Die Entscheidung für eine Kinderwunschbehandlung mit Spendersamen ist ein bedeutender Schritt auf dem Weg zum eigenen Kind. Dieser Prozess erfordert sorgfältige Planung, insbesondere im Hinblick auf die Beschaffung von Spendersamen und die Wahl der passenden Behandlungsmethode. In diesem Leitfaden beleuchten wir die verschiedenen Aspekte der Bestellung von Spendersamen, die Unterschiede zwischen Eigen- und ärztlich assistierter Insemination sowie wichtige rechtliche und praktische Hinweise.
Die Bestellung von Spendersamen: Schritt für Schritt
Bevor Sie mit einer erneuten Behandlungsrunde beginnen, ist es ratsam, die Bestellung von Spendersamen bei der Samenbank rechtzeitig zu tätigen. Grundsätzlich wird für jede Behandlungseinheit nur Spendersamen für eine einzelne Behandlung bereitgestellt. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer vorausschauenden Planung.
Nach der Auswahl der Samenbank haben Sie die Möglichkeit, Ihren bevorzugten Samenspender aus dem Spenderverzeichnis auszuwählen. Dieser Prozess ist oft mit einer persönlichen Entscheidung verbunden, bei der Sie Kriterien wie genetische Merkmale, Ausbildung oder Persönlichkeitsprofile berücksichtigen können. Sobald Sie Ihren Wunschspender identifiziert haben, legen Sie die gewünschte Anzahl an Samenhalmen oder Spermapailletten in den Warenkorb. Der Online-Shop bietet in der Regel eine benutzerfreundliche Oberfläche, um diesen Prozess zu erleichtern.
Die Auswahl des richtigen Samenspenders ist ein wichtiger Aspekt, um eine optimal abgestimmte Kinderwunschbehandlung zu ermöglichen. Die Zeit, die Sie sich für diese Entscheidung nehmen, spiegelt den Raum für eine individuelle Behandlung wider. So können Sie sich in aller Ruhe mit den Fragen beschäftigen, die für Sie am wichtigsten sind.

Versand und Zahlung: Diskretion und Sicherheit
Ein zentraler Punkt bei der Bestellung von Spendersamen ist die Gewährleistung von Diskretion und Sicherheit. Seriöse Anbieter garantieren einen diskreten Versand in neutraler Kartonage, ohne Shopnamen oder Hinweise auf den Inhalt. Dies schützt Ihre Privatsphäre und ermöglicht es Ihnen, die Samenproben unauffällig zu empfangen.
Versandmöglichkeiten im Überblick
- Deutschlandweit: Versand mit DHL (keine Packstationen).
- Europaweit: Versand in verschiedene europäische Länder.
- In die Schweiz: Versand inklusive deutscher Mehrwertsteuer. Hierbei ist es wichtig, die Bestellung zunächst ohne die Länderauswahl "Schweiz" anzulegen und die Mehrwertsteuer separat zu behandeln.
Verfügbare Zahlungsmethoden
- PayPal: Akzeptiert Kreditkarte und Rechnung.
- Banküberweisung / Vorkasse: Traditionelle Zahlungsmethoden.
Besonderheiten beim Versand in die Schweiz
Für den Versand in die Schweiz gilt, dass der Verkauf inklusive deutscher Mehrwertsteuer erfolgt. Bitte legen Sie Ihre Bestellung zunächst auf Deutschland an, um die korrekte Abwicklung zu gewährleisten.
Eigen-Insemination vs. Künstliche Befruchtung
Bei der Realisierung eines Kinderwunsches durch heterologe Insemination, also die Befruchtung der Eizelle eines Elternteils mit dem Samen einer dritten Person, gibt es grundsätzlich zwei Hauptwege: die Eigen-Insemination (auch Heiminsemination oder Selbstinsemination genannt) und die ärztlich assistierte Insemination.
1. Eigen-Insemination (Bechermethode)
Die Eigen-Insemination wird durchgeführt, wenn die Befruchtung ohne ärztliche Hilfe erfolgt. Sie kann entweder mit dem Samen eines privaten Spenders oder mit Spendersamen von einer Samenbank durchgeführt werden, sofern die Samenbank bereit ist, die Samenproben nach Hause zu versenden. Eine gängige Methode ist die sogenannte „Bechermethode“, bei der der Samen mit einer Spritze so nah wie möglich an den Gebärmutterhals geführt wird.
Die Erfolgsquote der Eigen-Insemination wird als etwa gleich hoch oder etwas geringer als die von Geschlechtsverkehr eingeschätzt, obwohl hierzu noch keine abschließenden wissenschaftlichen Untersuchungen vorliegen. Wichtig ist die Durchführung zum Zeitpunkt des Eisprungs.
Rechtliche Zulässigkeit: Eigen-Inseminationen sind rechtlich zulässig. Es ist umstritten, ob das Embryonenschutzgesetz (ESchG) die Eigen-Insemination mittels Bechermethode überhaupt regelt. Nach gängiger Auffassung stellt sie keine künstliche Befruchtung im Sinne des ESchG dar, da sie nicht mit fortpflanzungsmedizinischen Techniken wie IVF oder ICSI vergleichbar ist und kein vergleichbares Missbrauchsrisiko birgt.

2. Künstliche Befruchtung (Ärztlich assistierte Insemination)
Wenn die Befruchtung durch einen Arzt oder eine Ärztin vorgenommen wird, spricht man von künstlicher Befruchtung, ärztlich assistierter Insemination oder Reproduktion. Hierbei unterscheidet man zwischen Inseminationen innerhalb des Körpers (z.B. intrauterine Insemination - IUI) und künstlichen Befruchtungen außerhalb des Körpers (z.B. In-vitro-Fertilisation - IVF oder Intracytoplasmatische Spermieninjektion - ICSI).
a) Intrauterine Insemination (IUI)
Bei der IUI wird der Samen durch einen Arzt mittels einer Spritze und einem Katheter in die Gebärmutter eingebracht. Dies ist eine vergleichsweise einfache und kostengünstige Methode. Bei zusätzlicher Hormonbehandlung liegt die Erfolgsquote für Frauen unter 35 Jahren bei sieben bis 15 Prozent pro Behandlungszyklus.
- Kosten: ab ca. 300 Euro pro Versuch (zzgl. evtl. Kosten für Medikamente).
b) In-vitro-Fertilisation (IVF)
Bei der IVF werden Eizelle und Spermien in einem Reagenzglas zusammengebracht. Nach erfolgreicher Befruchtung werden eine oder mehrere befruchtete Eizellen in die Gebärmutter der Frau überführt. Die Erfolgsquote liegt je nach Anzahl der Embryonen bei 25 bis 60 Prozent pro Versuch.
- Kosten: ab ca. 2.000 Euro pro Versuch (zzgl. evtl. Kosten für Medikamente).
c) Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)
Bei der ICSI wird ein einzelnes Spermium mithilfe einer Pipette in das Innere einer Eizelle injiziert. Die befruchtete Eizelle wird anschließend in die Gebärmutter übertragen. Die Erfolgsquote liegt bei etwa 15 bis 20 Prozent pro Versuch.
- Kosten: ab ca. 3.000 Euro pro Versuch (zzgl. evtl. Kosten für Medikamente).

Private Samenspende vs. Samenbank
Bei der Beschaffung von Fremdsamen haben Sie die Wahl zwischen einer privaten Samenspende und dem Bezug über eine Samenbank.
A. Private Samenspende
Bei einer privaten Samenspende suchen werdende Eltern den Samenspender oft im sozialen Umfeld oder über Spenderportale im Internet. Dies ermöglicht oft auch den Kontakt zum leiblichen Vater, falls gewünscht.
Rechtliche Aspekte bei privater Samenspende:
- Stiefkindadoption: Wenn eine Stiefkindadoption angestrebt wird, ist die notariell beurkundete Erklärung des Spenders zur Einwilligung in die Adoption unerlässlich. Dies kann bereits vor der Geburt geschehen.
- Vaterschaftsanerkennung: Ein privater Spender kann gerichtlich die Feststellung seiner Vaterschaft beantragen (§ 1600d BGB). Die Mütter können sich dagegen nicht durch Vereinbarungen absichern, da diese wegen des verfassungsrechtlichen Schutzes der Familie unwirksam sind.
- Unterhaltsansprüche: Der private Samenspender kann sich vertraglich gegen Unterhaltsansprüche des Kindes und der Mutter schützen, indem die Co-Mutter diese Verpflichtungen übernimmt.
Die notariell beurkundete Einwilligung des privaten Samenspenders in die Stiefkindadoption schafft rechtliche Sicherheit für die Mütter und kann nicht mehr widerrufen werden, sobald sie beim Familiengericht eingeht.
B. Samenspende von einer Samenbank
Samenbanken untersuchen den Spender auf Krankheiten und den Samen auf Qualität, was in der Regel zu hochwertigen und gesundheitlich unbedenklichen Samenproben führt. Viele Samenbanken bieten eine große Auswahl an Spendern.
Gesetzliche Regelungen und Praktiken in Deutschland:
- Samenspenderregistergesetz (SaRegG): Seit dessen Verabschiedung sind vollständig anonyme Samenspenden in Deutschland nicht mehr möglich. Die Informationen über den Spender sind grundsätzlich nur dem Kind zugänglich. Das Kind hat ab dem 16. Lebensjahr ein Auskunftsrecht über die im Samenspenderregister gespeicherten Daten (§ 10 SaRegG).
- Auskunftsanspruch: Eltern können den Anspruch für ihr Kind vor dem 16. Lebensjahr geltend machen. Eltern und Spender haben keine gegenseitigen Auskunftsansprüche (§ 11 SaRegG).
- Herausgabe von Samenproben: Aufgrund von Dokumentationspflichten geben deutsche Samenbanken Spendersamen meist nicht direkt an Wunscheltern heraus, sondern liefern sie an eine Kinderwunschpraxis zur kostenpflichtigen Insemination. Dies kann die Beschaffung von Samen für eine Heiminsemination erschweren.
Ausländische Samenbanken: In vielen anderen Ländern ist die anonyme Samenspende erlaubt. Es besteht theoretisch die Möglichkeit, Samenproben ausländischer Samenbanken an eine deutsche Kinderwunschpraxis liefern zu lassen. Seit Inkrafttreten des SaRegG ist dies jedoch praktisch kaum noch durchführbar, da deutsche Praxen Samen ausländischer Banken nur verwenden dürfen, wenn diese zur Datenübermittlung an das BfArM bereit sind.
Direkte Bestellung nach Hause: Bei vielen ausländischen Samenbanken besteht die Möglichkeit, Spendersamen direkt nach Hause zu bestellen. Hierbei ist eine ausreichende Kühlung während des Transports und der Lagerung essenziell. Die Lieferung erfolgt oft in Trockeneis und erfordert eine Umlagerung in einen Stickstoffbehälter innerhalb von 1-2 Tagen. Für eine kostengünstige Lagerung empfiehlt sich die Bestellung einer größeren Anzahl an Samenproben für mehrere Zyklen.

Rechtliche Stellung des Samenspenders von einer Samenbank
Ein Samenspender, der seinen Samen einer Samenbank zur Verfügung stellt, verzichtet umfassend auf seine Vaterschaftsrechte. Eine gerichtliche Feststellung seiner Vaterschaft ist gesetzlich ausgeschlossen (§ 1600d Abs. 4 BGB). Auch die Mitwirkung eines Spenders von der Samenbank bei einer Stiefkindadoption ist nicht erforderlich.
Wichtige Hinweise für Regenbogenfamilien und Single-Frauen
Für Regenbogenfamilien, insbesondere Frauenpaare, ist die heterologe Insemination oft die einzige Möglichkeit, leibliche Kinder zu bekommen. Die Befruchtung kann selbst oder mit ärztlicher Hilfe erfolgen.
Reziproke Eizellspende (ROPA-Methode): In Deutschland ist es derzeit nicht möglich, dass eine Frau das befruchtete Ei der Partnerin austrägt, da Ärzt*innen die Übertragung einer fremden Eizelle auf eine Frau nicht erlaubt ist.
Single-Frauen dürfen in Deutschland ebenfalls eine künstliche Befruchtung durchführen lassen. Eine anonyme Samenspende ist jedoch nicht möglich, und sämtliche Daten zum Spender und zur Behandlung müssen seit 2018 in einem zentralen Register erfasst und für 110 Jahre aufbewahrt werden. Kinder, die durch heterologe Samenspende gezeugt wurden, haben unabhängig vom Alter ein Auskunftsrecht über ihre biologische Herkunft.
Warum ist die direkte Bestellung von Spendersamen nach Hause in Deutschland oft nicht möglich?
Der Versand von Samen aus dänischen Samenbanken direkt an Privathaushalte ist in Deutschland aus verschiedenen regulatorischen und sicherheitstechnischen Gründen untersagt. Diese Vorschriften gewährleisten die sichere Handhabung, Lagerung und den Transport von eingefrorenen Samenproben, die spezielle Bedingungen wie Temperaturkontrollen erfordern, was in Privathaushalten nicht immer gewährleistet werden kann. Zudem sind Inseminationsverfahren medizinische Aufgaben, die von geschultem Fachpersonal in einem klinischen Umfeld durchgeführt werden sollten, um Qualitätsstandards und die Sicherheit der Empfängerin zu gewährleisten. Diese gesetzlichen Bestimmungen wurden maßgeblich im Jahr 2018 eingeführt.
Tipps für eine erfolgreiche Kinderwunschbehandlung
- Wenden Sie sich an eine zugelassene Kinderwunschklinik oder ein entsprechendes medizinisches Zentrum.
- Behalten Sie stets die gesundheitlichen Aspekte im Blick und lassen Sie alle Prozeduren von medizinischem Fachpersonal durchführen.
- Informieren Sie sich ausführlich über die jeweilige Rechtslage in Ihrem Land.
- Besuchen Sie Webinare oder Informationsveranstaltungen zum Thema.
- Ziehen Sie einen Rechtsberater hinzu, um alle rechtlichen Aspekte zu klären.
Bei der Planung einer Heiminsemination ist es ratsam, Ovulationstests zur Messung des LH-Anstiegs zu verwenden und sicherzustellen, dass der Transport der Samenspende nicht länger als eine Stunde dauert und die Samen warmgehalten werden.
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