Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die Eltern von Säuglingen und Kleinkindern unterstützt. Es dient dazu, einen Teil des wegfallenden Einkommens zu ersetzen, wenn Eltern nach der Geburt eines Kindes ihre berufliche Tätigkeit unterbrechen oder einschränken möchten, um sich der Betreuung ihres Kindes zu widmen. Diese Leistung steht auch Alleinerziehenden zur Verfügung.
Die Entscheidung, wer von den Eltern für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt, liegt bei den Eltern selbst. Die Höhe des Elterngeldes wird individuell berechnet und orientiert sich am durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen, das dem betreuenden Elternteil im maßgeblichen Bemessungszeitraum vor der Geburt zur Verfügung stand. Sollte vor der Geburt kein oder nach der Geburt kein Einkommen wegfallen, wird ein Mindestbetrag gezahlt. Bei der Berechnung werden Sonstige Bezüge, wie beispielsweise Abzüge für Steuern und Sozialabgaben, pauschaliert ermittelt.
Eltern erhalten einen Geschwisterbonus zusätzlich zum errechneten Elterngeld, wenn und solange sie ein älteres Geschwisterkind unter drei Jahren oder zwei ältere Geschwisterkinder unter sechs Jahren im Haushalt betreuen. Mütter und Väter, die sich nach der Geburt ihres Kindes um die Betreuung kümmern möchten, werden durch das Elterngeld verlässlich unterstützt und ihre finanzielle Lebensgrundlage gesichert. Dies gibt Eltern Zeit für sich und ihr Kind und unterstützt gleichzeitig die partnerschaftliche Aufteilung von Aufgaben in Beruf und Familie. Damit trägt das Elterngeld zur Gleichstellung von Frauen und Männern und zum Aufbrechen von Rollenklischees bei.

Varianten des Elterngeldes
Das Elterngeld wird in drei Varianten angeboten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus. Diese können auch miteinander kombiniert werden, um den individuellen Bedürfnissen verschiedener Lebenssituationen gerecht zu werden.
Basiselterngeld
Für die Inanspruchnahme von Basiselterngeld stehen den Eltern gemeinsam 14 Monate zur Verfügung. Jeder Elternteil muss dabei mindestens zwei Monate Elterngeld beantragen. Die verbleibenden zehn Monate können die Eltern flexibel untereinander aufteilen. Bezieht nur ein Elternteil Elterngeld, kann dieser maximal zwölf Monate Elterngeld für sich beanspruchen. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld durch beide Elternteile ist für einen Monat innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Alleinerziehende haben die Möglichkeit, 14 Monate Basiselterngeld allein zu beziehen.
Das Basiselterngeld kann ausschließlich innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes bezogen werden. Danach sind nur noch ElterngeldPlus oder der Partnerschaftsbonus möglich. Die Höhe des Basiselterngeldes beträgt in der Regel 65 Prozent des Netto-Einkommens vor der Geburt, mit einem Mindestbetrag von 300 Euro und einem Höchstbetrag von 1800 Euro monatlich. Bei Mehrlingsgeburten oder wenn weitere kleine Kinder im Haushalt leben, kann sich dieser Betrag erhöhen.
ElterngeldPlus
Vom ElterngeldPlus profitieren Mütter und Väter, die länger Elterngeld beziehen möchten oder während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten wollen. Ein Monat Basiselterngeld kann in zwei Monate ElterngeldPlus umgewandelt werden, wodurch sich die Bezugsdauer verdoppelt. Beide Elternteile können Basiselterngeld und ElterngeldPlus ab dem ersten Lebensmonat kombinieren und somit auch länger als einen Monat gleichzeitig Elterngeld beziehen.
Wenn nach der Geburt kein Einkommen erzielt wird, ist das ElterngeldPlus halb so hoch wie das Basiselterngeld und beträgt zwischen 150 Euro und 900 Euro monatlich. Das ElterngeldPlus ist besonders vorteilhaft, wenn Eltern nach der Geburt in Teilzeit arbeiten und Einkommen erzielen. In diesem Fall kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein wie das monatliche Basiselterngeld mit Teilzeiteinkommen. Während des Elterngeldbezugs ist es erlaubt, bis zu 32 Stunden pro Woche zu arbeiten.
Beispiel zur Wirkung von ElterngeldPlus
Beträgt das Netto-Einkommen eines Vaters vor der Geburt 2.000 Euro monatlich und er arbeitet nach der Geburt nicht, beläuft sich sein Basiselterngeld auf 1.300 Euro (65 Prozent). Entscheidet er sich für ElterngeldPlus, erhält er 650 Euro monatlich, dafür aber doppelt so lange. Wenn der Vater jedoch nach der Geburt in Teilzeit arbeitet, berechnet sich das Basiselterngeld auf 520 Euro (65 Prozent des Einkommensunterschieds). Das ElterngeldPlus beträgt in diesem Fall ebenfalls 520 Euro, kann aber über die doppelte Bezugsdauer genutzt werden, da der Deckelungsbetrag von 650 Euro nicht erreicht wird. Über den gesamten Zeitraum gerechnet, erhält der Vater mit ElterngeldPlus und Teilzeitarbeit somit doppelt so viel wie mit Basiselterngeld.
Partnerschaftsbonus
Der Partnerschaftsbonus kann in Anspruch genommen werden, wenn beide Elternteile jeweils zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten. Dies ermöglicht zwei, drei oder vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate pro Elternteil. Diese Regelung gilt auch für getrennt erziehende Eltern, die gemeinsam in Teilzeit arbeiten. Alleinerziehenden steht der gesamte Partnerschaftsbonus zu.

Entwicklung und Neuregelungen
Seit der Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 ist die Väterbeteiligung stetig gestiegen. Während anfangs nur etwa 3 Prozent der Väter das Erziehungsgeld nutzten, lag die Beteiligung für Kinder, die 2022 geboren wurden, bei 46,3 Prozent. In einigen Bundesländern wie Sachsen (55,4 Prozent) ist die Beteiligung sogar noch höher. Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie das Ziel gesetzt, den Anteil der Väter bis 2030 auf 65 Prozent zu steigern. Bei Müttern liegt die Elterngeldbezugsquote bei 98 Prozent.
Auch die Erwerbsunterbrechungen von Müttern sind kürzer geworden. Waren 2006 nur 35 Prozent der Mütter mit Kindern zwischen einem und unter zwei Jahren und 42 Prozent mit Kindern zwischen zwei und unter drei Jahren erwerbstätig, so lag dieser Wert 2023 bei fast 46 bzw. 63 Prozent. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von erwerbstätigen Müttern mit minderjährigen Kindern erhöhte sich im gleichen Zeitraum von 25 auf 28 Wochenstunden, was sich langfristig positiv auf die Lohnentwicklung und die Rente auswirkt.
Neuregelungen für Geburten ab April 2024 und April 2025
Für Geburten ab dem 1. April 2024 und 1. April 2025 gelten neue Einkommensgrenzen für das Elterngeld. Diese Anpassungen sind notwendig, um Sparvorgaben umzusetzen und gleichzeitig eine Kürzung des Elterngeldes für alle Eltern zu vermeiden. Zudem wurde die Möglichkeit des gleichzeitigen Bezugs von Basiselterngeld neu geregelt. Die staatlichen Ausgaben für Elterngeld beliefen sich 2024 auf rund 7,17 Milliarden Euro.
Neue Regeln für das Elterngeld: Erst reformiert, dann abgeschafft? | BR24
Elterngeld planen und beantragen
Um den Elterngeld-Bezug individuell zu planen und die voraussichtliche Höhe des Elterngeldes zu ermitteln, steht der Elterngeldrechner im Familienportal zur Verfügung. Dieser unterstützt bei der Berechnung und Kombination von Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.
Beispiel für die Kombination von Elterngeldvarianten
Eine Mutter bezieht in den ersten acht Lebensmonaten nach der Geburt Basiselterngeld. Der Vater nimmt im ersten Monat parallel dazu ebenfalls Basiselterngeld in Anspruch. In den Lebensmonaten neun bis elf bezieht der Vater allein Basiselterngeld. Anschließend arbeiten beide Eltern in Teilzeit und erhalten parallel ElterngeldPlus in den Lebensmonaten zwölf bis 13. Da beide Eltern zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten, erhalten sie für weitere vier Monate, bis zum 17. Lebensmonat des Kindes, den Partnerschaftsbonus. Damit ist der Elterngeldanspruch der Eltern ausgeschöpft.
Digitaler Elterngeldantrag
In allen Bundesländern gibt es mittlerweile digitale Möglichkeiten, Elterngeld zu beantragen. Zehn Bundesländer bieten den Onlineservice ElterngeldDigital an, der Mütter und Väter Schritt für Schritt durch den Antrag führt, Fachbegriffe erklärt und häufig gestellte Fragen beantwortet. In einigen Bundesländern ist bereits ein vollständig papierloser Elterngeldantrag möglich, bei dem Anträge samt Nachweisen und digitaler Unterschrift elektronisch an die zuständige Elterngeldstelle übermittelt werden können. In weiteren sechs Bundesländern existieren andere Onlinedienste mit unterschiedlichem Funktionsumfang für die Antragstellung.
Zuständige Elterngeldstellen in Sachsen-Anhalt
Das Elterngeld wird in Sachsen-Anhalt in den Landkreisen und kreisfreien Städten bearbeitet. Die zuständigen Elterngeldstellen sind:
- Altmarkkreis Salzwedel: Jugendamt, Karl-Marx-Str.
- Landkreis Börde: Jugendamt, Bornsche Str.
- Burgenlandkreis: Jugendamt -Elterngeldstelle-, Schönburger Str.
- Stadt Dessau-Roßlau: Amt für Soziales und Integration -Elterngeldstelle-, Zerbster Str.
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