Seit 2007 haben Eltern in Deutschland die Möglichkeit, dank des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes Elternzeit in Anspruch zu nehmen. Diese Regelung schließt ausdrücklich auch Väter mit ein. Dennoch nutzen in der Praxis bisher nur 1,6 Prozent der Männer diese Möglichkeit. Viele Väter entscheiden sich stattdessen für Urlaub, eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit oder den Abbau von Überstunden, um mehr Zeit mit ihrem Kind verbringen zu können. Dieser Artikel beleuchtet, wie einfach es für Väter ist, Elternzeit zu beantragen und welche Aspekte dabei zu beachten sind.

Anspruch auf Elternzeit für Väter
Für die Beantragung von Elternzeit als Mann spielt es keine Rolle, ob Sie aktuell in Teilzeit oder Vollzeit arbeiten oder einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag besitzen. Jeder Vater kann Elternzeit beantragen, auch wenn es sich nicht um das leibliche Kind handelt. Voraussetzung ist ein bestehendes, bezahltes Arbeitsverhältnis, das auch eine Ausbildung umfassen kann.
Innerhalb der ersten drei Lebensjahre Ihres Kindes darf Ihr Arbeitgeber Ihren Antrag auf Elternzeit nicht ablehnen, da hierfür ein gesetzlicher Anspruch besteht. Zwischen dem dritten und achten Lebensjahr kann ein Arbeitgeber einen solchen Antrag jedoch ablehnen. Väter, die sich in keinem bezahlten Arbeitsverhältnis befinden, haben keinen Anspruch auf Elternzeit.
Dauer und Aufteilung der Elternzeit
Grundsätzlich haben Männer Anspruch auf eine Väterzeit von maximal 36 Monaten. Diese kann zusammenhängend genommen werden, wenn sie direkt ab der Geburt des Kindes beginnt. Alternativ kann die Elternzeit aufgeteilt werden. Beispielsweise können zunächst 12 Monate Elternzeit genommen werden, wenn das Kind zwischen 0 und 3 Jahre alt ist. Die verbleibenden 24 Monate können dann zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden. Eine Aufteilung ist in der Praxis häufiger anzutreffen, da dies eine geringere Belastung für den Arbeitgeber darstellt.
Die genaue Dauer der Elternzeit für Väter können Männer frei entscheiden; sie können nur wenige Tage, einige Wochen oder die vollen drei Jahre in Elternzeit gehen. Ob Väter die Elternzeit gleichzeitig mit der Mutter nehmen, hat keine Auswirkungen auf die Dauer der Elternzeit.
Einmal begonnene Elternzeit kann nicht ohne triftigen Grund vorzeitig beendet werden; dies bedarf der Zustimmung des Arbeitgebers.
Elterngeld für Väter
Grundsätzlich können beide Elternteile zusammen maximal 12 Monate Elterngeld beziehen. Dieser Anspruch kann um zwei Monate verlängert werden, wenn die Voraussetzungen für Partnermonate erfüllt sind. Diese zusätzlichen Monate können auch Alleinerziehende in Anspruch nehmen, sofern sie vor der Geburt des Kindes ein Erwerbseinkommen erzielt haben und das Kind mit dem erziehungsberechtigten Elternteil, aber ohne den anderen Elternteil, in einem Haushalt lebt.
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Gemäß § 2 Absatz 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes erhalten Eltern 67 Prozent ihres vorherigen Lohns als Elterngeld. Mindestens werden 300 Euro und maximal 1.800 Euro Elterngeld gezahlt. Eine Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezugs führt zur Anrechnung des Verdienstes auf das Elterngeld.
Elterngeld kann ab der Geburt des Kindes beantragt werden. Bei späterer Beantragung wird es maximal drei Monate rückwirkend gezahlt. Väter erhalten Elterngeld für maximal 12 Monate. Wenn beide Elternteile zusammen mindestens 14 Monate Elternzeit nehmen, sind 14 Monate Elterngeld möglich. Für eine Aufteilung des Elterngeldes können Väter das Elterngeld Plus beantragen.

Antragstellung und Fristen
Die Frist für die Beantragung von Elternzeit als Vater hängt vom gewünschten Beginn der Auszeit ab. Für Elternzeit innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes muss der Antrag spätestens sieben Wochen vor Beginn gestellt werden. Das Gesetz schreibt keine bestimmte Form für den Antrag vor; oft finden sich Vorlagen bei zuständigen Behörden.
Wichtige Fristen im Überblick:
- Elternzeit in den ersten 3 Lebensjahren: Antragstellung spätestens 7 Wochen vor Beginn.
- Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag: Antragstellung spätestens 13 Wochen vor Beginn.
Bei der Anmeldung von Elternzeit müssen sich Eltern verbindlich für die kommenden zwei Jahre festlegen, um dem Arbeitgeber Planungssicherheit zu geben. Dies wird als Bindungszeitraum bezeichnet.
Rechte und Pflichten während der Elternzeit
Während der Elternzeit bleiben Väter bei ihrem Arbeitgeber angestellt und haben Anspruch auf Rückkehr in ihren alten oder eine vergleichbare Position nach Ende der Elternzeit. Es besteht ein besonderer Kündigungsschutz, der frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit greift, wenn diese in den ersten drei Lebensjahren des Kindes genommen wird, und 14 Wochen vor Beginn, wenn sie im vierten bis achten Lebensjahr liegt.
Urlaubsanspruch
Der Anspruch auf Erholungsurlaub verringert sich entsprechend der Dauer der Elternzeit im jeweiligen Kalenderjahr. Endet die Elternzeit mitten im Monat, bleiben die anteiligen Urlaubstage bestehen. Tritt man während der Elternzeit eine Stelle bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit an, kann der eigentliche Arbeitgeber den Urlaubsanspruch kürzen. Resturlaub aus der Zeit vor der Elternzeit bleibt bestehen und kann nach der Rückkehr in den Job genommen oder ausgezahlt werden, wenn das Arbeitsverhältnis endet.
Teilzeitarbeit während der Elternzeit
Väter und Mütter können während ihrer Elternzeit bis zu 30 Stunden pro Woche (bei Kindern, die ab dem 01. September 2021 geboren werden, bis zu 32 Stunden) erwerbstätig sein. Diese Teilzeitbeschäftigung kann auch bei einem anderen Arbeitgeber erfolgen, erfordert jedoch die Zustimmung des aktuellen Arbeitgebers. Die Teilzeitbeschäftigung muss für mindestens zwei Monate beantragt werden und unterliegt spezifischen Fristen.
Arbeitgeber können Anträge auf Verringerung oder Veränderung des Arbeitsumfangs nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Nach erfolgter Einigung auf eine Teilzeitbeschäftigung kann diese nur mit Zustimmung des Arbeitgebers beendet werden.
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Vorteile der Elternzeit für Väter
Die Elternzeit bietet Vätern die Möglichkeit, wertvolle Zeit mit ihrem Kind zu verbringen und eine stärkere emotionale Bindung aufzubauen. Sie ermöglicht es, die ersten Lebensmomente des Kindes wie Laufenlernen und Sprechenlernen aktiv mitzuerleben. Zudem unterstützt die Elternzeit die Mutter im anspruchsvollen Alltag der Kinderbetreuung.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der bereits erwähnte Kündigungsschutz, der Vätern Sicherheit bezüglich ihres Arbeitsplatzes gibt.
Mögliche Nachteile und Herausforderungen
Zu den potenziellen Nachteilen gehören mögliche finanzielle Einbußen, da das Elterngeld das vorherige Einkommen nicht vollständig ersetzt. Zudem kann es zu einer eventuellen Benachteiligung bei Beförderungen kommen, da einige Arbeitgeber die geleisteten Stunden als Maßstab für die Karriereentwicklung heranziehen. In einigen Fällen kann es auch zu Gefahr durch Mobbing kommen, obwohl Elternzeit ein gesetzlicher Anspruch ist.
Unterschiede zwischen Elternzeit und Elterngeld
Es ist wichtig zu verstehen, dass Elternzeit und Elterngeld zwei unterschiedliche Konzepte sind. Die Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung vom Arbeitsverhältnis, die zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart wird. Das Elterngeld hingegen ist eine finanzielle Unterstützung, die Familien vom Staat erhalten, um den Einkommensausfall während der Elternzeit teilweise auszugleichen.
Getrennt lebende Eltern und Elternzeit
Für getrennt lebende Eltern gelten grundsätzlich dieselben Ansprüche auf Elternzeit und Elterngeld wie für Paare, die zusammenleben. Entscheidend ist, dass das Kind bei beiden Elternteilen zu mindestens einem Drittel der Zeit lebt und betreut wird. Wenn ein Elternteil das Kind weniger als ein Drittel der Zeit betreut, besteht für diesen Elternteil kein Anspruch auf Elterngeld. In solchen Fällen kann der andere Elternteil Elterngeld als Alleinerziehender beziehen.
Die reine Elternzeit kann ein Vater unabhängig vom Wohnsitz des Kindes beantragen, sofern er die arbeitsvertraglichen Voraussetzungen erfüllt. Für den Bezug von Elterngeld ist jedoch in der Regel eine Betreuung und ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind erforderlich, auch wenn dies nicht zwingend ein gemeinsamer Wohnsitz im selben Haus sein muss.
Gesetzliche Krankenversicherung während der Elternzeit
Wer vor der Elternzeit gesetzlich krankenversichert ist, bleibt dies auch während der Elternzeit. Für das Elterngeld müssen keine Beiträge gezahlt werden, was bedeutet, dass Eltern während der Elternzeit oft beitragsfrei versichert sind, solange sie keine beitragspflichtigen Einnahmen erzielen.
Zukünftige Entwicklungen: Vaterschaftsurlaub
Eine neue EU-Richtlinie sieht neben dem Mutterschutz einen gesetzlich geregelten Vaterschaftsurlaub vor. Ab 2024 ist geplant, einen solchen Vaterschaftsurlaub im Gesetz zu verankern. Dieser soll mit der Geburt eines Kindes beginnen und zehn Arbeitstage dauern, um Vätern frühzeitig eine intensive Zeit mit ihrem Neugeborenen zu ermöglichen und den Aufbau einer engen Beziehung zum Kind zu fördern.