Elterngeld und Kinderbetreuung: Ein Leitfaden

Viele Eltern stehen nach dem Ende der Elternzeit und vor dem Beginn des Kita-Jahres vor finanziellen Herausforderungen. Ein zentraler Punkt ist die Frage, wie sich die Inanspruchnahme von Elterngeld und die gleichzeitige oder kurz darauf folgende Aufnahme einer Erwerbstätigkeit mit der Kinderbetreuung, insbesondere einem Kita-Platz, vereinbaren lassen.

Grafik, die den Übergang von Elternzeit zu Kita-Betreuung und Erwerbstätigkeit darstellt

Anspruch auf Elterngeld bei gleichzeitiger Kita-Betreuung

Grundsätzlich besteht der Anspruch auf Elterngeld auch dann, wenn das Kind eine Kita besucht oder von einer Tagesmutter betreut wird. Das Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung, die Eltern finanziell unterstützt, wenn sie nach der Geburt ihres Kindes weniger oder gar nicht arbeiten.

Wichtige Voraussetzungen für den Elterngeldbezug sind:

  • Das Kind lebt im selben Haushalt mit dem Antragsteller.
  • Der Antragsteller arbeitet durchschnittlich nicht mehr als 30 Stunden pro Woche (bei Geburten vor dem 01.09.2021) bzw. 32 Stunden pro Woche (bei Geburten ab dem 01.09.2021).
  • Es muss ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland vorliegen.
  • Bestimmte aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein (z.B. deutsche Staatsbürgerschaft, Aufenthaltstitel, der zur Erwerbstätigkeit berechtigt).

Das Elterngeld wird unabhängig davon gezahlt, ob das Kind eine Betreuungseinrichtung besucht. Die Entscheidung, das Kind in eine Kita zu geben, während man Elterngeld bezieht, ist daher nicht grundsätzlich problematisch.

Elterngeldbezug während der Elternzeit und Teilzeitbeschäftigung

Wenn Sie während der Elternzeit wieder eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen, bleibt der Anspruch auf Elterngeld bestehen, solange die wöchentliche Arbeitszeit die genannten Grenzen nicht überschreitet. Die Höhe des Elterngeldes wird dann entsprechend Ihres Teilzeitgehalts angepasst.

Einige Eltern berichten von Unsicherheiten bezüglich der Auskunft von Elterngeldstellen. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Elterngeldstelle prüft, ob die formalen Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld erfüllt sind. Dazu gehört auch die Prüfung der Arbeitszeit. Wenn Sie beispielsweise beantragt haben, 12 Monate Elternzeit zu nehmen und Elterngeld beziehen, aber bereits früher wieder mit einer Teilzeitstelle beginnen, muss dies der Elterngeldstelle gemeldet werden. In vielen Fällen wird das Elterngeld dann entsprechend der neuen Einkommenssituation angepasst.

Beispiel: Wenn Sie bis zum 19.10. Elterngeld bezogen haben und ab dem 20.10. wieder Vollzeit arbeiten, endet der Elterngeldanspruch für die Tage im September, an denen das Kind bereits in der Kita ist und Sie theoretisch wieder arbeiten könnten. Die Elterngeldstelle kann argumentieren, dass Sie in dieser Zeit nicht mehr im Sinne des Elterngeldbezugs "für die Kinderbetreuung zu Hause" verfügbar sind, wenn das Kind bereits ganztags betreut wird und Sie nicht mehr in Elternzeit sind. Allerdings ist die Elternzeit eine rechtliche Freistellung vom Arbeitsverhältnis, die unabhängig vom Elterngeldbezug gewährt wird.

Infografik: Vergleich von Basiselterngeld und ElterngeldPlus

Anrechnung von Einkommen auf das Elterngeld

Wenn Sie während des Elterngeldbezugs arbeiten, wird Ihr Einkommen auf das Elterngeld angerechnet. Dies geschieht nicht mit jedem Euro, sondern es gibt Freibeträge. Für Geburten ab dem 1. September 2021 liegt die Grenze für die Anrechnung bei 32 Wochenstunden. Einkommen, das über diese Grenze hinaus erzielt wird, führt zur Kürzung des Elterngeldes. Bei Geburten vor diesem Datum liegt die Grenze bei 30 Wochenstunden.

Das ElterngeldPlus ist eine Variante, die es Eltern ermöglicht, länger Elterngeld zu beziehen, wenn sie während dieser Zeit Teilzeit arbeiten. Ein Elterngeldmonat Basiselterngeld kann in zwei Monate ElterngeldPlus umgewandelt werden. Dies kann vorteilhaft sein, wenn Sie nach der Elternzeit schrittweise wieder in den Beruf einsteigen möchten.

Berechnung der Kita-Gebühren

Die Berechnung der Kita-Gebühren ist oft einkommensabhängig und kann von Bundesland zu Bundesland, aber auch von Gemeinde zu Gemeinde variieren. In vielen Fällen wird das Einkommen des Vorjahres oder das aktuelle Einkommen herangezogen.

  • Einkommensermittlung: Für die Berechnung werden in der Regel das Bruttoeinkommen abzüglich Werbungskosten sowie Lohnersatzleistungen (wie Elterngeld über einem bestimmten Freibetrag) berücksichtigt.
  • Bundeslandabhängige Regelungen: In Nordrhein-Westfalen wird beispielsweise oft das Vorjahreseinkommen herangezogen, wobei am Ende des Jahres eine finale Berechnung mit den tatsächlichen Einkommensbelegen erfolgt.
  • Gemeindeabhängige Regelungen: In Niedersachsen kann die Zuständigkeit zwischen Landkreis und Gemeinde variieren, und die Berechnung basiert auf dem Nettoeinkommen des Haushalts. Änderungen im Einkommen müssen in der Regel umgehend gemeldet werden, um eine Neuberechnung zu erhalten.

Daher ist es unerlässlich, sich direkt bei der zuständigen Stelle (Jugendamt, Stadt- oder Gemeindeverwaltung) über die spezifischen Regelungen zur Gebührenberechnung zu informieren.

Elterngeld einfach erklärt (explainity® Erklärvideo)

Politische Ansätze zur Familienförderung und Kinderbetreuung

Verschiedene politische Parteien in Deutschland verfolgen unterschiedliche Ansätze zur Stärkung von Familien. Dazu gehören Debatten über das Ehegattensplitting, die Ausgestaltung des Elterngeldes und den Ausbau der Kinderbetreuung.

Debatten über Steuerpolitik und Familienmodelle

  • Union: Befürwortet die Beibehaltung des Ehegattensplittings und strebt perspektivisch den vollen Grundfreibetrag für Kinder an, was einem Kindersplitting gleichkäme.
  • FDP: Möchte das Splittingverfahren für Ehe- und Lebenspartnerschaften beibehalten und das Elterngeld entbürokratisieren.
  • AfD: Schlägt ein steuerliches "Familiensplitting" vor und eine Anhebung des Kinderfreibetrages. Definiert Familie primär als Vater, Mutter, Kinder.
  • Die Linke: Sieht das Ehegattensplitting als überholt an und bevorzugt geschlechtergerechte Steuermodelle.
  • SPD: Hält das Ehegattensplitting für nicht mehr zeitgemäß und schließt viele Haushalte mit Kindern von Steuervorteilen aus.
  • Grüne: Wollen für neu geschlossene Ehen eine individuelle Besteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag einführen.

Ausgestaltung von Elterngeld und Elternzeit

Die Parteien haben unterschiedliche Vorstellungen zur Flexibilisierung und Ausweitung des Elterngeldes und der Elternzeit:

  • Union: Plant die Ausweitung der Partnermonate auf insgesamt 16 Monate, wenn beide Elternteile Elternzeit nehmen.
  • SPD: Möchte die Familienarbeitszeit einführen und den Partnerschaftsbonus zu einer flexiblen, geförderten Elternteilzeit ausbauen.
  • Grüne: Schlagen die "KinderZeit Plus" vor, die das Elterngeld auf 24 Monate ausweiten würde, mit flexibler Aufteilung der Monate.
  • Die Linke: Plant ebenfalls zwei Jahre Elterngeld, mit 12 Monaten pro Elternteil, die nicht übertragbar sind.
  • AfD: Möchte für die ersten drei Jahre nach der Geburt ein Betreuungsgeld einführen, das sich am bisherigen Nettolohn orientiert.

Kinderbetreuung und Rechtsansprüche

Die Verbesserung der Kinderbetreuung ist ein zentrales Thema:

  • SPD und Linke: Setzen sich für gute und beitragsfreie Kitas ein und fordern einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz, unabhängig von der Erwerbstätigkeit der Eltern.
  • Union und Grüne: Wollen den Kita-Ausbau und die Qualitätsentwicklung über 2022 hinaus fördern.
  • Grüne: Fordern Ansprüche auf Kita-Betreuung auch bei Schicht- und Wochenendarbeit.
  • FDP: Plant einen "German Dream"-Zuschuss für Kinder mit niedrigem sozioökonomischem Status.
  • AfD: Fordert, dass in Kindergärten Deutsch gesprochen werden muss.

Es ist wichtig zu beachten, dass die tatsächliche Verfügbarkeit von Kita-Plätzen und die Regelungen zur Gebührenbefreiung stark kommunal geregelt sind. In einigen Fällen können Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz einklagen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und eine Vermittlungsabsage des Jugendamtes vorliegt.

Besondere Situationen und Fragestellungen

Erneute Schwangerschaft während der Elternzeit

Wenn Sie während der Elternzeit erneut schwanger werden, gelten grundsätzlich die Regelungen zum Mutterschutz und Elterngeld für das zweite Kind. Der Mutterschutzlohn vom Arbeitgeber wird während des Beschäftigungsverbots gezahlt. Für das zweite Kind kann erneut Elterngeld beantragt werden, wobei die Höhe sich nach dem Einkommen vor der ersten Schwangerschaft richtet.

Mehrere Kinder und Elterngeld

Für Familien mit mehreren kleinen Kindern gibt es zusätzliche Leistungen wie den Geschwisterbonus (10% des Elterngeldes, wenn mindestens ein weiteres Kind unter drei Jahren oder zwei weitere Kinder unter sechs Jahren im Haushalt lebt, oder ein Kind mit Behinderung) und Zuschläge bei Mehrlingsgeburten.

Einkommensgrenzen beim Elterngeld

Die Einkommensgrenzen für den Bezug von Elterngeld werden sukzessive gesenkt. Für Geburten ab dem 1. April 2024 liegt die Grenze für Paare bei 200.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen im Vorjahr der Geburt, für Alleinerziehende bei 150.000 €. Ab dem 1. April 2025 sinkt die Grenze für Paare auf 175.000 €.

Zusammenhang zwischen Elterngeld und Kita-Platz

Die Elterngeldstelle prüft primär den Anspruch auf Elterngeld basierend auf den individuellen Voraussetzungen (z.B. Arbeitszeit, Elternzeit). Die Vergabe von Kita-Plätzen ist eine kommunale Angelegenheit und hängt von der Verfügbarkeit und den Kriterien der jeweiligen Einrichtung ab. Ein bewilligter Kita-Platz hat in der Regel keinen direkten Einfluss auf den bereits bewilligten Elterngeldanspruch, solange die Arbeitszeitgrenzen eingehalten werden.

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