Geburtshilfe in Erlangen: Umfassende Informationen und Anmeldung

Das Universitäts-Perinatalzentrum Franken am Uniklinikum Erlangen bietet höchste Standards rund um die Geburt und behandelt in enger interdisziplinärer Zusammenarbeit mit der Frauenklinik, weiteren Fachbereichen und der Kinder- und Jugendklinik alle Störungen und Krankheiten, die während der Schwangerschaft (pränatal) und um die Geburt herum (perinatal) auftreten können. Neben der Pränatalmedizin, Geburtshilfe und Neonatologie sind zahlreiche weitere kooperierende Fachgebiete in die Versorgung eingebunden.

Das Perinatalzentrum Franken ist ein Verbundpartner des Perinatalzentrums Mittelfranken, einem Zusammenschluss der vier großen geburtshilflichen Kliniken der Europäischen Metropolregion Nürnberg. In der Geburtshilfe der Frauenklinik im Universitäts-Perinatalzentrum Franken werden jährlich über 2.600 Frauen entbunden, was die Klinik zu einer der großen akademischen Geburtskliniken Deutschlands macht.

Schema des Universitäts-Perinatalzentrums Franken mit seinen kooperierenden Fachbereichen.

Die Entbindungsräume und Ausstattung

Von den vier Entbindungsräumen sind zwei mit einer Spezialwanne für Wassergeburten ausgestattet. Vor Beginn der aktiven Geburtsphase können Schwangere gemeinsam mit ihren Partnern oder Partnerinnen in zwei Wehenzimmern untergebracht werden.

Eine Intensivüberwachungseinheit gewährleistet eine optimale Betreuung von Frauen mit schweren schwangerschaftsbegleitenden Erkrankungen wie Präeklampsie oder HELLP-Syndrom rund um die Uhr. Der Kreißsaal verfügt über einen eigenen Operationssaal für Kaiserschnitte und andere geburtshilfliche Eingriffe. Für die akute Versorgung von Neugeborenen mit Komplikationen stehen sechs Intensivplätze in der Geburtshilfe zur Verfügung.

Foto eines modernen Kreißsaals mit Gebärwanne.

Informationen und Anmeldung zur Geburt

Das Universitäts-Perinatalzentrum Franken bietet Online-Infoabende für Schwangere an, bei denen Hebammen und Ärzte virtuelle Einblicke in den Kreißsaal geben. Diese Informationsveranstaltungen finden alle zwei Wochen dienstags um 18:00 Uhr statt und dienen der Vorbereitung werdender Eltern auf die Geburt, insbesondere auch während der Corona-Pandemie. Während der Infoabende können Fragen per Chat gestellt werden. Auf der Webseite des Perinatalzentrums finden sich Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt im Kontext der Coronavirus-Pandemie.

Rundgang durch Kreißsaal und Wochenstation des UKH

Anmeldung zur Geburt im Universitäts-Perinatalzentrum Franken

Die Anmeldung zur Geburt im Universitäts-Perinatalzentrum Franken sollte idealerweise ab der 28. Schwangerschaftswoche erfolgen. Der Prozess der Anmeldung umfasst mehrere Schritte und die Einreichung verschiedener Formulare:

Schritt 1: Anamnesebogen I und II

  • Anamnesebogen I: Dient zur Erfassung Ihrer medizinischen Vorgeschichte, um mögliche Risiken zu erkennen und Empfehlungen auszusprechen. Es ist notwendig, Kopien der Seiten 2-12 bzw. 17-28 Ihres Mutterpasses beizufügen.
  • Anamnesebogen II: Erfasst Daten, die auf ein mögliches Blutungsrisiko hinweisen.

Schritt 2: Fragebogen Hygienemanagement

Weitere Informationen zur Hygiene sind diesem Fragebogen zu entnehmen.

Schritt 3: Aufnahmeformular, Behandlungsvertrag und Entlassmanagement

Diese Dokumente regeln vertraglich den Klinikaufenthalt.

Schritt 4: Krankenversicherung und Wahlleistungen

  • Kopieren Sie beide Seiten Ihrer Versichertenkarte. Bei privater Zusatzversicherung legen Sie auch diese Kopie bei.
  • Klären Sie mit Ihrer Versicherung, welche Wahlleistungen übernommen werden (z.B. Behandlung durch Chefärztin/Chefarzt, Einzel- oder Zweibettzimmer).
  • Eine Wahlleistungsvereinbarung kann für zusätzliche Leistungen wie Einzel- oder Familienzimmer getroffen werden, je nach Verfügbarkeit und gegen Gebühr. Eine Reservierung ist nicht möglich.

Schritt 5: Formular Datenübermittlung

Dieses Dokument ist die Grundlage für die gesetzeskonforme Datenübermittlung zwischen Ihrem Hausarzt und der Frauenklinik.

Unterlagen zur Geburtsanmeldung

  • Paket 1: Enthält die medizinischen Formulare (Anamnese, Blutungsrisiko, Hygienemanagement).
  • Paket 2: Beinhaltet die verwaltungsrelevanten Formulare (Aufnahme, Behandlungsvertrag, Entlassmanagement, Krankenversicherung, Wahlleistungen, Datenübermittlung) und muss für jeden stationären Aufenthalt neu ausgefüllt werden.

Die vollständigen Unterlagen sind per Post an das Universitäts-Perinatalzentrum Franken, Verwaltung, Universitätsstr. 21/23, 91054 Erlangen zu senden. Bei fehlenden Ausdruckmöglichkeiten können die Formulare an der Pforte des Perinatalzentrums abgeholt werden.

Infografik zum Anmeldeprozess für die Geburt im Uniklinikum Erlangen.

Geburtshaus Erlangen: Individuelle Begleitung

Das Geburtshaus Erlangen begleitet werdende Eltern und Familien individuell durch Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Es bietet eine achtsame Atmosphäre für eine individuell gestaltete Geburt. In der außerklinischen Geburtshilfe arbeiten die Hebammen in der 1:1-Betreuung, d.h. jede Hebamme begleitet nur eine Gebärende. Bei Bedarf erfolgt eine Verlegung in die nahegelegene Universitätsklinik Erlangen.

Räumlichkeiten und Ausstattung des Geburtshauses

Das Geburtshaus verfügt über ein Gebärzimmer mit Gebärbadewanne und ein Wehenzimmer mit der Möglichkeit, einen Pool für ein Entspannungsbad aufzustellen. Weiterhin gibt es eine Küche, ein Büro, zwei Zimmer für Schwangerenvorsorgen, Toiletten und ein Duschbad. Ein größerer Raum wird für wöchentliche Still- und Schwangentrefen genutzt.

Kosten und Abrechnung im Geburtshaus

Die Leistungen werden auf Basis des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V abgerechnet. Die meisten Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, ausgenommen sind Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) wie Akupunktur oder Hypnobirthing. Für die Rufbereitschaft (ab Anmeldung bis zur Geburt) wird eine Gebühr erhoben, deren Höhe variieren kann und von den Krankenkassen teilweise erstattet wird. Bei finanziellen Engpässen werden individuelle Lösungen gesucht.

Ablauf der Betreuung im Geburtshaus

Das Geburtshaus wird von neun Hebammen in zwei Teams geführt. Jede Schwangere wird einem Team zugeteilt und lernt im Laufe der Schwangerschaft die vier Hebammen ihres Teams kennen. Es gibt keine Schließ- oder Urlaubszeiten, sodass ganzjährig stets zwei Hebammen erreichbar sind.

Anmeldung und Schwangerschaftsvorsorge im Geburtshaus

Nach einem unverbindlichen Erstgespräch, in dem die Arbeitsweise und außerklinische Geburtshilfe erläutert werden, folgen weitere Treffen zur Vertragsunterzeichnung und Besprechung der Details. Fünf Schwangerschaftsvorsorgen im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien werden angestrebt, gerne im Wechsel mit der Frauenärztin/dem Frauenarzt. Ab der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche ist eine Geburt im Geburtshaus möglich, sofern Mutter und Kind gesund sind.

Die Geburt im Geburtshaus

Bei Geburtsbeginn meldet sich die Gebärende bei der diensthabenden Hebamme. Die Herztöne des Kindes werden überwacht, und eine vaginale Untersuchung findet nur nach Absprache statt. Eine Hebamme ist jeweils für eine Gebärende zuständig; bei Geburtsfortschritt wird eine zweite Hebamme hinzugezogen. Geburten können in aufrechter Position oder im Wasser stattfinden. Nach der Geburt gibt es ausreichend Zeit für Bonding und Stillen. Die Nachsorge umfasst die U1 durch die Hebamme und die Organisation des ersten Hausbesuchs durch die Wochenbetthebamme.

Hausgeburten

Das Geburtshaus bietet auch Hausgeburten im Umkreis von ca. 25 km an. Aufgrund des höheren Aufwands wird hierfür eine höhere Rufbereitschaftspauschale berechnet. Bei gleichzeitiger Geburt im Geburtshaus kann eine Hausgeburt nicht garantiert werden.

Nach der Geburt und Wochenbettbetreuung

Die Wochenbetthebamme leistet die Nachsorge zu Hause. Ein Screening auf Stoffwechselerkrankungen beim Baby ist möglich. Nach einigen Wochen kann ein Nachgespräch im Geburtshaus angeboten werden. Die Betreuung im Wochenbett wird ebenfalls angeboten, wobei eine gute Zusammenarbeit mit der lokalen Wochenbetthebamme angestrebt wird.

Foto von einer Hebamme, die ein Neugeborenes hält.

Anmeldung des Kindes beim Standesamt

Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angemeldet werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt. Für die Anmeldung sind in der Regel die Geburtsurkunde der Mutter und ggf. des Vaters erforderlich. Bei der Anmeldung erhalten Sie drei kostenlose Geburtsurkunden für Mutterschaftshilfe, Kindergeld und Elterngeld.

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig. Eltern müssen dem Standesamt die Vornamen ihres Kindes mitteilen. Für bestimmte Online-Dienste ist eine Anmeldung im Portal erforderlich.

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