Elterngeldantrag und zugehörige Anlagen

Das Elterngeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Eltern nach der Geburt eines Kindes. Es soll Eltern ermöglichen, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen, indem es ihnen gestattet, nach der Geburt weniger oder gar nicht zu arbeiten. Das Elterngeld wird vom Bund finanziert und soll den Verdienstausfall ausgleichen.

Für Kinder, die nach dem 1. Juli 2015 geboren sind, besteht die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von Basiselterngeld und ElterngeldPlus zu wählen oder diese beiden Varianten zu kombinieren. Die Entscheidung, wer von den Eltern für welchen Zeitraum Elterngeld in Anspruch nimmt, liegt bei den Eltern selbst.

Übersicht über die verschiedenen Elterngeldvarianten und Kombinationsmöglichkeiten

Antragstellung: Wann und wo?

Fristen für die Antragstellung

Der Antrag auf Elterngeld kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Es wird empfohlen, den Antrag unmittelbar nach der Geburt und innerhalb der ersten drei Lebensmonate des Kindes einzureichen. Dies ist wichtig, da Elterngeld maximal für drei Lebensmonate rückwirkend gezahlt wird. Wird der Antrag später eingereicht, können potenzielle Elterngeldmonate verloren gehen.

Beispiel: Wenn Greta am 25. Juli 2025 geboren wird, endet ihr vierter Lebensmonat am 24. November 2025. Wenn ihre Eltern den Antrag erst am 30. November 2025 einreichen, was dem fünften Lebensmonat entspricht, ist eine rückwirkende Zahlung nur für die letzten drei Monate vor dem Eingang des Antrags möglich, d.h. für August, September und Oktober 2025. Die Monate Juli und ein Teil des Augusts wären verloren.

Zuständige Elterngeldstellen

Der Antrag auf Elterngeld kann entweder bei einer Elterngeldstelle vor Ort oder digital gestellt werden. Zuständig ist die Elterngeldstelle, die für den Wohnort des Kindes verantwortlich ist. Informationen zur zuständigen Stelle sind oft unter "Beratung vor Ort" zu finden.

In allen Bundesländern gibt es die Möglichkeit, Elterngeld digital zu beantragen. Viele Bundesländer bieten den Onlineservice ElterngeldDigital an, der die Antragstellung schrittweise begleitet, Fachbegriffe erklärt, häufig gestellte Fragen beantwortet und fehlerhafte Eingaben erkennen kann.

Wie beantrage ich Elterngeld?

Erforderliche Formulare und Unterlagen

Für den Antrag sollte das Formular des jeweiligen Bundeslandes verwendet werden. Alternativ sind diese Formulare bei der Elterngeldstelle, vielen Gemeinde-Verwaltungen, den meisten Krankenkassen und Krankenhäusern mit Geburtenstationen erhältlich.

Wichtige Nachweise, die dem Antrag beizufügen sind:

  • Die Geburtsurkunde Ihres Kindes.
  • Nachweise über Ihr bisheriges Einkommen:
    • Nicht-selbstständig:
      • Als Mutter: Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes.
      • Als Vater: Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt.
    • Selbstständig: In der Regel Ihr letzter Steuerbescheid.
    • Arbeitnehmerin (Mutter): Bescheinigungen der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld nach der Geburt und Bescheinigungen des Arbeitgebers über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld.
    • Beamtin oder Soldatin: Bescheinigungen über Dienstbezüge während des Mutterschutzes und Zuschüsse dazu.
    • Privat krankenversicherte Mutter mit Krankentagegeld-Versicherung: Bescheinigungen der Krankenversicherung über das Krankentagegeld während des Mutterschutzes.
  • Gegebenenfalls Nachweise über Einkommen während des Elterngeldbezugs:
    • Bei nicht-selbstständiger Tätigkeit: Bescheinigung des Arbeitgebers über Arbeitszeiten.
    • Bei selbstständiger Tätigkeit: Eigene Erklärung über bisherige und aktuelle Arbeitszeiten.
  • Falls Sie weniger arbeiten werden als bisher, können zusätzliche Erklärungen zu Entlastungsmaßnahmen erforderlich sein (z.B. Einstellung einer Vertretung, Aufgabenübernahme durch Kollegen, Auftragsreduzierung).
  • Sofern Zeiträume mit Bezug von Arbeitslosengeld oder Krankengeld vorliegen, sind entsprechende Unterlagen über sonstige Einnahmen einzureichen.
Beispielformular für den Elterngeldantrag

Besonderheiten bei der Antragstellung

Jeder Elternteil kann pro Kind nur einen Antrag stellen. Dies gilt auch bei Mehrlingsgeburten. Der Antrag kann gemeinsam mit dem Partner gestellt werden. Falls der andere Elternteil ebenfalls Elterngeld beziehen kann, muss er den Antrag mit unterzeichnen.

In Deutschland gibt es 16 Bundesländer, von denen 4 eigene Antragsformulare und zusätzliche Anlagen haben, während sich die anderen 12 auf ein einheitliches Formular geeinigt haben. Je nach Bundesland und persönlicher Situation können mehr oder weniger Unterlagen erforderlich sein. Die unbedingt notwendigen Anlagen, wie z.B. die Geburtsbescheinigung mit dem Verwendungszweck "Elterngeld", sind in den Anträgen aufgeführt.

ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus und weitere Regelungen

ElterngeldPlus

Das ElterngeldPlus ist eine flexiblere Option, insbesondere wenn Eltern während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Es kann doppelt so lange bezogen werden wie Basiselterngeld: Ein Lebensmonat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus. Das monatliche ElterngeldPlus ist dabei halb so hoch wie das monatliche Basiselterngeld, wenn kein oder nur geringes Einkommen erzielt wird. Grundsätzlich liegt das ElterngeldPlus zwischen 150 Euro und 900 Euro monatlich.

Partnerschaftsbonus

Eltern haben die Möglichkeit, durch den Partnerschaftsbonus jeweils zwei, drei oder vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus zu erhalten. Dies ist an die Bedingung geknüpft, dass beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit (24 bis 32 Wochenstunden) arbeiten. Die Partnerschaftsbonusmonate müssen zusammenhängend genommen werden.

Besondere Geburten (Mehrlinge, Frühchen, Kinder mit Behinderung)

Bei Mehrlingsgeburten (Zwillinge, Drillinge etc.) besteht ein gesonderter Elterngeldanspruch. Für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind wird ein Mehrlingszuschlag von monatlich 300 Euro gewährt. Familien mit zwei oder mehr Kindern können zudem einen Geschwisterbonus erhalten, der 10 Prozent des zustehenden Elterngeldes beträgt (mindestens 75 Euro monatlich).

Für besonders frühgeborene Kinder (mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin), für Kinder mit Behinderung und für Geschwisterkinder mit Behinderung (unter 14 Jahren) gelten Ausnahmeregelungen, die zusätzliche Elterngeldmonate ermöglichen können.

▶ Elterngeld: Geschwisterbonus & Mehrlingszuschlag erklärt

Gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld

Seit dem 1. April 2024 ist der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld durch beide Elternteile neu geregelt. Er ist grundsätzlich nur noch maximal für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Ausnahmen von dieser Regelung bestehen beispielsweise für Eltern von neugeborenen Kindern mit Behinderung, Eltern von Zwillingen oder Mehrlingen sowie Eltern von Frühchen, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin geboren werden.

Einkommensgrenzen und Bemessungszeitraum

Die Grenze des zu versteuernden Einkommens, ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, liegt für Geburten ab dem 1. April 2024 für Paare und Alleinerziehende bei 200.000 Euro. Für Geburten ab dem 1. April 2025 sinkt diese Grenze auf 150.000 Euro.

Bei Mischeinkünften (Einkünfte aus nicht selbstständiger und selbstständiger Tätigkeit vor der Geburt) wird als Bemessungszeitraum grundsätzlich das Kalenderjahr vor der Geburt herangezogen. Es kann vorteilhaft sein, den Bemessungszeitraum als Arbeitnehmer zu wählen, um möglicherweise mehr Elterngeld zu erhalten.

Das Basiselterngeld beträgt zwischen 65 und 100 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt, grundsätzlich zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich. Wenn während des Elterngeldbezugs Einkommen erzielt wird, verringert sich die Leistung entsprechend. Bei einem Einkommen unter 1.000 Euro vor der Geburt steigt die Leistung schrittweise auf bis zu 100 Prozent.

Ein Elterngeldfreibetrag in Höhe des Einkommens vor der Geburt, maximal jedoch 300 Euro, gilt für Personen, die Bürgergeld, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und vor der Geburt erwerbstätig waren (seit 1. Januar 2011).

Bearbeitungsdauer und weitere Informationen

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungsdauer für Elterngeldanträge kann stark variieren und liegt in den Elterngeldstellen zwischen 6 Wochen und 6 Monaten. Eine vollständige Einreichung aller erforderlichen Nachweise beschleunigt die Bearbeitung. Rückfragen oder fehlende Unterlagen können die Bearbeitungszeit verlängern.

Digitale Antragsmöglichkeiten und Rechner

Plattformen wie ElterngeldDigital bieten eine digitale Unterstützung bei der Antragstellung. Zudem stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Elterngeldrechner zur Verfügung, der bei der Berechnung der voraussichtlichen Elterngeldhöhe und der Aufteilung von Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonusmonaten hilft.

Screenshot des Elterngeldrechners des Bundes

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