seit dem 11. Jahrhundert war der jüdischen Gemeinde der Handel auch mit nicht-koscherem Wein gestattet. Daher gab es zahlreiche jüdische Familien, die Wein anbauten und mit Wein handelten. Mit den Zunftgesetzen war es am Ausgang des 18. Jahrhunderts vorbei.

Seit dem 15. Jahrhundert wurden Juden überall gezwungen, in eigenen abgegrenzten Stadtvierteln, den Ghettos oder Judengassen, zu wohnen und sich durch besondere Kleidung wie etwa dem gehörnten Spitzhut kenntlich zu geben. Das machte ihre Verfolgung und Vertreibung noch einfacher. Noch im selben Jahrhundert wurden Juden aus den meisten Reichsstädten und landesherrlichen Territorien im Osten des Reiches vertrieben. Polen wurde zu einem neuen Zentrum jüdischen Lebens in Europa.

Nationalsozialismus: Systematische Ausgrenzung und Entrechtung

Von Beginn an war ein Ziel der Nationalsozialist:innen, jüdische Gewerbetreibende aus dem Wirtschaftsleben und damit in den Ruin zu drängen. Mit der „Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben“ vom November 1938 wurde Jüdinnen und Juden jede selbständige Tätigkeit sowie die Tätigkeit als in der Geschäftsführung von Unternehmen oder Genossenschaften verboten. Jüdische Gewerbetreibende waren de facto gezwungen, ihre Betriebe und Geschäfte unter Wert zu verkaufen, da ihnen die Weiterführung nicht mehr erlaubt war.

Die sogenannte Reichskristallnacht vom 9. auf den 10. November 1938 markierte den Übergang von der systematischen Ausgrenzung und Entrechtung der Jüdinnen und Juden zu ihrer gewalttätigen Verfolgung. Als Vorwand für die Pogrome nutzten die Nationalsozialisten ein Attentat in Paris. Dort hatte Herschel Grynszpan aus Verzweiflung über die Vertreibung seiner Familie aus Deutschland auf einen deutschen Diplomaten geschossen.

Im November 1938 wurden in Burgpreppach (Bayern) jüdische Männer gezwungen, die Trümmer der während des Pogroms niedergebrannten Synagoge zu beseitigen und auf Feldern zu arbeiten. Auf dem Weg zur Arbeit mussten sie ein Transparent vor sich hertragen, das sie als „arbeitsscheu“ verhöhnte und ihnen die Schuld am Pogrom gab.

Das an den „Stürmer“ geschickte Foto vom November 1938 zeigt im Vordergrund links Rabiner Nussbaum und rechts Lehrer Linz aus Burgpreppach, die als „arbeitsscheu“ beschimpft wurden.

Der Erlass der Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben erfolgte am 12. November 1938, zwei Tage nach dem Novemberpogrom, der sogenannten „Pogromnacht“, in der viele jüdische Geschäfte ohnehin zerstört wurden und ein Großteil der männlichen Juden in Lagern inhaftiert wurde. Für viele jüdische Familien war so innerhalb weniger Tage ihre gesamte Existenz zerbrochen. Anhand der Stellungnahme lässt sich erschließen, dass sich die NS-Politik nicht gegen „Bonzen“ und Großkapitalisten richtete, wie es die NS-Propaganda gerne darstellte, sondern etliche kleine Gewerbetreibende aus Handel und Handwerk darunter zu leiden hatten.

Die rechtlichen Diskriminierungen verfolgten in den Jahren 1933 bis 1940 das Ziel, die jüdische Bevölkerung zur Ausreise aus dem Deutschen Reich zu drängen. Von den 1933 dort wohnhaften etwa 560.000 Jüdinnen und Juden hatte bis Anfang 1939 die Hälfte das Land verlassen. Ab 1941 dienten die Vorschriften und Maßnahmen der Vorbereitung und Durchführung des Holocausts.

Chronologie der nationalsozialistischen Verordnungen und Gesetze gegen Juden (Auswahl):

  • 1933:
    • 1. April: NSDAP-organisierte Boykott-Aktionen gegen jüdische Geschäfte, Rechtsanwälte und Ärzte.
    • 7. April: Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums; Berufsverbot für nicht-arische Beamte.
    • 22. April: Verordnung des Reichsarbeitsministers entzieht jüdischen Ärzten die Kassenzulassung.
    • 25. April: Einführung des „Arier-Paragraphen“ bei allen Sportvereinen.
    • 22. September: Gesetz installiert die „Reichskulturkammer“.
  • 1934:
    • 28. Februar: Berufsverbot für jüdische Schauspieler auf deutschen Bühnen.
    • 22. Juli: Neue Ausbildungsordnung für Juristen lässt jüdische Studenten nicht mehr zur Prüfung zu.
  • 1935:
    • 5. Februar: Jüdische Medizinstudenten werden nicht mehr zur Prüfung zugelassen.
    • 15. September: Verkündung des „Reichsbürgergesetzes“ und des „Gesetzes zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ (Nürnberger Gesetze).
    • 14. November: Erste Verordnung zum „Reichsbürgergesetz“ entlässt alle Juden aus dem Staatsdienst.
  • 1936:
    • 15. April: „Reichspressekammer“ führt den „Arier-Paragraphen“ ein.
  • 1937:
    • 15. April: Promotionsverbot für Juden an allen deutschen Universitäten.
  • 1938:
    • 26. April: „Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden“ leitet die systematische „Arisierung jüdischer Wirtschaftsbetriebe“ ein.
    • 25. Juli: Generelles Berufsverbot für alle jüdischen Ärzte.
    • 27. September: Generelles Berufsverbot für jüdische Rechtsanwälte.
    • 5. Oktober: Reisepässe von Juden werden mit einem großen „J“ gestempelt.
    • 9./10. November: Inszenierung des Judenpogroms („Reichskristallnacht“).
    • 12. November: Verordnungen zur Wiederherstellung des Straßenbildes und zur Sühneleistung der Juden legen eine "Kontribution" von einer Milliarde Reichsmark fest und verpflichten Juden zur Bezahlung aller Pogromschäden.
    • 12. November: „Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben“ verbietet Juden ab dem 1. Januar 1939 den Betrieb von Einzelhandelsverkaufsstellen, Versandgeschäften oder Handwerksbetrieben.
Historische Fotos von jüdischen Männern, die zur Arbeit gezwungen werden, mit Spott-Transparenten während der NS-Zeit.

"Er hasste die Juden, er hasste die Demokratie": Mein Nazi-Großvater | Die Story | Kontrovers | BR24

Religiöse Vorschriften und ihre Auslegung

Es gibt immer wieder in Umlauf gebrachte Falschinformationen wie "Juden dürfen gar nicht arbeiten, falls doch, dann nur in bestimmten Berufen". Religiös bezieht sich die Vorschrift nicht auf bestimmte Berufe; diese können Jüdinnen und Juden frei wählen. Allerdings ist die Erwerbsarbeit als solche zeitlich eingeschränkt. Das hängt vor allem mit dem allgemeinen Ruhegebot am Sabbat zusammen.

Ja, vor allem im Kontext des Armeedienstes und in Notlagen, denn die Rettung von Leben hat Priorität. Je nach religiöser Strömung werden die bestehenden Verbote unterschiedlich aufgefasst. So ist es in einer strengen Auslegung auch verboten, am Sabbat elektrische Geräte zu betätigen, etwas zu kaufen und zu schreiben.

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